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Home » Länder » Nigeria » Nigerianerin von Abschiebung bedroht - Bundesbeautragter: Flucht vor Genitalverstümmelung unbegründet

Nigerianerin Ejiro von Abschiebung bedroht

Bundesbeauftragter: Flucht vor Genitalverstümmelung unbegründet

Die deutsche Sektion der nigerianischen Organisation UDFN bat uns um Unterstützung der Nigerianerin Ejiro, die im Alter von 16 Jahren aufgrund akuter Gefährdung vor genitaler Verstümmelung nach Deutschland floh.  Nachdem das Bundesamt im Juli 2003 einen positiven Bescheid im Sinne des §51 des deutschen Asylrechts asusprach, klagte der Bundesbeauftragte gegen diese Entscheidung.
Die Gerichtsverhandlung fand bereits am 5. April 2004 statt, aber das Gericht hat noch kein Urteil verkündet. Es ist daher immer noch dringend, Protestfaxe an das Verwaltungsgericht Osnabrück zu schicken. Dies ist der Brief des IMRV, den wir an das Gericht geschickt haben.

Verwaltungsgericht Osnabrück
5. Kammer
Hakenstrasse 15
49074 Osnabrück
Fax: (0541) 314762

Schicken Sie bitte eine Kopie an den Internationalen Menschenrechtsverein Bremen unter (0421) 498 72 76. Wir werden sie an die deutsche Sektion der United Democratic Front of Nigeria (UDFN) weiterleiten.