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RECHTSHILFEFONDS
für Kurdinnen und Kurden in Deutschland
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06.12.01
Erwartungen der Kurd(inn)en
nicht unerwidert lassen
Um die Notwendigkeit der Aufhebung des
PKK-Verbots erneut in den Blick der Öffentlichkeit zu bringen, veranstalteten
die Föderation kurdischer Vereine in Deutschland (YEK-KOM), die Deutsche
Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des
Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW), medico international,
die Humanistische Union und AZADI, Rechtshilfefonds für Kurdinnen
und Kurden, am 1. und 2. Dezember 2001 in Berlin das Symposium „Verboten
ist, den Frieden zu verbieten“. Die türkisch-deutschen Beziehungen,
die Geschichte der Kurden und des bewaffneten Kampfes sowie die neue Strategie
der PKK, das Verhältnis zwischen EU und Türkei, die neue Strategie
der PKK, Hintergründe und Auswirkungen des PKK-Verbots und dessen
Folgen für die Demokratie in Deutschland waren thematische Schwerpunkte
dieser zweitägigen Veranstaltung.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses
Symposiums
verabschiedeten am 2. Dezember 2001 nachfolgende Resolution an die politisch
Verantwortlichen in der Bundesrepublik Deutschland zur Aufhebung des Betätigungsverbotes
der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland:
R e s o l u t i o n
| Die PKK hat im Januar 2000 einseitig und
ohne Gegenleistung die Fortführung des bewaffneten Kampfes offiziell
eingestellt, nachdem bereits zum 1. September 1999 die Beendigung des bewaffneten
Kampfes erklärt und vollzogen worden war.
Seit November 1993 ist die Betätigung
der PKK in der Bundesrepublik Deutschland verboten. Von November 1993 bis
heute wurden zahlreiche Kurdinnen und Kurden wegen Mitgliedschaft in einer
„terroristischen“ bzw. „kriminellen“ Vereinigung (§§ 129a, 129
StGB) angeklagt und zu Haftstrafen verurteilt. Die Strafverfolgungsbehörden
ermittelten massiv gegen Aktivistinnen und Aktivisten der PKK und alle,
die dafür gehalten wurden. Die Grundrechte der Meinungs-, Presse-
und Versammlungsfreiheit wurden für Kurdinnen und Kurden faktisch
außer Kraft gesetzt. Es kam zu weiteren Verschärfungen des Ausländerrechts.
Eine beispiellose, von der Politik, Justiz, Polizei und einem Großteil
der Medien mitvollzogene Hetze gegen die kurdische Bevölkerung führte
dazu, dass in der Öffentlichkeit das Bild des „terroristischen Kurden“
dominierte.
Der grundlegende Wandel der PKK erfolgte
in der Erwartung, dass die aufrichtige Geste des Friedens den Dialog zu
einer friedlichen und demokratischen Versöhnung in der Türkei
ermöglicht. In der Hoffnung, dass die international anerkannten Rechte
auch der Kurdinnen und Kurden in der Türkei, weltweit und insbesondere
in der Bundesrepublik Deutschland bestätigt werden. Um den historischen
Konflikt in Kurdistan endgültig zu lösen, den Krieg zukünftig
unmöglich zu machen, um die Türkei auf dem gemeinsamen Weg nach
Europa als demokratische Zivilgesellschaft einzurichten.
Diese Erwartung darf nicht unerwidert
bleiben.
Die Aufhebung des PKK-Verbots ermöglicht
den freien, offenen Dialog zwischen allen Beteiligten. Die zur Versöhnung
ausgestreckte Hand kann nur ergriffen werden, wenn alle Partner des Friedensprozesses
Legalität genießen. Dies bedeutet die freie und ungehinderte
Tätigkeit der PKK und aller kurdischen Vereine in Deutschland.
Dieser Schritt ist die erste und wichtigste
friedenspolitische Geste der Bundesrepublik zur Beendigung des türkisch-kurdischen
Konflikts.
Das noch geltende Verbot hemmt und ignoriert
den strategischen Wechsel der PKK und dessen positive Auswirkungen innerhalb
des kurdischen Volkes im deutschen Exil und diffamiert es als eine Menschengruppe
„zweiter Klasse“. Der innere Frieden in Deutschland, das Zusammenleben
zwischen Bürgerinnen und Bürgern unterschiedlicher Herkunft,
wird belastet durch ein antiquiertes Verbot, das die anwachsende Ausländerfeindlichkeit
in unserem Lande politisch-administrativ stimuliert.
Will die Bundesrepublik Deutschland Vorurteilsgewalt
gegen Ausländerinnen und Ausländer abbauen, will die Bundesrepublik
Deutschland sich im Innern demokratisch bewähren, der besten inneren
Sicherheit, die es gibt; will die Bundesrepublik Deutschland eine auch
deutsch und europäisch wichtige friedliche Konfliktlösung in
der Türkei gegenüber den Kurdinnen und Kurden befördern
und damit auch zu einem Abbau von Konflikten in Deutschland und Europa
beitragen – dann gibt es nur als ersten Schritt eines: sofortige Aufhebung
des Verbots der PKK. Ein anderes gibt es demokratisch, grund- und menschenrechtlich
nicht.
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