| Vom 16. bis 21.10.01 hielt sich eine Delegation,
organisiert vom „FrauenRechtsBüro
gegen sexuelle Folter“ Berlin, „FrauenFluchtNetz“ Stuttgart und Tübingen
sowie von “kein Mensch ist illegal” Tübingen, zur Recherche gegen
den neuen Lagebericht des Auswärtigen Amtes zur Türkei (24.07.01)
in Istanbul auf. Die Delegation nahm teil an der internationalen Prozessbeobachtung
des dritten Verhandlungstermins gegen 18 Frauen und einem Mann vor dem
Strafgericht Beyoglu/ Istanbul, der nach 45 Minuten wieder vertagt wurde.
Der Prozess muss als Einschüchterungsversuch des türkischen Staates
verstanden werden, öffentliches Eintreten gegen Folter im Ansatz zu
unterbinden. Die Delegationsteilnehmerinnen: “ Er ist ein wesentliches
Indiz dafür, dass der türkische Staat und die Gerichte nicht
Folteropfer schützen, sondern die Folterer decken.”
Vor diesem Hintergrund erscheinen die Behauptungen
des Lageberichts zu Behandlungsmöglichkeiten von Folteropfern noch
zynischer. Entgegen den detaillierten Angaben des letzten Lageberichts
über die schlecht ausgebaute Versorgungssituation behauptet der diesjährige
Bericht plötzlich, dass die Behandlung von posttraumatischen Belastungsstörungen
gewährleistet sei. Nach den zahlreichen Gesprächen der Delegation
mit Anwältinnen, ÄrztInnen, WissenschaftlerInnen und MenschenrechtsaktivistInnen
kritisieren die Teilnehmerinnen aufs schärfste die Aussagen des neuen
Lageberichts Türkei als absolut unsachlich und verharmlosend. Die
Behauptung, dass die Behandlung von posttraumatischen Belastungsstörungen
in Folge von Folter durch medikamentöse und psychotherapeutische Therapien
in Krankenhäusern mit psychiatrischer Abteilung gewährleistet
sei, entbehrt jeder objektiven Grundlage und ist schlichtweg falsch. Angesichts
des fortgesetzten “Folter-Systems”, wobei sexualisierte Folter ein zentraler
Bestandteil ist, der andauernden staatlichen Einschüchterung und Verfolgung
von Institutionen und ÄrztInnen, die sich für Folteropfer einsetzen,
und der Folge-Verfolgung von Folteropfern sind die Aussagen des Lageberichts
absolut zynisch. Die Delegationsteilnehmerinnen erklären: “Das Auswärtige
Amt macht sich mit ihren verharmlosenden unsachlichen Aussagen zum Komplizen
des Folter-Systems.”
Die folgende Gegendarstellung enthält
eine Analyse der:
I) Behandlungsmöglichkeiten von
Folteropfern:
1. Staatliche Behandlungsmöglichkeiten
für Folteropfer sind in Istanbul wie generell in der Türkei nicht
vorhanden
2. An staatlichen Krankenhäusern
ist aus mehreren Gründen eine medizinisch- therapeutische Behandlung
von Folteropfern unmöglich
3. Begrenzte Therapiemöglichkeiten
bestehen in Istanbul nur bei den zwei Behandlungszentren von TIHV und TOHAV
sowie am “Psychosozialen Traumazentrum“ der Universität Capa-Istanbul,
medizinische Fakultät II) Folter – ein totales System:
Unterzeichnet von:
FrauenFluchtNetz Stuttgart; FETZ, Frauen
Beratungs- und Therapiezentrum Stuttgart; FrauenFluchtNetz Tübingen;
Kein mensch ist illegal, Tübingen
Gegendarstellung
zum Lagebericht Türkei
Erste Auswertung der
Frauen-Delegationsreise vom 16. bis 21.10.01 in Istanbul
I) Behandlungsmöglichkeiten von
Folteropfern:
Die Delegation konnte in ihren fünftägigen
intensiven Recherchen in Istanbul entgegen der Aussage des Lageberichts,
“die Behandlung von posttraumatischen Belastungsstörungen kann durch
medikamentöse und psychotherapeutische Therapien erfolgen”, keine
gesicherten Behandlungsmöglichkeiten vorfinden. Auch ist die zufriedenstellende
medizinisch, therapeutische Behandlung von posttraumatischen Belastungsstörungen
unter den gegebenen sozialen, politischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen
nicht möglich. Dabei folgte die Delegation der Aufforderung des deutschen
Konsulats in Istanbul, im Gespräch Frau Daimer, die meinte, dass ihr
keine staatlichen Behandlungsstellen bekannt seien und wir uns an den Menschenrechtsverein
wenden sollten.
Gespräche bei Frau Prof. Dr. Sebnem
Korur Fincanci, Direktorin der Abteilung für Gerichtsmedizin, Medizinische
Fakultät Istanbul, und den einzigen zwei unabhängigen Behandlungsstellen
TIHV (Menschenrechtsstiftung Türkei) und TOHAV (Stiftung für
soziale Rechtsstudien) ergeben folgend düsteres Bild:
1. Staatliche Behandlungsmöglichkeiten
für Folteropfer sind in Istanbul wie generell in der Türkei nicht
vorhanden. Am einzigen Krankenhaus in Istanbul mit psychiatrischer Abteilung
können nur zwei Ärztinnen Trauma-Kranke behandeln.
2. An staatlichen Krankenhäusern ist
aus mehreren Gründen eine medizinisch, therapeutische Behandlung von
Folteropfern unmöglich: - Es mangelt generell an entsprechend
ausgebildeten Fachkräften für Trauma-Kranke insbesonders für
Folteropfer, da Traumatisierung erst seit dem Erdbeben in der Türkei
vor zwei Jahren als fachärztlicher Themenkomplex diskutiert wird.
Die medizinische und psychologischen Ausbildung hat das Thema posttraumatischer
Belastungsstörung immer noch nicht aufgegriffen. - Die staatliche
Repression gegen Folteropfer und behandelnde ÄrztInnen erzeugt ein
Klima der Angst, welches die meisten ÄrztInnen aus staatlichen Einrichtungen
davor zurückschrecken lässt, Folter zu attestieren. - Folter
als legitimes Mittel der Beweiserhebung, Bestrafung und Einschüchterung
politisch Oppositioneller basiert auf einem breiten gesellschaftlichen
Konsens, der sich bis in die Krankenhäuser fortsetzt. Frau Prof. Sebnem
Korur Fincanci meinte dazu: “Viele Ärzte sehen Folter als etwas normales,
legitimes an.” - Auf Seiten der Folteropfer besteht ein großes Misstrauen
gegenüber Krankenhäusern als staatliche Einrichtungen, so dass
sich die wenigsten getrauen, über ihre erfahrene Folter zu sprechen.
Dieses Misstrauen ist, so Prof. Sebnem Korur Fincanci, angesichts des staatlichen
Umgangs mit den unabhängigen Behandlungszentren nur begründet.
So werden die Behandlungszentren z.B. immer wieder angeklagt, ihre Patientenkarteien
herauszugeben. In staatlichen Krankenhäusern sei der staatliche Zugriff
auf Patientenkarteien problemlos gegeben.
3. Begrenzte Therapiemöglichkeiten
für Folteropfer bestehen in Istanbul nur bei den zwei unabhängigen
Behandlungszentren von TIHV und TOHAV. Für sexualisiert gefolterte
Frauen gibt es als einzige Stelle in der Türkei das “Psychosoziale
Traumazentrum“ der Universität Capa-Istanbul, medizinische Fakultät,
das sich auf “Gewalt gegen Frauen” spezialisiert hat. Dabei ist der
Erfolg ihrer Behandlung durch mehrere Faktoren, vor allem die staatliche
Repression, stark eingeschränkt
Begrenzte Kapazitäten der Behandlungszentren:
- Angesichts der geschätzten Zahl
von einer Millionen Folteropfer (jede/r sechzigste Türke/in) seit
1980, so die Anwaltskammer, ist es nur ein kleiner Prozentsatz, der sich
an die unabhängigen Behandlungszentren wendet und behandelt werden
kann. - An die Menschenrechtsstiftung TIHV, die in fünf grossen Städten
der Türkei seit 1991 Behandlungszentren aufgebaut hat (Istanbul, Izmir,
Adana, Diyarbarkir, Ankara), wurden im letzten Jahr 1200 Anfragen gestellt.
An das Istanbuler Behandlungszentrum wandten sich im letzten Jahr 450 Folteropfer.
Damit sind ihre finanziellen und institutionellen Kapazitäten als
NGO absolut ausgeschöpft. Neben der konkreten medizinischen und psychotherapeutischen
Versorgung ist die für die Behandlung notwendige finanzielle und soziale
Unterstützung der Patienten nicht möglich. - Die Stiftung für
soziale Rechtsstudien TOHAV in Istanbul behandelt pro Jahr 150 bis 200
Folteropfer. Damit sind auch ihre begrenzten Ressourcen, ein festangestellter
Arzt und eine Psychologin, bei weitem ausgeschöpft. Oft muss die medikamentöse
und psychotherapeutische Behandlung aufs notwendigste beschränkt bleiben,
da Operationen und diagnostische Tests nicht finanzierbar sind.
Staatliche Repression und Verfolgung
von Behandlungsstellen und Folteropfern:
Alle Behandlungsstellen sind ständig
von staatlicher Repression, Anklagen gegen ÄrztInnen und von ständiger
Schließung bedroht (siehe auch Dossier: Trials of the Human Rights
Foundation of Turkey and Pressures on the Human Rights Assiociation 1999-2001,
vom 19.01.01): Während der letzten Razzia gegen das Zentrum der Menschenrechtsstiftung
TIHV in Diyarbarkir am 7.9.01 wurden alle Patientenakten und Adressenlisten
von ÄrztInnen beschlagnahmt und 15 Tage widerrechtlich einbehalten.
Zwei bei der Stiftung ehrenamtlich tätige Ärzte aus staatlichen
Krankenhäusern wurden zwangsversetzt (amnesty international berichtete).
Am 18.10 wurde ein gerichtliches Verfahren zur Schließung des Zentrums
vor dem Staatssicherheitsgericht in Diyarbarkir eingeleitet. Angesichts
der Prozesswelle gegen Folteropfer ist zu befürchten, dass die Folterpatienten
nun wieder von staatlicher Gewalt bedroht sind. Dieses staatliche Vorgehen
ist kein Einzelfall , sondern ist ein Beispiel für die regelmäßige
Kriminalisierung und Gewaltandrohung unter der die wenigen unabhängigen
Einrichtungen und mutigen ÄrztInnen zu arbeiten haben. Ärzte
der TIHV-Stelle in Adana wurden verurteilt, weil sie sich weigerten, Patientenakten
an staatliche Stellen herauszugeben. Das Zentrum in Izmir wurde Anfang
des Jahres für 10 Tage geschlossen und behandelnde Ärzte aufgrund
ihrer öffentlichen Aussagen zu Folterfällen und Behandlung u.a.
wegen „Unterstützung einer illegalen Vereinigung“ angeklagt. Gegen
das Istanbuler Zentrum wurden allein im Januar 2001 sechs Verfahren eröffnet.
Auch gegen Ärztinnen des Psychosozialen Traumazentrums der Universität
Capa-Istanbul wurden Ermittlungen und Disziplinarverfahren 1999 eingeleitet,
nachdem sie Folteropfer behandelt haben. Prof. Sebnem Korur Fincanci vom
gerichtsmedizinischen Instituten wurde ebenfalls aufgrund ihrer Gutachten,
in denen sie Folter attestierte, mit Klagen überzogen. Die letzte
Anklage wegen “Verunglimpfung des Staates und seiner Organe” wurde im Februar
dieses Jahres gegen sie erhoben.
Auch die Folteropfer selbst sind einer
Folge-Verfolgung ausgesetzt und viele werden ein weiteres Mal, eingeschüchtert,
verhaftet und gefoltert:
Vor allem Folteropfer, die den Mut aufbringen,
ein Behandlungszentrum aufzusuchen, über ihre Folter öffentlich
zu reden und Anzeige gegen ihre Folterer zu erstatten, sind von erneuter
staatlicher Verfolgung bedroht, wie auch der Prozess gegen die 18 Frauen
und einen Mann zeigen. Dieses repressive Klima und die fortbestehende starke
Unsicherheit steht einer erfolgreichen Behandlung diamentral entgegen,
wie uns alle Gesprächspartner vermittelten. Viele Patienten brechen
aus diesen Gründen, so die Erfahrung von TIHV und TOHAV, ihre Behandlung
ab. Auch überträgt sich die Verfolgungssituation der Folteropfer
auf die Ärzte.
Soziale Rahmenbedingungen – soziale
Sicherheit nicht gegeben:
Ein weiterer zentraler Faktor für
eine gelungene Behandlung stellt die soziale Absicherung und Versorgung
der Patienten dar. Doch in Folge des Gefängnisaufenthalts, inländischer
Flucht in die Großstädte oder Verfolgung sind die allermeisten
Patienten sozial äußerst schlecht gestellt. Sie können
nicht mehr auf die familiären Versorgungsstrukturen zurückgreifen
oder die geringen staatlichen Sozialleistungen wie die Grüne Karte
(Yesil Kart) in Anspruch nehmen. Diese soziale Problematik der Patienten,
so TIHV und TOHAV, verunmöglicht in vielen Fällen eine Fortsetzung
der Behandlung
Auch die Aussagen des Lageberichts zur
Inanspruchnahme der Yesil Kart müssen nach den Recherchen erheblich
in Frage gestellt und davon ausgegangen werden, dass ein Großteil
auch durch dieses Netz fällt. So wird für die Antragstellung
ein Ausweispapier, eine Wohnbescheinigung, sowie eine Abmeldebestätigung
vom alten Wohnsitz, zu erhalten beim Vorsteher (muhtar), benötigt.
Zudem müssen weitere Bestätigungen von der Sozialversicherung,
der Rentenversicherung und vom Grundbuchamt vorgelegt werden. Für
Menschen, die Verfolgungserfahrungen hinter sich haben bzw. befürchten
müssen, immer noch verfolgt zu werden, stellt dieser Behördengang
ein unüberwindbares Hindernis dar. Yesil Kart Besitzer bekommen außerdem
nicht jede Operation/Behandlung erstattet. So brauchen Yesil Kart Besitzer
auch eine Überweisung vom staatlichen Krankenhaus, wenn sie sich am
“Psychosozialen Traumazentrum“ der Universität Capa behandeln lassen
wollen. Frau Prof. Sebnem Korur Fincanci wies ebenso darauf hin, dass sie
Yesil Kart Besitzer wegen Finanzierungsproblemen ablehnen und an TIHV weiterleiten
mussten.
Fazit:
Die für eine erfolgreiche Therapie
unerläßlichen Voraussetzungen, wie Sicherheit, Geborgenheit,
Angstfreiheit und eine sozio-ökonomische Basis, sind unter diesen
Umständen nicht gegeben. “Wenn sich das gesellschaftliche Klima nicht
ändert, macht die Behandlung von Folteropfern eigentlich keinen Sinn”,
so Prof. Sebnem Korur Fincanci. Auch TIHV wies auf die äußerst
negativen Rahmenbedingungen hin: “Eine medizinisch therapeutische Gesundung
ist unter den Bedingungen sehr schwierig. Die Behandlung nach Folter ist
keine Operation. Nach einer Operation reicht eine gute Krankenschwester.
Bei einer Behandlung nach erlittener Folter sind die sozialen Begleitumstände
sehr wichtig.”
II) Folter ein totales System – Folterer
und nicht Folteropfer werden staatlich geschützt
Dieser Zusammenfassung liegen Gespräche
mit Eren Keskin, Vorsitzende der Istanbuler Sektion des Menschenrechtsvereins,
mit Seref Turgut, Vorsitzender der Menschenrechtskommission der Istanbuler
Anwaltskammer, und Prof. Dr. Sebnem Korur Fincanci, Direktorin der Abteilung
für Gerichtsmedizin, Medizinische Fakultät Istanbul, zugrunde:
“Folter wird im großen Maße
in der Türkei ausgeübt, in den östlichen Gebieten wie im
Westen der Türkei. Es zeigt sich ein Bild einer Systematik: Die Gesetze
sind “offen” für Folter und tragen nicht dazu bei, sie zu verhindern.
Vielmehr beschützen die Gesetze die Folterer, anstatt Folteropfer
zu schützen. So wird gegen Folterer staatlicherseits und juristisch
nicht vorgegangen, was die hohe Zahl von über 95% Freisprüchen
zeigt.” Mit diesem Statement fasste der Anwalt Seref Turgut die Analysen
der Menschenrechtskommission der Istanbuler Anwaltskammer über die
derzeitige gesetzliche Lage und Verfahrenswirklichkeit in Bezug auf Folter
zusammen.
Folter – ein totales System
An Folter, ihrer Ausübung, Legitimierung,
Deckung und Vertuschung sind eine Reihe von staatlichen und gesellschaftlichen
Institutionen beteiligt. Folgende unterstützende Institutionen sind
zu nennen: - Die Gesetze, die Folter nicht definieren und Folterer nicht
verfolgen - die Gerichte, die Folterer freisprechen; - die Gerichtsmedizin,
die Folterung nicht in Gutachten bestätigt - und die Staatsanwaltschaft,
die Foltervorwürfe nicht untersuchen. Laut TOHAV werden nur 1 bis
5% der Verfahren überhaupt eröffnet.
Gesetzeslage: Gesetze sind offen für
(sexualisierte) Folter
- Schon bei der Definition von Folter
fängt die staatliche Legitimierungspraxis an. So werden Folterungen
nur im Polizeigewahrsam als “Folter” definiert (Art.243), während
des Gefängnisaufenthaltes läuft Folter unter “schlechter Behandlung”
(Art. 245), was mit einem niedrigeren Strafmaß bemessen ist. Die
Definition von Folter entspricht nicht der UN-Folter-Konvention. - Bei
sexualisierter Folter trifft dies hinsichtlich der gesetzlichen Definition
von Vergewaltigung ebenfalls zu: so wird orale oder anale Vergewaltigung,
sowie die Vergewaltigung mit Gegenständen nicht als “Vergewaltigung”
definiert. - Auch "Sexueller Missbrauch" ist kein eigenständiger Straftatbestand
im Türkischen Strafgesetzbuch. Alle Sexualstraftaten außerhalb
der engen Definition von Vergewaltigung fallen unter "Sexuelle Belästigung”,
worunter auch "verbale Belästigung" fällt. D.h. auch die Vergewaltigungen
mit Schlagstöcken etc. wird mit "verbaler Belästigung" auf eine
Stufe gestellt. - Es ist keine Mindeststrafe für die Verurteilung
von Folterern festgelegt. - Ferner können gegen Staatsbeamte, wie
Polizisten, nur Verfahren eröffnet werden, wenn ihr Vorgesetzter zustimmt.
- Auch die jüngste Grundrechtsreform der Türkei hat keine Verbesserung
gebracht: So wurden zwar die Höchststrafen von 5 auf 8 Jahre angehoben,
doch immer noch keine Mindeststrafe festgesetzt. Weiterhin bleibt der Vorgesetzte
zuständig für die Einleitung von Verfahren, nur der Zeitraum,
in dem das Verfahren eröffnet werden muss, wurde auf ein Monat verkürzt.
Gerichte:
Während 1998-2000 wurden in Istanbul
125 Verfahren gegen 366 Polizisten wegen Folterung eröffnet. Dabei
wurden nur in drei Fällen sechs Polizisten verurteilt zu Strafen,
die sich in Pfennigbeträgen belaufen (einmal 375.000 türkische
Lira = ca. 50 Pf). (siehe Statistik der Menschenrechtskommission der Anwaltskammer,
Istanbul 2001)
Gerichtsmedizin: Begutachtung unter
Druck
Die Begutachtung findet an den staatlichen
gerichtsmedizinischen Instituten statt. Vor und am Ende des Polizeigewahrsams
sind Vorführungen bei Ärzten oder den gerichtsmedizinischen Instituten
angeordnet. Doch bei der Begutachtung sind Polizeikräfte anwesend
und verfolgen das höchst intime und schambehaftete Gespräch.
Wie Prof. Dr. Sebnem Korur Fincanci von vielen Gerichtsmedizinern erfahren
hat, läuft die Begutachtung unter enormen polizeilichen Druck ab:
„Die Pistole liegt mit auf dem Tisch“. Unter diesen repressiven Bedingungen
ist es nicht erstaunlich, dass viele Gutachter keine Folterung feststellen
können. Auch droht gefolterten Frauen, die ihre Folter offen legen,
erneute Gewalt zurück im Gefängnis.
Schwierigkeit, Systematik von Folter
zu belegen:
Auf diese Sachverhalte führen alle
GesprächspartnerInnen die Schwierigkeit zurück, den systematischen
Charakter und das große Ausmaß von Folter im Polizeigewahrsam
und als Repressionsmittel statistisch zu belegen: nur die wenigsten Folteropfer
getrauen sich, eine Anzeige zu erstatten; nur die wenigsten Folterungen,
werden als solche begutachtet; nur wenige Verfahren werden daraufhin eröffnet;
nur bei einem Bruchteil kommt es zu einem Urteilsspruch:
Am Beispiel sexualisierter Folter kann
dies verdeutlicht werden:
Die meisten Frauen, die festgenommen werden
oder in den kurdischen Gebieten von Dorfrazzien betroffen sind, werden
Opfer sexualisierter Folter, so die Erfahrungen der Menschenrechtsstiftung
und des Istanbuler Projekts “Rechtliche Hilfe für Frauen, die von
staatlichen Sicherheitskräften vergewaltigt oder auf andere Weise
sexuell mißhandelt werden”. Die meisten Frauen erfahren während
ihrer Festnahme und im Polizeigewahrsam sexualisierte Folter. Dabei ist
Vergewaltigung sehr schwer nachzuweisen und kann medizinisch nur binnen
48 Stunden begutachtet werden. Befinden sich Frauen in Polizeigewahrsam
ist diese kurze Frist nicht einzuhalten. Während des Gefängnisaufenthalts
können Frauen nur mit massiven öffentlichen Druck erreichen,
zur Begutachtung vorgelassen zu werden. Hinzu kommen gesellschaftlich-kulturelle
Tabuisierung und Scham, die erlittene Folter offen zu machen. Wenn die
Frist zur medizinischen Feststellung abgelaufen ist, kann die Folterung
über psychologische Gutachten bestätigt werden. Doch dafür
bräuchte man spezialisierte und unabhängige Stellen, die Gutachten
erstellen. Dies hat auch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof
bereits mehrfach angemahnt und die Türkei wegen ihrer Gutachtenpraxis
verurteilt. Gutachten von unabhängigen Stellen wie TIHV oder der medizinischen
Fakultät Capa werden jedoch selten vor Gericht anerkannt.
Prozesswelle gegen Frauen, die öffentlich
versuchen, sexualisierte Folter zu enttabuisieren und gegen Folterer vorzugehen:
Selbst gegen die Ex-Vorsitzende der Untersuchungskommission
des türkischen Parlaments Dr. Piskinsüt leitete die Staatsanwaltschaft
ein Ermittlungsverfahren ein. Sie soll die Identität der Folteropfer
preisgeben. Seit einem Jahr haben Staatsanwaltschaften verschiedene Verfahren
gegen Frauen, die den Mut aufgebracht haben, gegen ihre Folterer auszusagen,
sowie gegen Rechtsanwältinnen angestrengt:
1) Am 21.3.2001 erhob die Staatsanwaltschaft
Istanbul vor dem Strafgericht Beyoglu/ Istanbul Anklage gegen 19 Rednerinnen
und Mitorganisatorinnen des Kongresses “Nein zur sexuellen Folter” im Jahr
2000. 2) Am 15.6.2001 stand die türkische Rechtsanwältin Eren
Keskin vor Gericht, die für das Istanbuler FrauenRechtsBüro gegen
sexualisierte Folter arbeitet, sowie der Chef-Redakteur der Zeitung Yeni
Gündem. Ihnen wird vorgeworfen “staatliche Streitkräfte verunglimpft”
zu haben. Frau Keskin ist angeklagt, weil sie auf einer Pressekonferenz
eine gefolterte Mandantin zitierte. Diese habe berichtet, dass sie in der
Haftanstalt Mardin die Augen verbunden, völlig entkleidet und sexuell
misshandelt worden ist. Yeni Gündem hat den Bericht abgedruckt. 3)
Ein dritter Prozess läuft seit dem 28.6.2001 vor dem Staatssicherheitsgericht.
Angeklagt sind die Rechtsanwältin Fatma Karakas, ebenfalls Mitarbeiterin
des FrauenRechtsBüros Istanbul, und vier weitere Frauen wegen des
gleichen Tatbestands wie im Verfahren gegen die 19.
Sabine Hess, Britta Wente
FrauenFluchtNetz Stuttgart und Tübingen
s.hess@em.uni-frankfurt.de |