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Home » Archive » Heidi Lippmann: Abschiebungen nach Syrien müssen umgehend ausgesetzt werden

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Heidi Lippmann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Abrüstungs-und friedenspolitische  Sprecherin der PDS
Leiterin der AG "Internationale Politik"
Mauerstraße 34-38
11011 Berlin
Tel: 030-227 71 792 / Fax: 030-227 76 070

Pressemitteilung 7.November 2001

Abschiebungen nach Syrien müssen umgehend ausgesetzt werden

Der im Dezember 2000 aus Niedersachsen abgeschobene syrische Kurde Hussein Daoud war direkt bei seiner Ankunft auf dem Flughafen in Syrien noch auf dem Flughafen von syrischen Sicherheitskräften festgenommen und inhaftiert worden. In Reaktion auf seine Festnahme beschied das niedersächsische Innenministerium Abschiebungen nach Syrien - bis zur Klärung seines Schicksals - auszusetzen. Ohne neue Erkenntnisse nahm das niedersächsische Innenministerium im Februar 2001 die Abschiebungen mit sehr zweifelhaften Begründungen wieder auf.  Dass diese nicht nur zweifelhalt sondern nicht haltbar sind, belegt die Aussage Dr.Ludger Vollmers vom Auswärtigen Amt, auf Nachfrage der niedersächsischen Bundestagsabgeordneten Heidi Lippmann. 

Zur Wiederaufnahme der Abschiebungen nach Syrien stützte sich das niedersächsische Innenministerium seinerzeit auf die Aussage des Auswärtigen Amtes, dass Hussein Daoud erst seit dem 4.2.2001 im Militärgefängnis Sednaya inhaftiert sei.  Da zwei Monate zwischen seiner Abschiebung und dortigen Inhaftierung verstrichen seien, sei es nicht sehr wahrscheinlich, dass seine Festnahme im direkten Zusammenhang mit Ereignissen stände,  die vor der Abschiebung stattgefunden hätten.  Dass die Aussage des Auswärtigen Amtes sich auf eine Aussage Herrn Daouds in einer Gesprächssituation bezieht, in der, wie Staatsminister Dr. Ludger mitteilte, Herr Daoud einräumte, nicht frei sprechen zu können, vermochte die niedersächsische Landesregierung nicht zu beeindrucken. Das Gespräch fand durchgängig unter Anwesenheit von Militärs und Vertretern des Geheimdienstes statt.

Ebenso vermochte das niedersächsische Innenministerium nicht zu erklären, wo und in welchen Haftanstalten sich Herr Daoud vor seiner Inhaftierung in Sednaya befand. Amnesty International verwies in mehreren Stellungnahmen darauf, dass Herr Daoud " von einem Haftort zum nächsten verlegt wurde", ebenso auch das syrische Komitee für Menschenrechte (SHCR).

Nun teilte das Auswärtige Amt der Bundestagsabgeordneten Heidi Lippmann mit, dass" Nach den Informationen, die dem Auswärtigen Amt vorliegen, Herr Daoud nicht erst im Februar 2001 inhaftiert, sondern bereits nach seiner Ankunft in Damaskus im Dezember 2000 festgenommen wurde. "Hierauf wird das Auswärtige Amt das niedersächsische Innenministerium hinweisen.", hieß es weiter.

"Ich fordere die niedersächsische Landesregierung auf, umgehend alle Abschiebungen nach Syrien auszusetzen. Die Begründungen zur Wiederaufnahme waren nie haltbar und sind nicht haltbar. Jede Abschiebung nach Syrien kann direkt in den syrischen Folterkellern enden. Die syrischen Flüchtlinge, die wie Herr Daoud der syrischen Botschaft zur Beschaffung von sog. Heimreisedokumenten vorgeführt werden, geraten sofort ins Fadenkreuz der Geheim - und Sicherheitsdienste - in die Fänge derer, vor denen sie vergeblich Schutz und Sicherheit in Deutschland suchten. Die Landesregierung ist gefordert, ernsthafte Bemühungen für eine Rückkehr des Hussein Daoud in die Bundesrepublik zu unternehmen.", so MdB Heidi Lippmann.

Gez. Heidi Lippmann