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José Maria Jones Solidaritätsseite
Jose Maria
Wichtige Erklärung des Menschenrechtsvereins zum Asylverfahren
  • Der Ausweisungsbescheid von José Maria Jones - herunterladbare pdf-version

  • Artikel von José Maria Jones
  • It´s not time for a real democratic election in Sierra Leone
  • Quo vadis Sierra Leone
  • Can we say Aufwiedersehen to Justice
  • The bone of contention in Sierra Leone

  • Amnesty International: The true costs of diamonds - (deutsche Übersetzung)
    Umbruchbildarchiv: Videointerview mit José über Sierra Leone und die Residenzpflicht -Text unter Aktuell beim umbruch-bildarchiv.de
    Kampagnen-Flugblatt im pdf-Format
    Unterstützt José Maria Jones in seiner Kampagne gegen die Residenzpflicht
    José Maria Jones, wegbereitender und führender Aktivist in der Bewegung der Flüchtlinge gegen ihre Aufenthaltsbeschränkungen - der sogenannten Residenzpflicht - in Deutschland, droht die Höchststrafe für den fortgesetzten, bewussten Verstoß gegen dieses Gesetz: die Abschiebung nach Sierra Leone, womit ihm Gefahr für sein Leib und Leben drohen. Der von der Ausländerbehörde im Kreis Wartburg verhängte „Ausweisungsbescheid“ gegen ihn kann jetzt wirksam werden, da seine Klage auf Politisches Asyl vor dem Verwaltungsgericht Gera (Thüringen) im Juni 2002 abgelehnt wurde.

    Das drakonische Residenzpflichtgesetz wurde 1982 eingeführt und ist ein krasses Beispiel für die berüchtigte Politik der sozialen Isolierung von Flüchtlingen in Deutschland. Dieses Gesetz, das in seinem Inhalt und seiner Wirkung den Apartheidgesetzen Südafrikas entspricht, beschränkt die Bewegungsmöglichkeiten von Asylsuchenden auf den Landkreis, dem sie im Asylverfahren zugeteilt werden. In keinem anderen europäischen Land wurde bisher ein vergleichbares Gesetz eingeführt oder angewandt.

    Anfang des Jahres 1999, kurze Zeit nachdem ihm die Flucht nach Deutschland möglich war, reiste José Maria Jones mit einer Delegation von Flüchtlingen und ihren Unterstützer/innen in einer “Mini-Karawane” durch verschiedene Bundesländer. Mit großem Engagement brachte er auf dieser Rundreise nicht allein die Brutalität des Krieges in Sierra Leone zur Sprache und forderte ein Internationales Tribunal gegen die dort begangenen Kriegsverbrechen, sondern wehrte sich auch gegen die unmenschlichen Bedingungen, unter denen er und andere in den Flüchtlingslagern in Deutschland zu leiden haben. Die Delegation wurde in Bayern dreimal angehalten und kontrolliert – offensichtlich aufgrund der Hautfarbe der Delegierten (sogenannte Schleierfahndung). Das Auto und die Insassen wurden gründlich durchsucht, wobei die Polizei besonders die politischen Flugblätter begutachtete, mit denen für die Rechte der Flüchtlinge gestritten wurde. Sie stellten fest, dass José Maria Jones gegen die Residenzpflicht verstoßen habe. Mehrere Monate später verhängte die Ausländerbehörde für den Landkreis Wartburg, in dem er lebt, einen Ausweisungsbescheid gegen ihn und schaffte dadurch einen bisher einmaligen Präzedenzfall. Mit diesem Bescheid sollen ihm grundlegende rechtliche Möglichkeiten, in dem ohnehin unfairen Asylverfahrensprozess genommen werden.
    In der Begründung des Bescheids heißt es, José Maria sei eine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“, seine „kriminelle Energie“ sei ein schlechtes Vorbild für andere Flüchtlinge. Nur ein Ausweisungsbescheid könne die generalpräventive, d.h. abschreckende Wirkung auf andere „Ausländer“ haben. Und nur diese Bestrafung könne andere potenzielle „Ersttäter“ abschrecken. 

    Ein gutes oder schlechtes Vorbild?
    Die erklärte Absicht der Behörde, an José Maria Jones ein Exempel zu statuieren, hat diesen nicht einschüchtern können. Er entschied sich, dieser Bedrohung mit einer politischen Kampagne offensiv zu begegnen. Als politischer Aktivist mit tiefgreifenden Überzeugungen sah er für sich keine andere Alternative. Durch sein Vorgehen, dass er stellvertretend für die Rechte aller Flüchtlinge begreift, ermutigte er weitere Asylsuchende sich gegen dieses ungerechte Gesetz zu stellen. Sein ziviler Ungehorsam gegen die Residenzpflicht soll nun mit der Auslieferung in Folter und Tod belangt werden.
    Wie eine Lawine breitete sich in den vergangenen drei Jahren eine bundesweite Kampagne gegen die Residenzpflicht aus. Zahlreiche Flüchtlingsorganisationen sowie Einzelpersonen haben sich zusammengeschlossen, um mit bereits beachtlichen Erfolgen gegen die Residenzpflicht rechtlich und politisch vorzugehen.

    Weitere Verschärfungen der Ausländer- und Asylgesetzgebung
    Die beschränkten Rechte der Asylsuchenden in Europa wurden in der gegenwärtigen Periode um ein weiteres reduziert. Insbesondere nach dem 11. September hat sich die Lage für alle Flüchtlinge dramatisch verschärft. Die deutsche und britische Regierung nehmen eine Vorreiterrolle im Abbau des Asylrechts in Europa ein - Flüchtlinge sollen effektiv daran gehindert werden, nach Europa zu fliehen und diejenigen, die derzeit Zuflucht in Europa suchen, werden in Massen zurückgeschoben. Während Tony Blair vorschlägt, Kriegsschiffe gegen den Strom von Flüchtlingsschiffen einzusetzen, setzt die deutsche Politik nach wie vor ihren Schwerpunkt auf den Druck sozialer Isolation und Erniedrigung, der - bis zur Unerträglichkeit ausgübt - dazu führen soll, dass wir Flüchtlinge “freiwillig” das Land verlassen. Die Insel Grossbritannien rüstet sich zur Verteidigung ihrer Grenzen mit militärischen Mitteln gegen Menschen, die verzweifelt versuchen, Krieg, Verfolgung und Zerstörung zu entfliehen. In Deutschland wird daran gefeilt, wie die soziale Isolation, die Kasernierung, die diskriminierende Gesetzgebung und die bürokratische Schickane noch effektiver gestaltet werden kann. Dieses Konzept hat sich derart bewährt, dass mittlerweile z. B. auch in diversen anderen europäischen Staaten erwägt wird, die Residenzpflicht einzuführen. Unter diesen Bedingungen wagen sich Flüchtlinge wie José Maria Jones oder der Kameruner Richard Ndika Ndakwe gegen die unmenschliche und ungerechte Politik zu stellen.
    Jahrzehntelang wurden unsere Rechte durch die Politik der deutschen Regierungen systematisch beschnitten. Als Asylsuchende sind wir einer erzwungenen Isolation unterworfen - nahezu hermetisch abgeriegelt von der deutschen Gesellschaft - vegetieren wir in Flüchtlingslagern inmitten von Wäldern. Um diese abgelegenen Orte verlassen zu können, müssen wir die zuständigen Behörden um Erlaubnis bitten, die oftmals verweigert wird. Die lokalen Ausländerbehörden  haben unvorstellbare Macht und Kontrolle über nahezu jeden Aspekt unseres Lebens. So ist es leicht nachzuvollziehen, dass  Beamte in diesen Behörden uns mit feindlichen und rechtsgerichteten Vorurteilen begegnen, uns regelrecht schickanieren.
    José Maria Jones hat sich von Anfang an und unermüdlich gegen diese Isolationspolitik aufgelehnt, sich um den Zusammenschluss von Flüchtlingen aus verschiedenen Ländern bemüht und sich für die Integration und gegen die Isolation von Asylsuchenden eingesetzt. Ohne Zweifel ist sein Engagement bestimmten Beamten in den Behörden im Landkreis Wartburg ein Dorn im Auge. Die Tatsache, dass die Sachbearbeiterin einer Ausländerbehörde in einer Kleinstadt im Osten Deutschlands eigenmächtig und nachtragend darüber entscheiden kann, dass José Maria Jones aufgrund seines politischen Beispieles des Landes verwiesen werden sollte, zeigt die Konsequenz und Zielrichtung der Isolationspolitik - Abschiebung.

    Für uns Flüchtlinge ist es überaus wichtig, José Maria Jones zu unterstützen. Die Risiken und Opfer, die er mit seiner wegbereitenden Kampagne gegen die Residenzpflicht auf sich genommen hat, um unsere Rechte zu verteidigen, müssen gewürdigt werden. Ein Rückschlag für die bundesweite Kampagne gegen die Residenzpflicht muss verhindert werden.

    Faxkampagne
    Wir bitten Sie/Euch um tatkräftige Unterstützung von José Maria Jones und der Kampagne gegen die Residenzpflicht. Mit Protestfaxen besteht die Möglichkeit, die verantwortlichen Behörden und Politiker zur Rechenschaft zu ziehen. 
    Bundesinnenministerium, Otto Schily
    Faxadresse: (01888) 681-2926
    Bitte schickt/schicken Sie eine Kopie an den Internationalen Menschenrechtsverein: (0421) 498 72 76 

    Am Mittwoch, den 24. Juli 2002 findet am Amtsgericht in Eisenach eine weiterer Prozess gegen José Maria Jones wegen seiner Verstöße gegen die Residenzpflicht statt. Vor dem Gerichtsgebäude wird an diesem Tag eine Mahnwache stattfinden. Die Verhandlung ist öffentlich, so dass auch eine umfassende Prozessbeobachtung möglich ist.

    Die Behörde im Kreis Wartburg  verfügte einen Ausweisungsbescheid gegen José Maria Jones, weil er eine “Gefahr für die öffentliche Sicherheit” darstelle und seine “kriminelle Energie” ein “schlechtes Beispiel” für andere Asylsuchende setze. 

    Doch was genau sind José Maria Jones’ kriminellen Straftaten ??
    Ist es kriminell, dass José Maria jede Gelegenheit wahrnahm, um in verschiedenen Orten Deutschlands mit MenschenrechtsaktivistInnen über die Situation in Sierra Leone zu sprechen? 
    Ist es ein Verbrechen die Einrichtung eines Kriegsverbrechertribunals für Sierra Leone zu fordern und zu betreiben? 
    Ist es eine Straftat, den von den westlichen Staaten kontrollierten Diamantenhandel anzuklagen, der die Grausamkeiten der Militärs in Ländern wie Sierra Leone anheizte? 
    Ist es ein krimineller Akt, in verschiedenen Städten in Deutschland an politischen Aktionen teilzunehmen, die die Rechte der Flüchtlinge fördern sollen? Welche kriminelle Energie bewog ihn, die unerträgliche Isolation zu durchbrechen, die Flüchtlinge tagtäglich erleben, in dem sie gezwungen werden, in Wäldern ohne Kontakt zur deutschen Gesellschaft zu leben?

    Selbst die einfachsten menschlichen Aktivitäten können eine Straftat darstellen
    José Maria Jones lebt in einem Flüchtlingslager in Großensee in Thüringen. Wann immer er einen Freund in Raßdorf, einem Nachbardorf, das nur 100 Meter weiter in einem anderen Landkreis liegt, besuchen möchte oder dort an einem politischen Treffen teilnehmen möchte, muss er erst einmal ins 32 km entfernte Bad Salzungen fahren, um dort bei der Ausländerbehörde eine Erlaubnis zum Verlassen seines Landkreises zu beantragen. Allein die Zugfahrt dorthin kostet ihn 17 Euro (35 DM) , für die Ausstellung der Reiseerlaubnis muss er dann noch 7 Euro (15 DM) zahlen. Als Asylbewerber stehen ihm jedoch nur 40 Euro (80 DM) monatlich zur Verfügung. Manchmal, wenn er mit Freunden aus seiner Unterkunft auf der Strasse Fussball spielt, und der Ball über die Landkreisgrenze fällt, müssen sie deutsche Passanten fragen, ob sie den Ball wiederholen, weil sie Angst haben, dass eine Polizeistreife vorbeikommt, und sie kontrolliert.
    Die Erniedrigung der Isolation oder eine Integration, die auf Respekt und Verständnis basiert?
    In den vergangenen drei Jahren konfrontierte José Maria Jones wiederholt die lokalen Behörden, um die Situation der Menschen, die mit ihm in der Flüchtlingsunterkunft leben, zu verbessern. Er protestierte gegen die Diskriminierungen in örtlichen Supermärkten, gegen den Entzug adäquater medizinischer Behandlung und bemühte sich um die Einführung Deutsch-Sprachkursen für Asylsuchende.
    Unterstützung für José Maria Jones in Bremen
    Aufgrund seines kontinuierlichen Engagements über die eklatante Menschenrechtslage in Sierra Leone und für Flüchtlingsrechte schloss José Maria Jones viele Konatkte zu progressiven Institutionen und Menschenrechtsorganisationen. Seine enge Bindung zu dem Internationalen Menschenrechtsverein führte ihn immer wieder nach Bremen. Seine Freundinnen und Freunde in Bremen unterstützten ihn in seiner Ausbildung an Computern und dem Erlernen der deutschen Sprache, so dass er seine Menschenrechtsarbeit noch effizienter gestalten konnte. Die jüngste Strafanzeige wegen Verstosses gegen die Residenzpflicht beinhaltet den Vorwurf, dass er in Bremen an einem Sprach- und Computerkurs beim DAB (Dachverband der ausländischen Kulturvereine Bremen) teilnahm. 
    José Maria Jones leidet wie unzählige andere Asylsuchende, die vor Verfolgung geflohen sind, an psychosomatischen Beschwerden, die auf die traumatischen Erlebnisse zurückzuführen sind, die er in Sierra Leone erlebt hat. Als Augenzeuge von grausamsten Menschenrechtsverletzungen trägt er Bilder in sich, die er nicht mehr loswerden kann. Um seine seelischen und körperlichen Wunden heilen zu können, erhielt er von der psycho-sozialen Beratungsstelle refugio in Bremen das Angebot für eine Therapie, dass ihm von den Behörden in Thüringen verweigert wurde.
    Die Residenzpflicht kriminalisiert Flüchtlinge und giesst Wasser auf die Mühlen der Rechtsradikalen!
    Aufgrund dieses Gesetzes kann die Polizei jeden von uns immer und überall kontrollieren - ganz gleich,  ob wir  nun unseren Landkreis verlassen haben oder nicht. Für diejenigen, die diese Polizeikontrollen beobachten, entsteht der Eindruck, als ob wir etwas Kriminelles getan haben. Auf  diese Weise scheint sich die Parole der Rechtsradikalen  vom „kriminellen Ausländer“ mit jeder Polizeikontrolle einmal mehr zu bestätigen. Ein Verstoß gegen die Residenzpflicht ist von Deutschen gar nicht begehbar. Dadurch schüren Kriminalstatistiken, die „deutsche Straftaten“ und „ausländische Straftaten“ gegeneinander rechnen, automatisch die Vorurteile gegenüber  Flüchtligen.