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Letter from Human Rights Association

Emblem: (1986)
Menschenrechtsverein
06.01.2008

Verehrte Zuständige…..

Vor Fertigung dieses Briefes habe ich mit zwei Anwältinnen gesprochen, die rechtliche Situation von Herrn Kemal Kutan in der Türkei kennen und habe mich bei ihnen informiert. Rechtsanwältin Mihriban Kirdök und Rechtsanwältin Meral Hanbayat sind auch im Bereich der Menschenrechte aktiv, nach ihren Angaben ist Herr Kemat Kutan eine seit langen Jahren politisch tätige Person. Wegen dieser Tätigkeit wurde er wiederholt festgenommen und verhaftet. Es läuft noch immer gegen ihn ein Verfahren vor dem Gericht für Schwere Strafen in Erzurum, und die Staatsanwaltschaft beim Gericht für Schwere Strafen in Malatya hat ein Verfahren gegen ihn eingeleitet. In beiden Verfahren wird eine erschwerte lebenslange Haftstrafe nach Art. 309 des türkischen Strafgesetzbuches (Gesetz Nr. 5237) gefordert. Diese Verfahren wurden wegen der politischen Tätigkeiten von Herrn Kemal Kutan eingeleitet. Es wird wegen seiner politischen Identität als sicher angesehen, dass er im Verfahren vor dem Gericht für Schwere Strafen in Erzurum bestraft werden wird, obwohl die Anklage sich nicht auf ausreichende Beweismittel stützt. Für nähere Informationen ist es erforderlich, Rechtsanwalt Hüseyin Aygün zu erreichen.

Das System der Strafjustiz in der Türkei ist sowohl aufgrund der gesetzlichen Regelungen als auch aufgrund ihrer Anwendung Ursache häufiger Menschenrechtsverletzungen. Obwohl viele Vorkommnisse dieser Art so ermittelt werden konnten, dass die Weltöffentlichkeit hiervon Kenntnis erhalten konnte, wurden die Probleme nicht gelöst.

Bedauerlicherweise hören die Beschwerden über Folterungen von Menschen, die in der Türkei festgenommen wurden, nicht auf. Die Todesfälle in Haft waren in den letzten Monaten Gegenstand ernsthafter Auseinandersetzungen.

Im Lichte der erlangten Informationen ist davon auszugehen, dass Herr Kutan im Falle einer Auslieferung umgehend festgenommen und nach Art. 309 TStGB mit einer „erschwerten lebenslangen Haft“ bestraft werden wird. Die Verurteilung zur erschwerten Lebenslangen Haftstrafe bewirkt zwingend, dass der Verurteilte sein Leben lang unter erschwerten Haftbedingungen in einem Gefängnis des F-Typs festgehalten wird.

Sofern Herrn Kutan vor der Verhaftung nicht sogar noch Schlimmeres geschieht, kann sicher vorhergesagt werden, dass er mit den schweren Problemen konfrontiert wein wird, die in den F-Typ-Gefängnissen vorkommen und zu Menschenrechtsverletzungen führen.

In der türkischen Öffentlichkeit kommen die psychologischen Probleme häufig auf die Tagesordnung, die sich aus der Isolationshaft und den übrigen schwerwiegenden Maßnahmen in den F-Typ-Gefängnissen ergeben, und es kommt daher auch zu Selbstmorden.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass Herr Kemal Kutan aus vorgeschobenen juristischen Gründen eine solche Strafe erhalten wird, die aber in Wirklichkeit ihren Grund darin hat, dass er an seinen politischen Tätigkeiten beharrlich festgehalten hat. Dies und die wichtigen Hinweise darauf, dass der Anspruch auf ein faires Verfahren verletzt werden wird, sind wichtige Gründe, um von einer Auslieferung abzusehen.
Zusammengefasst kann gesagt werden, dass im Falle einer Auslieferung das Leben von Herrn Kemal Kutan und seine sonstigen Grundrechte in ernsthafter Gefahr sind…..

Dies zu Ihrer Kenntnis,
(weitere Höflichkeitsformeln)

Gülseren Yoleri
Rechtsanwältin
Vorsitzende der Zweigstelle Istanbul
des Menschenrechtsvereins