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Home » Archive » Türkei » Flüchtlinge Grenzgebiet
Über 200 afrikanische Flüchtlinge unmittelbar von Tod im türkisch- griechischen Grenzgebiet bedroht
Zahlreiche Bürger verschiedener afrikanischer Staaten sind aus Istanbul in das Grenzgebiet Ipsala zwischen der Türkei und Griechenland deportiert worden. Dort stehen ihnen weder Unterkünfte zur Verfügung, noch haben sie Wasser oder Lebensmittel. Die Einreise nach Griechenland wird ihnen verwehrt, und in die Türkei dürfen sie auch nicht zurückkehren. Berichten zufolge haben Angehörige der Sicherheitskräfte Misshandlungen, Folterungen und Vergewaltigungen begangen, und mindestens zwei Personen sollen bereits gestorben sein. Am 7. Juli 2001 wurde eine Gruppe von rund 200 Personen aus Nigeria, Äthiopien, Eritrea, Tansania, Ghana und Sudan bei einer Razzia, die sich offenbar auf Bürger afrikanischer Staaten konzentrierte, von der Polizei in Istanbul festgenommen. Sie wurden nach vorliegenden Informationen zum Ausländeramt der Polizeizentrale von Istanbul gebracht, wo man sie sieben Tage lang unter unhygienischen Bedingungen und ohne Matratzen in Haft hielt. Sie wurden dort geschlagen, und einem Anwalt, der die Gefangenen besuchen wollte, wurde der Zugang zu ihnen verweigert. Wie es heißt, mussten die Gefangenen in Türkisch verfasste Erklärungen unterzeichnen, denen zufolge sie von Griechenland in die Türkei eingereist seien und nun freiwillig dorthin zurückkehren wollten. Die türkische Polizei soll einigen der Gefangenen Seiten aus ihren Reisepässen gerissen haben, auf denen Visa für die Türkei eingetragen waren. Am 14. Juli 2001 brachten türkische Gendarmen die Gruppe an die Grenze zu Griechenland, wo die Menschen weder Wasser noch Lebensmittel hatten. Sie sollen gezwungen worden sein, auf die griechische Seite zu laufen, und die Gendarmen drohten damit, sie zu erschießen, falls sie zurückkämen. Die Gendarmen sollen auf die Mitglieder der Gruppe eingeprügelt haben. Drei Frauen und ein Mann, die einer Gruppe von 16 Personen angehörten, denen die Rückkehr nach Istanbul gelang, gaben an, vergewaltigt worden zu sein. Andere wurden von Angehörigen der türkischen Gendarmerie sexuell misshandelt. Es steht zu befürchten, dass mindestens zwei Personen im Fluss Meriç zwischen Griechenland und der Türkei ertrunken sind. Der Gruppe wurde die Einreise nach Griechenland
verweigert, stattdessen wurden die Deportierten von der griechischen Grenzpolizei
einen Tag lang in Haft genommen und dann gezwungen, in die Türkei
zurückzukehren. Der Gruppe, der auch eine Schwangere angehören
soll, wurde aber weder die Einreise in die Türkei gestattet, noch
konnten sie in Griechenland bleiben. Die Menschen befinden sich nach wie
vor im Grenzgebiet zwischen beiden Ländern und haben weder Wasser,
Nahrungsmittel noch Unterkünfte. In der Grenzregion gibt es zudem
Minenfelder.
Hintergrundinformationen Derzeit leben in Istanbul mehrere hundert Afrikaner, die aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Lage aus ihren Heimatländern geflohen sind. Einige von ihnen sind vom Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) anerkannte Flüchtlinge. Da es jedoch in der Türkei keine angemessenen rechtlichen Schutzmechanismen für diese Menschen gibt, sind sie in Gefahr, in der Haft misshandelt zu werden und in Länder abgeschoben zu werden, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Obwohl die Türkei die Genfer Flüchtlingskonvention nur mit Einschränkungen unterzeichnet hat, womit sie sich das Recht vorbehält, Flüchtlinge aus nicht-europäischen Staaten nicht zu akzeptieren, wird Asylsuchenden aus Staaten außerhalb Europas normalerweise gestattet, ihren Asylantrag durch den UNHCR prüfen zu lassen und während dieser Zeit in der Türkei zu bleiben. Die Prinzipien des internationalen Flüchtlingsrechts
und menschenrechtliche Grundsätze müssen jeder Person gewährt
werden, die schutzbedürftig sein könnte. Geografische Einschränkungen
entbinden die Türkei nicht von ihren Verpflichtungen auf der Grundlage
europäischer und internationaler Konventionen zum Schutz der Menschenrechte
von Bürgern außereuropäischer Staaten und untersagt ihnen
die Abschiebung von Personen in Staaten, in denen sie Gefahr laufen, Menschenrechtsverletzungen
zum Opfer zu fallen. Das Prinzip des Non-Refoulement (Abschiebungsverbot)
wird als allgemein verbindliche Norm des Völkergewohnheitsrechts betrachtet.
Empfohlene Aktionen: Schreiben Sie bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe
an die türkischen Behörden, in denen Sie * fordern, dass sie
umgehend Maßnahmen einleiten, um die Sicherheit der Gruppe afrikanischer
Staatsbürger im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Griechenland
zu garantieren und ihnen die Rückkehr in die Türkei zu gestatten;
Kanzlei der Botschaft der Republik Türkei
Empfohlene Aktionen: Schreiben Sie bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe
an die griechischen Behörden, in denen Sie
Appelle an: Mr Mihalis Chrysohoidis, Minister of Public
Order, Ministry of Public Order
Kopien an: Kanzlei der Griechischen Botschaft
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst
sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen
in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten
wir Sie, nach dem 5. September 2001 keine Appelle mehr zu verschicken.
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