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Nigerianische
Menschenrechtler weiterhin von Abschiebung bedroht
Das Verwaltungsgericht
Magdeburg lehnte trotz umfassender Beweislage die Klage des Karawane-Aktivisten
Adebayo Alabi ab.
Schreiben
Sie Protestfaxe!
Adebayo Alabi spielte insbesondere als
Mitglied der Campaign for Democracy (CD) und des Oodua Peoples Congress
(OPC) im Kampf gegen die Militärdiktatur unter General Sani Abacha
in Nigeria eine aktive Rolle. Im Frühjahr 1998 wurde er während
einer Demonstration verhaftet und im Polizeigewahrsam gefoltert. Durch
seine Flucht nach Deutschland im Mai 1998 konnte er sich weiteren Zugriffen
seitens der nigerianischen Behörden entziehen.
Seit seiner Ankunft in Deutschland versucht
Adebayo Alabi, sein Recht auf Schutz vor politischer Verfolgung einzufordern.
Sein Asylantrag wurde als `offensichtlich unbegründet` abgelehnt.
Auch ein Asylfolgeantrag wurde abgelehnt. Am 21. 12. 2000 wurde die Klage
durch Richter Wagner vom Verwaltungsgericht (VWG) Magdeburg abgewiesen.
Die nun eingereichte Berufung kann aufgrund der restriktiven Asylgesetzgebung
nur dann erfolgreich sein, wenn Verfahrensmängel vorliegen oder der
Fall von genereller Bedeutung ist.
Seit Mai 2000 muß Adebayo Alabi sich
versteckt halten, da er nun jeder Zeit abgeschoben werden kann. Die ständige
Angst vor der drohenden Abschiebung, der erzwungene Abbruch seiner medizinischen
und psychologischen Behandlung und das Verharren in Untätigkeit hat
seinen körperlichen und seelischen Zustand erheblich verschlechtert.
Durch die nun erfolgte negative Entscheidung des VWG Magdeburg wird sich
sein Zustand voraussichtlich weiter verschlimmern.
Unseres
Erachtens hat die Voreingenommenheit des Einzelrichters Wagner in der mündlichen
Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg zu einer unfairen Entscheidung
geführt, die das Leben unseres Freundes Adebayo Alabi in hohem Maße
gefährdet.
Im
folgenden möchten wir detailliert darlegen, warum wir meinen, dass
das Urteil des VWG ungerechtfertigt ist:
Die Meinung
des Richters über nigerianische Asylsuchende schien vorgefaßt.
Auf die Frage des Anwalts, wieviele Nigerianer
er denn anerkannt hat, gab er zur Antwort, dass er seit sieben Jahren über
100 Fälle nigerianischer Asylbewerber am VWG Magdeburg verhandelt
und in dieser Zeit nur einen einzigen Nigerianer anerkannt hat. Als der
Anwalt aus Statistiken Anerkennungsquoten anderer Länder zitierte
(Anerkennungsquoten 1998: Tschechische Republik 11,6 % ; Ungarn 18,4 %
; Griechenland 14,3 % ; Italien 15.4 %, USA 10,5 %, Kanada 24,4 %) in denen
die Anerkennungsquote nigerianischer Flüchtlinge deutlich höher
liegt, entgegnete der Richter, dass die wirklich politisch verfolgten nigerianischen
Flüchtlinge zum Beispiel nach England gingen. Nach Deutschland kämen
Nigerianer aus anderen Gründen, beispielsweise um ein besseres Leben
zu haben. Er äußerte diese Auffassung in Anwesenheit führender
nigerianischer Menschenrechtsaktivisten der deutschen Exilopposition, die
als Beobachter der Gerichtsverhandlung beiwohnten. Somit bezweifelte er
von vornherein, dass politische Verfolgung ausschlaggebend dafür warum
Adebayo Alabi sein Land verlassen mußte.
Richter Wagner
bezweifelt die Glaubwürdigkeit der Aussagen Adebayo Alabis an.
Er lehnte
es ab, eine psychologischen Gutachter anzuhören und berief sich auf
seine eigene Sachkunde und die Glaubwürdigkeitsprüfung durch
das Gericht.
Richter Wagner bezweifelt Adebayo Alabis
Mitgliedschaft im OPC und behauptet, dass sich Adebayo Alabi als
OPC-Mitglied ausgeben würde, um Asyl in Deutschland zu erlangen, da
er erst zu einem sehr späten Zeitpunkt seine OPC-Aktivitäten
offenlegte. Der Richter ging auf Adebayos Erklärungen (im folgenden
zitiert), die er in einer eidesstattlichen Versicherung darlegte und dem
Richter vor der Verhandlung zukommen ließ, nicht im Geringsten ein:
„Vor der Anhörung sprach mich der Übersetzer, Herr Böse,
draußen vor der Tür an und behauptete, er würde mich kennen.
Ich hätte schon einmal Asyl in Deutschland beantragt. Deswegen würde
man mich verhaften, ins Gefängnis stecken und abschieben. Diese unwahre
Behauptung und Drohung wurde ausgesprochen, bevor ich überhaupt Gelegenheit
hatte, meine Asylgründe und Verfolgungsgeschichte darzulegen. Zu einem
solchen Zeitpunkt wurde ich von den Behörden des Landes, bei denen
ich Schutz suchte, mit Gefängnis und Abschiebung bedroht. Ich möchte
zu Bedenken geben, daß ich gerade erst Nigeria verlassen hatte. Dort
habe ich, wie Ihnen bekannt ist, in der Haft schwere Folter erlitten. Das
Verhalten des Übersetzers versetzte mich in Angst und ich fühlte
mich eingeschüchtert. Aus diesem Grund entschied ich, meine Aktivitäten
der CD in den Vordergrund zu stellen: Die CD ist eine von der internationalen
Gemeinschaft anerkannte Organisation, so dass ich trotz des Mißtrauens
gegenüber den Entscheidern des Bundesamtes mich durch ihre Bekanntheit
geschützt sah. Der OPC hingegen war zum damaligen Zeitpunkt weniger
bekannt.“
In der Stellungnahme eines behandelnden
Psychologen an das Gericht heißt es, dass derartige Erfahrungen bei
einem wegen Foltererfahrungen traumatisierten Menschen, eine Retraumatisierung
auslösen können und dass Herr Alabi aufgrund dessen nicht in
der Lage war, seine Verfolgungs- und Fluchtgeschichte ausführlich
darzulegen.
Der Beweisantrag, den Psychologen des
Psychosozialen Zentrum für Flüchtlinge in Magdeburg dazu anzuhören,
der bei Herrn Alabi eine posttraumatischen Belastungsstörung diagnostizierte
wurde von Richter Wagner abgelehnt. (Diese Erkrankung stellt eine Reaktion
auf ein oder mehrere traumatische Ereignisse dar. Die Symptome sind unter
anderem Alpträume, Schlaf-, Konzentrations- und Eßstörungen,
Depressionen, psychosomatische Erkrankungen, überzogene Schreckreaktionen)
Das psychlogische Gutachten findet in
der Urteilsschrift von Richter Wagner keinen Niederschlag.
Zwar geht er auf die erschreckende Krankengeschichte
Adebayo Alabis ein, setzt sie jedoch nicht in Beziehung zu seiner psychischen
Situation.
Es ist zu bezweifeln, daß eine Person
mit einer juristischen Ausbildung psychische Erkrankungen ausreichend beurteilen
kann.
Die Menschenrechtslage
in Nigeria, die derzeit eskaliert, blieb bei der Urteilsfindung unberücksichtigt.
Der Anwalt rügte zu Beginn der mündlichen
Verhandlung, dass sämtliche Materialien zu Nigeria, die die Grundlage
des Gerichts für Entscheidungen bilden sollten, veraltet sind. Der
Richter begegnete, daß es eben vom Engagement der Anwälte abhinge,
welche aktuellen Informationen er bekomme, da das Verwaltungsgericht beispielsweise
nicht über einen Internetanschluß verfüge. Laut dem Amtsermittlungsgrundsatz,
welchem der Richter unterliegt, ist er aber verpflichtet, sich selber adäquat
zu informieren, um ein Urteil fällen zu können.
Der Anwalt legte umfangreiche Materialien
vor, welche die Gefährlichkeit des nigerianischen Präsidenten
Obasanjo und seines Systems und die besondere Gefährdung Adebayo Alabis
als Mitglied des OPC dokumentieren: So befahl der Staatspräsident
Obasanjo am 26. November 1999 der Polizei, jedes OPC-Mitglied zu erschießen,
das sich der Verhaftung widersetze. In einer emotionalen Fernsehansprache
verkündete er: "I ordered the police to shoot OPC members on sight."
Der „Shoot-on-sight“- Befehl bedeutet in der Praxis nigerianischer Sicherheitskräfte,
dass erst geschossen und dann gefragt wird. Er führte zum Tod Hunderter
unschuldiger Zivilisten und Tausende wurden verletzt.
Im Oktober diesen Jahres spitzte sich die
Situation abermals zu. Bei Auseinandersetzungen in der nigerianischen Metropole
Lagos starben mehr als 200 Menschen. Der pro-demokratische O`odua Peoples
Congress (OPC) wurde von der nigerianischen Regierung für die Auseinandersetzungen
verantwortlich gemacht. Der angesehene Menschenrechtler Dr, Frederick Fasheun
und 200 weitere Mitglieder des OPC wurden verhaftet. (Mittlerweile ist
der OPC verboten worden. Verschiedene Menschenrechtsorganisationen haben
über Liquidierungen und Verhaftungen in Nigeria unmittelbar nach diesem
Verbot berichtet.) Auch diese Tatsachen trug der Anwalt vor Gericht vor
und beantragte aufgrund der sich überstürzenden Ereignisse im
Oktober 2000 eine Neueinschätzung der Menschenrechtslage in Nigeria,
beispielsweise indem ein Gutachten von amnesty international zu den aktuellen
Entwicklungen angefordert werde. Dies lehnte Richter Wagner als unzulässig
ab.
Dass eine Neubewertung der aktuellen politischen
Situation in Nigeria äußerst brisant ist, zeigen auch jüngste
Entscheidungen anderer Verwaltungsgerichte:
So hat das Verwaltungsgericht Hannover
bei der mündlichen Verhandlung des nigerianischen Flüchtlings
Sunny Omwenyeke am 30. 11. 00 entschieden, dass es aufgrund der jüngsten
Ereignisse in Nigeria momentan kein Urteil fällen kann. Zunächst
sei es nötig, neue Gutachten von amnesty international, dem Auswärtigen
Amt und dem Institut für Afrikakunde einzuholen, um die veränderte
Situation in Nigeria bewerten zu können. Bisherige Stellungnahmen
reichten nicht aus und seien von den jüngsten Entwicklungen überholt
worden.
Das Verwaltungsgericht Gera stellte erst
kürzlich in einem Urteil im Fall des nigerianischen Oppositionellen
Theophilus Osezua fest, dass durch seine Nähe zum OPC die Vorraussetzungen
des § 51 Abs. 1 AuslG ( „kleines Asyl“) gegeben sind. In den Entscheidungsgründen
ist nachzulesen: „Das Verhalten der nigerianischen Behörden gegenüber
der Organisation OPC und deren Anhängern hat sich insbesondere im
Oktober 2000 derart geändert, so daß die Frage einer Rückkehrgefährdung
neu bewertet werden muß.“
Offiziell wird nach wie vor die Inhaftierung
von zurückkehrenden Asylbewerbern in Nigeria bestritten. Der Anwalt
führte vor Gericht das Beispiel des abgeschobenen Nigerianers John
Paul an, der nach seiner Abschiebung im Juni 2000 monatelang verschollen
war. Im Oktober vergangen Jahres stellte sich dann heraus, dass sich John
Paul in Haft befindet. Richter Wagner lehnte den Beweisantrag des Anwalts,
die Ehefrau des abgeschobenen John Paul anzuhören und zu befragen,
ab, da er die Geschichte als wahr unterstellte. Trotzdem hat er sich in
der Urteilsfindung nicht im Geringsten damit auseinandergesetzt.
Richter Wagner
unterstellt Adebayo Alabi, daß sein exilpolitisches Engagement allein
aus dem Wunsch nach Asyl resultiere und nicht der Ausdruck seines politischen
Selbstverständnisses sei.
Während seines Exils in Deutschland
setzte Adebayo Alabi seinen Kampf für Demokratie und Menschenrechte
fort. Er ist führendes Mitglied des „The Voice Africa Forum“ und der
„Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen“ in
Deutschland.
Immer wieder kritisierte er in der Öffentlichkeit
die zahlreichen Defizite der „Scheindemokratie“ in Nigeria unter dem derzeitigen
Präsidenten Obasanjo. Spätestens seit dem Hungerstreik nigerianischer
Flüchtlinge in Hannover, von dem in den Medien breit berichtet wurde,
ist davon auszugehen, daß die nigerianischen Behörden auf die
exilpolitische Szene aufmerksam geworden sind und den betreffenden bei
der Rückkehr Verfolgung droht. Auch der Fall Adebayo Alabi hat das
Interesse der Medien auf sich gezogen. Verschiedene Zeitungsartikel lagen
dem Gericht vor.
Richter Wagner hat sich entschieden, den
Weg des geringsten Widerstandes bzw. der „Prozeßökonomie“ zu
gehen. Dies wurde bereits während der Anhörung deutlich, in der
er äußerte, er könne doch nicht Asyl mit der großen
Kelle austeilen. Auch als unabhängig geltende Richter sind nicht frei
von politischem Druck seitens der Politik. Auch sie unterliegen den gesellschaftlichen
Vorurteilen und der Stimmungsmache gegen Flüchtlinge.
Wir bitten Sie, Protestfaxe
und Briefe an das zuständigen Oberverwaltungsgericht Magdeburg zu
senden. Schreiben Sie höflich formulierte Briefe. Zeigen Sie auf,
welche Gefahren ihm in Nigeria drohen. Machen Sie das Gericht darauf aufmerksam,
dass Adebayo Alabi individuelles Grundrecht auf Asyl verletzt wird.
Oberverwaltungsgericht
Magdeburg
Aktenzeichen 1 A 264/00
MD
Magdeburg
Fax: 0391 - 6067032
Bitte schicken Sie auch
eine Kopie Ihres Schreibens an den Internationalen Menschenrechtsverein
Bremen e.V.:
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