Petition für Fernando Eros Caro
An Gouverneur Wilson von Kalifornien,
An Staatsanwalt Lundgren von Kalifornien,
An jeden, den es betrifft,
Fernando Eros Caro, ein Yaqui-Indianer, wurde wegen des angeblichen Mordes an zwei Weissen zum Tode verurteilt.
Herr Caro beteuerte seine Unschuld. Während der Verhandlung wurde ihm zu keiner Zeit eine Aussage erlaubt,
weder vor dem Schuldspruch noch vor der Festsetzung des Strafmaßes. Herr Caro war völlig außerstande,
sich vor Gericht zu verantworten. Infolge brutalen körperlichen und sexuellen Missbrauchs in seiner
Kindheit, extremer Armut, offenem Rassismus und anderer Entbehrungen, und da er Zeit seines Lebens schädlichen
Nervengiften ausgesetzt war, litt er unter zu dieser Zeit an schweren Geistesstörungen und organischen
Hirnschädigungen. Der Staat Kalifornien durfte im Rahmen der Verfassung nicht gegen ihn verhandeln und ihn
zum Tode verurteilen.
Während der Verhandlung wurde keine glaubwürdige Verteidigung aufgeboten, obwohl eine solche Verteidigung
ohne weiteres zur Verfügung stand. Mit verfassungsmäßig angemessenem Beistand hätte Herr Caro die
Möglichkeit gehabt, zu zeigen, daß er wegen der vielfachen Geistesstörungen und neurologischen
Schädigungen infolge lebenslangen Kontaktes mit Nervengiften nicht in der Lage war, die Vorsätzlichkeit und
die Planung zu entwickeln, die für eine Verurteilung wegen Mordes Voraussetzung ist. Herr Caro war eines
verfassungsmäßigen Rechtes auf kompetenten psychiatrischen Beistand und fachkundigen Rechtsbeistand wdärend
der Verhandlung beraubt. Ein kompetentes und glaubhaftes psychiatrisches Gutachten, auf welches er Anspruch hatte,
wurde nicht strafmildernd geltend gemacht. Es wurde weder Beweismaterial zu seinen andauernden und bedenklichen
Kontakten mit neurotoxischen Chemikalien während seiner Kindheit, Hochschulzeit und am Arbeitsplatz
direkt vor der Straftat angeboten, noch wurden irgendwelche Gutachten über Herrn Caros ernste und langfristige
Geistesstörungen oder über seinen kulturellen und ethnischen Hintergrund vorgelegt. Herr Caro war völlig
unfähig, den Prozeßverlauf zu verstehen oder seinem Verteidiger zu helfen.
Potentielle Geschworene spanischsprachiger oder indianischer Abstammung wurden systematisch aus allen Phasen der
Gerichtsverhandlung herausgehalten.
Der Richter erlaubte unnötige und vorverurteilende Fesselung während der
Verhandlung. Weder der Richter noch sein Verteidiger versuchten jemals, die rassistischen physischen und psychischen
Mißhandlungen zu verhindern, denen Herr Caro durch Gefängnispersonal und Häftlinge wdärend der Verhandlung
im Gefängnis ausgesetzt war.
Ein vom Gericht gestellter Psychiater gab Herr Caro den grausamen Rat, Selbstmord zu
begehen.
Der Staatsanwalt warf Behauptungen bezüglich anderer unbewiesener und nicht angeklagter Verbrechen auf,
die für Herrn Caros Fall irrelevant waren. Zusätzlich hielt er entscheidendes Entlastungsmaterial zurück,
forderte die Geschworenen zu Mutmaßungen auf, untergrub Experten der Verteidigung, belog die Geschworenen
und machte irreführende Angaben zu Strafalternativen.
Der verhandelnde Richter versäumte es, Fakten zu Protokoll
zu geben, er fügte persönliche Überzeugungen ein, gestattete eine Zeugenaussage unter Hypnose und wurde im
folgenden selbst von Staatsanwalt und mehrere Anwälten auf seine Kompetenz als Richter hin untersucht.
Der kumulative Effekt all der Fehler und Pflichtverletzungen des Verteidigers, des Staatsanwaltes, der Geschworenen und
des verhandlungsführen den Richters machen dieses Todesurteil schon an sich unzulässig und verfassungswidrig
hinsichtlich des 5., 6., 8. und 14. Zusatzartikels zur Verfassung der USA.
Darüberhinaus stellt die Todesstrafe in allen Fällen einen Bruch
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte dar.
Deshalb fordern die Unterzeichner, daß Fernando Eros Caro
Revision und daraus folgende Strafmilderung gewährt werde.
Datum
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