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"Im Übrigen sei nach der Auswertung der vorgelegten Unterlagen
nicht ersichtlich, dass sich der Antragssteller exponiert für die
LTTE oder eine ihrer Frontorganisationen engagiert habe." (Aus dem Urteil
des Verwaltungsgerichtes vom 12. März 2002)
Photo:
Rajan A. auf einem Stand der LTTE auf einem internationalen Festival
in Damme im April 2001 |