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Home » Archive » Weserkurier vom 12. März
Von unserer RedakteurinAbschiebung nach Sri Lanka geplant Elke Gundel Seit acht Jahren lebt der 24-jährige Tamilie Rajan A. in Bremen, seit Montag vergangener Woche sitzt er in Abschiebehaft und trat nach Angaben von Unterstützern am Tag darauf in Hungerstreik. Heute entscheidet das Verwaltungsgericht über einen Eilantrag des Tamilen, der morgen abgeschoben werden soll. Falls das passiert, begleitet ihn ein Beobachter: Ludger Weckel, katholischer Theologe und Leiter des Instituts für Theologie und Politik in Münster. „Ich möchte Rajan A. dadurch den größtmöglichen Schutz bieten, falls etwas passiert." Laut Weckel hat sich Rajan A. in seiner Heimat und in Deutschland für den Frieden in dem Inselstaat südlich von Indien eingesetzt. Dort herrscht seit 20 Jahren Bürgerkrieg. A. habe nicht für die tamilische Befreiungsgruppe LTTE gekämpft, sich aber klar für die Tamilen – sie bilden die Bevölkerungsminderheit – eingesetzt. „Das reicht für die Militärpolizei, um einen Menschen zu verhaften." Daher laufe auch Rajan A. Gefahr, in Sri Lanka festgenommen, verhört und gefoltert zu werden. Inzwischen haben LTTE und Regierung laut Weckel Friedensgespräche begonnen. Norwegen agiere als Vermittler. Der Theologe kritisiert, dass Bremen das Ergebnis dieser Bemühungen nicht abwartet, sondern Rajan A. in einer ungeklärten Situation abschieben will. Die gleiche Position vertreten Hans-Gerhard Klatt, Pastor und Leiter des evangelischen Bildungswerkes Bremen, sowie Matthias Güldner, innenpolitischer Sprecher der Grünen. Klatt sagt, Rajan A. sei geflohen, weil der bewaffnete Kampf der LTTE für ihn keine Alternative sei. Im Exil habe er sich für eine friedliche Lösung des Konflikts eingesetzt. Für Güldner ist der 24-Jährige ein Fall für die von Grünen und SPD geforderte Härtefallkommission: Rajan A. sei gut integriert, habe seinen Lebensunterhalt durch Arbeit selbst bestritten. Güldner fordert, dass der Tamile wegen seines Hungerstreiks in ein Krankenhaus kommt und medizinisch betreut wird. Nach Auskunft von Unterstützern will A. in seine Heimat zurückkehren, sobald dort Frieden herrscht. Rajan A.s Aufenthaltsbefugnis sei im Februar abgelaufen, sagt Markus Beyer, Sprecher des Innenressorts. Er sei aufgefordert worden, freiwillig auszureisen. Weil der Tamile kein Flugticket vorlegte, sei er am 4. März festgenommen worden. Laut Auswärtigem Amt gebe es keine Gründe mehr, die einer Abschiebung nach Sri Lanka entgegenstehen. Im Abschiebegewahrsam sei von einem Hungerstreik nichts bekannt. Das Verwaltungsgericht hat A.s Asylbegehren mehrfach abgelehnt, wie
Gerichtspräsident Matthias Stauch bestätigt. A.s Eilantrag richte
sich gegen die Mitteilung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge (BAFL), es werde kein Folgeverfahren geben. Unbestritten
sei, dass sich A. „exilpolitisch betätigt hat – durchaus auch an exponierter
Stelle", sagt Stauch. Zu den individuellen Gründen seiner Flucht habe
er jedoch erst in dem Eilantrag nähere Angaben gemacht. Das werde
nun geprüft. A. hatte einen guten Grund, keine Details zu nennen,
argumentiert Pastor Klatt: Der Tamile habe Familienangehörige und
Freunde in Sri Lanka schützen wollen.
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