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Home » Archive » Verhindert die Abschiebung von John Agbolete nach Togo

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Verhindert die Abschiebung von John Agbolete nach Togo

Für das Recht auf ein faires Asylverfahren

John Akouete Agbolete war ein aktives Mitglied der Oppositionspartei Union de Forces de Changement (UFC) in Togo. Er arbeitete in einem Büro der UFC in der Hauptstadt Lomé. Seine Aufgabe lag in der Mobilisierung für politische Aktivitäten und Demonstrationen gegen das Regime von Gnassimgbe Eyadema. 

Seit über 35 Jahren herrscht der Militärdiktator Eyadema über das Land und begegnet jeglicher Opposition mit brutaler Unterdrückung.

Am 22. Februar 2000 wurde John auf einer Demonstration in Lomé zusammen mit vielen anderen Teilnehmern verhaftet. Die Demonstration fand auf dem Höhepunkt einer Propagandaoffensive der regierenden Partei RPT gegen die UFC statt. John wurde für zehn Tage inhaftiert und in der Haft durch Schläge auf den Kopf, den Hintern und die Füße misshandelt. Nach seiner Freilassung setzte er seine Arbeit für die UFC aus Sicherheitsgründen in einem anderen Stadtteil fort. Drei Personen, die ebenfalls der UFC angehörten und auf der Demonstration festgenommen wurden, blieben aber weiterhin in Haft und wurden zu einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe verurteilt.

Gleichzeitig setzte sich die gezielte Fehlinformation der Regierung gegen die Opposition fort. Denn schon wieder versuchte die Regierung der Bevölkerung vermeintliche Oppositionelle, die sie vorgab an der Grenze zu Ghana festgenommen zu haben, im Fernsehen vorzuführen und der Aufwiegelung gegen Eyadema anzuklagen. Im Nachbarland Ghana befindet sich das Zentrum der togoischen Exilopposition. Hinzu kam, dass Eyadema in dieser Zeit einen neuen Premierminister einsetzen wollte, der dafür bekannt ist, hochgradig korrupt zu sein.

Wegen dieser Mißstände plante die UFC eine weitere Demonstration. Im Zuge der Demonstrationsvorbereitungen geriet John jedoch ins Kreuzfeuer der togoischen Behörden und sah sich gezwungen, sein Land zu verlassen, um erneuter Misshandlung und Inhaftierung zu entgehen. Im Oktober 2000 floh er nach Deutschland und bat um politisches Asyl. In Bremen, wo sich seine Asylunterkunft befindet, lernte er den togoischen Flüchtling Leonard. A. kennen. Leonard arbeitet im Internationalen Menschenrechtsverein Bremen e.V. und nahm John mit zu den Treffen des Vereines. Dort stellte John fest, dass er auch hier - fern von seiner Heimat - etwas für sein Land tun könne. Zu dieser Zeit wurde im Menschenrechtsverein intensiv eine bundesweite Protestaktion gegen den Besuch des togoischen Diktators Eyadema anlässlich des Nationentages zu Togo auf der EXPO 2000 in Hannover vorbereitet. John nahm an dieser Aktion, die ein großer Erfolg werden sollte, teil. Infolge der Proteste sagte der Diktator seinen öffentlichen Auftritt auf der EXPO kurzerhand ab. Die Aktion fand sowohl in der deutschen als auch der togoischen Presse ein großes Echo. Selbst das an sich relativ unkritische Expo Journal berichtete ausfühlich über die Protestaktion vor den Toren und innerhalb der Expo und bezog sich in diesem Zusammenhang auf den brutalen Charakter der Eyadema- Diktatur, der unmissverständlich zum Ausdruck gebracht wurde.

Dass Eyadema und sein Geheimdienst ein Interesse an der Verfolgung der Beteiligten an dieser Aktion hat, ist eindeutig. Als Leonard kurze Zeit später in der togoischen Botschaft vorsprechen musste, entgegnete ihm der Botschafter, als er sah, dass Leonard aus Bremen kommt, dass von dort ja die Leute herkämen, die seinen Präsidenten beleidigt hätten.

John begann sich stärker im Menschenrechtsverein zu engagieren und setzte sich auch für Flüchtlinge aus anderen Ländern ein. So beteiligte er sich an der Kampagne gegen die Abschiebung des Karawaneaktivisten Akubuo nach Nigeria und nahm an den verschiedenen Protestkundgebungen und Mahnwachen für Akubuos Freilassung aus der Abschiebehaft teil. (Foto mit der Lindenstrasse!) Er setzte sich intensiv mit der politischen Lage Deutschlands aber auch Nigerias und vieler anderer Länder, aus denen Flüchtlinge nach Deutschland kommen, wie z. B. Sri Lanka, auseinander, und wurde im Dezember 2001 in den Vorstand des IMRV gewählt. Sein Hauptschwerpunkt lag aber darin, weitere Togoer aus Bremen und der Umgebung an den Menschenrechtsverein heranzuführen und sie in die politische Arbeit, insbesondere zu Togo, zu integrieren.

Im Februar 2001 jedoch wurde Johns Asylantrag vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge abgelehnt. In der ablehnenden Begründung wird auch auf die erlittene Misshandlung während der 10-tägigen Haft Bezug genommen, dort heißt es: "Auch die angeblich im Februar 2000 erlittene zehntägige Inhaftierung des Antragsstellers vermag sein Asylbegehren nicht zu begründen. (...) Demnach ist ihm und anderen vorgeworfen worden, dass die von der UFC das Land kaputt machen würden. Sie wurden aber nicht verhört. So hat der Antragssteller lediglich beklagt, auf den Po, unter den Füssen und mit der Peitsche an den Kopf geschlagen worden zu sein." Misshandlung und erniedrigende Behandlung, die - folgt man der Genfer Flüchtlingskonvention - zu Asyl führen, werden in dem Bescheid des Bundesamtes als Lappalien abgetan. John legte Klage gegen diese unsägliche Entscheidung ein.

Dies sollte jedoch nicht das einzige mal bleiben, dass deutsche Autoritäten seine politische Verfolgung und sein Engagement für Menschenrechte herabwürdigen. Ein paar Tage vor der mündlichen Verhandlung seines Asylverfahrens erkrankte John. Ein ärztliches Attest führte jedoch nicht zu einer Verschiebung des Verhandlungstermins. In Johns Abwesenheit hat der zuständige Richter am Bremer Verwaltungsgericht Feldhusen, seine Klage zurückgewiesen. In der Begründung des Richters heisst es: "Er (John) ist der Verhandlung jedoch ohne ausreichenden Grund fern geblieben. Das lässt darauf schliessen, dass er selbst davon ausgeht, gute Gründe für sein Asylgesuch nicht darlegen zu können." Angesichts der politischen Verfolgung, die John in Togo erlitten hat, und seines derzeitigen politischen Engagements hier in Bremen, ist diese Passage aus der Urteilsbegründung blanker Hohn.

Nun droht John die Abschiebung nach Togo. Das zu einer Zeit, in der die gewaltsame Unterdrückung der Opposition angesichts der nach wie vor ungewissen Präsidentschaftswahlen erneut eskaliert. cSollte John tatsächlich nach Togo abgeschoben werden, droht ihm Inhaftierung und Folter. Erst kürzlich bezeichnete amnesty international in einer Stellungnahme die Zustände in den Gefängnissen Togos als lebensbedrohlich und wies darauf hin, dass extralegale Hinrichtungen an der Tagesordnung sind. 

Helfen Sie mit, die Abschiebung von John Agbolete nach Togo zu verhindern. Beteiligen Sie sich an der  Unterschriftensammlung für die Aussetzung von Johns Abschiebung.

Bitte senden Sie die ausgefüllten Listen an den Internationalen Menschenrechtsverein Bremen e.V.