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AZADI RECHTSHILFEFONDS für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V. Adresse:
06.06.01
im November jährt sich zum achten Mal das vom damaligen Innenminister Manfred Kanther erlassene Betätigungsverbot für die PKK. Bis zum heutigen Tage hat dieses Verbot, das es nur in Deutschland und in der Türkei gibt, äußerst negative Auswirkungen auf das politische Leben der Kurdinnen und Kurden in diesem Land. Nach wie vor gibt es zahlreiche Verfahren gegen politisch aktive Menschen wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz oder wegen des Vorwurfs der PKK-Funktionärstätigkeit (§ 129 oder 129a Strafgesetzbuch). Letzterer endet in der Regel mit mehrjährigen Haftstrafen. Derzeit befinden sich noch über 20 Kurd(inn)en wegen ihrer politischen Betätigung in deutschen Haftanstalten. Betroffen von dieser Kriminalisierung sind allerdings auch Menschen nichtkurdischer Herkunft, die sich für die Belange und berechtigten Forderungen der kurdischen Bevölkerung einsetzen und sich ihnen gegenüber solidarisch verhalten. Gemeinsam mit medico international, IPPNW und dem Dachverband der kurdischen
Vereine in Deutschland, YEK-KOM, wollen wir am 17. und 18. November 2001
ein Symposium veranstalten, in dem die Hintergründe und Folgen des
PKK-Verbots thematisiert werden und in einer Podiumsdiskussion auch konträre
Auffassungen zum PKK-Verbot zur Sprache kommen sollen.
Wir meinen, es ist allerhöchste Zeit für einen anderen Umgang mit der kurdischen Exilbevölkerung und ihren politischen Institutionen in der Bundesrepublik. Deshalb bitten wir Sie/Euch, den beigefügten Aufruf zu unterschreiben und an folgende Anschrift zu senden: Trägerkreis der Kampagne „Verboten ist, den Frieden zu verbieten“
Wir bedanken uns für Ihre/Eure/Deine Aufmerksamkeit. Mit freundlichen Grüßen
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