| Am 17. Januar 2002, 15:00 Uhr, musste sich
Arthur Vardanian für vier Monate zum Haftantritt in der JVA Waldeck
melden. Verurteilt wurde Arthur Vardanian wegen der wiederholten Missachtung
des Aufenthaltsgebotes des Asylverfahrensgesetzes (Residenzpflicht). Er
ist damit einer der Ersten in der Bundesrepublik die wegen Verstoßes
gegen die Residenzpflicht in den Knast gehen muss. Zu seiner Wegbegleitung
und Verabschiedung waren etwa 30 Personen aus ganz Mecklenburg-Vorpommern
gekommen.
Arthur Vardanian. hat mehrmals die Grenze
des Kreises Mecklenburg-Strelitz überschritten und wurde dort kontrolliert.
Zuletzt 1999 nach einem Besuch bei Freunden in Stuttgardt. Arthur Vardanian
hatte einen Antrag auf eine Woche Besuch in Stuttgardt gestellt, die Behörde
genehmigte nur 3 Tage. Arthur W. blieb zwei Tage länger, auch um günstig
mit dem Wochenendticket nach Friedland zurückzufahren. Auf der Rückfahrt
kontrolliert, verurteilte ihn das Amtsgericht zu 4 Monaten Haft. In der
Berufungsverhandlung bestätigte das Landgericht das erste Urteil.
Arthur W. hat ein Gnadengesuch an das Justizministerium in Schwerin gestellt,
und um die Aufhebung der Haftstrafe gebeten. Arthur Vardanian lebt seit
1996 mit seiner Frau und drei kleinen Kindern im Asylheim in Frieland.
Einzig und allein weil Arthur Vardanian seine Freunde besucht hat, wird
er von deutschen Behörden ins Gefängnis geworfen.
Die Residenzpflicht wurde eingeführt,
um AsylbewerberInnen während ihres Verfahrens an einem bestimmten
Ort zu binden und so besser überwachen und kontrollieren zu können.
Verlassen werden darf der Bereich, der in der Regel einen Landkreis umfasst,
nur nach Genehmigung durch die Ausländerbehörde. Diese wiederum
erteilt Genehmigungen entweder nur in sogenannten "wichtigen" Angelegenheiten
(Arzt- oder Rechtsanwaltbesuche) oder sehr willkürlich. AsylbewerberInnen
sind durch diese Einschränkung unverhältnismäßig in
ihrer Bewegungs- und Reisefreiheit eingeschränkt. Sollten sie doch
mal ohne Erlaubnis den zugewiesenen Aufenthaltsbereich verlassen um Freunde
zu besuchen, Veranstaltungen wahrzunehmen oder sich auch einfach nur mal
eine andere Landschaft ansehen zu wollen, stellt dieses eine Straftat dar
die mit Geldstrafen oder gar, wie in dem Fall von Arthur Vardanian, mit
Gefängnis geahndet wird.
Arthur Vardanian wurde vom Landgericht Neubrandenburg
(AZ 7/II Ns 83 / 00; Amtsgericht NB 2 Ds 283 / 00; Staatsanwaltschaft
NB) zu 4 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht
stellte in der Urteilsbegründung fest: "Der Angeklagte ist bislang
mehrfach strafrechtlich, auch einschlägig, in Erscheinung getreten"
Aufgezählt wurden im Folgenden dann
a) 30.10.1997 Amtsgericht Bergen/Rügen,
vorsätzliches Fahren ohne Führerschein - 10 Tagessätze zu
je 10,00 DM (der armenische Führerschein wurde nicht akzeptiert),
b) 03.11.1997 Amtsgericht Neubrandenburg, Verstoß in zwei Fällen
gegen die Aufenthaltsbeschränkungen § 56 des Asylverfahrensgesetzes
- 25 Tagessätze zu je 5,00 DM, a) und b) wurde zusammengefasst zu
30 Tagessätze zu je 5,00 DM c) 05.11.1998 Amtsgericht Neubrandenburg,
Verstoß in zwei Fällen gegen die Aufenthaltsbeschränkungen
§ 56 des Asylverfahrensgesetzes - 3 Monate Freiheitsstrafe für
zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt d) 23.02.2000 Amtsgericht Neubrandenburg,
Verstoß gegen die Aufenthaltsbeschränkung § 56 Asylverfahrensgesetz
- 2 Monate Freiheitsstrafe, nach Berufung Umwandlung in 60 Tagessätze
zu je 10,00 DM
In der Begründung zum Urteil heißt
es dann unter anderem: "Die Verhängung einer Geldstrafe war vorliegend
nicht mehr ausreichend, da für die Kammer keine hinreichenden Anhaltspunkte
erkennbar waren, dass der Angeklagte hierdurch von der Begehung weiterer
einschlägiger Straftaten abgehalten werden könnte." Wegen der
"Rückfallgeschwindigkeit" erschien eine kürzere Freiheitsstrafe
"nicht angezeigt". Weiter wurde formuliert: "In der Berufungsverhandlung
hat der Angeklagte nicht den Eindruck vermittelt, dass bei ihm nunmehr
die Wahrscheinlichkeit straffreier Führung zukünftig besteht.
Auf näheres Nachfragen hat er vielmehr (erneut) sein Unverständnis
darüber zum Ausdruck gebracht, dass Gebietsverstöße der
vorliegendes Art als kriminelles Unrecht angesehen werden."
Eine Revision gegen das Urteil wurde vom Oberlandesgericht
Rostock (AZ 1 Ss 243/01 I 84/01) abgelehnt
Auf ein Gnadengesuch, welches Arthur Vardanian
an den Justizminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern gestellt hatte
wurde bisher immer noch nicht geantwortet. Es wurde vom Justizminister
an die Staatsanwaltschaft zur Bearbeitung übergeben. Wann eine Antwort
kommen wird ist ungewiss. Um den politischen Druck zu verstärken und
so Arthur möglichst schnell wieder raus zu bekommen, sind Faxe, Anrufe
und Mails an die politischen VertreterInnen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
ausdrücklich erwünscht.
In einem Gespräch mit dem stellvertretendem
Leiter der JVA am Freitag kündigte dieser an, dass ab Montag, 21.01.02,
offener Vollzug für Arthur Vardanian angeordnet wurde. Welche genauen
Möglichkeiten dann bestehen um ihn ggf. zu besuchen, werden wir in
den nächsten Tagen erkunden. Für die Organisation, der Antrag
auf Besuch muss nach bisherigen Erkenntnissen durch den Inhaftierten gestellt
werden, melden sich Interessierte bitte bei mir damit wir dieses koordinieren
können, um so die Möglichkeiten der Familie nicht zu beeinträchtigen.
Veränderungen im Leistungsbezug der Familie wurden durch das Sozialamt
des Landkreises Mecklenburg-Strelitz bereits veranlasst.
Monty Schädel
Weitere Infos:
M.Schaedel@pds.landtag-mv.de
Unterstützungsbriefe an:
Familie
Arthur Vardanian
Asylbewerberheim Friedland
Bauersheimer Weg 9
17098 Friedland | Arthur Vardanian
JVA Waldeck
Ortsteil Waldeck
18196 Dummerstorf |
Protestbriefe an:
Wegen der Inhaftierung:
Justizminster Mecklenburg-Vorpommern
Herrn Erwin Sellering
Demmlerplatz 1-2
19048 Schwerin
Tel: 0385 - 588 0
Fax: 0385 - 588 3455
mailto:poststelle@jm.mv-regierung.de
und wegen der Aufrechterhaltung der Residenzpflicht
unter SPD und PDS in M-V:
Ministerpräsident Mecklenburg-Vorpommern
Dr. Harald Ringsdorf
Staatskanzlei
Schlossstraße 2-4
19053 Schwerin
Tel. 0385 - 588 0
Fax: 0385 - 565144
mailto:poststelle@stk.mv-regierung.de
mailto:H.Ringsdorf@spd.landtag-mv.de
Stellv. Ministerpräsident
Minister für Bau, Arbeit, Landesplanung
Helmut Holter
Schlosstr.
19053 Schwerin
Tel. 0385-588 3500
Fax 0385- 588 3508
mailto:poststelle@am.mv-regierung.de
mailto:H.Holter@pds.landtag-mv.de
Innenminister Mecklenburg-Vorpommern
Dr. Gottfried Timm
Karl-Marx-Str. 1
19055 Schwerin
Tel. 0385 - 588-2000
Fax: 0385 - 588 2974 / 2972
mailto:Poststelle@im.mv-regierung.de
mailto:G.Timm@spd.landtag-mv.de
SPD Fraktion im Landtag
Lennèstr. 1
19053 Schwerin
Tel. 5252306
mailto:info@spd.landtag-mv.de
PDS-Fraktion
Lennéstr. 1
19053 Schwerin
Tel 0385-5252500
Fax: 0385- 5252509
Fraktionsvorsitzende
Angelika Gramkow
Lennéstr. 1
19053 Schwerin
Tel. 0385 - 5252507
mailto:A.Gramkow@pds.landtag-mv.de
Ebenso sollten in den drei großen Zeitungen
des Landes LeserInnenmeinungen
zu den Vorgängen gefunden werden
Nordkurier
Flurstr. 2
17034 Neubrandenburg
Tel. 0395-4575-0
Fax: 0395-457 5694
http://www.nordkurier.de | Schweriner Volkszeitung
Gutenbergstr. 1
19061 Schwerin
Tel. 0385 - 637 80
Fax: 0385 - 397 5140
http://www.svz.de | Ostsee-Zeitung
Tel.: 0381 - 365 0
Fax: 0381 - 365 366
http://www.ostseezeitung.de |
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