|
|
|||||
|
Home » Kemal Kutan und Sören Kam Kemal Kutan und Sören KamDie deutschen Behörden messen mit zweierlei Maß
Kemal Kutan und Sören Kam leben in Süddeutschland. Gegen beide liegt momentan ein Auslieferungsantrag vor, aber hier enden die Gemeinsamkeiten auch schon. Laut Simon-Wiesenthal-Zentrum ist Sören Kam einer der meistgesuchten noch lebenden Nazikriegsverbrecher, Kemal Kutan hingegen ist ein bekannter Aktivist der revolutionären Linken in der Türkei. Während die dänische Regierung von der BRD die Auslieferung von Sören Kam beantragt hat, um ihm wegen des Mordes am antifaschistischen Verleger Carl Henrik Clemmensen den Prozeß zu machen, will die türkische Regierung Kemal Kutans Auslieferung, um ihn wegen Hochverrats vor Gericht zu stellen Sören Kam lebt mit seiner Familie weitgehend unbehelligt in einem bayerischen Dorf, während Kemal Kutan in Abschiebehaft sitzt, wo Besucher und selbst seine Schwestern vor jedem Besuch durchsucht werden. UPDATE: Kemal Kutan ist frei, aber immer noch in Gefahr!
Kemal Kutan stammt aus einer kurdisch-alevitischen Familie. Seine Heimatstadt Dersim ist bekannt für die brutale Unterdrückung der kurdischen und armenischen Bevölkerungsteile – und ebenso für deren Widerstand. Kemal Kutan wurde 1979 zum ersten Mal verhaftet, mit gerade mal vierzehn Jahren. Seither war er immer im Blickfeld der Militärpolizei, er verbrachte Jahre in türkischen Gefängnissen und deren Folterkammern. Letztmals wurde er 1990 festgenommen. Er berichtete als Reporter für die politische Zeitung „Halkin Demokrasisi“, als während der Demonstration zum ersten Mai die Polizei willkürlich in die Menge schoss und mehrere Menschen schwer verletzte. (Dies gilt auch heute - im April 2008 - insbesondere, wenn man Kurde ist) Wieder wurde er verhaftet, diesmal für ein Jahr. Nach seiner Entlassung arbeitete er zwar weiterhin für seine Zeitung, musste aber aufgrund der immer stärker werdenden Unterdrückung untertauchen, um einer weiteren Verhaftung zu entgehen. Der sprunghafte Anstieg von rechtsradikaler Gewalt im Jahr 2007 gefährdete das Leben Kemal Kutans in der Türkei derart, dass er sich gezwungen sah, aus der Türkei zu fliehen. In der BRD wurde er am 29. Oktober 2007 verhaftet, als er mit dem Zug von Stuttgart nach Donaueschingen unterwegs war. Seither befindet er sich aufgrund eines Auslieferungsantrags der türkischen Behörden in Süddeutschland in Abschiebehaft. (siehe: Briefe einer Schwester ) Es gibt einen weiteren Unterschied bezüglich der Situation von Sören Kam und Kemal Kutan: Selbst wenn Sören Kam nach Dänemark ausgeliefert werden sollte, wird er sich in einem der BRD ähnlichen Rechtssystem wiederfinden. Für Kemal Kutan sieht die Situation ganz anders aus: „Human Rights Watch“ stellt fest: „Wichtige politische Prozesse wurden dadurch ruiniert, dass Zeugenaussagen verwendet wurden, die offensichtlich unter Folter oder Zwang zustande gekommen waren, und durch die Weigerung der Richter, den Forderungen der Verteidigung stattzugeben, Zeugen aufzurufen, Zeugen zu befragen und wichtige Beweise vorzulegen. Ein offensichtliches Beispiel in diesem Zusammenhang ist der Prozeß gegen die Kurden Leyla Zana, Hatip Dicle, Orhan Dogan und Selim Sadak. Sie waren früher Angehörige des türkischen Parlaments und wurden wegen der Unterstützung einer bewaffneten Organisation zu 15 Jahren Haft verurteilt. Im Juli 2001 urteilte der europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass der Prozeß unfair gewesen war, weil er in einem Hochsicherheitsgefängnis stattgefunden hatte, in dem einer der Richter ein Militäroffizier war. (Zana vs. Türkei, 1999). In einem neuerlichen Gerichtsprozeß wurde der Militärrichter ausgetauscht, doch am 21. April 2001 fällte das Gericht in Ankara ein identisches Urteil. Der „Internationalen Commission der Juristen“ (ICJ) zufolge, die den gesamten Prozeß verfolgte, handelte es sich um einen „fehlerhaften Prozeß. Es gab keine Unschuldsvermutung, der Verteidigung wurde nicht das gleiche Gewicht beigemessen wie der Anklage, und die Unabhängigkeit des Gerichtes war höchst fragwürdig“. In Berücksichtigung des Prozesses von 2004 drückte der ICJ seine Sorge aus über die vorsätzliche Verletzung der Unschuldsvermutung, Mangel an Kontinuität innerhalb der Gerichtsausschüsse, unmenschliche und erniedrigende Behandlung der Angeklagten auf den Wegen zu und vom Gericht, und betonte, dass es zahlreiche offene und verdeckte Kanäle gebe, über die die Regierung und die Sicherheitskräfte das Gericht beeinflussen könnten. Der ICJ berichtete über ernsthafte Ungleichgewichtung bezüglich der Kräfteverteilung von Anklage und Verteidigung. Beispielsweise weigerten sich die Richter während eines Großteils des Verfahrens, Zeugen der Verteidigung aufzurufen und anzuhören. Als schließlich zehn Entlastungszeugen auftreten konnten, durfte die Verteidigung diese nicht befragen, sondern sie wurden selbst vom Richter befragt. Die Zeugen der Anklage hingegen wurden zwar vom Richter aufgerufen, durften aber von der Anklage befragt werden. Die Richter hinderten die Verteidigung auch daran, wichtige Beweismittel beizubringen, und versäumten es, .Belastungsmaterial zugänglich zu machen. Beispielsweise legte die Anklage dem Gericht die türkische Übersetzung eines vermeintlich belastenden kurdischen Gespräches vor. Dies war eines der wichtigsten Beweismittel, aber bis zu Prozeßbeginn machte die Anklage dieses Material nicht zugänglich noch legte sie der Verteidigung eine Kopie des Originalgesprächs vor. Die Verteidigung hatte nie die Möglichkeit, die Behauptung der Belastungszeugen zu überprüfen, ob die Stimmen auf dem Band die der Angeklagten seien, noch hatten sie Gelegenheit, zu prüfen, ob das Kurdisch überhaupt richtig übersetzt worden war. Kemal Kutan wird ein gänzlich anderes Strafregime in der Türkei erwarten als Søren Kam in Dänemark. Kemal Kutan hat bisher insgesamt sechs Jahre in türkischer Haft verbracht, das heißt, dass er den türkischen „Sicherheitskräften“ bereits bekannt sein dürfte. Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass ihm wieder Folter und Mißhandlung drohen werden. In einem offenen Brief vom Mai 2004 appelliert Human Rights Watch folgendermaßen an die niederländische Regierung, dem türkischen Auslieferungsbegehren nicht nachzugeben: „Wenn Geheimdienst und Sicherheitskräfte ihre bekannten Methoden von Folter und Mißhandlung anwenden, um an Informationen zu gelangen, können weder die türkische Regierung noch türkische Gerichte dies verhindern. Darüberhinaus würde Frau Kesbir im Falle einer Verurteilung ihre Strafe in einem Gefängnissystem absitzen, das mit Problemen überladen ist. ....Wie HRW 2001 in seinem Bericht über F-TypGefängnisse und die gewaltsame Verbringung von Gefangenen nach Sincan, Kandira und Edirne am 19. März 2000 dokumentierte, sind Gefängnisse vom „F-Typ“ daraufhin ausgelegt, ein System von absoluter Isolation völligem Reizentzug zu errichten. “(siehe Brief) Obwohl die türkische Regierung Nuriye Kesbir mit schwerwiegenden Klagen überzog und massiven Druck ausübte, war die lange und harte Kampagne zu ihrer Verteidigung erfolgreich. Die niederländische Regierung gab nach und ließ sie frei. Der Fall Søren Kam hat jüngst viel internationales Aufsehen erregt. Die deutschen Institutionen, die über den Fall zu entscheiden haben, würden die Folgerung zurückweisen, dass Sympathien für den Faschismus in die Verweigerung der Ausweisung Kams nach Dänemark hineinspielen. Es ließe sich anführen, dass die Sicherheitsgarantien, die vom deutschen Rechtsystem im Fall Kam gewährleistet werden, die liberale Verfasstheit dieses Systems ausdrücken. Es liesse sich gar argumentieren, dass dieser liberale Charakter des Rechtssystems im Nachkriegsdeutschland eine wichtige Konsequenz aus den bitteren Lektionen des Faschismus sei. Die antifaschistischen Werte in Deutschlands Rechtssystem müssen sich jedoch vielmehr im Falle Kemal Kutans bewähren. Wir wollen nicht Nazideutschland direkt mit der Türkei von heute vergleichen. Deutschland wendete sich dem Faschismus in einer Zeit äußerster wirtschaftlicher Not zu und fiel auf das Heilsversprechen von rascher Militarisierung und Eroberungskriegen herein. Die Türkei ist natürlich nicht in einer vergleichbaren wirtschaftlichen Lage. Aber trotzdem ziehen – angesichts des rasant wachsenden türkischen Nationalismus viele angesehene türkische Intellektuelle heute Parallelen zum Deutschland der 1930er Jahre. Erst kürzlich, am 15. Januar diesen Jahres, beschrieb der türkische Menschenrechtsanwalt Erdal Dogan, ein persönlicher Freund von Hrant Dink, in Bremen die Hintergründe für diese Einschätzung der Situation. Er zeigte auf, dass die Ermordung von Hrant Dink, die Folterung und Ermordung von Christen in Malatya und der Hass gegen Kurden und andere ethnische Gruppen mit dem beängstigend schnell anwachsenden engstirnigen türkischen Nationalismus zusammenhängt. Auf einer Pressekonferenz unter dem Thema „die Ermordung von Hrant Dink und Meinungsfreiheit in der Türkei“ erläuterte er die Tiefe des Problems. Er berichtete beispielsweise, wie eine Gruppe türkischer SchülerInnen in wochenlanger Arbeit eine türkische Flagge mit Tröpfchen ihres eigenen Blutes erstellt hat, um sie dem Stabschef der Armee zu schenken. Dieser lobte die Sache mit den Worten: „Meine Kinder, mein Volk“. Als wir (IMRV Bremen) Herrn Dogan fragten, ob die deutsche Regierung Auslieferungsbegehren der türkischen Regierung nachkommen sollte, antwortete dieser: „Insbesondere mit Bezug auf die Türkei, sollte bedacht werden, dass in der Türkei Folter weiterhin als Methode Bestand hat und noch nicht abgeschafft wurde. Die Gefängnisse selbst sind mittlerweile zu Folterkammern geworden. Es gibt heute neue Gefängnisbauten, die F-Typ-Gefängnisse – eine besonders grausame Form der Gefangenschaft. Es gibt im Rechtssystem nicht nur Probleme, wie solche Fälle behandelt werden, sondern auch wie rechtliche Urteile umgesetzt werden. Da hauptsächlich politische AktivistInnen in den F-Typ-Gefängnissen inhaftiert werden, können diese Gefängnisarten als Foltermethode an sich angesehen werden. Solange diese schlechten Bedingungen im Rechtssystem nicht ausgeräumt werden, sollte keine Auslieferung stattfinden - das ist meine Meinung.“ Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen einschließlich amnesty international haben detailliert die Qualen von Gefangenen in türkischen Gefängnissen beschrieben. Die Türkei hat, aufgrund ihres Bestrebens, der EU anzugehören, erklärt, seine Menschenrechtsbilanz zu verbessern. Aber Menschenrechtsorganisationen berichten, dass zwar Teile innerhalb des politischen Systems gegen Folter sind, der Sicherheitsapparat aber in hohem Maße und gegen alle Regeln autonom arbeitet. Laut dem Menschenrechtsanwalt Erdal Dogan hat sich die Situation in letzter Zeit sogar eher verschlimmert, nicht verbessert. „Tiefer Staat“ (Staat im Staat) Im Januar 2007 sorgte die Ermordung von Hrant Dink, dem wohlbekannten Herausgeber der zweisprachigen türkisch-armenischen Zeitung „Agos“, weltweit für Aufmerksamkeit. Sie lenkte den Blick auf den Anstieg des rechten Nationalismus in der Türkei, ebenso die erst kürzlich erfolgte Aufdeckung einer faschistischen Geheimorganisation namens „Ergenekon“, die einen „tiefen Staat“ oder „Staat im Staat“ bildet. Für das „Verbrechen der Beleidigung des Türkentums“ hatte „Ergenekon“ Hrant Dink, den Literaturnobelpreisträger Orhan Pamuk und die charismatische kurdische Politikerin Leyla Zana auf seine Abschussliste gesetzt. Das Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen einige einflussreiche Persönlichkeiten wegen ihrer Beziehungen zu „Ergenokon“ war kürzlich TopThema in der türkischen Presse. Aber Irfan Bozan, der die Story für den privaten 24StundenNewsSender NTV verfolgt hat, wird auf der BBCWebsite folgendermaßen zitiert: „Zuerst sah es so aus, als ob endlich gegen das ganze System des „Tiefen Staates“ vorgegangen werden sollte, aber in Wirklichkeit geht es gar nicht um dieses, sondern um regierungsfeindliche Kräfte“ Die indische Autorin Arundhati Roy berichtet, wie am Tag ihrer Ankunft in Istanbul „ein Freund mich auf Jungs in weißen Kappen aufmerksam machte, die überall wie eine Epidemie im Stadtbild aufgetaucht waren. Er erklärte, dass sie ihre Solidarität mit dem jugendlichen Täter ausdrückten, der eine weiße Kappe getragen hatte, als er Hrant Dink ermordete“. In Wirklichkeit sind sowohl die Regierung als auch der „Tiefe Staat“ mit diesem Geschehen eng verknüpft, und deshalb ist auch der öffentlich proklamierte Angriff auf „Ergenekon“ ein „Sturm im Wasserglas“. Die einzige Konsequenz dürfte sein, dass der „Tiefe Staat“ noch tiefer abtaucht. Diejenigen, die Kemal Kutan in die Türkei ausgeliefert haben wollen, sind von genau dem fieberhaften nationalistischen Eifer angesteckt, von dem Arundhati Roy spricht. Menschenrechtsorganisationen sind besorgt darüber, dass sich diese Strömung auch im türkischen Rechtswesen und im Gefängnissystem ausbreitet. (siehe oben) Die international weithin bekannten, dokumentierten Menschenrechtsverletzungen in den Gefängnissen und Mißachtungen des Rechtssystems führen dazu, daß die türkische Regierung damit rechnet, daß ihren Auslieferungsersuchen nicht stattgegeben wird. Dies führte widerum dazu, daß die türkischen Behörden routinemäßig dazu übergehen, unhaltbare und oftmals entsetzliche Straftaten zu unterstellen, um ihre Auslieferungsersuche zu rechtfertigen. Kemal Kutans Fall ist da keine Ausnahme. Tatsächlich bezieht sich der angesehene Menschenrechtsverein (IHD) in Istanbul in seiner Stellungnahme zu Kemal Kutan insbesondere auf diesen Aspekt und erklärt, warum die türkische Regierung ihn ausgeliefert haben möchte: „...das wahre Motiv dafür, ist sein beständiges Engagement in politischen Aktivitäten.“ Kemal Kutans „beständiges Engagement“ seit seiner Jugendzeit ist, was der türkische „tiefe Staat“ als „Hochverrat“ bezeichen würde. BBC beschreibt den „tiefen Staat“ in der Türkei fortfolgend: „Das Phänomen, das viel diskutiert, aber niemals bewiesen wurde, wird zurückgeführt auf die Periode des Kalten Krieges, als illegale paramilitärische Gruppen gezielt in Kollaboration mit westlichen Geheimdiensten eingesetzt wurden, um die Verbreitung des Kommunismus zu verhindern“ Das rechtsgerichtete, nationalistische Wiederaufflammen in der Türkei hat den „tiefen Staat“ angeregt. Die Kontroverse um die Verhaftungen der Unterstützer von Ergenekon hat der türkischen Regierung vielleicht die Gelegenheit gegeben, sich von dem Mord an dem bekannten Schriftstelller Hrant Dink zu distanzieren. Aber der türkische Staat ist weder geneigt noch fähig, dem „tiefen Staat“ zu widerstehen, wenn es um Kemal Kutan und seinesgleichen geht. Sören Kam gestand einem BBC-Journalisten gegenüber ein, dass der Mord am Verleger Carl Henrik Clemmensen ein Fehler gewesen sei, weil er irrtümlich geglaubt hatte, dieser gehöre dem dänischen Widerstand an, den er als Teil des damaligen Staatsapparates zu bekämpfen autorisiert war. Er dachte, dass Clemmensen vom antifaschistischen Widerstand gewesen sei, den die SS als „Terroristen“ betrachtete. Aber Kam sagt, in diesem Fall habe er falsch gelegen. Dies bedeutet natürlich, dass Kam dachte, er sei berechtigt gewesen, Menschen zu entführen und zu erschießen, wenn sie Teil des antifaschistischen Widerstands waren. Der türkische ‚tiefe Staat’ betrachtet Kemal Kutan aus ähnlichen Gründen als ‚Terroristen’, wie es Sören Kam und seine SS-Kameraden mit dem Widerstand in Dänemark taten. Tatsächlich war der dänische Widerstand auf ähnliche Weise eine Reaktion auf die Nazi-Herrschaft in Dänemark, wie Kemal Kutan selbst ein Produkt des türkischen „Tiefen Staates“ war. Es ist wahr, dass er aus Dersim stammt, das eine lange Geschichte der Unterdrückung wegen der brutalen Assimilierungsversuche kennt, und dass dies ein bestimmtes Bewusstsein beim jungen Kemal Kutan geschaffen haben wird. Aber es sind die Periode des Militärputsches in 1980 und die Brutalität der faschistischen, mit dem ‚tiefen Staat’ alliierten ‚paramilitärischen Banden’ (BBC), die sein politisches Engagement entwickelt haben werden. Seine Identifizierung des türkischen Staates als Quelle des Problems wird durch seine physischen Erfahrungen des türkischen ‚ „Tiefen Staates“ gefestigt worden sein. Über 26 Jahre stand er in Konfrontation zum türkischen „Tiefen Staat“ – in der letzten Phase durch sein Journal ‚Halkin Demokrasisi’. Sein ‚permanentes Engagement in politischen Aktivitäten’ (IHD) werden eine ausreichende Voraussetzung gewesen sein, sich von den türkischen Behörden den Vorwurf des ‚Hochverrats’ einzuhandeln. Es sind die ‚Polizei, Gendarmerie, und Sicherheitskräfte’, welche die Strafe verteilen werden, sollte er in die Türkei abgeschoben werden. Wie Human Rights Watch in dem Brief bezüglich Nuriye Kesbir erklärte: „ (...) Die türkischen Behörden besitzen keine effektive Kontrolle über diese Personen – Polizei, Gendarmerie und Sicherheitskräfte – die in erster Linie für die fortwährende Folter in der Türkei verantwortlich sind. Auf diplomatische Zusagen türkischer Vertreter, dass Frau Kesbir nicht gefoltert oder schlecht behandelt werden würde, kann sich nicht verlassen werden, da die Behörden, die solche Garantien anbieten, keine entwickelten Systeme besitzen, die tatsächlich diejenigen Kräfte kontrollieren oder zur Rechenschaft ziehen, die solche Verstöße begehen.“ In der Tat ist eine politische Komponente der jüngsten nationalistischen Welle in der Türkei ihr heftiger Widerstand gegen internationale Kräfte, die sich um Menschenrechte sorgen. Anwälte und andere Verteidiger der Opfer dieses rechten Flügels, insbesondere internationale NGOs, werden u.a. als ‚Missionare’ und Unterstützer missionarischer Politik tituliert. Auch wenn die türkische Regierung möglicherweise ‚diplomatische Zusagen’ gibt, dass Kemal Kutan und seinesgleichen ein gerechtes Verfahren bekommen und nicht gefoltert werden, sind es die Kräfte im Hintergrund des Rechtsprozesses, in dem Kemal Kutan angeklagt werden wird, und die ‚Polizei, Gendarmerie und Sicherheitskräfte’, die sich ihn in der Praxis davor und danach vornehmen werden, die sich nicht an die ‚diplomatischen Zusagen’ der türkischen Regierung gebunden fühlen werden. Im Gegenteil, sie werden sich verpflichtet fühlen und stolz sein, sich gegen die ‚missionarischen Kräfte’, die ihre Taten bremsen wollen, zu behaupten – insbesondere, da sie fühlen, dass der populistische Nationalismus auf ihrer Seite steht. Daher wird es tatsächlich die türkische Regierung sein, die von dem „Tiefen Staat“ eingeschränkt werden wird, und nicht andersherum. In diesem Kontext sind wir der Meinung, dass die antifaschistischen Werte im deutschen Rechtssystem durch den Fall Kemal Kutan auf dem Prüfstand stehen. Und in diesem Kontext appellieren wir an Sie, in dieser Angelegenheit auszusprechen. Kemal Kutan hat einen laufenden Asylantrag. Wir bitten Sie, sich ein wenig Zeit zu nehmen und an die betreffenden Institutionen zu schreiben und/oder an die politische Exekutive in Deutschland, die ebenfalls beeinflussen kann, ob er abgeschoben wird oder nicht. Sie können als Einzelperson oder Gruppe schreiben. Es ist wichtig, dass Sie uns eine Kopie Ihres Briefs schicken. Sie können uns Ihren Brief auch als E-Mail senden, und wir werden ihn an die entsprechenden Stellen weiterleiten. Wir beabsichtigen, eine Auswahl der Briefe auf unserer Internetseite zu veröffentlichen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie dagegen Einwände haben. Wenn Sie weitere Ideen haben, können Sie uns per E-Mail unter imrv@humanrights.de kontaktieren.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Fax: 0911 943 1000 Die politische Exekutive: Justice Minister - Ms. Zypries: Fax 01888 580 95 25 |
|||||||||||||||||||
|
Impressum - Site by warpturbine |