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Förderverein Niedersächsischer Flüchtlingsrat e. V.
Lessingstr. 1 , 31135 Hildesheim
Tel: 05121/15605 Fax: 05121/31609
E-mail: nds@nds-fluerat.org
http://www.nds-fluerat.org
 

PRESSEERKLÄRUNG 13.06.2001  

LANDESREGIERUNG SETZT ABSCHIEBUNGEN SYRISCHER FLÜCHTLINGE BIS AUF WEITERES AUS FLÜCHTLINGSRAT: POSITIVES ZEICHEN / WIDERSPRÜCHLICHE MELDUNGEN IM FALL DAOUD APPELL AN DIE LANDESREGIERUNG: ERSATZLOSE STREICHUNG DES "MODELL X"

Als ein "positives Zeichen" wertet Dündar Kelloglu vom Vorstand des niedersächsischen Flüchtlingsrats die Tatsache, dass die niedersächsische Landesregierung der Forderung von PRO ASYL und dem niedersächsischen Flüchtlingsrat entsprochen hat, Abschiebungen nach Syrien vor dem Hintergrund des ungeklärten Schicksals von Hussein Daoud bis auf Weiteres auszusetzen. "Wir sind froh darüber, dass das niedersächsische Innenministerium den Fall zum Anlass für ein Moratorium bei Abschiebungen nach Syrien genommen hat", erklärte Kelloglu weiter. "Sollten sich die Meldungen hinsichtlich einer Inhaftierung und vielleicht sogar Ermordung des Herrn Daoud bestätigen - und vieles spricht im Moment dafür -, so hätte dies weitreichende Folgen für die Gefahrenprognose und damit auch für die Anerkennungspraxis bei syrischen Flüchtlingen." Die um Stellungnahme gebetene Deutsche Botschaft in Damaskus teilt mit Schreiben vom 15.5. zwar mit, dass die Angaben über den Tod des Herrn Daoud nicht zutreffen "sollen", will zur konkreten Lebenssituation aber keine Informationen geben und verweist auf das Referat 300 im Auswärtigen Amt. Von dort liegt bislang keine Stellungnahme vor.

Amnesty international hat am 30. April 2001 eine "urgent action" zur Unterstützung von Hussein Daoud ausgerufen. Die Organisation verweist darauf, dass eine systematische Folterung von politischen Gefangenen in Syrien "gängige Praxis" ist, und befürchtet, dass Hussein Daoud dem "Verschwindenlassen" zum Opfer fällt. Wie Verwandte und Freunde berichten, ist Hussein Daoud zuletzt lebend im März diese Jahres in der Haftanstalt Nr. 285 des Staatssicherheitsdienstes gesehen worden. Er habe sich in einer sehr schlechten Verfassung befunden und sei von zwei Personen gestützt worden. Besonders beunruhigend sei, dass sein Name beim Sondergefängnis für politische Gefangene des Staatssicherheitsdienstes mit Namen "Fira’a Filastin" nicht mehr verzeichnet sei, was darauf schließen lasse, dass er verlegt oder gestorben sei. Die syrische Polizei habe die Angehörigen in Syrien unter Druck gesetzt, gegenüber Anrufern aus Europa keine Aussagen zu machen. Noch unbestätigten Berichten zufolge soll Hussein Daoud bereits am 4.6. gestorben und seine Leiche der Familie übergeben worden sein.

Der Niedersächsische Flüchtlingsrat appelliert an das Innenministerium, den Fall des Hussein Daoud zum Anlass für eine ersatzlose Streichung des sog. "Modell X" zu nehmen: Das "Modell X" ist ein Projekt der Landesregierung auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstellen (ZASten) in Braunschweig und Oldenburg: Die dort eingewiesenen Flüchtlinge werden bezichtigt, ihre Identität zu verschleiern. Sie erhalten kein Taschengeld, werden regelmäßig verhört und sollen durch möglichst abschreckende Lebensbedingungen zur Ausreise und Mitarbeit bei der Passbeschaffung genötigt werden. Auch Hussein Daoud war als angeblicher "Identitätsverschleierer" in das "Modell X" eingewiesen worden, obwohl über seine syrische Herkunft nie ein Zweifel bestand. Womöglich hat erst der Informationsaustausch der Ausländerbehörde mit der syrischen Botschaft im Rahmen der Passbeschaffung die syrischen Behörden auf Herrn Daoud aufmerksam gemacht.  

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tickermeldung vom 13.6.01

Flüchtlinge/Syrien

NIEDERSACHSEN SETZT ABSCHIEBUNGEN NACH SYRIEN AUS

Hannover/Hildesheim (epd). Aus Niedersachsen werden vorerst keine syrischen Flüchtlinge abgeschoben. Das Landeskriminalamt sei angewiesen worden, so lange keine Abschiebungen nach Syrien zu terminieren, bis Klarheit über das Schicksal des syrischen Kurden Hussein Daoud herrsche, sagte der Sprecher des Innenministeriums, Michael Knaps, am Mittwoch dem epd. Es handele sich bei der Maßnahme aber nicht um einen offiziellen Abschiebestopp.   Flüchtlingsinitiativen hatten unter Berufung auf syrische Menschenrechtler berichtet, der aus Niedersachsen abgeschobene Flüchtling sei in Damaskus an Folgen von Misshandlungen durch die Polizei gestorben. Knaps zufolge hat die Landesregierung jedoch Hinweise, dass Herr Daoud noch lebt;. Auch von offizieller syrischer Seite gibt es keine Bestätigung für den Tod des Kurden. Hussein Daoud war 1996 nach Deutschland eingereist. Sein Asylantrag wurde rechtskräftig abgelehnt. Daoud wurde am 10. Dezember 2000 abgeschoben. (05278/13.6.01) epd lnb rk