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             Hermes-Bürgschaften für den Ilisu-Staudamm in der Türkei


            WEED-Hintergrundpapier: Hermesbürgschaften und der Ilisu-Staudamm in

            der Südosttürkei


            Mit internationaler Beteiligung plant die türkische Regierung ihr derzeit größtes
            Wasserkraftwerk: den Ilisu-Staudamm in Südostanatolien. Als Folge sind zunehmende
            Spannungen mit den Nachbarstaaten sowie schwere Nachteile für den Großteil der
            ansässigen Bevölkerung zu befürchten. Der Bundesregierung liegt seit längerem ein
            Antrag auf Gewährung einer Hermes-Bürgschaft für das Projekt vor, über den
            demnächst auf Ministerebene entschieden werden soll. Die Entscheidung stellt einen
            deutlichen Gradmesser sowohl für die Pläne der rot-grünen Regierung, endlich eine
            Hermes-Reform unter ökologischen und sozialen Gesichtspunkten durchzuführen, als
            auch für ihr politisches Gesamtkonzept für den Nahen Osten dar.

            Der Ilisu-Staudamm soll den Tigris kurz vor der Grenze zu Syrien und dem Irak aufstauen. Mit einer durchschnittlichen
            Reservekapazität von 3 Mrd m³ bietet er der Türkei die Möglichkeit, den Weiterfluß des Tigris in die beiden Länder für
            mehrere Monate zu unterbrechen. Dadurch erhält die türkische Regierung ein Erpressungspotential, das die Spannungen in
            der bisher schon konfliktreichen Region weiter verschärfen kann.

            Das Südostanatolien-Projekt (GAP): Zündstoff in Nahost

            Der Ilisu-Staudamm stellt einen Baustein im gigantischen Südostanatolien-Projekt (Güney Anadolu Projesi, GAP) dar, das
            Dutzende von Staudämmen an Euphrat und Tigris zur Bewässerung und Energiegewinnung umfaßt. Gleichzeitig ist das GAP
            ein wichtiges machtpolitisches Instrument gegenüber den arabischen Nachbarstaaten und der kurdischen Bevölkerung. Die
            Weltbank lehnte aufgrund des außenpolitischen Konfliktpotentials eine Beteiligung am GAP bereits 1984 ab.

            Vor diesem Hintergrund ist es besonders brisant, daß die Türkei die UN-Konvention über die nicht-schiffbare Nutzung
            grenzüberschreitender Wasserwege nicht unterzeichnet hat, in der die Vertragsstaaten zusichern, Anrainern am Unterlauf
            des Flusses keinen Schaden zuzufügen. Während des Golfkriegs von 1991 reduzierte die Türkei z. B. den Wasserzufluß
            zum Irak. In Syrien kam es schon zur Rationierung von Trinkwasser, da der Abfluß des Euphrat durch die bisher
            fertiggestellten Dämme des GAP um fast die Hälfte gesunken ist. Wiederholt drohte die Türkei Syrien mit dem Stauen des
            Wassers, sollte Syrien der PKK weiterhin Zuflucht gewähren. Dies hat mehrfach kriegerische Auseinandersetzungen
            zwischen der Türkei und Syrien in greifbare Nähe gerückt. Auch wenn derzeit darüber verhandelt wird, wie der Weiterfluß
            einer Mindestmenge Wasser in die Nachbarländer bei Betrieb des Ilisu-Kraftwerks technisch gewährleistet werden kann, ist
            nicht auszuschließen, daß die Türkei im Konfliktfall auf das Erpressungspotential des Staudamms zurückgreift. Syrien und
            der Irak haben deshalb Protest gegen den Bau des Damms eingelegt.

            Auch innerhalb der Türkei war das GAP immer heftig umstritten. Laut britischer Medienberichte soll mit dem Ilisu-Damm
            der PKK die Fluchtwege in die Berge abgeschnitten werden. Umgekehrt kam es wiederholt zu Anschlägen der PKK auf
            einzelne Staudämme des GAP, zuletzt im August diesen Jahres. Es ist daher noch nicht davon auszugehen, daß der
            angekündigte Rückzug der PKK diese Situation entschärfen wird.

            Rechtliche Bedenken

            Die Türkei hat unseres Wissens weder Syrien noch den Irak detailliert über ihr Vorhaben informiert, geschweige denn sie
            im Planungsprozeß konsultiert. Nach internationalem Recht sind die detaillierte Vorab-Information und Konsultation
            flußabwärts gelegener Staaten aber grundlegende Prinzipien für Projekte an grenzüberschreitenden Flüssen. Sie sind als
            festes Gewohnheitsrecht zu betrachten, das sich in einer Vielzahl von Verträgen, einschließlich Abkommen zwischen der
            Türkei und ihren Nachbarstaaten, widerspiegelt. Sowohl in der ESPOO-Konvention über Umweltverträglichkeitsprüfungen in
            grenzüberschreitendem Kontext als auch in der UN-Konvention über die nicht-schiffbare Nutzung grenzüberschreitender
            Wasserwege wurden diese Prinzipien weiter kodifiziert. Auch wenn die Türkei diese Abkommen nicht ratifiziert hat, kann
            dies nicht rechtfertigen, daß sie damit auch das gültige Gewohnheitsrecht verläßt. Auch die Weltbank-Richtlinien, die als
            internationaler Standard, den die Türkei anzuwenden versprochen hat, anzusehen sind, beinhalten diese Prinzipien.

            Ein weiteres Prinzip bei der Regelung internationaler Flüsse ist das der gleichberechtigten Nutzung durch alle Anrainer. Dies
            wurde vom Internationalen Gerichtshof z. B. 1997 in einem Schiedsspruch bekräftigt. Verschiedene Äußerungen von
            offizieller türkischer Seite zeigen jedoch, daß die Türkei den Alleinanspruch auf die Quellen des Euphrat und Tigris erhebt.
            So erklärte Staatspräsident Demirel z. B.: "Mit dem Wasser ist es wie mit dem Öl. Wer an der Quelle des Wassers sitzt,
            hat ein Recht darauf, das ihm niemand streitig machen kann." Auch der zuständige Regionaldirektor des
            Südostanatolien-Projekts, Erkan Alemdaroglu, äußerte sich auf ähnliche Weise.

            Mit der Übernahme einer Hermesbürgschaft würde die Bundesrepublik sich somit an einem Bruch internationalen Rechts
            beteiligen und die Türkei zu diesem Verfahren ermutigen.

            Soziale, archäologische, gesundheitliche und entwicklungspolitische Folgen des
            Ilisu-Damms

            Massenumsiedlung:

            Im Rahmen des GAP wurden bereits Zehntausende von Kleinbauern enteignet und umgesiedelt. Nur wenige Bewohner der
            Region sind als Besitzer neuer Plantagen in den bewässerten Gebieten zu dem versprochenen Wohlstand gekommen. Für
            den Ilisu-Stausee müssen nach Angaben der Betreiber weitere 12-16.000 Personen ihr Land verlassen. Eine Delegation der
            Londoner Menschenrechtsorganisation Kurdish Human Rights Project (KHRP), die im September das Projektgebiet bereist
            hat, kommt jedoch zu dem Schluß, daß die Zahl der Betroffenen grob unterschätzt wurde. Über 70 Dörfer, die ganz oder
            teilweise überflutet würden, wurden von den Betreibern nicht einberechnet. So ist mit mindestens 25.000 Betroffenen zu
            rechnen. Insbesondere müssen auch diejenigen Kurden und Kurdinnen einbezogen werden, die in den letzten Jahren
            aufgrund des Kriegs in Kurdistan ihre Heimat verlassen mußten. Die Bewohner/innen von mindestens 19 Dörfern im
            Projektgebiet sind mit Gewalt vertrieben worden. In vielen Fällen wurden ihre Häuser zerstört, ohne daß Kompensationen
            geleistet wurden. Den Betroffenen steht der Weg zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof offen. In der
            Vergangenheit erhielten Kläger in ähnlichen Fällen bereits Recht.

            Bisher ist ungeklärt, ob Kompensationen in Form von Land oder mit Geld erfolgen werden. Aufgrund der feudalen
            Gesellschaftsstruktur in Südostanatolien werden Entschädigungen jedoch nur den wenigen Landbesitzern und
            Dorfvorstehern zugute kommen. Für den Großteil der landlosen Bevölkerung wird daher nur der Weg in die Slums der
            Großstädte oder die Migration in andere Länder übrig bleiben. Selbst wenn eine gewisse finanzielle Kompensation gewährt
            wird, wird diese angesichts der hohen Inflation den Betroffenen nicht die Möglichkeit geben, eine neue Existenzgrundlage
            aufzubauen.

            Die Türkei hat schriftlich versichert, internationale Standards bei der Umsiedlung einhalten zu wollen. Es bestehen jedoch
            große Zweifel am politischen Willen und den Durchführungskapazitäten auf türkischer Seite. Bei der Projektvorbereitung
            kam es bereits in 18 Fällen zu Verstößen gegen Weltbank-Richtlinien, die als Maßstab für derartige Großprojekte
            anzusehen sind.

            Fehlende Partizipation :

            Konsultationen mit der betroffenen Bevölkerung haben bisher nicht stattgefunden. Die Delegation des KHRP stellte fest, daß
            die lokalen Behörden und Kommunalpolitiker weder von der zuständigen staatlichen Regierungsbehörde, noch von dem
            beantragenden Konsortium angehört wurden, nur durch die Presse und eigene Recherchen von dem Projekt erfahren
            haben und keinen Zugang zu den offiziellen Projektunterlagen erhielten. Alle befragten Kommunalvertreter äußerten
            Ablehnung gegenüber dem Staudamm. Sie schätzen indessen die Möglichkeit einer öffentlichen Diskussion darüber als
            völlig irreal ein. Für gewählte Vertreter ist es nach türkischem Gesetz strafbar, sich gegen den Staudamm auszusprechen.
            Ebensowenig ist es möglich, den Umsiedlungsprozeß mit einem unabhängigen Monitoring zu begleiten, solange das Recht
            auf freie Meinungsäußerung für die kurdische Bevölkerung nicht gewährleistet ist.

            Zerstörung von Kulturdenkmälern:

            Unter den Orten, die in den Fluten verschwinden sollen, befindet sich Hasankeyf, die einzige Stadt in Anatolien, die
            vollständig aus dem Mittelalter erhalten geblieben ist und ein einzigartiges Kulturdenkmal darstellt. Sie soll einem Kraftwerk
            weichen, dessen Lebensdauer nur 50 - 100 Jahre beträgt. Die Organisation "Freunde des antiken Hasankeyf" hat sich
            deshalb mit einem Aufruf für den Erhalt der Stadt an die internationale Öffentlichkeit gewandt.

            Gesundheitsgefahren:

            Durch die Stauung des Tigris werden die Zunahme von Malaria sowie eine starke Verunreinigung des entstehenden Sees
            durch die Abwässer der anliegenden Städte und Dörfer befürchtet. Während Kläranlagen letztere Gefahr u. U. reduzieren
            können, sind die bislang als Gegenmaßnahme gegen die Ausbreitung der Malaria vorgesehenen Bildungsprogramme und
            Forschungslabors kaum als adäquat anzusehen.

            Entwicklungspolitische Konsequenzen:

            Der Bedarf der Türkei an Energie für die Entwicklung des Landes ist unbestritten. Dieser darf jedoch nicht auf Kosten der
            Nachbarländer gestillt werden. Syrien hat aufgrund seiner hohen Trockenheit z. B. mit noch gravierenderen Problemen zu
            kämpfen. Daher müssen sowohl die Entwicklungsprobleme als auch mögliche ökologische und gesundheitliche Probleme,
            die für Syrien und den Irak entstehen könnten (Versalzung der Böden, Ausbreitung von Krankheiten etc.), in der
            Projektplanung berücksichtigt werden. Auch eine Untersuchung von Alternativprojekten, wie sie nach internationalen
            Standards zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung gehört, hat nach unseren Erkenntnissen nicht stattgefunden.

            Nicht umsonst stehen Großstaudämme aufgrund ihrer negativen Konsequenzen für eine nachhaltige Entwicklung im
            Kreuzfeuer der Kritik. Statt durch die Förderung weiterer Großstaudämme vollendete Fakten zu schaffen, sollte die
            Bundesregierung die Ergebnisse der World Commission on Dams abwarten, die zur Zeit Empfehlungen erarbeitet, wie
            Staudämme mit dem Ziel der Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen sind.

            Finanzielle Aspekte

            Auch in finanzieller Hinsicht wirft das Projekt Bedenken auf. Zum einen muß durch die veränderte Zahl von
            Projektbetroffenen mit höheren Kompensationszahlungen gerechnete werden. Zum anderen stellt sich die fiskalische
            Situation der Türkei als potentiell explosiv dar, wie der OECD-Länderbericht vom Juni 1999 feststellt. Circa zwei Drittel der
            türkischen Staatseinnahmen werden aufgrund der immensen Binnenverschuldung des Staates mit Zinssätzen um 30 % für
            den Schuldendienst ausgegeben. Auch das mittelfristige Stabilisierungsprogramm wird nicht für ausreichend gehalten, um
            das hohe Finanzdefizit, die hohen Zinssätze und die Inflationserwartungen zu bekämpfen, die zur Instabilität des Haushalts
            führen. Angesichts der zusätzlichen Belastungen durch die Erdbebenschäden ist es daher fraglich, ob die Türkei zur
            Bedienung der Kredite in der Lage sein wird.

            Die beteiligten Firmen

            Die Baukosten für den Staudamm werden auf 1,52 Mrd US-Dollar beziffert. Ohne eine reguläre Ausschreibung des Projekts
            erhielt ein Konsortium unter Führung der schweizerisch-schwedischen Firmen Sulzer und ABB den elektromechanischen
            Vertrag. Die Hoch- und Tiefbauarbeiten wurden an ein Konsortium von Balfour Beattie (GB), Impregilo (Italien), Skanska
            (Schweden), Nurol, Kiska und Tekfen (Türkei) vergeben. Weitere Firmen aus Japan, Österreich, Portugal und den USA
            waren für eine Beteiligung an dem Bau im Gespräch. In Deutschland hat Sulzer Hydro aus Ravensburg einen Antrag auf die
            Übernahme einer Hermes-Bürgschaft gestellt. Im Herbst 1999 wurde der Hydro-Bereich von Sulzer an den
            Technologiekonzern VA Tech mit Sitz in Österreich verkauft.

            Die Rolle der internationalen Exportkreditversicherungen

            Das Projekt wird zumindest seit Sommer 1998 im Rahmen der OECD Working Party on Export Credits and Credit
            Guarantees zwischen den beteiligten Exportkreditversicherungen diskutiert. Die Schweizer Regierung bewilligte im
            Dezember 1998 eine Exportrisikogarantie in Höhe von 400 Mio. Franken. Die übrigen Staaten bemühen sich jedoch um eine
            gemeinsame Entscheidung. Damit soll demonstriert werden, daß die OECD einzelfallbezogen bereits gründliche Absprachen
            sowohl unter den beteiligten Versicherern als auch mit der Regierung des Empfängerlandes vornimmt und durch Auflagen
            für ökologische und soziale Verbesserungen sorgt. Die Forderung von Nichtregierungsorganisationen nach transparenten
            und allgemein verbindlichen Kriterien für Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen soll damit ausgehebelt werden.

            Auch die Bundesregierung ist unter diesem Gesichtspunkt sehr an einem abgestimmten Vorgehen interessiert. Während
            von deutscher Seite jedoch verlautete, daß das Projekt mittlerweile entscheidungsreif sei, verstärkt sich in Großbritannien
            die Kritik an dem Projekt. Insbesondere das Foreign Office steht der Bürgschaftsvergabe ablehnend gegenüber, da das
            Projekt der von Außenminister Robin Cook deklarierten ethical foreign policy widerspricht. Bei der bevorstehenden
            Überprüfung der britischen Ausfuhrgarantien wird das Ilisu-Projekt breiten Raum einnehmen. Auch in Italien ist das Projekt
            aufgrund seiner negativen Auswirkungen für die kurdische Bevölkerung sehr umstritten, insbesondere seit der PKK-Chef
            Öcalan zum Tode verurteilt wurde.

            Konsequenzen für die deutsche Entscheidung

            Das Vorgehen der Bundesregierung, sich nicht einfach der Schweizer Entscheidung für die Förderung des Projekts
            anzuschließen, sondern das Vorhaben in enger internationaler Abstimmung intensiv zu prüfen, ist sehr zu begrüßen. Nach
            unseren Informationen finden jedoch z. Zt. Überlegungen statt, für die Türkei eine mögliche Bürgschaft für das
            Atomkraftwerk Akkuyu abzulehnen, diejenige für den Ilisu-Staudamm dagegen zu bewilligen. Dieser "Abwägungsprozeß" ist
            nicht nachzuvollziehen. Selbst unter der alten Bundesregierung wurden keine Hermesbürgschaften für den Neubau von
            Atomkraftwerken gewährt. Bisher ist außerdem unklar, ob Siemens überhaupt einen Bürgschaftsantrag für Akkuyu stellen
            wird; jüngste Äußerungen lassen Gegenteiliges vermuten. Großprojekte wie Ilisu, die zur unfreiwilligen Umsiedlung von
            Zehntausenden und zur Verschärfung internationaler Konflikte führen können, müssen auf jeden Fall einer intensiven
            Einzelfallprüfung unterzogen werden.

            Auch der Bürgschaftsantrag für den Ilisu-Staudamm macht wieder deutlich, daß es öffentliche und verbindliche Kriterien
            dafür geben muß, welche Projekte förderungswürdig sind. Wie es bei Großstaudämmen häufig der Fall ist, sind die
            Bedenken gegen den Bau des Ilisu-Staudamms grundsätzlicher Natur und durch einzelne Zusatzmaßnahmen nicht zu lösen.
            Dies betrifft sowohl den Aspekt, daß die angemessene Partizipation der betroffenen Bevölkerung aufgrund der jahrelangen
            Repression durch die Regierung nicht zu gewährleisten ist, als auch die friedenspolitischen Bedenken. Ist der Damm einmal
            errichtet, ist auf seine Verwendung kaum noch Einfluß zu nehmen. Die britische Zeitung Guardian warnt darüber hinaus
            davor, daß die NATO durch die Mitgliedschaft der Türkei in einen Krieg um Wasserressourcen hineingezogen werden
            könnte.

            Ist es der Regierung ernst mit einer neuen Politik der Krisenprävention und der Nachhaltigen Entwicklung, muß sie die
            Beteiligung an dem Ilisu-Damm ablehnen und sich bei den internationalen Abstimmungen dafür einsetzen, diesen
            zukünftigen Konfliktherd von vornherein zu verhindern.

            Informationsquellen (bei WEED zu beziehen):

                Die Schweiz und das Ilisu-Projekt: Ein Testfall für die außenpolitische Kohärenz. Stellungnahme der Erklärung von
                Bern zur Gewährung einer Exportrisikogarantie für das Ilisu-Kraftwerk in der Türkei. 16.11.1998.
                Wasser als Waffe. Türkische Dämme und Schweizer Helfer. Die Bedeutung des Südostanatolienprojekts GAP und die
                geplante Zerstörung von Hasankeyf durch Sulzer Hydro und ABB Schweiz. Eine Dokumentation von Joerg Dietziker.
                Juli/August 1998.
                The Ilisu Dam – A Human Rights Disaster in the Making. Bericht des Kurdish Human Rights Projects über ihre fact
                finding mission im Sept. 1999.

            Bonn, 24.11.1999