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Home » Archive » Gera entzieht Flüchtlingen Lebensgrundlage!

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Gera entzieht Flüchtlingen Lebensgrundlage!


Am 28. 06. ’02 wurde Contsance Etchu durch das Sozialamt Gera die Erneuerung ihrer Lebensmittelchipkarte und die 40 Euro pro Monat verweigert. Damit sollte behördlicherseits abgestraft werden, denn Constance war 2 Tage nicht im Geraer Asylheim. Diese ständige Verfügbarkeit kann laut Gesetz MigrantInnen abverlangt werden. Gesetze, die mit internationalen Menschenrechten im Konflikt stehen. Frau Etchu konnte sich in der letzten Woche nur Lebensmittel kaufen und zu ihrem Asyl-Anwalt fahren, weil Bekannte ihr Geld geben konnten. Constance wollte sich diese Handlungsweise an jenem Freitag nicht gefallen lassen und protestierte im Asylheim lautstark gegen die Entziehung ihrer Lebensgrundlage. Daraufhin wurde durch den Wachdienst die Polizei und der notärztliche Dienst des Waldklinikums Gera verständigt. Constance ging in ihr Zimmer zurück als die Polizei erschien. Zwei Polizeibeamte brachen die Tür von Constances Zimmer auf und verschleppten sie in Richtung Krankenwagen. Auf einer Trage wurde Constance festgeschnallt und zu einem Psychiater “verbracht“. Dieser ‚diagnostizierte‘ in zynischer Weise Frau Etchu eine “Anpassungsstörung“, soll heißen: nicht adäquates Verhalten gegenüber der Entscheidung des Sozialamtes, dass sie die nächsten Tage ohne Gutscheinkarte und ohne Geld auskommen muss. Wie würden Sie reagieren, wenn Sie ein paar Wochen hungern dürften?

Statement von Constance

Das Verhalten des Sozialamtes gegenüber Frau Etchu ist kein Einzelfall und leider auch das drastische Vorgehen der Polizei nicht. Denn sie wurde schon einmal Opfer von Gewalt, als am 14. Februar 2002 ihre Verlegung von Jena nach Gera erzwungen wurde.
(Bericht über die anschliessenden Proteste und Interview mit Constance.)

Das Kürzen von Sozialhilfeleistungen auf 0 bei Flüchtlingen ist kein Einzelfall in Gera. So muss die aus dem Kosovo geflohene Familie Adrovic seit 2 Monaten ohne Bargeld bzw. aufgeladene Chipkarte zum Kauf von Lebens- und Hygienemitteln auskommen. Zum Geraer Tafel e.V. in Lusan darf die Familie sowie Frau Etchu nicht gehen, weil der Verein nicht für Flüchtlinge Lebensmittel ausgeben darf. Die Familie muss seit geraumer Zeit Freunde und Bekannte anbetteln, um ihre Versorgung zu sichern. Die Familienmutter, welche seit mehr als einem Jahrzehnt in Flüchtlingslagern leben muss, hielt dem nicht mehr stand und erlitt Ende Juni einen Nervenzusammenbruch. Geschuldet ist dies dem legalen Aushungern durch das Sozialamt in Gera.

Ein weiteres Indiz dafür, dass die sich weltoffen gebende Großstadt Gera ihrem Ruf hinterherhinkt, ist die restriktive Auslegung der sog. Residenzpflicht. Seit Anfang 1999 dürfen MigrantInnen aus der Sammelunterkunft Markersdorf aus dem Landkreis Greiz, direkt an der Stadtgrenze Geras, das Stadtgebiet nicht mehr ohne besondere Genehmigung betreten. Dasselbe gilt für Flüchtlinge, welche in Gera leben und aus dieser ‚Großstadt‘, wie z. B. Constance für zwei Tage, heraus wollen. Diese ‚Grenzüberschreitungen‘ sind bei Flüchtlingen strafbar (bis zu mehreren hundert Euro im Landkreis Greiz) und können als Anlaß genommen werden, Leistungen rigoros zu kürzen bzw. Abschiebungen anzudrohen.

Diese Handlungsweisen des Sozialamtes liegen alle im Rahmen rassistischer deutscher Sondergesetze, die Flüchtlinge, AsylbewerberInnen und MigrantInnen in unerklärter Weise entwürdigen, entmündigen und erniedrigen!
 

V.i.S.d.P.: Ag Asyl, C/o Wkb Sedlacik, Wallstr. 14, 07570 Weida
Tel.: 0365- 55 187 05, E-Mail: ag_asyl@gmx.de