| Der im Dezember 2000 aus Niedersachsen abgeschobene syrische Kurde
Hussein
Daoud war direkt bei seiner Ankunft auf dem Flughafen in Syrien noch
auf dem
Flughafen von syrischen Sicherheitskräften festgenommen und inhaftiert
worden.
In Reaktion auf seine Festnahme beschied das niedersächsische
Innenministerium Abschiebungen nach Syrien - bis zur Klärung seines
Schicksals -
auszusetzen. Ohne neue Erkenntnisse nahm das niedersächsische
Innenministerium im
Februar 2001 die Abschiebungen mit sehr zweifelhaften Begründungen
wieder auf.
Dass diese nicht nur zweifelhalt sondern nicht haltbar sind, belegt
die Aussage
Dr.Ludger Vollmers vom Auswärtigen Amt, auf Nachfrage der niedersächsischen
Bundestagsabgeordneten Heidi Lippmann.
Zur Wiederaufnahme der Abschiebungen nach Syrien stützte sich das
niedersächsische Innenministerium seinerzeit auf die Aussage des
Auswärtigen Amtes,
dass Hussein Daoud erst seit dem 4.2.2001 im Militärgefängnis
Sednaya inhaftiert
sei. Da zwei Monate zwischen seiner Abschiebung und dortigen
Inhaftierung
verstrichen seien, sei es nicht sehr wahrscheinlich, dass seine Festnahme
im
direkten Zusammenhang mit Ereignissen stände, die vor der
Abschiebung
stattgefunden hätten.
Dass die Aussage des Auswärtigen Amtes sich auf eine Aussage Herrn
Daouds in
einer Gesprächssituation bezieht, in der, wie Staatsminister Dr.
Ludger
mitteilte, Herr Daoud einräumte, nicht frei sprechen zu können,
vermochte die
niedersächsische Landesregierung nicht zu beeindrucken. Das Gespräch
fand
durchgängig unter Anwesenheit von Militärs und Vertretern
des Geheimdienstes statt.
Ebenso vermochte das niedersächsische Innenministerium nicht zu
erklären, wo
und in welchen Haftanstalten sich Herr Daoud vor seiner Inhaftierung
in
Sednaya befand. Amnesty International verwies in mehreren Stellungnahmen
darauf,
dass Herr Daoud " von einem Haftort zum nächsten verlegt wurde",
ebenso auch
das syrische Komitee für Menschenrechte (SHCR).
Nun teilte das Auswärtige Amt der Bundestagsabgeordneten Heidi
Lippmann mit,
dass" Nach den Informationen, die dem Auswärtigen Amt vorliegen,
Herr Daoud
nicht erst im Februar 2001 inhaftiert, sondern bereits nach seiner
Ankunft in
Damaskus im Dezember 2000 festgenommen wurde. "Hierauf wird das Auswärtige
Amt das niedersächsische Innenministerium hinweisen.", hieß
es weiter.
"Ich fordere die niedersächsische Landesregierung auf, umgehend
alle
Abschiebungen nach Syrien auszusetzen. Die Begründungen zur Wiederaufnahme
waren nie
haltbar und sind nicht haltbar. Jede Abschiebung nach Syrien kann direkt
in
den syrischen Folterkellern enden. Die syrischen Flüchtlinge,
die wie Herr
Daoud der syrischen Botschaft zur Beschaffung von sog. Heimreisedokumenten
vorgeführt werden, geraten sofort ins Fadenkreuz der Geheim -
und
Sicherheitsdienste - in die Fänge derer, vor denen sie vergeblich
Schutz und Sicherheit in
Deutschland suchten. Die Landesregierung ist gefordert, ernsthafte
Bemühungen
für eine Rückkehr des Hussein Daoud in die Bundesrepublik
zu unternehmen.",
so MdB Heidi Lippmann.
Gez. Heidi Lippmann
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