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Home » Archive » Gerichtsverhandlung im Asylfolgeverfahren Adebayo Alabi/Verwaltungsgericht Magdeburg, Richter Wagner
Adebayo Alabi, nigerianischer Oppositioneller und Karawane - Aktivist, von Abschiebung bedroht Was passierte im Gericht? Die Faxkampagne geht weiter!Am Donnerstag, den 19. 10. 2000 fand anläßlich der bevorstehenden Gerichtsverhandlung im Asylverfahren des nigerianischen Oppositionellen und Karawaneaktivisten Adebayo Alabi vor dem Innenministerium von Sachsen Anhalt in Magdeburg eine Mahnwache statt. Die Mahnwache begann um 15.00 Uhr mit einer Kundgebung und dauerte über Nacht bis zum nächsten Morgen an. Etwa 60 Menschen beteiligten sich, um gegen die drohende Abschiebung von Adebayo Alabi zu protestieren. Die Mahnwache fand unter dem Eindruck der jüngsten Ereignisse in der nigerianischen Metropole Lagos statt. Im Stadtteil Mushin kam es zu Auseinandersetzungen zwischen dem O`oduas Peoples Congress (OPC) und Haussa-Volksangehörigen. Im Verlauf der Auseinandersetzungen starben laut offizieller Medienberichterstattung mehr als 100 Menschen. Die tatsächliche Zahl der Todesopfer liegt jedoch bei weit über 500. Mehr als 20.000 Menschen flüchteten sich in Militärbaracken. Der angesehene Menschenrechtler und Vorsitzende des OPC, Dr. Frederick Fasheun wurde neben 200 anderen OPC-Mitgliedern verhaftet. Der OPC wurde beschuldigt, die Unruhen ausgelöst zu haben und wurde am vergangenen Dienstag von Staatspräsident General Olusegun Obasanjo verboten. Am Morgen des 20. 10. 00 zog die Mahnwache vor das Gebäude des Verwaltungsgerichts. Vetreter/innen verschiedener Organisationen verfolgten die Gerichtsverhandlung. Da die Ausländerbehörde bereits am 23. Mai 2000 die Abschiebung von Herrn Adebayo Alabi verfügte, obwohl das Klageverfahren noch lief, war er gezwungen, seiner eigenen Gerichtsverhandlung fernzubleiben, um nicht die Verhaftung zu riskieren. Im Laufe des Gerichtsverfahrens belegte der Rechtsanwalt sehr ausführlich und umfangreich die politische Verfolgung, die OPC Mitgliedern und insbesondere Herrn Adebayo Alabi in Nigeria droht Anhand verschiedener Dokumente legte er eindrucksvoll dar, dass sich die jetztige Regierung unter Präsident Obasanjo nicht wesentlich von den vergangenen Militäregimen in Nigeria unterscheidet. Der Richter erkannte die Gefährdung von OPC-Mitgliedern an, versuchte jedoch dann, Herrn Adebayo Alabi zu unterstellen, nicht wirklich Mitglied des OPC zu sein, sondern sich nur deshalb als solches auszugeben, weil er sich davon größere Chancen erhoffte, Asyl zu bekommen. Er begründet seine Unterstellung damit, dass Herr Alabi sich im Asylerstverfahren zu seinen OPC-Aktivitäten nicht geäußert hatte. Die Erklärungen des Rechtsanwalts und ein Gutachten des Psychlogen einer psycho-sozialen Einrichtung für Flüchtlinge, nach denen er seine OPC-Mitgliedschaft nicht erwähnt hat, weil er aufgrund von traumatisierender Folterhaft in Nigeria nicht in der Lage ist, seine Interessen im Asylverfahren ausreichend wahrzunehmen, ignorierte er schlichtweg. Auch die von Herrn Adebayo Alabi selber in einer Eidesstattlichen Versicherung dargelegten Gründe, die hier noch einmal zitiert werden sollen, zog er nicht in Betracht. "Ich möchte zunächst erklären, warum ich in meinem Erstverfahren meine Aktivitäten und Mitgliedschaft im OPC nicht erwähnt habe. Zum Zeitpunkt der Anhörung vor dem Bundesamt war ich erst kurze Zeit in Deutschland und mit den Gesetzen nicht vertraut. Vor der Anhörung sprach mich der Übersetzer, Herr Böse, draußen vor der Tür an, und behauptete, er würde mich kennen. Ich hätte schon in einmal Asyl in Deutschland beantragt. Deswegen würde man mich verhaften, ins Gefängnis stecken und abschieben. Diese unwahre Behauptung und Drohung wurde ausgesprochen, bevor ich überhaupt Gelegenheit hatte, meine Asylgründe und Verfolgungsgeschichte darzulegen. Zu einem solchen Zeitpunkt wurde ich von den Behörden des Landes, bei denen ich Schutz vor politischer Verfolgung suchte, mit Gefängnis und Abschiebung bedroht. Ich möchte zu bedenken geben, dass ich gerade erst Nigeria verlassen hatte. Dort habe ich, wie Ihnen bekannt ist, in der Haft schwere Folter erlitten. Das Verhalten des Übersetzers versetzte mich in Angst und ich fühlte mich eingeschüchtert. Aus diesem Grund entschied ich, meine Aktivitäten der CD in den Vordergrund zu stellen: Die CD ist eine von der internationalen Gemeinschaft anerkannte Organisation, so dass ich trotz des Mißtrauens gegenüber den Entscheidern des Bundesamtes mich durch ihre Bekanntheit geschützt sah. Der OPC hingegen war zum damaligen Zeitpunkt weniger bekannt. (...)." Mehrere Beobachter/innen berichteten nach der Gerichtsverhandlung, dass der Richter einen äußerst befangen und vorurteilsgeladen Eindruck auf sie machte. So bemühte er sich sichtlich, Ansatzpunkte zu finden, Herrn Alabi nicht anerkennen zu müssen. Auch richteten sich seine Nachfragen allein auf Sachverhalte, die eventuell gegen Herrn Alabi verwendet werden können. Auf die Frage des Anwalts, wieviele Nigerianer er denn anerkannt hat, gab er zur Antwort, dass er seit sieben Jahren über 100 Fälle nigerianischer Asylewerber am VWG Magdeburg verhandelt und in dieser Zeit einen einzigen Nigerianer anerkannt hat. Als der Anwalt aus Statistiken Anerkennungsquoten anderer Länder zitierte, in denen die Anerkennungsquote deutlich höher liegt, entgegnete der Richter, dass die wirklich politisch verfolgten nigerianischen Flüchtlinge zum Beispiel nach England gingen. Nach Deutschland kämen Nigerianer aus anderen Gründen, beispielsweise um ein besseres Leben zu haben. Er äußerte diese Auffassung in Anwesenheit führender nigerianischer Menschenrechtsaktivisten der deutschen Exilopposition, die als Beobachter der Gerichtsvehandlung beiwohnten. Sämtliche Beweisanträge, die seitens des Anwalts eingereicht wurden - u. a. einen Beweisantrag den, lehnte der Richter ab. Es liegt nahe, zu vermuten, dass eine solche Vorereinstellung auch seinem Verhalten im Fall des Herrn Alabi zu Grunde liegt. Angesichts der Fülle der Beweismittel wurde die Entscheidung noch nicht getroffen. Deshalb bitten wir Sie weiterhin Faxe an den zuständigen Richter Wagner am Verwaltungsgericht Magdeburg zu senden. Schreiben Sie höflich formulierte Briefe; appelieren Sie an die Neutralität eines Richters, der auch über außenpolitische Ziele des Staates, in dem er tätig ist, erhaben sein sollte. Machen Sie ihn auf die Gefahren aufmerksam, die Herrn Alabi in Nigeria drohen. Verwaltungsgericht Magdeburg , zu Händen Richter Wagner, Schönebecker Straße 67a, 39104 Magdeburg Fax: 0391-6067032 Bitte schicken Sie auch eine Kopie Ihres Schreibens an den Internationalen Menschenrechtsverein: Die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen Internationaler Menschenrechtsverein Bremen e.V., Wachmannstr. 81, 28207 Bremen, Tel: 0421-5577093, Fax: 0421-5577094, mail@humanrights.de, ../../ Karawanegruppe Halle c/o Lesecafé, Ludwigstraße 37, 06110 Halle, Tel: 0345-1701242 Spendenkonto: Postbank Hamburg, Kontonr. 99 29 207, Bankleitzahl 200 100 20 Spenden werden dringend benötigt und sind steuerlich absetzbar. |
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