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Hermes-Bürgschaften für den Ilisu-Staudamm in der Türkei
WEED-Hintergrundpapier:
Hermesbürgschaften und der Ilisu-Staudamm in
der
Südosttürkei
Mit internationaler Beteiligung plant die türkische Regierung ihr
derzeit größtes
Wasserkraftwerk: den Ilisu-Staudamm in Südostanatolien. Als Folge
sind zunehmende
Spannungen mit den Nachbarstaaten sowie schwere Nachteile für den
Großteil der
ansässigen Bevölkerung zu befürchten. Der Bundesregierung
liegt seit längerem ein
Antrag auf Gewährung einer Hermes-Bürgschaft für das Projekt
vor, über den
demnächst auf Ministerebene entschieden werden soll. Die Entscheidung
stellt einen
deutlichen Gradmesser sowohl für die Pläne der rot-grünen
Regierung, endlich eine
Hermes-Reform unter ökologischen und sozialen Gesichtspunkten durchzuführen,
als
auch für ihr politisches Gesamtkonzept für den Nahen Osten dar.
Der
Ilisu-Staudamm soll den Tigris kurz vor der Grenze zu Syrien und dem Irak
aufstauen. Mit einer durchschnittlichen
Reservekapazität von 3 Mrd m³ bietet er der Türkei die Möglichkeit,
den Weiterfluß des Tigris in die beiden Länder für
mehrere Monate zu unterbrechen. Dadurch erhält die türkische
Regierung ein Erpressungspotential, das die Spannungen in
der bisher schon konfliktreichen Region weiter verschärfen kann.
Das
Südostanatolien-Projekt (GAP): Zündstoff in Nahost
Der
Ilisu-Staudamm stellt einen Baustein im gigantischen Südostanatolien-Projekt
(Güney Anadolu Projesi, GAP) dar, das
Dutzende von Staudämmen an Euphrat und Tigris zur Bewässerung
und Energiegewinnung umfaßt. Gleichzeitig ist das GAP
ein wichtiges machtpolitisches Instrument gegenüber den arabischen
Nachbarstaaten und der kurdischen Bevölkerung. Die
Weltbank lehnte aufgrund des außenpolitischen Konfliktpotentials
eine Beteiligung am GAP bereits 1984 ab.
Vor
diesem Hintergrund ist es besonders brisant, daß die Türkei
die UN-Konvention über die nicht-schiffbare Nutzung
grenzüberschreitender Wasserwege nicht unterzeichnet hat, in der die
Vertragsstaaten zusichern, Anrainern am Unterlauf
des Flusses keinen Schaden zuzufügen. Während des Golfkriegs
von 1991 reduzierte die Türkei z. B. den Wasserzufluß
zum Irak. In Syrien kam es schon zur Rationierung von Trinkwasser, da der
Abfluß des Euphrat durch die bisher
fertiggestellten Dämme des GAP um fast die Hälfte gesunken ist.
Wiederholt drohte die Türkei Syrien mit dem Stauen des
Wassers, sollte Syrien der PKK weiterhin Zuflucht gewähren. Dies hat
mehrfach kriegerische Auseinandersetzungen
zwischen der Türkei und Syrien in greifbare Nähe gerückt.
Auch wenn derzeit darüber verhandelt wird, wie der Weiterfluß
einer Mindestmenge Wasser in die Nachbarländer bei Betrieb des Ilisu-Kraftwerks
technisch gewährleistet werden kann, ist
nicht auszuschließen, daß die Türkei im Konfliktfall auf
das Erpressungspotential des Staudamms zurückgreift. Syrien und
der Irak haben deshalb Protest gegen den Bau des Damms eingelegt.
Auch
innerhalb der Türkei war das GAP immer heftig umstritten. Laut britischer
Medienberichte soll mit dem Ilisu-Damm
der PKK die Fluchtwege in die Berge abgeschnitten werden. Umgekehrt kam
es wiederholt zu Anschlägen der PKK auf
einzelne Staudämme des GAP, zuletzt im August diesen Jahres. Es ist
daher noch nicht davon auszugehen, daß der
angekündigte Rückzug der PKK diese Situation entschärfen
wird.
Rechtliche
Bedenken
Die
Türkei hat unseres Wissens weder Syrien noch den Irak detailliert
über ihr Vorhaben informiert, geschweige denn sie
im Planungsprozeß konsultiert. Nach internationalem Recht sind die
detaillierte Vorab-Information und Konsultation
flußabwärts gelegener Staaten aber grundlegende Prinzipien für
Projekte an grenzüberschreitenden Flüssen. Sie sind als
festes Gewohnheitsrecht zu betrachten, das sich in einer Vielzahl von Verträgen,
einschließlich Abkommen zwischen der
Türkei und ihren Nachbarstaaten, widerspiegelt. Sowohl in der ESPOO-Konvention
über Umweltverträglichkeitsprüfungen in
grenzüberschreitendem Kontext als auch in der UN-Konvention über
die nicht-schiffbare Nutzung grenzüberschreitender
Wasserwege wurden diese Prinzipien weiter kodifiziert. Auch wenn die Türkei
diese Abkommen nicht ratifiziert hat, kann
dies nicht rechtfertigen, daß sie damit auch das gültige Gewohnheitsrecht
verläßt. Auch die Weltbank-Richtlinien, die als
internationaler Standard, den die Türkei anzuwenden versprochen hat,
anzusehen sind, beinhalten diese Prinzipien.
Ein
weiteres Prinzip bei der Regelung internationaler Flüsse ist das der
gleichberechtigten Nutzung durch alle Anrainer. Dies
wurde vom Internationalen Gerichtshof z. B. 1997 in einem Schiedsspruch
bekräftigt. Verschiedene Äußerungen von
offizieller türkischer Seite zeigen jedoch, daß die Türkei
den Alleinanspruch auf die Quellen des Euphrat und Tigris erhebt.
So erklärte Staatspräsident Demirel z. B.: "Mit dem Wasser ist
es wie mit dem Öl. Wer an der Quelle des Wassers sitzt,
hat ein Recht darauf, das ihm niemand streitig machen kann." Auch der zuständige
Regionaldirektor des
Südostanatolien-Projekts, Erkan Alemdaroglu, äußerte sich
auf ähnliche Weise.
Mit
der Übernahme einer Hermesbürgschaft würde die Bundesrepublik
sich somit an einem Bruch internationalen Rechts
beteiligen und die Türkei zu diesem Verfahren ermutigen.
Soziale,
archäologische, gesundheitliche und entwicklungspolitische Folgen
des
Ilisu-Damms
Massenumsiedlung:
Im
Rahmen des GAP wurden bereits Zehntausende von Kleinbauern enteignet und
umgesiedelt. Nur wenige Bewohner der
Region sind als Besitzer neuer Plantagen in den bewässerten Gebieten
zu dem versprochenen Wohlstand gekommen. Für
den Ilisu-Stausee müssen nach Angaben der Betreiber weitere 12-16.000
Personen ihr Land verlassen. Eine Delegation der
Londoner Menschenrechtsorganisation Kurdish Human Rights Project (KHRP),
die im September das Projektgebiet bereist
hat, kommt jedoch zu dem Schluß, daß die Zahl der Betroffenen
grob unterschätzt wurde. Über 70 Dörfer, die ganz oder
teilweise überflutet würden, wurden von den Betreibern nicht
einberechnet. So ist mit mindestens 25.000 Betroffenen zu
rechnen. Insbesondere müssen auch diejenigen Kurden und Kurdinnen
einbezogen werden, die in den letzten Jahren
aufgrund des Kriegs in Kurdistan ihre Heimat verlassen mußten. Die
Bewohner/innen von mindestens 19 Dörfern im
Projektgebiet sind mit Gewalt vertrieben worden. In vielen Fällen
wurden ihre Häuser zerstört, ohne daß Kompensationen
geleistet wurden. Den Betroffenen steht der Weg zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof
offen. In der
Vergangenheit erhielten Kläger in ähnlichen Fällen bereits
Recht.
Bisher
ist ungeklärt, ob Kompensationen in Form von Land oder mit Geld erfolgen
werden. Aufgrund der feudalen
Gesellschaftsstruktur in Südostanatolien werden Entschädigungen
jedoch nur den wenigen Landbesitzern und
Dorfvorstehern zugute kommen. Für den Großteil der landlosen
Bevölkerung wird daher nur der Weg in die Slums der
Großstädte oder die Migration in andere Länder übrig
bleiben. Selbst wenn eine gewisse finanzielle Kompensation gewährt
wird, wird diese angesichts der hohen Inflation den Betroffenen nicht die
Möglichkeit geben, eine neue Existenzgrundlage
aufzubauen.
Die
Türkei hat schriftlich versichert, internationale Standards bei der
Umsiedlung einhalten zu wollen. Es bestehen jedoch
große Zweifel am politischen Willen und den Durchführungskapazitäten
auf türkischer Seite. Bei der Projektvorbereitung
kam es bereits in 18 Fällen zu Verstößen gegen Weltbank-Richtlinien,
die als Maßstab für derartige Großprojekte
anzusehen sind.
Fehlende
Partizipation :
Konsultationen
mit der betroffenen Bevölkerung haben bisher nicht stattgefunden.
Die Delegation des KHRP stellte fest, daß
die lokalen Behörden und Kommunalpolitiker weder von der zuständigen
staatlichen Regierungsbehörde, noch von dem
beantragenden Konsortium angehört wurden, nur durch die Presse und
eigene Recherchen von dem Projekt erfahren
haben und keinen Zugang zu den offiziellen Projektunterlagen erhielten.
Alle befragten Kommunalvertreter äußerten
Ablehnung gegenüber dem Staudamm. Sie schätzen indessen die Möglichkeit
einer öffentlichen Diskussion darüber als
völlig irreal ein. Für gewählte Vertreter ist es nach türkischem
Gesetz strafbar, sich gegen den Staudamm auszusprechen.
Ebensowenig ist es möglich, den Umsiedlungsprozeß mit einem
unabhängigen Monitoring zu begleiten, solange das Recht
auf freie Meinungsäußerung für die kurdische Bevölkerung
nicht gewährleistet ist.
Zerstörung
von Kulturdenkmälern:
Unter
den Orten, die in den Fluten verschwinden sollen, befindet sich Hasankeyf,
die einzige Stadt in Anatolien, die
vollständig aus dem Mittelalter erhalten geblieben ist und ein einzigartiges
Kulturdenkmal darstellt. Sie soll einem Kraftwerk
weichen, dessen Lebensdauer nur 50 - 100 Jahre beträgt. Die Organisation
"Freunde des antiken Hasankeyf" hat sich
deshalb mit einem Aufruf für den Erhalt der Stadt an die internationale
Öffentlichkeit gewandt.
Gesundheitsgefahren:
Durch
die Stauung des Tigris werden die Zunahme von Malaria sowie eine starke
Verunreinigung des entstehenden Sees
durch die Abwässer der anliegenden Städte und Dörfer befürchtet.
Während Kläranlagen letztere Gefahr u. U. reduzieren
können, sind die bislang als Gegenmaßnahme gegen die Ausbreitung
der Malaria vorgesehenen Bildungsprogramme und
Forschungslabors kaum als adäquat anzusehen.
Entwicklungspolitische
Konsequenzen:
Der
Bedarf der Türkei an Energie für die Entwicklung des Landes ist
unbestritten. Dieser darf jedoch nicht auf Kosten der
Nachbarländer gestillt werden. Syrien hat aufgrund seiner hohen Trockenheit
z. B. mit noch gravierenderen Problemen zu
kämpfen. Daher müssen sowohl die Entwicklungsprobleme als auch
mögliche ökologische und gesundheitliche Probleme,
die für Syrien und den Irak entstehen könnten (Versalzung der
Böden, Ausbreitung von Krankheiten etc.), in der
Projektplanung berücksichtigt werden. Auch eine Untersuchung von Alternativprojekten,
wie sie nach internationalen
Standards zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung gehört,
hat nach unseren Erkenntnissen nicht stattgefunden.
Nicht
umsonst stehen Großstaudämme aufgrund ihrer negativen Konsequenzen
für eine nachhaltige Entwicklung im
Kreuzfeuer der Kritik. Statt durch die Förderung weiterer Großstaudämme
vollendete Fakten zu schaffen, sollte die
Bundesregierung die Ergebnisse der World Commission on Dams abwarten, die
zur Zeit Empfehlungen erarbeitet, wie
Staudämme mit dem Ziel der Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen sind.
Finanzielle
Aspekte
Auch
in finanzieller Hinsicht wirft das Projekt Bedenken auf. Zum einen muß
durch die veränderte Zahl von
Projektbetroffenen mit höheren Kompensationszahlungen gerechnete werden.
Zum anderen stellt sich die fiskalische
Situation der Türkei als potentiell explosiv dar, wie der OECD-Länderbericht
vom Juni 1999 feststellt. Circa zwei Drittel der
türkischen Staatseinnahmen werden aufgrund der immensen Binnenverschuldung
des Staates mit Zinssätzen um 30 % für
den Schuldendienst ausgegeben. Auch das mittelfristige Stabilisierungsprogramm
wird nicht für ausreichend gehalten, um
das hohe Finanzdefizit, die hohen Zinssätze und die Inflationserwartungen
zu bekämpfen, die zur Instabilität des Haushalts
führen. Angesichts der zusätzlichen Belastungen durch die Erdbebenschäden
ist es daher fraglich, ob die Türkei zur
Bedienung der Kredite in der Lage sein wird.
Die
beteiligten Firmen
Die
Baukosten für den Staudamm werden auf 1,52 Mrd US-Dollar beziffert.
Ohne eine reguläre Ausschreibung des Projekts
erhielt ein Konsortium unter Führung der schweizerisch-schwedischen
Firmen Sulzer und ABB den elektromechanischen
Vertrag. Die Hoch- und Tiefbauarbeiten wurden an ein Konsortium von Balfour
Beattie (GB), Impregilo (Italien), Skanska
(Schweden), Nurol, Kiska und Tekfen (Türkei) vergeben. Weitere Firmen
aus Japan, Österreich, Portugal und den USA
waren für eine Beteiligung an dem Bau im Gespräch. In Deutschland
hat Sulzer Hydro aus Ravensburg einen Antrag auf die
Übernahme einer Hermes-Bürgschaft gestellt. Im Herbst 1999 wurde
der Hydro-Bereich von Sulzer an den
Technologiekonzern VA Tech mit Sitz in Österreich verkauft.
Die
Rolle der internationalen Exportkreditversicherungen
Das
Projekt wird zumindest seit Sommer 1998 im Rahmen der OECD Working Party
on Export Credits and Credit
Guarantees zwischen den beteiligten Exportkreditversicherungen diskutiert.
Die Schweizer Regierung bewilligte im
Dezember 1998 eine Exportrisikogarantie in Höhe von 400 Mio. Franken.
Die übrigen Staaten bemühen sich jedoch um eine
gemeinsame Entscheidung. Damit soll demonstriert werden, daß die
OECD einzelfallbezogen bereits gründliche Absprachen
sowohl unter den beteiligten Versicherern als auch mit der Regierung des
Empfängerlandes vornimmt und durch Auflagen
für ökologische und soziale Verbesserungen sorgt. Die Forderung
von Nichtregierungsorganisationen nach transparenten
und allgemein verbindlichen Kriterien für Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen
soll damit ausgehebelt werden.
Auch
die Bundesregierung ist unter diesem Gesichtspunkt sehr an einem abgestimmten
Vorgehen interessiert. Während
von deutscher Seite jedoch verlautete, daß das Projekt mittlerweile
entscheidungsreif sei, verstärkt sich in Großbritannien
die Kritik an dem Projekt. Insbesondere das Foreign Office steht der Bürgschaftsvergabe
ablehnend gegenüber, da das
Projekt der von Außenminister Robin Cook deklarierten ethical foreign
policy widerspricht. Bei der bevorstehenden
Überprüfung der britischen Ausfuhrgarantien wird das Ilisu-Projekt
breiten Raum einnehmen. Auch in Italien ist das Projekt
aufgrund seiner negativen Auswirkungen für die kurdische Bevölkerung
sehr umstritten, insbesondere seit der PKK-Chef
Öcalan zum Tode verurteilt wurde.
Konsequenzen
für die deutsche Entscheidung
Das
Vorgehen der Bundesregierung, sich nicht einfach der Schweizer Entscheidung
für die Förderung des Projekts
anzuschließen, sondern das Vorhaben in enger internationaler Abstimmung
intensiv zu prüfen, ist sehr zu begrüßen. Nach
unseren Informationen finden jedoch z. Zt. Überlegungen statt, für
die Türkei eine mögliche Bürgschaft für das
Atomkraftwerk Akkuyu abzulehnen, diejenige für den Ilisu-Staudamm
dagegen zu bewilligen. Dieser "Abwägungsprozeß" ist
nicht nachzuvollziehen. Selbst unter der alten Bundesregierung wurden keine
Hermesbürgschaften für den Neubau von
Atomkraftwerken gewährt. Bisher ist außerdem unklar, ob Siemens
überhaupt einen Bürgschaftsantrag für Akkuyu stellen
wird; jüngste Äußerungen lassen Gegenteiliges vermuten.
Großprojekte wie Ilisu, die zur unfreiwilligen Umsiedlung von
Zehntausenden und zur Verschärfung internationaler Konflikte führen
können, müssen auf jeden Fall einer intensiven
Einzelfallprüfung unterzogen werden.
Auch
der Bürgschaftsantrag für den Ilisu-Staudamm macht wieder deutlich,
daß es öffentliche und verbindliche Kriterien
dafür geben muß, welche Projekte förderungswürdig
sind. Wie es bei Großstaudämmen häufig der Fall ist, sind
die
Bedenken gegen den Bau des Ilisu-Staudamms grundsätzlicher Natur und
durch einzelne Zusatzmaßnahmen nicht zu lösen.
Dies betrifft sowohl den Aspekt, daß die angemessene Partizipation
der betroffenen Bevölkerung aufgrund der jahrelangen
Repression durch die Regierung nicht zu gewährleisten ist, als auch
die friedenspolitischen Bedenken. Ist der Damm einmal
errichtet, ist auf seine Verwendung kaum noch Einfluß zu nehmen.
Die britische Zeitung Guardian warnt darüber hinaus
davor, daß die NATO durch die Mitgliedschaft der Türkei in einen
Krieg um Wasserressourcen hineingezogen werden
könnte.
Ist
es der Regierung ernst mit einer neuen Politik der Krisenprävention
und der Nachhaltigen Entwicklung, muß sie die
Beteiligung an dem Ilisu-Damm ablehnen und sich bei den internationalen
Abstimmungen dafür einsetzen, diesen
zukünftigen Konfliktherd von vornherein zu verhindern.
Informationsquellen
(bei WEED zu beziehen):
Die Schweiz und das Ilisu-Projekt: Ein Testfall für die außenpolitische
Kohärenz. Stellungnahme der Erklärung von
Bern zur Gewährung einer Exportrisikogarantie für das Ilisu-Kraftwerk
in der Türkei. 16.11.1998.
Wasser als Waffe. Türkische Dämme und Schweizer Helfer. Die Bedeutung
des Südostanatolienprojekts GAP und die
geplante Zerstörung von Hasankeyf durch Sulzer Hydro und ABB Schweiz.
Eine Dokumentation von Joerg Dietziker.
Juli/August 1998.
The Ilisu Dam – A Human Rights Disaster in the Making. Bericht des Kurdish
Human Rights Projects über ihre fact
finding mission im Sept. 1999.
Bonn,
24.11.1999
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