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Home » Archive » Project X: Grundrechte gelten nicht mehr für alle
Gedanken eines Projektteilnehmers des Projekt X in der ZAST Braunschweig Project X: Grundrechte gelten nicht mehr für alle Das sogenannte "Projekt X" erniedrigt einen Teil der in Deutschland lebenden Flüchtlinge in einem neuen Ausmaß. Es scheint die Absicht dahinter zu stehen, einem Flüchtling das Leben so schwer zu machen, daß er/sie Deutschland aus eigenen Stücken wieder verläßt, weil es hier unerträglich wird. Im "Projekt X" werden Flüchtlinge in abgelegene Durchgangslager zusammengebracht, wo sie lediglich ein Bett, geringwertiges Essen und eine mindestens einmal wöchentliche Ausfragung erwartet. Sie bekommen nicht einmal mehr die beleidigenden 80 DM "Taschengeld" monatlich, die anderen Flüchtlingen zustehen. Wen trifft das ‚Projekt X‘ ? Gegenwärtig gibt es zwei Gruppen von Personen, die dem "Projekt X" zugewiesen werden Personen, deren Rückkehr von ihrem Herkunftsland abgelehnt wird. Syrien und der Libanon zum Beispiel nehmen Kurden nicht wieder auf, weil sie diese nicht als syrische bzw. libanesische Staatsbürger anerkennen. Die palästinensische Verwaltung wehrt die Rückkehr von Palästinensern auf Druck Israels ab. Es gibt Flüchtlinge aus ehemaligen sowjetischen Teilrepubliken, die weder ihr nunmehr unabhängiges Heimatland noch Rußland aufzunehmen bereit ist. Obwohl diesen Personen eine offenkundig feindselige Haltung von Seiten ihrer Herkunftsländer entgegentritt, versucht sie die niedersächsische Landesregierung mit Hilfe des "Projekts X" trotzdem dorthin abzuschieben. Eine Demütigung ohne Ausweg- haben die Flüchtlinge doch beim besten Willen nicht die Macht, ihre Länder umzustimmen. Personen, die ihre Identität und/oder Herkunft nicht angeben. Die meisten von ihnen stammen aus Westafrika. Die Menschenrechtslage in Ländern wie Sierra Leone, Togo, Nigeria ist bedrückend; die europäischen Länder nehmen darauf wenig Rücksicht. Diese Personen werden, zusätzlich zu den genannten Maßnahmen, zu Sprach- und anderen Tests geladen. Damit soll für sie eine Herkunft bestimmt werden. Das erinnert an die Geschichte. Westafrika hatte Jahrhunderte lang unter dem Sklavenhandel der europäischen Mächte zu leiden. Unzählige Menschen wurden ermordet oder versklavt, die Völker wurden auseinandergetrieben und viele Kulturen zerstört. Als Folge davon leben heute Menschen unterschiedlichster kultureller und sprachlicher Herkunft über ganz Westafrika verteilt. Mit Hilfe von Sprachtests das Herkunftsland ermitteln zu wollen, ist deshalb ein absurdes Unterfangen. Die Kolonialmächte legten auch willkürlich die Grenzen ihrer afrikanischen Gebiete fest. Innerhalb dieser Grenzen befinden sich heute Regierungen, die mit einer Politik im Sinne der europäischen kolonialen Interessen fortfahren. Die Menschen in Westafrika haben zu diesen von den Kolonialmächten geschaffenen Staaten keinen anderen Bezug als den von Unterdrückten zu dem sie unterdrückenden Regime. Um Abschiebungen nach Afrika zu durchzusetzen, scheinen die deutschen Behörden andererseits die Souveränität dieser Staaten zu relativieren und neigen zu willkürlicher Festlegung angeblicher Staatsangehörigkeiten. Eine Herkunft kann aber auch dann – willkürlich- festgelegt werden, wenn ein Betroffener zu jeder Zeit vollständige Angaben macht. So wurde vor einigen Monaten ein Ruander aus Mannheim nach Nigeria abgeschoben, dort inhaftiert und nach langen Verhören wieder nach Deutschland zurückgeschickt. Jetzt wartet er im Abschiebegefängnis Rottenburg, wohin man ihn als nächstes schickt. Wo wurde es bislang eingeführt ? Seit eineinhalb Jahren ist das "Projekt X" in Niedersachsen in Gang. Wenn es sich in den Pilotstädten Braunschweig und Oldenburg als effektiv erweist, soll es zum Standard für das ganze Land werden. Innerhalb Deutschland führt sonst nur Nordrhein-Westfalen ein vergleichbares Projekt durch. Was bedeutet das ‚Projekt X‘ ? Ein Flüchtling, auf den das ‚Projekt X‘ angewandt wird, erhält per Bescheid die Aufforderung, sich in der ‚Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber‘ (abgekürzt ZASt) in Braunschweig oder in Oldenburg einzufinden. Das sind ursprünglich Durchgangsheime für die ersten wenigen Wochen nach Stellung eines Asylantrags. Viele davon liegen weit entfernt von Dörfern und Städten, wie das auch in Braunschweig und Oldenburg der Fall ist. Dort steht den Flüchtlingen als einzige Leistung ein Schlafplatz und fertig zubereitetes Essen zu. Keine Briefmarke, kein Telefongespräch mit Partnern, Freunden oder einem Anwalt, kein Busticket in die Stadt. Arbeiten, um sich das nötige Geld selbst zu verdienen, dürfen sie ebenfalls nicht. Die Flüchtlinge werden regelmäßig zu Befragungen in die Ausländerbehörde bestellt. Manche leben schon über ein Jahr unter diesen Bedingungen. Das ‚Projekt X‘ sieht ausdrücklich keine Zeitbegrenzung vor. Alle betroffenen Flüchtlinge sollen so lange so weiterleben, bis der Weg zu ihrer Abschiebung frei ist. Das ‚Projekt X‘ nimmt eine Spitzenstellung innerhalb der Strategie der bundesdeutschen Regierung ein, Flüchtlinge aus dem verfassungsmäßig garantierten sozialen Netz auszugrenzen. Wo eine Abschiebung (aus den oben beschriebenen Gründen) nicht möglich ist, erlaubt das ‚Projekt X‘, massiven Druck auf die Flüchtlinge auszuüben. Es zerstört ihre Würde und ihre körperliche Unversehrtheit, indem es sie zwingt, ihrer eigenen Abschiebung zuzuarbeiten. Damit sind Flüchtlinge einem Angriff von vielen Seiten ausgesetzt. Zum einen weist das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge selbst den augenfälligsten Beweis von Folter und Verfolgung in den Ländern, aus denen wir fliehen, zurück. Die Verwaltungsgerichte verkehren das Wort ‚Recht‘, indem sie sklavisch dem Druck der herrschenden rechten Einmütigkeit nachgeben und für die Abschiebung von wachsenden Zahlen von Menschen sorgen. Das Asylbewerberleistungsgesetz und das ‚Projekt X‘ setzen Flüchtlinge unter politischen und sozialen Druck, um ihnen in Deutschland das Leben so schwer zu machen, wie es die Länder taten, aus denen sie fliehen mußten. Wenn Flüchtlinge Abhilfe suchen, indem sie schwarz arbeiten oder schwarz Bus fahren, liefern sie der neofaschistischen "kriminelle-Ausländer-raus"-Propaganda Nahrung - die wieder versorgt den deutschen Staat mit weiteren ‚Gründen’, um Abschiebungen voranzutreiben. Welche Konsequenzen hat das ‚Projekt X‘? In Oldenburg sind alle ca. 100 vom ‚Projekt X‘ Betroffenen untergetaucht- sie ziehen es vor, ohne Papiere zu leben. In Braunschweig sind von ebenfalls ca. 100 Personen 25 übrig geblieben, alle anderen verstecken sich. Nur in einem einzigen Fall ist aufgrund des ‚Projekts X‘ eine Abschiebung auch tatsächlich durchgeführt worden. Da Betroffene nach den Regeln des ‚Projekts X‘ nicht eine einzige Mark Bargeld erhalten, ist allein die Benutzung des Busses, um in die Stadt zu kommen ein Gesetzesverstoß, weil sie ihn nicht bezahlen können. Es scheint darauf angelegt zu sein, daß diese Flüchtlinge wegen Selbstverständlichkeiten kriminalisiert werden. Immer mehr Betroffene des "Projekt X" müssen für einige Zeit ins Gefängnis. Die Statistiken zur Ausländerkriminalität zeigen so ein weiteres Anwachsen und beschwören immer mehr das Bild des "kriminellen Ausländers", während unsichtbar bleibt, was sich hinter solchen Statistiken verbirgt. Gibt es in anderen Staaten ähnliche Vorhaben? In den Niederlanden und in Dänemark wurden Unternehmungen, die dem niedersächsischen ‚Projekt X‘ entsprechen, nach einigen Monaten wieder eingestellt- vornehmlich aufgrund des Widerstands der Betroffenen. Dennoch will die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, als der wirtschaftlich stärksten europäischen Macht, eine offenkundig inhumane Politik durchpeitschen, die von anderen abgelehnt wurde, um so den Ton zu einer machtvollen Strategie ‚ethnischer Säuberung‘ anzugeben, nicht nur in Deutschland, sondern für die ganze ‚Festung Europa‘. Deshalb erheben wir die Forderung an die niedersächsische Landesregierung - das ‚Projekt X‘ sofort und ersatzlos einzustellen
X steht für EXklusion von Menschenrechten X steht für
eXtreme Vorurteile
Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen |
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