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Die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen


Weihnachten 1999
 

Anschlag auf Ehe und Familie
Die Bremer Ausländerbehörde versucht die Ehe von Dorothea und Alieu C. zu zerstören, indem sie Herrn C. nach Gambia abschieben und die deutsche Ehefrau in Therapie schicken will !

Am 12. August 1999 hat das Ehepaar C. in Niedersachsen geheiratet und im Anschluß einen gemeinsamen Wohnsitz in Bremen bezogen.
Als sie in der Bremer Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis für den Ehemann entgegennehmen wollten, was bei einer Eheschließung mit einem deutschen Partner gängiges Recht ist, wurde dies verweigert. Die  Ausländerbehörde behauptete, daß sie einen neuen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zu stellen haben. Darüber hinaus müsse erst einmal geprüft werden, ob nicht eine "illegale" Ehe vorläge, was für das frisch verheiratete Paar einen sehr schmerzlichen Affront darstellt.
Beim nächsten Telefonat mit der Ausländerbehörde, wurde Frau Ceesay- Volkmann dann mitgeteilt, daß ihr Mann vorerst keine Aufenthaltserlaubnis bekommt, da momentan eine Anzeige wegen Urkundenfälschung gegen ihn laufe. Nach seiner Flucht aus Gambia im Jahr 1995 hatten ihm Freunde bei der Einreise erzählt, daß gambische Flüchtlinge in Deutschland keine Aussicht auf asylrechtliche Anerkennung haben. Gambia wird von den deutschen Behörden pauschal als "sicherer Drittstaat" eingestuft, obgleich der jüngste Bericht von  amnesty international ein gänzlich anderes Bild zeichnet, erst kürzlich wurden drei Oppositionelle zum Tode verurteilt. Aus Angst also, direkt wieder in sein Verfolgerland abgeschoben zu werden, gab er an, aus Liberia geflohen zu sein.
Damit er jedoch die Eheschließung eingehen konnte, hat er der für ihn damals zuständigen Ausländerbehörde in Cuxhaven seine gambische Identität preisgegeben, nachdem eine Rechtsanwaltskanzlei versicherte, daß die Strafe für Falschbeurkundung zu niedrig sei, um eine Abschiebung zu rechtfertigen.
Nach Beendigung dieses Verfahrens wollte das Ehepaar am 15.11.1999 die Herrn C. zustehende Aufenthaltserlaubnis in der Bremer Ausländerbehörde entgegennehmen. Dort wurde Herr C. ohne seine Frau, hervorgebeten, und mehrere Papiere wurden ihm mit der Aufforderung, diese zu unterschreiben, vorgelegt. Als Analphabet konnte er aber gar nicht lesen, was er hätte unterschreiben sollen. Zum Glück hat er keines dieser Papiere unterschrieben, zumal sich herausstellte, daß eines dieser Papiere die Erklärung zur freiwilligen Ausreise aus der Bundesrepublik war. Herrn C.s Analpabetismus sollte ausgenutzt werden, ihn zu überlisten, daß er, ohne es zu wissen, seiner eigenen Ausweisung zustimmt. Keine seriös arbeitende Behörde hat das Recht, mit solchen Täuschungsmanövern zu arbeiten.
Anstelle der Aufenthaltserlaubnis wurde ihm dann ein Schreiben ausgehändigt, daß er aufgrund seines abgelehnten Asylverfahrens innerhalb von  sieben Tagen das Land zu verlassen hat und sein Pass wurde einbehalten. Über die Tatsache, daß Herr C. mit einer deutschen Frau verheiratet ist, setzte  sich die Ausländerbehörde in ignoranter Weise hinweg.
Ein schwerer Schlag für ein Ehepaar, das seit Monaten um seine gemeinsame Zukunft kämpft, und nun trotz der vorherigen, gegenteiligen Verlautbarungen, durch die Ausländerbehörde zwangsweise getrennt werden soll. Frau C. ist durch diese Erlebnisse erheblich in ihrem physischen und psychischen Gesundheitszustand  beeinträchtigt worden, so daß auch ihre berufliche Zukunft gefährdet ist. Aus diesem Grund wurde ihrem Mann vom Verwaltungsgericht eine Verlängerung der Aufenthaltsfrist bis zum 26.01.2000 gewährt.
Aber die Bremer Ausländerbehörde will von ihrem Vorhaben, die Zukunft beider Ehepartner zu zerstören nicht absehen. Nicht nur, daß sie Herrn C. nach Gambia abschieben will, so verlangt sie zudem auch noch von Frau C. einen Nachweis über den regelmäßigen Besuch einer Therapie, die sie auf die Ausweisung ihres Mannes vorbereiten soll. Diese Entscheidung trägt  einen chauvinistischen Charakter: Frauen, die Afrikaner heiraten, sind eben nicht normal und müssen therapiert werden.
Die Bremer Ausländerbehörde attackiert dieses Ehepaar gezielt, um ein Exempel zu statuieren, mit dem sie ihre Machtbefugnisse ausweitet und so den Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis für mit deutschen verheiratete ausländische Ehepartner zu entsagen. Wenn sich die Bremer Ausländerbehörde mit der Ausweisung von Herrn C. durchsetzt, so ist davon auszugehen, daß sich diese menschenverachtende Praxis gegenüber binationalen Eheschließungen zunehmend ausweiten wird. Außerdem soll eine abschreckende Wirkung erzielt werden, um andere von vornherein davon abzuhalten, Afrikaner zu heiraten. Schließlich bekam Frau C. auf der Ausländerbehörde ein „das hätten sie sich halt vorher überlegen müssen“ zu hören, als sie sich über diese Schikanen beklagte.
Dieses diskriminierende Verhalten seitens der Ausländerbehörde muß ein Ende haben. Eine Frau, die einen Afrikaner heiraten möchte, darf nicht eingeschüchtert, unter Druck gesetzt und bevormundet werden.
Jeder Mensch hat das Recht seinen Ehepartner frei zu wählen, unabhängig von dessen Herkunft und Hautfarbe. Die Ausländerbehörde in Bremen zeigt, daß es nicht so ist.

Bitte schicken Sie ein Fax an Dr. Henning Scherf, den Bürgermeister von Bremen, damit er sich für eine Aufenthaltserlaubnis für Herrn Alieu Ceesay, den Ehemann von Frau Dorothea Ceesay-Volkmann, einsetzt.

Dr. Henning Scherf war kürzlich der Schirmherr einer Kampagne gegen Gewalt gegen Frauen. Machen sie ihn bitte darauf aufmerksam, daß in dem Fall von einer Bremer Behörde diese Gewalt ausgeht. Es ist daher seine Pflicht für die betroffene Frau klar Stellung zu beziehen.

Dr. Henning Scherf
Fax: 0421- 361-6363

Bitte vergessen sie nicht eine Kopie Ihres Schreibens an den Internationalen Menschenrechtsverein zu senden !
Fax: 0421- 5577094