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Home » Archive » Türkei » Strafverfahren gegen Betroffene von sexueller Folter
Berlin, den 5.6.2001 Strafverfahren gegen Betroffene
von sexueller Folter, Rechtsanwältinnen und Unterstützerinnen
in der Türkei:
Der gemeinnützige Verein “FrauenRechtsBüro
gegen sexuelle Folter e.V.” in Berlin hat sich im Exil als Zweigstelle
des Istanbuler Projekts “Rechtliche Hilfe für Frauen, die von staatlichen
Sicherheitskräften vergewaltigt oder auf andere Weise sexuell gefoltert
wurden” gegründet. Hintergrund war die während unserer
Arbeiten in der Türkei einschließlich der kurdischen Gebiete
gewonnene Erfahrung, daß nicht wenige Frauen, die sich entschieden,
die staatlichen Täter sexueller Folter zur Anzeige zu bringen, aufgrund
berechtigter Furcht vor erneuter Repression das Land verlassen und
fliehen mußten. Aber auch unter denjenigen Frauen aus der Türkei
einschließlich der kurdischen Gebiete, die schon seit längerer
Zeit im Exil um die Gewährung politischen Asyls kämpfen, befinden
sich unzählige, die aus unterschiedlichsten Gründen bisher nicht
den Mut aufbrachten, über die an ihnen verübte sexuelle Folter
zu sprechen. Zu diesen Gründen gehören die Furcht, daß
bei Anzeigenerstattung aus dem Exil heraus zurückgebliebene Familienangehörige
mit staatlichen Repressionen überzogen werden könnten, ein unsicherer
Aufenthaltsstatus sowie die aufgrund der gesellschaftlichen Wert- und Moralvorstellungen
begründete Angst, aus dem Familien- und Gesellschaftsverband ausgestoßen
zu werden. Das durch diese Befürchtungen verursachte lähmende
Schweigen wirkt sich nicht nur auf die Straflosigkeit staatlicher Täter
von Menschenrechtsverletzungen sondern auch auf den negativen Verlauf der
hiesigen Asylverfahren und insbesondere auf die psychischen Folgen dieser
Art von Folter bei den Betroffenen selber aus.
Ein wichtiges Tätigkeitsfeld des Vereins
in Berlin besteht in der Dokumentation der Situation in der Türkei
in Zusammenarbeit mit dem Istanbuler Büro sowie in der Herstellung
von Öffentlichkeit im Exil. Öffentlichkeit ist ein nicht unerheblicher
Schutz für Betroffene wie für Menschenrechtsaktivistinnen. Diese
bedürfen unserer uneingeschränkten Solidarität.
Hintergrundinformationen:
“ Durch die folgenden Ausführungen auf Seite 1 und 6 der Zeitung ist der Straftatbestand der Verunglimpfung der staatlichen Streitkräfte erfüllt: ...Keskin äußerte nach einem Besuch bei den Friedensmüttern in der Haftanstalt von Mardin: Die Mütter, deren Augen verbunden und die völlig entkleidet wurden, sind durch Militärs im Alter ihrer Enkelkinder sexuell mißhandelt worden. In den Zellen wurde ihnen nicht erlaubt, sich zu setzen oder zu legen, sie wurden belästigt und mit Ausdrücken wie “Huren, Nutten” beschimpft und gedemütigt....” Das heißt, allein der Bericht von Frau Keskin über die von den “Friedensmüttern” durchgemachte sexuelle Folter zwecks Unterrichtung der Öffentlichkeit, wird als Straftat bewertet und ist Grundlage dieses Prozesses. 2.
3.
4.
“... Es ist nicht so, wie sie behaupten, daß die Anwendung von Folter nur Einzefälle beträfe, sie wird systematisch zur Anwendung gebracht, wozu nicht nur die Folterer selber beitragen. Auch diejenigen, die die Folterer straffrei ausgehen lassen oder nur hinter verschlossenen Türen gegen sie verhandeln, haben ihren Anteil an der fortbestehenden Systematik von Folter. Ceren und Deniz (die beiden betroffenen Frauen, Anm.d.Ü.) wurden sexuell gefoltert: dies ist die Form der Folter, die am unaussprechlichsten ist und ihre einzige Chance besteht darin, die an ihnen begangene Folter durch psychologische Gutachten attestieren zu lassen. Daher sind sie an das Psycho-Soziale Traumzentrum der medizinischen Fakultät Capa überwiesen worden. Aber entweder werden sie gar nicht zu den Terminen transportiert oder die Gendarmerie besteht drauf, mit im Behandlungszimmer zu verbleiben. Aus diesem Grund wird der gesamte Prozeß in die Länge gezogen. Ich bin der Überzeugung, daß nach Erstellung dieser Gutachten das stattfindende Verfahren (gegen die Beamten, Anm.d.Ü.) eine entscheidende Wendung nehmen wird...” Dies ist der gesamte Vorwurf und durch diese Äußerung in der Öffentlichkeit soll sich Frau Keskin strafbar gemacht haben. Ein Termin für die erste Hauptverhandlung wurde noch nicht anberaumt. Der Mut betroffener Frauen sowie von Menschenrechtsaktivistinnen,
über die erlebte sexuelle Folter zu berichten, Anzeige gegen die staatlichen
Täter zu erstatten und Öffentlichkeit herzustellen, sind entscheidende
Schritte auf dem Weg, der Straflosigkeit staatlicher Täter von Menschenrechtsverletzungen
ein Ende zu bereiten. Genauso wichtig ist es, daß dies nicht nur
als individueller Akt geschieht, da auch die Konfrontation mit staatlich
organisierten, systematisch zur Anwendung gelangenden Menschenrechtsverbrechen
nicht nur individueller Art ist. Den obigen dargestellten und anderen Repressionsmaßnahmen
läßt sich nur gemeinsam etwas entgegensetzen. Öffentlichkeitsarbeit
im Ausland ist dabei unverzichtbarer Bestandteil. Wir bitten daher alle,
die unserem Aufruf folgen und an einer Delegation teilnehmen wollen, uns
dies mitzuteilen.
Jutta Hermanns, Vorsitzende
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