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Die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen

Nalini, Murugan, Perarivalan, Shanthan
DRINGENDE AKTION

Vier junge Tamilen, eine Frau und drei Männer in Indien

von Hinrichtung (durch den Strick) bedroht

Indiens Oberstes Gericht lehnte ein Wiederaufnahmeverfahren für die vier TamilInnen Nalini, Murugan, Perivalan und Santhan ab, die zu Beginn des vergangenen Jahres für den Mord an dem vorherigen Premierminister Indiens, Rajiv Gandhi, zum Tode verurteilt wurden. Nur noch der Präsident Indiens könnte jetzt intervenieren, um die drohende Hinrichtung zu stoppen. Obwohl das ursprüngliche Datum der Hinrichtungen, der 5. November 1999, verschoben worden ist, wird erwartet, daß diese in den nächsten 10 Tagen stattfinden werden, wenn nicht ein massive internationale Kampagne gegen die Hinrichtungen vorgeht. Daher rufen verschiedene Menschenrechtsorganisationen einschließlich Amnesty International zu einer dringenden Aktion auf, um die Exekutionen zu stoppen.

Von Anfang Oktober bis zum 15. Januar 1999 fand am Obersten Gericht Indiens die Anhörung eines Prozeß statt, der seinen makabren Höhepunkt im letzten Jahr erreichte, als 26 tamilische Frauen und Männer zum Tode verurteilt wurden.

Debjani Das vom Internationalen Menschenrechtsverein Bremen war Zeugin dieser letzten Sitzungen des Obersten Gerichts in Delhi und befragte ihre wichtigsten Protagonisten - sowohl VerteidigerInnen und Staatsanwälte als auch einen repräsentativen Querschnitt der öffentlichen Meinung -, um so Einblick in den Hintergrund zu bekommen, vor dem der Prozeß stattfindet. Das schockierende Ergebnis ist eine Geschichte, die davon handelt, wie die undemokratischen Vorkehrungen eines abgelaufenen drakonischen Gesetzes auf fadenscheinige Beweismittel angewandt werden, um die schwerste Strafe in der Rechtsgeschichte des unabhängigen Indiens zu verhängen.

Im folgenden Text wird auf Auszüge des besagten Berichtes von Debjani zurückgegriffen.

Der gesamte Prozeß unter Androhung der Todesstrafe gegen die 26 TamilInnen wurden mit solch fadenscheinigen Beweismitteln durchgeführt, daß sich das Oberste Gericht letztlich gezwungen fühlte 19 TamilInnen zu entlasten und freizulassen und 3 TamilInnen strafmildernd zu verurteilen. Man muß sich bewußt machen, daß alle diese 26 Menschen acht Jahre lang unter menschenunwürdigen Bedingungen in Gefangenschaft gelebt haben. Nach ihrer Verhaftung folgte eine hysterische "Anti-Tamilen-Kampagne".

Der Hintergrund

Am 21. Mai 1991 wurde der indische Premierminister Rajiv Gandhi während einer Wahlkampfveranstaltung in Sriperumputhur im Bundesstaat Tamil Nadu durch eine Selbstmordattentäterin getötet. Die tamilische Frau, die den Anschlag ausführte, starb mit ihm.

Innerhalb von drei Wochen kam der indische Geheimdienst zu dem Schluß, daß die Befreiungstiger von Tamil Eelam (LTTE) verantwortlich seien und gaben das Abkommen zwischen der indischen und der srilankischen Regierung von 1987 und die daraus folgende militärische Intervention in Sri Lanka als das augenscheinliche Motiv für den Anschlag an. Inmitten einer mit Hysterie und Rache aufgeladenen politischen Atmosphäre wurde eine Sondereinheit des Geheimdienstes eingerichtet, die zum Ziel hatte, den Hintergrund des Mordanschlages aufzuklären. Als sie im Mai 1992 die Anklage gegen 41 TamilInnen erhob, waren 12 von ihnen bereits tot und 26 hatten bereits mehrere Monate ohne Anklage im Gefängnis verbracht. Der ausführliche Bericht führte 1180 Beweisstücke und 1477 Dokumente an, enthielt jedoch keine Beweise, die irgendeine der 26 Angeklagten fundiert und konkret mit dem Anschlag in Verbindung brachten.

Die Anklage

Die Verschwörung wurde angeblich vom verstorbenen Sivarasan geplant. Die wegen des Mordes Angeklagten hingegen starben am Tatort oder begingen Selbstmord, um sich einer Verhaftung zu entziehen.

Wer also sind dann die 26, die nach der Ermordung Rajiv Gandhis bis zu acht Jahre im Gefängnis verbrachten und auf eine Gerichtsverhandlung warteten?

Die Fäden der Verschwörung, die sie belastet, wurden aus in Polizeihaft abgelegten und zurückgenommenen Geständnissen von 17 der Angeklagten gesponnen. Solche Geständnisse, die in Abwesenheit des Magistrats oder einer dritten Person wie einem Rechtsbeistand abgelegt werden, sind unter dem indischen Strafgesetz nicht beweiskräftig. Da es sich aber um einen besonderen Fall handelt, wurde er unter Sondergesetzen verhandelt.

Das "Gesetz gegen Terrorismus und subversive Aktivitäten" (TADA) setzt die reguläre Rechtsprechung außer Kraft. Unter diesem Gesetz ist jegliches Geständnis zulässig, das "einem Polizeibeamten von nicht geringerem Rang als einem Superintendent (etwa: Oberwachtmeister) gegenüber gemacht" wurde. Ein einmal abgelegtes Geständnis wird zu einem wichtigen Beweismittel, da es automatisch als wahr, in einem Anflug von Reue gemacht, angesehen wird. Wie aber läßt sich erklären, daß diese Ausbrüche der Reue, unter deren Wucht die Gefangenen nicht anders konnten, als verdammende Aussagen gegen sich selbst zu machen, nicht über die Dauer der Untersuchungshaft anhielten?

Einen Anhaltspunkt für dieses Geheimnis finden wir in der Geschichte des 27. Angeklagten. Shanmugam, so wird berichtet, hat sein Geständnis gleich am allerersten Tag seiner Verhaftung am 17. Juli 1991 abgelegt. Die Polizei will uns glauben machen, daß der ehrliche Gefangene sofort danach ausgebrochen sei. Nachdem er der mächtigen Sonderuntersuchungseinheit SIT entwischt sei, wurde er am darauffolgenden Tag in einem benachbarten Park "tot durch Selbsttötung durch Erhängen" gefunden.

Ein faires Gerichtsverfahren?

Im Mai 1993, zwei Jahre nach dem Großteil der Verhaftungen und ein Jahr nach Anklageerhebung wurde das Verfahren im integrierten Gerichtssaal eines Hochsicherheitsgefängnisses in Tamil Nadu, Südindien eröffnet. Von den ursprünglich aufgeführten 1014 ZeugInnen wurden 288 geladen. Sie wurden mit Nummern bezeichnet und ihre Identität wurde anonymisiert. Das Verfahren wurde "in camera" geführt, unter Ausschluß der Öffentlichkeit.

Das Urteil überging alle 17 Aussagen, denen zufolge die Unterschriften unter die Geständnisse durch Druck und Gewalt erlangt wurden. Es ignorierte die Anschuldigungen vieler der Angeklagten, daß sie mehrere Tage rechtswidrig in Haft gehalten wurden, bevor sie dem Gericht vorgeführt wurden, was normalerweise erheblichen Verdacht auf die Anwendung von Druck begründen müßte. Nicht zuletzt der mysteriöse Tod Shanmugans wirft brennende Fragen über die Bedingungen in Untersuchungshaft auf, unter denen routinemäßig "freiwillige Geständnisse" abgegeben werden.

Am 28. Januar 1998 wurden alle 26 Frauen und Männer zur Todesstrafe durch Erhängen verurteilt. Ihre individuelle Schuld und ihre Motive wurden aus allgemeinen Beobachtungen abgeleitet, die auf den Großteil der tamilischen community zutreffen.

In der zweitausendseitigen Urteilsbegründung rechtfertigte der Richter diesen "seltensten unter den seltenen Fällen" als eine Abschreckungsmaßnahme für die Zukunft und verurteilte die 26 Menschen zum Tode. Die Tatsache, daß 19 der 26 zum Tode verurteilten Menschen aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurden, stellt nicht nur die Anklage gegen die 26 TamilInnen, die unter politisch bedingter Voreingenommenheit und Vorverurteilung erstellt wurde, in Frage, auch die noch immer bestehende Verurteilung zum Tode gegen die vier TamilInnen zeigt, daß Rachsucht die Priorität über Gerechtigkeit besitzt. Zwei der zum Tode verurteilten Menschen, Nalini und Perarivalan, stammen aus Tamil Nadu, sind also indische TamilInnen. Die ca. 50 Millionen umfassende tamilische Bevölkerung in Tamil Nadu soll dadurch die klare Botschaft erhalten, daß nur allein die lose Bekanntschaft oder ein Gespräch mit UnterstützerInnen der Tamil Tigers in Sri Lanka, ihr Leben gefährden kann.

Beweise?

In dem gesamten rechtlichen Verfahren ließen sich keine konkreten Beweise finden, die auch nur einen der 26 Menschen direkt belasten und mit dem Mord an Rajiv Gandhi in Verbindung bringen konnten. Die Indizienbeweise der Staatsanwaltschaft belegen lediglich, daß einige von den 26 Menschen, die Personen kannten, die von dem indischen Staat des Mordes an Rajiv Gandhi beschuldigt werden. Es existiert absolut kein Beweis, der die Teilnahme an der Verschwörung auch nur einer der Personen belegt. Tatsächlich zeigen die präsentierten "Beweise" der Staatsanwaltschaft, die zu dem Schluß führten, daß Sivarasan (siehe oben) der führende Kopf hinter dem ausgeführten Mord sei, genau das Gegenteil. Die angebliche Aussage Sivarasans, " Nur wir drei wußten von diesem Plan", wird von der Staatsanwaltschaft als Beweislast für die Verschwörung angeführt. Es ist kaum zu fassen, daß diese durch die Staatsanwaltschaft präsentierte Version, welche sich explizit darauf beschränkt , daß nur drei Personen von dem Plan wußten (alle drei sind mittlerweile tot), nun plötzlich die Grundlage für die Anklage der Todesstrafe gegen die vier Personen stellt!!!

Menschenrechte und Gerechtigkeit

Nalini, die mittlerweile 33 Jahre alt ist, hat vor acht Jahren in Gefängnishaft ein Baby geboren, daß direkt nach der Geburt von ihr getrennt wurde. Sie mußte die schmerzliche Tortur ertragen, acht Jahre lang von ihrem Kind und ihrem Ehemann Murugan getrennt zu sein. Viele der 26 Menschen, wurden grausam gefoltert, damit sie die gezwungenen Geständnisse bestätigten, die sie später im Gerichtsverfahren zurückgenommen haben.

Dieser Ungerechtigkeit muß endlich und sofort Einhalt geboten werden ! Nur eine kräftige, internationale Kampagne könnte jetzt noch erwirken, daß die vier Menschen nicht grausam erhängt werden. Wir bitten Sie/Euch daher, diese Faxaktion so bekannt wie möglich zu machen, damit sich viele Menschen daran beteiligen.

Nähere Informationen sind auf unserer Internetseite (http://www.humanrights.de) in mehreren Sprachen zu finden.

Bitte senden Sie Protestfaxe, Telegramme oder Briefe zu den unten angegebenen Adressen:

President K.R Narayanan

Office of the President, Rashtrapati Bhavan, New Delhi 110 001, India

Fax : 00 91 11 301 7290

Um gegen die Hinrichtung von Nalini, Suthenthirarajah, Sriharan und Perarivalan zu protestieren und Ihre "Begnadigung" zu fordern.

Prime Minister Atal Behari Vajpayee, South Block Gate No. 6, New Delhi 110 001, India

Fax : 00 91 11 301 9817

Um die Abschaffung der Todesstrafe zu fordern, auf der Basis der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen 1998/8 vom 3. April 1998, die die Todestrafe als Verletzung des Rechtes auf Leben verurteilt.

In Ergänzung dazu, an die diplomatischen VertreterInnen der indischen Regierung, die von Ihren Landesregierungen als DiplomatInnen anerkannt werden;

Mit einer Kopie an :

Ms Mary Robinson, Office of the United Nations High Commission on Human Rights Palai des Nations, 8-14 avenue de la Paix CH 1211 Geneva 10, Switzerland

Fax : 00 41 22 9170213

Bitte senden Sie auch eine Kopie der Faxe, Briefe oder Telegramme an den

Internationalen Menschenrechtsverein Bremen e.V.

Wachmannstr. 81, 28209 Bremen, Deutschland

Fax : (0049) (0)421 5577094 mail@humanrights.de

Tel : (0049) (0)421 5577093 ../

Die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migrantinnen Bremer Koordinierungsbüro: 
Internationaler Menschenrechtsverein Bremen e.V 
Wachmannstr. 81 
28207 Bremen
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Fax: (0421) 5577094 
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