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Home » Archiv » Staatliche Verfolgung der Kurden in Syrien
Kurden
- eines der ältesten Volker des Mittleren Ostens Die geschichtlichen Epochen und wissenschaftliche
Entdeckungen bestätigen, dass die Kurden eines der ältesten Volker
des Mittleren Ostens sind.
Die bekanntesten von ihnen sind das Mitanni- und das Mederreich. Sie haben ihr Bestes getan und ihre letzten Kräfte verausgabt, um dem Sturm der Mongolen und Tartaren zu widerstehen.
Insbesondere die erste Teilung des kurdischen Bodens und der kurdischen Gesellschaft in Folge der Chaldiran -Schlacht im Jahre 1514, die in einem Abkommen zwischen dem Safawidischen und dem Osmanischen Reich in Kasri -Sherin im Jahre 1639 beschlossen wurde, hat zu einer Fehlentwicklung des Zivilisationswachstums geführt und die Verwirklichung seiner unabhängigen politischen Existenz erschwert. Teilung
nach Interessen der Siegermachte
Zu dieser Zeit wurde eine erste kurdische Partei im Jahre 1957 als eine dringliche Notwendigkeit gegründet, die die Interessen des kurdischen Volkes auf seinem historischen Boden (Al-Djizira, Kobani, Afrin "Kurd Dag") vertreten sollte. Sie repräsentierte damit etwa 11 % der Gesamtbevölkerung in Syrien. Diese kurdische Partei konnte eine Anzahl kurdischer Intellektueller und die Massen des kurdischen Volkes um sich sammeln, um seine Ziele und Hoffnungen und seine legitimen nationalen Rechte zu verwirklichen. Obwohl diese kurdische Partei für ihre Arbeit einen demokratischen und friedlichen Weg eingeschlagen hat, wurde sie von den aufeinander folgenden syrischen Regierungen mit Ablehnung begegnet. Das "Projekt des Arabischen Gürtels" undeine Fülle von willkürlichen Unterdrückungsmaßnahmen Ein erstes chauvinistisches Projekt, das gegen das kurdische Volk initiiert wurde war das "Projekt des Arabischen Gürtels" das im Jahre 1960 ins Leben gerufen wurde. Nach diesem Projekt wurden die Namen der kurdischen Ortschaften und Städte umbenannt und arabisiert. Darauf hin erfolgte am 12.8.1960 die Festnahme
der Führung der kurdischen Partei. Es blieb jedoch nicht dabei.
Kurz nachdem die Einheit zwischen Syrien und Ägypten im Jahre 1961 aufgelost wurde, kam eine Regierung an die Macht, die in ihrer Praxis noch chauvinistischer als ihre Vorgängerin war. So setzte dieses Regime auf Grund des legislativen Dekrets Nummer 93 vom 23.8.1962 eine Ausnahmevolkszahlung in der Provinz Al-Djezira in Gang, mit der am 5.10.1962 begonnen wurde. Nach dieser Ausnahmevolkszahlung wurden 120.000 kurdischen Mitbürgern die syrische Staatsangehörigkeit aberkannt. Die Zahl dieser Menschen stieg mit der Zeit bis zu 225.000 an. 150.000 von ihnen besitzen Auszüge aus den Zivilregister für Staatenlose, ihnen werden alle zivilen und militärischen Rechte vorenthalten. 75.000 sind unregistrierte Staatenlose, sie besitzen keine Auszüge aus irgendwelchen Registern. Diese Tragödie brachte viel Leid und Probleme für unser kurdisches Volk, wie z.B.:
Nach diesem Plan wurden die landwirtschaftlichen Gebiete in einer Lange von 350 km und einer Tiefe von 10-15 km enteignet. Damit wurde Zehntausenden von kurdischen Familien das gesetzliche Recht und das Recht auf Arbeit auf dem Land ihrer Ahnen und Urahnen unmöglich gemacht. Diese Ländereien wurden dann auf arabische Familien verteilt, die die Regierung von weit entfernt liegenden arabischen Gebieten (Aleppo, Al-Raqqa) herbei geholt hat. Sie hat 42 arabisch -rassistische Siedlungen aufgebaut mit dem Ziel, die Demographie des Gebietes zu ändern und es zu arabisieren. In Folge dieser rassistischen Maßnahmen hat die Führung der Kurdischen Demokratischen Partei in Syrien (Al-Party) eine Erklärung herausgegeben, um die negativen Ergebnisse dieses Planes herauszustellen, und um die syrische Regierung aufzufordern, diesen Plan noch einmal zu überdenken. Die Antwort der Regierung war jedoch die Festnahme der Führung dieser kurdischen Partei im Jahre 1973, deren Haftzeit über 8 Jahre betrug. Die
Kette der chauvinistischen Politik gegenüber dem kurdischen Volk hat
kein Ende gefunden.
Hinzu kommt, dass am 11.11.1986 der Gouverneur der Provinz Al-Hasaka einen Beschluss mit der Nummer 1012 /S /25 verkündete, nachdem die kurdische Sprache an den Arbeitsstellen verboten wurde. Ebenso wurde ein weiterer Beschluss mit der Nummer 1865 /S /25 am 3.12.1989 erlassen, der kurdische Lieder auf Festen und Hochzeiten untersagte. Ferner wurde 1992 ein Beschluss mit der Nummer 122 vom Innenminister mit dem Inhalt erlassen, dass die für die Namensgebung der Kinder die Sicherheitsdienste zuständig sind. So wurde die Registrierung Dutzender Kinder abgelehnt, weil ihre Angehörung kurdische Namen für sie ausgesucht hatten. Ein weiterer Beschluss des Gouverneurs von Al-Hasaka vom 24.2.1994 führte zur Schließung von kurdischen Geschäften und Handwerksbetrieben, die einen kurdischen Namen trugen. Der Beschluss Nummer 2122 vom 5.5.1998 betraf die Arabisierung von 209 Dörfern mit kurdischem Namen. Ebenso führte der Beschluss Nummer 798 vom 20.4.2000 des politischen Sicherheitsdienstes und des Gouverneurs von Aleppo zur Schließung der Verkaufsladen für Video- und Tonkassetten und sie wurden versiegelt. Diese chauvinistische Politik seitens der syrischen Regierung gegen das kurdische Volk ist immer noch im Gange. So werden jährlich kurdische Studenten von den Instituten verwiesen, ebenso werden Arbeiter versetzt und entlassen unter dem Vorwand, sie würden eine Gefahr für die Staatssicherheit bilden. Das syrische Regime vernachlässigt absichtlich die kurdischen Gebiete, die sehr reich an Erdöl sind. So ist Al-Jezira eine Region, die zwischen der beiden Flüssen Tigris und Euphrat liegt, wo sich fruchtbare Ländereien befinden. 80 % der Getreide- und Baumwollernte, die in Syrien produziert wird, stammt aus dieser Region. Ebenso ist das kurdische Gebiet um Afrin eine reiche Region mit Olivenplantagen, mit einem hohen Erzvorkommen wie Eisen und hat darüber hinaus auch eine landschaftliche Schönheit. Die
kurdische Bewegung in Syrien - trotz Spaltungen, nicht regungslos
So haben sich im Jahre 1990 einige kurdische Parteien geeinigt, nämlich
chauvinistischen
Behörden war sehr massiv, es wurden über 400 Mitglieder und Unterstutzer
dieser Parteien festgenommen.
Der erste vereinheitlichende Kongreß dieser Parteien fand daraufhin im April 1993 statt. Die neue Partei nannte sich die "Kurdische Demokratische Partei der Einheit in Syrien" (YEKITI). Um diese chauvinistischen Maßnahmen des Regimes gegenüber dem kurdischen Volk in Syrien zu entlarven, hat die Partei ihre Aktivitäten kontinuierlich fortgesetzt. So wurden Erklärungen und Appelle, sowohl im In- als auch im Ausland, verbreitet, was dazu führt, dass immer wieder Mitglieder und Unterstutzer dieser Partei festgenommen werden, selbst wenn die Forderungen der kurdischen Massen sehr einfach sind. So mochte ich als Beispiel eine Begebenheit anführen, die ich selbst erlebt habe, als ich mich noch in Syrien befand. Verfolgung
und Flucht
Fluchtabwehr
Am 28.4.1999, nach ca. 3 Jahren, wurde mein Fall beim Verwaltungsgericht behandelt. Ich war der Meinung, dass ein gerechter Beschluss in meiner Sache gefällt werden würde, wurde aber dahingehend überrascht, dass der Richter, bevor er überhaupt mit mir gesprochen hatte, den Antrag bereits abgelehnt hat. Ebenfalls wurde mein Recht auf eine Verhandlung in kurdischer Sprache abgelehnt mit der Begründung, ich würde auch Arabisch sprechen. Es ist dann zu einem Missverständnis mit dem Dolmetscher gekommen, der Rechtsanwalt protestierte gegen die Übersetzung und so wurde mein Antrag bei diesem Gericht ebenfalls abgelehnt. Dies führte dazu, dass unsere Angst und Besorgnis als Familie immer größer wurde, wir standen nun vor einem unbekannten Schicksal. Das führte dazu, dass meine Tochter, geboren am 31.10.1982, einen Selbstmordversuch unternahm, in dem sie 40 Tabletten auf einmal geschluckt hatte. Im Krankenhaus wurde sie am 9.5.1999 gerettet. Wäre diese Behandlung nicht durchgeführt worden, wäre sie Opfer dieser Ereignisse. Darauf hin habe ich mich an Menschenrechts- und humanitäre Organisationen gewandt. Wir haben zusammengearbeitet und an offizielle Parteien, Organisationen und Institutionen und nichtoffizielle Organisationen in Bremen geschrieben. Wir haben Unterschriften gesammelt und eine Protestaktion vor dem Gericht organisiert. Dies führte dazu, dass mein Fall am 12.4.2000 vor dem Oberverwaltungsgericht behandelt wurde. Obwohl ich dem Gericht über meine
Aktivitäten in der Heimat und in Deutschland Fotos und Dokumente vorgelegt
und Zeugen benannt habe, wurde mein Antrag auch von diesem Gericht abgelehnt.
Ich fühle mich als ein Opfer von einer willkürlichen und nicht
rechtmäßigen Behandlung, denn obwohl Beweise, Dokumente und
Zeugen vorhanden waren, wurde mein Antrag mit der einfachen Begründung
abgelehnt, es herrsche in Syrien Fawzi Sheho Hohentorstr.71 28199 Bremen
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