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Weihnachten 1999
Anschlag auf Ehe und Familie
Die Bremer Ausländerbehörde
versucht die Ehe von Dorothea und Alieu C. zu zerstören, indem sie
Herrn C. nach Gambia abschieben und die deutsche Ehefrau in Therapie schicken
will !
Am 12. August 1999 hat das Ehepaar C. in
Niedersachsen geheiratet und im Anschluß einen gemeinsamen Wohnsitz
in Bremen bezogen.
Als sie in der Bremer Ausländerbehörde
die Aufenthaltserlaubnis für den Ehemann entgegennehmen wollten, was
bei einer Eheschließung mit einem deutschen Partner gängiges
Recht ist, wurde dies verweigert. Die Ausländerbehörde
behauptete, daß sie einen neuen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zu
stellen haben. Darüber hinaus müsse erst einmal geprüft
werden, ob nicht eine "illegale" Ehe vorläge, was für das frisch
verheiratete Paar einen sehr schmerzlichen Affront darstellt.
Beim nächsten Telefonat mit der Ausländerbehörde,
wurde Frau Ceesay- Volkmann dann mitgeteilt, daß ihr Mann vorerst
keine Aufenthaltserlaubnis bekommt, da momentan eine Anzeige wegen Urkundenfälschung
gegen ihn laufe. Nach seiner Flucht aus Gambia im Jahr 1995 hatten ihm
Freunde bei der Einreise erzählt, daß gambische Flüchtlinge
in Deutschland keine Aussicht auf asylrechtliche Anerkennung haben. Gambia
wird von den deutschen Behörden pauschal als "sicherer Drittstaat"
eingestuft, obgleich der jüngste Bericht von amnesty international
ein gänzlich anderes Bild zeichnet, erst kürzlich wurden drei
Oppositionelle zum Tode verurteilt. Aus Angst also, direkt wieder in sein
Verfolgerland abgeschoben zu werden, gab er an, aus Liberia geflohen zu
sein.
Damit er jedoch die Eheschließung
eingehen konnte, hat er der für ihn damals zuständigen Ausländerbehörde
in Cuxhaven seine gambische Identität preisgegeben, nachdem eine Rechtsanwaltskanzlei
versicherte, daß die Strafe für Falschbeurkundung zu niedrig
sei, um eine Abschiebung zu rechtfertigen.
Nach Beendigung dieses Verfahrens wollte
das Ehepaar am 15.11.1999 die Herrn C. zustehende Aufenthaltserlaubnis
in der Bremer Ausländerbehörde entgegennehmen. Dort wurde Herr
C. ohne seine Frau, hervorgebeten, und mehrere Papiere wurden ihm mit der
Aufforderung, diese zu unterschreiben, vorgelegt. Als Analphabet konnte
er aber gar nicht lesen, was er hätte unterschreiben sollen. Zum Glück
hat er keines dieser Papiere unterschrieben, zumal sich herausstellte,
daß eines dieser Papiere die Erklärung zur freiwilligen Ausreise
aus der Bundesrepublik war. Herrn C.s Analpabetismus sollte ausgenutzt
werden, ihn zu überlisten, daß er, ohne es zu wissen, seiner
eigenen Ausweisung zustimmt. Keine seriös arbeitende Behörde
hat das Recht, mit solchen Täuschungsmanövern zu arbeiten.
Anstelle der Aufenthaltserlaubnis wurde
ihm dann ein Schreiben ausgehändigt, daß er aufgrund seines
abgelehnten Asylverfahrens innerhalb von sieben Tagen das Land zu
verlassen hat und sein Pass wurde einbehalten. Über die Tatsache,
daß Herr C. mit einer deutschen Frau verheiratet ist, setzte
sich die Ausländerbehörde in ignoranter Weise hinweg.
Ein schwerer Schlag für ein Ehepaar,
das seit Monaten um seine gemeinsame Zukunft kämpft, und nun trotz
der vorherigen, gegenteiligen Verlautbarungen, durch die Ausländerbehörde
zwangsweise getrennt werden soll. Frau C. ist durch diese Erlebnisse erheblich
in ihrem physischen und psychischen Gesundheitszustand beeinträchtigt
worden, so daß auch ihre berufliche Zukunft gefährdet ist. Aus
diesem Grund wurde ihrem Mann vom Verwaltungsgericht eine Verlängerung
der Aufenthaltsfrist bis zum 26.01.2000 gewährt.
Aber die Bremer Ausländerbehörde
will von ihrem Vorhaben, die Zukunft beider Ehepartner zu zerstören
nicht absehen. Nicht nur, daß sie Herrn C. nach Gambia abschieben
will, so verlangt sie zudem auch noch von Frau C. einen Nachweis über
den regelmäßigen Besuch einer Therapie, die sie auf die Ausweisung
ihres Mannes vorbereiten soll. Diese Entscheidung trägt einen
chauvinistischen Charakter: Frauen, die Afrikaner heiraten, sind eben nicht
normal und müssen therapiert werden.
Die Bremer Ausländerbehörde
attackiert dieses Ehepaar gezielt, um ein Exempel zu statuieren, mit dem
sie ihre Machtbefugnisse ausweitet und so den Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis
für mit deutschen verheiratete ausländische Ehepartner zu entsagen.
Wenn sich die Bremer Ausländerbehörde mit der Ausweisung von
Herrn C. durchsetzt, so ist davon auszugehen, daß sich diese menschenverachtende
Praxis gegenüber binationalen Eheschließungen zunehmend ausweiten
wird. Außerdem soll eine abschreckende Wirkung erzielt werden, um
andere von vornherein davon abzuhalten, Afrikaner zu heiraten. Schließlich
bekam Frau C. auf der Ausländerbehörde ein „das hätten sie
sich halt vorher überlegen müssen“ zu hören, als sie sich
über diese Schikanen beklagte.
Dieses diskriminierende Verhalten seitens
der Ausländerbehörde muß ein Ende haben. Eine Frau, die
einen Afrikaner heiraten möchte, darf nicht eingeschüchtert,
unter Druck gesetzt und bevormundet werden.
Jeder Mensch hat das Recht seinen Ehepartner
frei zu wählen, unabhängig von dessen Herkunft und Hautfarbe.
Die Ausländerbehörde in Bremen zeigt, daß es nicht so ist.
Bitte schicken Sie ein Fax an Dr. Henning
Scherf, den Bürgermeister von Bremen, damit er sich für eine
Aufenthaltserlaubnis für Herrn Alieu Ceesay, den Ehemann von Frau
Dorothea Ceesay-Volkmann, einsetzt.
Dr. Henning Scherf war kürzlich
der Schirmherr einer Kampagne gegen Gewalt gegen Frauen. Machen sie ihn
bitte darauf aufmerksam, daß in dem Fall von einer Bremer Behörde
diese Gewalt ausgeht. Es ist daher seine Pflicht für die betroffene
Frau klar Stellung zu beziehen.
Dr. Henning Scherf
Fax: 0421- 361-6363
Bitte vergessen sie nicht eine Kopie
Ihres Schreibens an den Internationalen Menschenrechtsverein zu senden
!
Fax: 0421- 5577094
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