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Home » Archive » Keine Abschiebung von Sinniah Ravichandran am 19. Oktober !

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Sinniah Ravichandran wurde aus der Abschiebhaft entlassen!

Die für den 19. Oktober angesetzte Abschiebungvon Sinniah Ravichandran fand nicht statt, stattdessen soll er am 5. November mit einem von ihm selber gekauften Ticket nach Sri Lanka ausreisen. D.h. die Faxaktion gegen Ravichandrans Abschiebung ist nach wie vor aktuell

taz- Bremen vom 19.10.01: Ravichandran aus Abschiebehaft entlassen

Verhindern Sie die Abschiebung von Sinniah Ravichandran!

Der 30 jährige Tamile Sinniah Ravichandran, wurde vor einigen Tagen auf der Bremer Ausländerbehörde verhaftet, als er seine Duldung verlängern wollte. Seitdem befindet er sich in Abschiebehaft und sieht mit Grauen dem 19. Oktober 2001 entgegen, dem Tag, an dem ihm die Behörden seine Abschiebung nach Sri Lanka androhen.

Noch heute trägt er am ganzen Körper Folterspuren von den Misshandlungen, die er in Sri Lanka im Gefängnis erleben musste. Nach wie vor hat er Schmerzen im Rücken und in seinem linken Ohr. Seit seiner Flucht  nach Deutschland 1996 befindet er sich in ärztlicher Behandlung. Eigentlich hätte er im nächsten Monat einen weiteren Arzttermin gehabt, doch stattdessen droht ihm jetzt, wieder an seine Peiniger in Sri Lanka ausgeliefert zu werden.

Ravichandran wurde in Kandy geboren und verbrachte seine ersten Lebensjahre in der singhalesisch dominierten Stadt ausserhalb der tamilischen Siedlungsgebiete.

Ende Juli 1983, an dem sogenannten "Schwarzen Juli" wurde auch seine Familie Opfer der landesweiten anti-tamilischen Pogrome - als aufgehetzte Horden aus der singhalesischen Mehrheitsbevölkerung Seite an Seite mit Polizei- und Regierungskräften systematisch tamilische Häuser und Besitztümer plünderten und in Brand steckten. Innerhalb weniger Tage wurden über 3000 Tamilen auf brutalste Weise ermordet und Tausende - darunter die Familie von Ravichandran - zur Flucht gezwungen.

Nach ihrer Vertreibung kam Ravichandrans Familie bei einem Onkel in Trincomalee unter. Ravichandran konnte dort jedoch nicht die Schule besuchen. Die örtlichen Behörden weigerten sich, ihm eine ID-Card auszustellen, die man in Sri Lanka benötigt, um sich an den Check-Points der Armee auszuweisen. Ohne Ausweis besteht insbesondere für Tamilen ständig die Gefahr, jederzeit und überall verhaftet zu werden.  Die Region um Trincomalee, grenzt an die Bürgerkriegsgebiete und ist bis heute immer wieder Schauplatz kriegerischer Auseinandersetzungen gewesen. Die Check-Points der Armee befinden sich teilweise in Sichtweite voneinander. Ravichandran war daher gezwungen, sich nur im Umkreis des Familienhauses aufzuhalten, um einer möglichen Verhaftung zu entgehen.

Seit 1994 führten Polizei- und Sicherheitskäfte mehrmals Razzien in dem Familienhaus durch und befragten die Angehörigen nach Ravichandran. Ihm wurde vorgeworfen, LTTE- Mitglied zu sein. Ravichandran, der sich zunächst verstecken und dem Zugriff der Sicherheitskräfte entziehen konnte, wurde schliesslich doch aufgefunden und verhaftet. Er wurde 11 Tage in Haft gehalten und täglich unter schweren Misshandlungen verhört.

Nach seiner Freilassung befand seine Familie, dass er in Trincomalee nicht mehr sicher sei und organisierte ihm schnellstens einen Transport in die Hauptstadt Colombo, wo er bei Verwandten leben sollte. Wenige Tage später wurde er aber auch dort festgenommen, weil er sich bei einer Strassenkontrolle wegen seiner fehlenden ID-Card nicht ausweisen konnte. Erneut wurde er schwer misshandelt. Die Narben und die Beschwerden an Rücken und im Ohr, die heute noch seinen Körper zeichnen, trug er davon. Sein Onkel konnte ihn mit Geldzahlungen aus dem Gefängnis herausholen, und half ihm auf schnellstem Wege, das Land zu verlassen.

Am 12. Januar 1996 stellte Ravichandran seinen Asylantrag in Deutschland. Er fühlte sich zu dieser Zeit völlig fremd und verunsichert und befürchtete, dass die deutschen "Sicherheitskräfte" ihn festnehmen würden, wenn er ihnen alles erzählte, d er behauptete einen srilankischen Reisepass gehabt zu haben, den ihm die "Schlepper" abgenommen hätten. Ausserden erwähnte er aus diesem Grund bei seiner Anhörung im Bundesamt kaum Details über sein eigenes Verfolgungsschicksal und die Schwere seiner durchlebten Misshandlungen. Im Wesentlichen berichtete er nur generell über die Menschenrechtslage und die Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka. Das hatte die Ablehnung seines Asylantrages zur Folge, da die deutschen Behörden eine Gruppenverfolgung der Tamilen in Sri Lanka bestreiten und von einer inländischen Fluchtalternative in der Hauptstadt  Colombo ausgehen. Nach Ansicht der Behörden und Gerichte haben die Tamilen in Colombo keinerlei Verfolgung zu befürchten. Dies gilt zwar für die sogenannten "Colombo Tamilen", die dort seit Generationen leben und sich in die singhalesische Gesellschaft integriert haben, die schwierige Situation der tamilischen Inlandsflüchtlinge hingegen wird komplett ignoriert.

Wenn Ravichandran jetzt nach Sri Lanka abgeschoben wird, dann befindet er sich dort wieder in genau der gleichen Situation, wie unmittelbar vor seiner Flucht. Der sogenannte "Emergency Passport" mit dem er abgeschoben werden soll, gilt nur für die einmalige Einreise in das Land, wird aber von den Behörden und Kontrollposten nicht als gültiges Personalpapier anerkannt. Damit unterliegt er wieder der Gefahr, festgenommen und misshandelt zu werden.

In einer kritischen Stellungnahme zu dem letzten Lagebericht des Auswärtigen Amtes über Sri Lanka warnte Amnesty International schon im Januar 2001 davor, dass Tamilen (Abgeschobene und Inlandsflüchtlinge), die Narben auf der Haut haben, einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, "Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch die Sicherheitskräfte und mit ihnen operierenden paramilitärischen Kräften zu werden".

Kurz nach dem Angriff der LTTE auf den Katunayake-Flughafen nahe Colombo am 24. Juli 2001 warnte das Auswärtige Amt deutsche Urlauber vor Reisen nach Sri Lanka. Die erste geplante Abschiebung von dem Bremer Tamilen Kugananthan am 8. August 2001 scheiterte, da die BGS-Direktion ihre Beamten bei einer Begleitung des Tamilen gefährdet sah. Tamilischen Asylsuchenden werden demnach die Zustände im Bürgerkriegsland Sri Lanka zugemutet, den begleitenden BGS-Beamten hingegen nicht einmal eine Stippvisite! Seither wurden im Grossraum Colombo, der sogenannten inländischen Fluchtaltenative, mehrere hundert Tamilen bei Razzien in tamilischen Wohngegenden und an Personenkontrollpunkten verhaftet. Diese Massenverhaftungswelle dauert noch immer an…

Bitte setzen Sie sich für die Bremer Tamilen ein, die von Abschiebung bedroht sind !
Fordern Sie von dem Bremer Senat für Inneres, Kultur und Sport die Aussetzung der Abschiebung von Sinniah Ravichandran und einen längst überfälligen Bremer Abschiebstop nach Sri Lanka gemäß § 54 AuslG!

Senator für Inneres, Kultur und Sport
Herrn Kuno Böse
Contrescarpe 22/24
28203 Bremen
Tel. 361-9005
Fax 361-9009

Bitte senden sie eine Kopie ihres Schreibens an den Internationalen Menschenrechtsverein.
 
  

Statement von Prof. Dr. Rudolf Hickel gegen Ravichandrans Abschiebung