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Home » Noch sechs im Hungerstreik Noch sechs im Hungerstreik
Rottenburger Abschiebehäftlinge wehren sich seit Anfang Mai
ROTTENBURG (ski). Aus Protest gegen ihre Inhaftierung und
drohende Abschiebung sind vergangene Woche elf Häftlinge aus dem
Rottenburger
Abschiebegefängnis in den Hungerstreik getreten. Sechs von ihnen
verweigerten
auch gestern noch die Nahrungsaufnahme, vier Kurden und zwei Albaner.Aus Gaziantep in der mehrheitlich kurdisch besiedelten Südosttürkei stammt Hamit Sucu, der am 29. April als Erster in den Hungerstreik trat – sofort nach seiner Festnahme in der Bezirksstelle für Asyl in Reutlingen, wo er eigentlich einen Asylfolgeantrag stellen wollte. Nachdem Sucu nach Rottenburg gebracht worden war, schlossen sich dort tags darauf weitere zehn Gefangene seinem Hungerstreik an. Sechs von ihnen, die entschlossen sind, ihn weiter fortzusetzen, wandten sich gestern mit einer gemeinsamen Erklärung an die Öffentlichkeit. Sie seien wegen politischer und gesellschaftlicher Probleme, aber auch Bürgerkriegen in ihren Heimatländern nach Deutschland gekommen, um ihr Leben „in Freiheit und Sicherheit zu verbringen“, heißt es darin. Deshalb seien sowohl ihre Inhaftierung als auch die drohende Abschiebung „gefährlich, erniedrigend und inakzeptabel“. Die Beteiligten „hoffen und denken, dass die zuständigen Ämter uns hier ein Lebensrecht anerkennen sollen.“ Unter den Hungerstreikenden, die aus Furcht vor Repressalien im Falle ihrer Abschiebung zumeist anonym bleiben wollen, ist auch der 30-jährige Türkei-Kurde Efter Tunc. In Istanbul arbeitete er für die marxistisch-leninistisch orientierte Oppositionszeitung „Devrimci Demokrasi Gazetesi“. Nach eigener Aussage wurde er beim Verteilen dieser Zeitung wiederholt aufgegriffen und verprügelt; er sei bei diesen Gelegenheiten auch immer wieder unter Druck gesetzt worden, als Spitzel für die Polizei zu arbeiten. 1993 musste Tunc eine erste viereinhalbmonatige Haftstrafe antreten, 1995 wurde er erneut verhaftet und nach eigener Aussage auch gefoltert. Im Dossier, das seinem Anwalt vorliegt, so versichert der, sind die meisten dieser Stationen dokumentiert – auch, dass Tunc seinerzeit der Staatsanwaltschaft vorgeführt wurde. Vom Vorwurf der Mitgliedschaft in der illegalen Türkischen Kommunistischen Partei – Marxisten-Leninisten (TKP-ML) musste das türkische Staatssicherheitsgericht ihn allerdings im November 2001 mangels hinreichender Beweise frei sprechen. Weil die Repressalien trotzdem nicht aufhörten – außerdem war ein Bruder schon 1996 nach einem Hungerstreik im Gefängnis gestorben –, entschloss Tunc sich 2001 erstmals zur Ausreise nach Deutschland und stellte hier einen Antrag auf politisches Asyl. Der wurde abschlägig beschieden, worauf Efter Tunc stillschweigend in die Türkei zurückkehrte. In diesem Jahr flüchtete er erneut in die Bundesrepublik, doch auch mit einem zweiten Asylantrag hatte er keinen Erfolg. Nach den bisherigen Drohungen aber, so Tuch, müsse er im Falle seiner Wiedereinreise in die Türkei um sein Leben fürchten, wenn er dort den Behörden übergeben wird. Vergangene Woche nun versuchten die Asylbehörden zwei Mal, ihn per Flugzeug abzuschieben. Laut Efter Tunc selbst weigerten sich aber beide Piloten, ihn gegen seinen Willen mitzunehmen. Schwäbisches Tagblatt, 06.05.2004 |
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