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Fernando Eros Caro war nicht fähig die Verhandlung
durchzustehen. Als ein Resultat des Einflusses der Nervengifte, des brutalen
physischen Mißbrauchs als Kind und vieler anderer Entbehrungen litt
er zu diesem Zeitpunkt an extremen geistigen Desorientierungen und organischen
Hirnschäden. Der Staat Kalifornien hätte ihn verfassungsmäßig
niemals zum Tode verurteilen dürfen. Die Anhäufung all der Irrtümer
und Verfehlungen während seines Verfahrens machen das Todesurteil
in sich nich haltbar und nicht verfassungsmäßig nach dem 5.,
6., 8. und 14. Zusatzartikel der Verfassung der USA.
Folgendes veranschaulicht einige der vielen Ungereimtheiten welche bei
seiner Verhandlung auftraten:
Der Verteidiger
erwähnte nicht das akute und chronische Ausgesetztsein von Nervengiften
und den daraus folgenden geistigen Beeinträchtigungen;
wies nicht auf die psychosomatische Medikation hin, die bei dem Angeklagten
während der Verhandlung angewandt wurde;
verhinderte nicht die vorverurteilenden und unnötigen Methoden
der Fesselung während der Verhandlung;
verhinderte nicht die rassistischen physischen und psychischen Angriffe
des Gefängnispersonals;
machte keine Aussage über seinen kulturellen und ethnischen
Hintergrund;
zog keinen Experten oder Zeugen hinzu, welche über den Charakter
aussagten.
Die Gesundheitsexperten der Verteidigung
beachteten nicht das Ausmaß des Ausgesetztseins extremer Chemikalien
und deren Wirkung;
beachteten nicht die Armut und extremen physischen Mißbrauch:
beachteten nicht den unablässigen Rassismus unter dem der Angeklagte
litt.
Ein vom Gericht benannter Psychater
gab dem Angeklagten den Rat sich das Leben zu nehmen, wodurch Mißtrauen
gegen die Verteidigung hervorgerufen wurde.
Der Staatsanwalt
warf Behauptungen bezüglich anderer unbewiesener und nicht angeklagter
Verbrechen auf, die für diesen Fall irrelevant waren;
vorenthielt entscheidendes entlastendes Beweismaterial ;
forderte die Geschworenen dazu auf strafmildernde Beweise nicht zu
beachten;
forderte die Geschworenen zu Spekulationen auf;
verharmloste den geistigen Zustand des Angeklagten, sowie dessen
Armut und physischen Mißbrauch;
untergrub die Aussage eines Experten für die Verteidigung;
schloß spanischsprachige und indianische Geschworene systematisch
aus;
belog und täuschte die Geschworenen über Strafmöglichkeiten.
Der Richter der Verhandlung
ordnete unnötige Fesselung während der Verhandlung im Beisein
der Geschworenen an;
versäumte Tatsachen aktenkundig zu machen;
fügte persönliche Meinungen hinzu;
versäumte es den Geschworenen die Wahl zwischen Lebenslänglich
mit Bewährung oder Lebenslänglich ohne Bewährung zu erklären;
ließ die Aussage eines unter Hypnose stehenden Zeugen zu;
nahm trotz Kenntnis der Vorgeschichte keine Rücksicht auf den
geistigen Zustand des Angeklagten,
ließ Behauptungen über unbewiesene Mordbeschuldigungen
während des Strafverfahrens zu;
wurde von dem Staatsanwalt und mehreren Anwälten auf seine Kompetenz
hin untersucht.
Während der Verhandlung wurde Fernando Eros Caro
unter ständiger Aufsicht wegen seiner Selbstmordabsichten und
zunehmender Depressionen gehalten;
Medizin vom Gefängnispersonal verabreicht, welche Gedächtnisverlust,
Lethargie übergehend in Depressionen und Psychose verursachten;
physisch und psychisch vom Gefängnispersonal mißbraucht;
von anderen Häftlingen mit Mord bedroht;
konnte er die Beschuldigungen nicht verstehen und war nicht in der
Lage die Verteidigung zu unterstützen;
war unfähig die Verhandlung durchzustehen;
wurde gezwungen selber zwischen Tod durch Gas oder Giftspritze zu
wählen.
Rassismus:
Fresno County, wo Fernando Caro angeklagt und verurteilt wurde, ist
die staatliche Hochburg des Ku Klux Klans;
Fresno Co. praktiziert noch immer Rassentrennung bezüglich
Wohnen und Bildung ;
für Totschlag gegen Minoritäten bekommen weiße Angeklagte
geringenes Strafmaß;
zwei Drittel der Mordopfer sind Angehörige vonMinderheiten;
38% der zum Tode verurteilten Inhaftierten in Fresno Co. sind Indianer,
während sie nur 1% der Bevölkerung dieses Gebietes ausmachen.
Die Todesstrafe ist in diesem,wie auch keinem anderen Fall, nicht vertretbar und eine Verletzung
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
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