| Am 28. 06. ’02 wurde Contsance Etchu
durch das Sozialamt Gera die Erneuerung ihrer Lebensmittelchipkarte und
die 40 Euro pro Monat verweigert. Damit sollte behördlicherseits abgestraft
werden, denn Constance war 2 Tage nicht im Geraer Asylheim. Diese ständige
Verfügbarkeit kann laut Gesetz MigrantInnen abverlangt werden. Gesetze,
die mit internationalen Menschenrechten im Konflikt stehen. Frau Etchu
konnte sich in der letzten Woche nur Lebensmittel kaufen und zu ihrem Asyl-Anwalt
fahren, weil Bekannte ihr Geld geben konnten. Constance wollte sich diese
Handlungsweise an jenem Freitag nicht gefallen lassen und protestierte
im Asylheim lautstark gegen die Entziehung ihrer Lebensgrundlage. Daraufhin
wurde durch den Wachdienst die Polizei und der notärztliche Dienst
des Waldklinikums Gera verständigt. Constance ging in ihr Zimmer zurück
als die Polizei erschien. Zwei Polizeibeamte brachen die Tür von Constances
Zimmer auf und verschleppten sie in Richtung Krankenwagen. Auf einer Trage
wurde Constance festgeschnallt und zu einem Psychiater “verbracht“. Dieser
‚diagnostizierte‘ in zynischer Weise Frau Etchu eine “Anpassungsstörung“,
soll heißen: nicht adäquates Verhalten gegenüber der Entscheidung
des Sozialamtes, dass sie die nächsten Tage ohne Gutscheinkarte und
ohne Geld auskommen muss. Wie würden Sie reagieren, wenn Sie ein paar
Wochen hungern dürften?
Statement
von Constance
Das Verhalten des Sozialamtes gegenüber
Frau Etchu ist kein Einzelfall und leider auch das drastische Vorgehen
der Polizei nicht. Denn sie wurde schon einmal Opfer von Gewalt, als
am 14. Februar 2002 ihre Verlegung von Jena nach Gera erzwungen wurde.
(Bericht
über die anschliessenden Proteste und Interview mit Constance.)
Das Kürzen von Sozialhilfeleistungen
auf 0 bei Flüchtlingen ist kein Einzelfall in Gera. So muss die aus
dem Kosovo geflohene Familie Adrovic seit 2 Monaten ohne Bargeld bzw. aufgeladene
Chipkarte zum Kauf von Lebens- und Hygienemitteln auskommen. Zum Geraer
Tafel e.V. in Lusan darf die Familie sowie Frau Etchu nicht gehen, weil
der Verein nicht für Flüchtlinge Lebensmittel ausgeben darf.
Die Familie muss seit geraumer Zeit Freunde und Bekannte anbetteln, um
ihre Versorgung zu sichern. Die Familienmutter, welche seit mehr als einem
Jahrzehnt in Flüchtlingslagern leben muss, hielt dem nicht mehr stand
und erlitt Ende Juni einen Nervenzusammenbruch. Geschuldet ist dies dem
legalen Aushungern durch das Sozialamt in Gera.
Ein weiteres Indiz dafür, dass
die sich weltoffen gebende Großstadt Gera ihrem Ruf hinterherhinkt,
ist die restriktive Auslegung der sog. Residenzpflicht. Seit Anfang 1999
dürfen MigrantInnen aus der Sammelunterkunft Markersdorf aus dem Landkreis
Greiz, direkt an der Stadtgrenze Geras, das Stadtgebiet nicht mehr ohne
besondere Genehmigung betreten. Dasselbe gilt für Flüchtlinge,
welche in Gera leben und aus dieser ‚Großstadt‘, wie z. B. Constance
für zwei Tage, heraus wollen. Diese ‚Grenzüberschreitungen‘ sind
bei Flüchtlingen strafbar (bis zu mehreren hundert Euro im Landkreis
Greiz) und können als Anlaß genommen werden, Leistungen rigoros
zu kürzen bzw. Abschiebungen anzudrohen.
Diese Handlungsweisen des Sozialamtes
liegen alle im Rahmen rassistischer deutscher Sondergesetze, die Flüchtlinge,
AsylbewerberInnen und MigrantInnen in unerklärter Weise entwürdigen,
entmündigen und erniedrigen!
V.i.S.d.P.: Ag Asyl, C/o Wkb Sedlacik,
Wallstr. 14, 07570 Weida
Tel.: 0365- 55 187 05, E-Mail: ag_asyl@gmx.de
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