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Die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen

english
Helft Zeynettin Altays Abschiebung zu stoppen!

"Ich bin Kurde. Die Kurden haben in der Türkei keine Menschenrechte. Das weiß jeder. Jeder Mensch hat ein Recht zu bekommen. Ich habe auch ein Menschenrecht zu bekommen. Ich weiß genau, dass, wenn ich da hingehe, ich sofort ins Gefängnis gehen würde, dann vielleicht Schläge kriege, dann ins Militär gehen muss, und dann gegen meine eigenen Leute kämpfen. Das will ich nicht. Mit mir würde das Gleiche passieren wie mit anderen Kurden, die zum Militär gingen. Sie bekommen einen Schuss von hinten, und dann wird gesagt, es war die PKK."
(Zeynettin über seine Situation, 31.10.1999)

Liebe Freundinnen, liebe Freunde,

Wir bitten Euch nochmals dringend um tatkräftige Unterstützung für den 18-jährigen Kurden Zeynettin Altay, der seit April diesen Jahres gegen seine drohende Abschiebung kämpft.

Das Verwaltungsgericht Stade hat seine Klage auf vorläufigen Rechtsschutz und für die Beendigung seiner begonnen Berufsausbildung in Deutschland in der letzten Woche abgewiesen. Sein Anwalt wird den schmalen noch möglichen rechtlichen Weg gehen und Zulassung der Revision beim Oberverwaltungsgericht beantragen.

Was können wir tun? Dem Innenausschuss des niedersächsischen Landtags liegt eine Petition für Zeynettin vor. Darin bittet sein früherer Lehrer, sowie seine Freunde und MitschülerInnen mit hunderten von Unterschriften, Zeynettin die Beendigung seiner Ausbildung in Deutschland zu ermöglichen. Auf diese Petition richtet sich jetzt unsere Kampagne: wir müssen den Innenausschuss überzeugen, für die Petition zu stimmen; und den niedersächsischen Innenminister überzeugen, dass er -per Anweisung an die Ausländerbehörde in Osterholz-Scharmbeck- Zeynettin den Aufenthalt dort bis zum Ende seiner Berufsausbildung zum Bautechniker gestattet.

Zum Hintergrund von Zeynettins Geschichte: Er ist jetzt 18 Jahre alt und seit Ende September untergetaucht, aber für seinen Anwalt erreichbar. 1994 flüchtete er mit seinem jüngeren Bruder in die Bundesrepublik. Er entstammt einer politisch sehr aktiven kurdischen Familie. Sein Heimatdorf an der türkisch/syrischen Grenze wurde von türkischem Militär zerstört. Seinen Vater sah er zuletzt vor 10 Jahren; zu seiner Mutter, die ihn nach Deutschland in Sicherheit schickte, hat er seitdem keinen Kontakt mehr.

Zeynettin absolvierte in Deutschland Schule, Berufsgrundbildungs- und Berufsvorbereitungsjahr mit sehr guten Leistungen. Seinen ersten Antrag auf politisches Asyl erkannte das Verwaltungsgericht Stade 1995 an. Es akzeptierte bei Zeynettin wie in einer Reihe von anderen Asylverfahren, dass Kurden in der Türkei einer Gruppenverfolgung unterliegen. Damit behauptete das Gericht seine Unabhängigkeit von der asylfeindlichen deutschen Bundespolitik der neunziger Jahre. Doch diese Politik duldete keine Abweichung in ihrem eigenen Machtkörper. Sie fürchtete Präzedenzfälle. Durch ihren weisungsgebundenen ‚Bundesbeauftragten für Ausländerfragen‘ ließ sie das Urteil anfechten. Ober- und Bundesverwaltungsgericht radierten brav aus, was nicht sein durfte. Zeynettin wurde wiederum abgelehnt.

Bis er 18 Jahre alt wurde, im April 1999, schützte ihn noch sein Status als Minderjähriger. Er bekam eine Duldung für die letzten Monate seines Berufsvorbereitungsjahrs, dann die Aufforderung, auszureisen. Seinen Asylfolgeantrag hat das Bundesamt zurückgewiesen. Zeynettins Klage dagegen liegt noch beim –ehemals mutigen- Verwaltungsgericht Stade. Durch seine Entscheidung über den Rechtsschutz hat es jetzt schon gegen Zeynettin gesprochen. Zeynettin ist untergetaucht. Damit entging er bereits dem ersten Abschiebeversuch.

Viele haben sich für Zeynettin eingesetzt: Verwandte, MitschülerInnen, Freunde, Lehrer. Zeynettins Schülervertretung schrieb einen Brief an Niedersachsens Innenminister, ebenso der Personalrat der berufsbildenden Schulen. SchülervertreterInnen nahmen an einem Gespräch zwischen Arbeitsamt und Ausländerbehörde teil. Eine Demonstration von Jugendlichen in Zeynettins Wohnort Lilienthal, am 18. September, unterstützte sein Recht zu bleiben. Es gab Zeitungs- und einen Radiobericht. Der Betrieb, in dem Zeynettin den praktischen Teil seiner Ausbildung schon angetreten hatte, hält weiter an ihm fest.
 

Bitte sendet Faxe oder Briefe an den Innenminister und an uns, um Zeynettin zu unterstützen. Wir werden die Briefe ins Internet stellen und die Mitglieder des Innenausschusses darauf hínweisen. Gut ist, wenn viele Flüchtlinge etwas schreiben- in beliebiger Sprache, lang oder ganz kurz, mit oder ohne deutsche Übersetzung. Hauptsache, Zeynettin Altays Name ist erkennbar, und die Nummer der Petition: 01896/02/14. Für Flüchtlinge kann es auch für ihr eigenes Asylerfahren von Vorteil sein, wenn ihr Name in einem politischen Zusammenhang wie diesem im Internet erscheint.

Folgende Argumente erscheinen uns wichtig:

  • Durch eine Entscheidung für Zeynettin geschieht etwas Einfaches und Normales: ein junger Mensch hat sein Leben mit Erfolg in die Hand genommen, er hat einen Ausbildungsweg eingeschlagen und kann ihn zu Ende führen.
  • Die Rückkehr nach Kurdistan ist lebensgefährlich. Zeynettins Eltern sind seit langem und bis heute politisch aktiv. Beide leben auf der Flucht. Die Repression des türkischen Staates gegen Kurden und besonders gegen politisch aktive KurdInnen ist unvermindert hart. Das muss sogar der jüngste Lagebericht des Auswärtigen Amtes einräumen. Es gibt viele Berichte darüber, dass abgeschobene Kurden in der Türkei verhaftet, gefoltert und auch ermordet wurden.
  • Der niedersächsische Runderlass vom 22. Juni 1999 ermöglicht die Verlängerung einer zu Ausbildungszwecken erteilten Duldung für ausländische Jugendliche. Wie wir herausgefunden haben, ist dieser Runderlass auf recht nüchterne Art zu Stande gekommen: es ging darum, die Investitionen (Finanzierung der schulischen Ausbildung) von Ausbildungsbetrieben "in" ihre Azubis zu schützen. Wo der Erlass Jugendlichen erlaubt, zu Ende zu lernen, tut er jedoch etwas für ihre Menschenrechte. Darauf kann man hinweisen. Das ist die eigentliche Berechtigung des Erlasses. Wenn sein Sinn aber ist, Jugendliche humanitär zu schützen, muss er auch für Zeynettin gelten.
  • Zeynettin wird von vielen jugendlichen FreundInnen in seinem Wohnort Lilienthal und nahezu einhellig von seinen MitschülerInnen und Lehrern unterstützt. Sie stehen zu ihm. Für ihn erwarten sie Gerechtigkeit. Die jungen Menschen beobachten, wie sich der Staat verhält. Ihr Urteil, das sie sich jetzt bilden, wird bei ihnen auf lange Zeit nachwirken.
  • Ebenso wirkt sich die ablehnende Haltung der Behörden gegen Zeynettin besonders auf die sogenannten ausländischen Jugendlichen mit/ohne Duldungsstatus aus. Als Opfer der sozialen Ungerechtigkeit und z.T. künstlichen Kriminalisierung wird ihnen eine deutliche Botschaft gegeben. Eine vorbildliche und produktive Gestaltung einer Lebensperspektive wird gleichermaßen wie bei einer kriminellen Straftat mit der gnadenlosen Abschiebung in die Länder, aus denen sie begleitet von mehrfachen Traumatisierungen flüchten mußten, beantwortet.
  • Die einzige Entscheidung in Zeynettins Verfahren, die Bestand hat, weil sie der Situation von Zeynettin und von KurdInnen in der Türkei gerecht wird, ist die von 1995, mit der das Stader Verwaltungsgerichts Zeynettin unter den Schutz des § 51 Ausländergesetz stellte. Alle anderen Entscheidungen sind politisch verzerrt und damit nichtig.
Mit solidarischem Gruß

Christoph Schwantke / Internationaler Menschenrechtsverein Bremen

Der Innenminister des Landes Niedersachsen
Herr Heiner Bartling
Lavesallee 6
30169 Hannover
Fax (0511) 120 6550

Der Ausschuss für innere Verwaltung des Landtags Niedersachsen
Petitions-Nummer 01896/ 02/ 14

über:
Internationaler Menschenrechtsverein
Wachmannstr.81
28207 Bremen
Fax (0421) 55 77 094

Die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migrantinnen Bremer Koordinierungsbüro:
Internationaler Menschenrechtsverein Bremen e.V
Wachmannstr. 81
28207 Bremen
Tel.: (0421) 5577093
Fax: (0421) 5577094
mail@humanrights.de
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