| John Akouete Agbolete war ein aktives Mitglied
der Oppositionspartei Union de Forces de Changement (UFC) in Togo. Er arbeitete
in einem Büro der UFC in der Hauptstadt Lomé. Seine Aufgabe
lag in der Mobilisierung für politische Aktivitäten und Demonstrationen
gegen das Regime von Gnassimgbe Eyadema.
Seit über 35 Jahren herrscht der Militärdiktator
Eyadema über das Land und begegnet jeglicher Opposition mit brutaler
Unterdrückung.
Am 22. Februar 2000 wurde John auf einer Demonstration
in Lomé zusammen mit vielen anderen Teilnehmern verhaftet. Die Demonstration
fand auf dem Höhepunkt einer Propagandaoffensive der regierenden Partei
RPT gegen die UFC statt. John wurde für zehn Tage inhaftiert und in
der Haft durch Schläge auf den Kopf, den Hintern und die Füße
misshandelt. Nach seiner Freilassung setzte er seine Arbeit für die
UFC aus Sicherheitsgründen in einem anderen Stadtteil fort. Drei Personen,
die ebenfalls der UFC angehörten und auf der Demonstration festgenommen
wurden, blieben aber weiterhin in Haft und wurden zu einem Jahr Gefängnis
und einer Geldstrafe verurteilt.
Gleichzeitig setzte sich die gezielte Fehlinformation
der Regierung gegen die Opposition fort. Denn schon wieder versuchte die
Regierung der Bevölkerung vermeintliche Oppositionelle, die sie vorgab
an der Grenze zu Ghana festgenommen zu haben, im Fernsehen vorzuführen
und der Aufwiegelung gegen Eyadema anzuklagen. Im Nachbarland Ghana befindet
sich das Zentrum der togoischen Exilopposition. Hinzu kam, dass Eyadema
in dieser Zeit einen neuen Premierminister einsetzen wollte, der dafür
bekannt ist, hochgradig korrupt zu sein.
Wegen dieser Mißstände plante die
UFC eine weitere Demonstration. Im Zuge der Demonstrationsvorbereitungen
geriet John jedoch ins Kreuzfeuer der togoischen Behörden und sah
sich gezwungen, sein Land zu verlassen, um erneuter Misshandlung und Inhaftierung
zu entgehen. Im Oktober 2000 floh er nach Deutschland und bat um politisches
Asyl. In Bremen, wo sich seine Asylunterkunft befindet, lernte er den togoischen
Flüchtling Leonard. A. kennen. Leonard arbeitet im Internationalen
Menschenrechtsverein Bremen e.V. und nahm John mit zu den Treffen des Vereines.
Dort stellte John fest, dass er auch hier - fern von seiner Heimat - etwas
für sein Land tun könne. Zu dieser Zeit wurde im Menschenrechtsverein
intensiv eine bundesweite Protestaktion gegen den Besuch des togoischen
Diktators Eyadema anlässlich des Nationentages zu Togo auf der EXPO
2000 in Hannover vorbereitet. John nahm an dieser Aktion, die ein großer
Erfolg werden sollte, teil. Infolge der Proteste sagte der Diktator seinen
öffentlichen Auftritt auf der EXPO kurzerhand ab. Die Aktion fand
sowohl in der deutschen als auch der togoischen Presse ein großes
Echo. Selbst das an sich relativ unkritische Expo Journal berichtete ausfühlich
über die Protestaktion vor den Toren und innerhalb der Expo und bezog
sich in diesem Zusammenhang auf den brutalen Charakter der Eyadema- Diktatur,
der unmissverständlich zum Ausdruck gebracht wurde.
Dass Eyadema und sein Geheimdienst ein Interesse
an der Verfolgung der Beteiligten an dieser Aktion hat, ist eindeutig.
Als Leonard kurze Zeit später in der togoischen Botschaft vorsprechen
musste, entgegnete ihm der Botschafter, als er sah, dass Leonard aus Bremen
kommt, dass von dort ja die Leute herkämen, die seinen Präsidenten
beleidigt hätten.
John begann sich stärker im Menschenrechtsverein
zu engagieren und setzte sich auch für Flüchtlinge aus anderen
Ländern ein. So beteiligte er sich an der Kampagne gegen die Abschiebung
des Karawaneaktivisten
Akubuo nach Nigeria und nahm an den verschiedenen Protestkundgebungen
und Mahnwachen für Akubuos Freilassung aus der Abschiebehaft teil.
(Foto mit der Lindenstrasse!) Er setzte sich intensiv mit der politischen
Lage Deutschlands aber auch Nigerias und vieler anderer Länder, aus
denen Flüchtlinge nach Deutschland kommen, wie z. B. Sri Lanka, auseinander,
und wurde im Dezember 2001 in den Vorstand des IMRV gewählt. Sein
Hauptschwerpunkt lag aber darin, weitere Togoer aus Bremen und der Umgebung
an den Menschenrechtsverein heranzuführen und sie in die politische
Arbeit, insbesondere zu Togo, zu integrieren.
Im Februar 2001 jedoch wurde Johns Asylantrag
vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
abgelehnt. In der ablehnenden Begründung wird auch auf die erlittene
Misshandlung während der 10-tägigen Haft Bezug genommen, dort
heißt es: "Auch die angeblich im Februar 2000 erlittene zehntägige
Inhaftierung des Antragsstellers vermag sein Asylbegehren nicht zu begründen.
(...) Demnach ist ihm und anderen vorgeworfen worden, dass die von der
UFC das Land kaputt machen würden. Sie wurden aber nicht verhört.
So hat der Antragssteller lediglich beklagt, auf den Po, unter den Füssen
und mit der Peitsche an den Kopf geschlagen worden zu sein." Misshandlung
und erniedrigende Behandlung, die - folgt man der Genfer Flüchtlingskonvention
- zu Asyl führen, werden in dem Bescheid des Bundesamtes als Lappalien
abgetan. John legte Klage gegen diese unsägliche Entscheidung ein.
Dies sollte jedoch nicht das einzige mal bleiben,
dass deutsche Autoritäten seine politische Verfolgung und sein Engagement
für Menschenrechte herabwürdigen. Ein paar Tage vor der mündlichen
Verhandlung seines Asylverfahrens erkrankte John. Ein ärztliches Attest
führte jedoch nicht zu einer Verschiebung des Verhandlungstermins.
In Johns Abwesenheit hat der zuständige Richter am Bremer Verwaltungsgericht
Feldhusen, seine Klage zurückgewiesen. In der Begründung des
Richters heisst es: "Er (John) ist der Verhandlung jedoch ohne ausreichenden
Grund fern geblieben. Das lässt darauf schliessen, dass er selbst
davon ausgeht, gute Gründe für sein Asylgesuch nicht darlegen
zu können." Angesichts der politischen Verfolgung, die John in Togo
erlitten hat, und seines derzeitigen politischen Engagements hier in Bremen,
ist diese Passage aus der Urteilsbegründung blanker Hohn.
Nun droht John die Abschiebung nach Togo.
Das zu einer Zeit, in der die gewaltsame Unterdrückung der Opposition
angesichts der nach wie vor ungewissen Präsidentschaftswahlen erneut
eskaliert. cSollte John tatsächlich nach Togo abgeschoben werden,
droht ihm Inhaftierung und Folter. Erst kürzlich bezeichnete amnesty
international in einer Stellungnahme die Zustände in den Gefängnissen
Togos als lebensbedrohlich und wies darauf hin, dass extralegale Hinrichtungen
an der Tagesordnung sind.
Helfen Sie mit, die Abschiebung von John
Agbolete nach Togo zu verhindern. Beteiligen
Sie sich an der Unterschriftensammlung für die Aussetzung von
Johns Abschiebung.
Bitte senden Sie die ausgefüllten Listen
an den Internationalen Menschenrechtsverein Bremen e.V. |