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Home » Archiv » Presseerklärung des Förderverein Niedersächsischer Flüchtlingsrat e. V.

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Presseerklärung Förderverein
Niedersächsischer
Flüchtlingsrat e. V.
  Nds. Flüchtlingsrat - Lessingstr. 1 - 31135 Hildesheim

12.12..2000

Suizid in der zentralen Abschiebungshaftanstalt Langenhagen

Wir trauern um Arumugasamy Subramaniam

Flüchtlingsrat fordert politische Konsequenzen

Am Morgen des 8. Dezember erhängte sich in der Abschiebungshaftanstalt Langenhagen der tamilische Flüchtling Arumugasamy Subramaniam an seinen Schnürsenkeln. Drei Tage später sollte er abgeschoben werden. Wir sind erschüttert über seinen Tod.

Der 17-jährige Tamile war am Mittwoch nach über fünfjährigem Aufenthalt in Deutschland festgenommen und am Donnerstag in die Abschiebungshaftanstalt nach Langenhagen eingeliefert worden. Nach den Aussagen seiner Freunde und Verwandten hatte er große Angst vor einer Rückkehr nach Sri Lanka, wo er befürchtete, sofort inhaftiert zu werden.

Arumugasamy Subramaniam war offiziell in Melle bei Osnabrück gemeldet, wo er sich jedoch tatsächlich kaum aufhielt: Die Familie seines Onkels in Ahrensberg (NRW), die seit 1997 die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, bemühte sich mit Hilfe eines Rechtsanwaltes intensiv darum, den alleinstehenden Jungen zu adoptieren - Arumugasamy Subramaniam war für die Familie wie ein eigener Sohn. Sein Aufenthalt in Ahrensberg war zwar nicht erlaubt, jedoch wurde sein Aufenthalt durch die Ausländerbehörde augenzwinkernd geduldet. Eine Umverteilung nach Ahrensberg wurde von der dortigen Ausländerbehörde zwar befürwortet, von der Ausländerbehörde in Osnabrück jedoch nicht zugelassen.

Das eingeleitete Adoptionsverfahren wollte der Landkreis Osnabrück nach rechtskräftiger Ablehnung des Asylantrags nicht mehr abwarten. Der Landkreis forderte den jungen Mann auf, bis zum 13.11.2000 eine Erklärung über eine freiwillige Ausreise abzugeben. Unter Hinweis auf einen Eilantrag vor dem VG Osnabrück, der am 25.11.2000 abgelehnt wurde, bat Rechtsanwalt Londzec die Ausländerbehörde um einen Aufschub. In Begleitung eines Freundes, des Fuhrunternehmers H. aus Ahrensberg, begab sich Arumugasamy Subramaniam am 6.12.2000 zur Ausländerbehörde, um das weitere Vorgehen abzusprechen. Dort spielte sich dann folgendes ab:

Die Ausländerbehörde Osnabrück ließ die beiden unter einem Vorwand auf dem Gang warten und holte die Polizei. Der Junge fing an zu weinen. Der Fuhrunternehmer H. bat die Ausländerbehörde händeringend darum, dem Tamilen die freiwillige Ausreise zu ermöglichen, für die er persönlich geradestehen wollte. Dennoch bestand die Ausländerbehörde auf Abschiebungshaft. Am 07.12.2000 wurde Arumugasamy nach Bestätigung des Haftbeschlusses durch den Haftrichter in die Abschiebungshaftanstalt nach Langenhagen eingewiesen. Rechtsanwalt Londzec stellte noch einmal einen Antrag auf Aussetzung der Haft, biss jedoch bei der Ausländerbehörde auf Granit. Auch der Fuhrunternehmer H. unternahm einen erneuten vergeblichen Versuch, die Ausländerbehörde zu bewegen, die freiwillige Ausreise zu ermöglichen. Am Morgen des folgenden Tages beging Arumugasamy Selbstmord. Seine Adoptivmutter erlitt nach Erhalt dieser Nachricht einen Schock.

Der Tod des jungen Tamilen wirft einmal mehr grundsätzliche Fragen auf. Er muss politische Konsequenzen haben:

  1. Warum hat die Ausländerbehörde des Landkreis Osnabrück auf Vollziehung von Abschiebungshaft bestanden, obwohl das Innenministerium die Ausländerbehörden per Erlass vom 28.11.1995 unmissverständlich aufgefordert hat, dass die Anordnung von Sicherungshaft gem. § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AuslG bei Asylsuchenden nicht anzuwenden ist? Ausdrücklich schreibt der Erlass den Ausländerbehörden darüber hinaus vor: "Macht die Ausländerin oder der Ausländer glaubhaft, sich einer Abschiebung nicht entziehen zu wollen, soll grundsätzlich von der Anordnung der Sicherungshaft abgesehen werden."

  2. Arumugasamy Subramaniam ist in Begleitung eines befreundeten Fuhrunternehmers selbständig und freiwillig zur Ausländerbehörde gegangen. Vor diesem Hintergrund lässt sich schwerlich behaupten, Arumugasamy habe sich der Abschiebung entziehen wollen. Der Fuhrunternehmer hat überdies mehrfach unmissverständlich erklärt, er stehe persönlich dafür gerade, dass der junge Tamile nicht untertauchen werde. Der faktische Aufenthaltsort des Betroffenen in Ahrensberg war den Behörden bekannt. Der Landkreis Osnabrück ließ jedoch verlauten, man habe mit der Ermöglichung einer freiwilligen Ausreise "schlechte Erfahrungen" gemacht.
  3. Der Tod des jungen Tamilen ist für uns ein deprimierender Anlass zu der Forderung an Bundes- und Landesregierung, Abschiebungshaft endlich im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu überprüfen. Auch eine Abschiebungshaftanstalt, in der wie in Langenhagen vergleichsweise gute Haftbedingungen vorzufinden sind, bleibt ein Gefängnis und kann verzweifelte Menschen nicht davor schützen, sich in ihrer Not das Leben zu nehmen. Angesichts der erschreckend hohen Zahl von Selbsttötungen in Abschiebungshaft oder aus Angst vor der Abschiebung seit 1993 gehört das gesamte System der gegenwärtigen Abschiebungspraxis auf den politischen Prüfstand und abgeschafft. Seit 1993 haben sich bundesweit 85 Menschen angesichts ihrer bevorstehenden Abschiebung selbst das Leben genommen oder starben bei dem Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen. Im gleichen Zeitraum gabe es 201 Suizidversuche oder schwerwiegende Selbstverletzungen, davon 116 in Abschiebungshaft.
  4. Der Landesregierung ist darüber hinaus vorzuwerfen, dass sie ihre Aufsichtspflicht gegenüber den Ausländerbehörden offenbar wenig ernst nimmt. Das Verhalten vieler Ausländerbehörden, insbesondere auch des Landkreis Osnabrück, Abschiebungshaft regelmäßig und nicht etwa im Sinne der o.g. Anordnung anzuwenden, ist bekannt, hat aber in der Vergangenheit offensichtlich zu keinerlei Sanktionen und Klarstellungen den behörden gegenüber geführt.
  5. Schließlich fordern wir erneut die Landesregierung auf, angesichts der eskalierenden Bürgerkriegskämpfe Abschiebungen nach Sri Lanka auszusetzen. Insbesondere junge Tamilen im wehrfähigen Alter laufen Gefahr, nach ihrer Ankunft in Colombo der Unterstützung der Guerillaorganisation "Tamil Tiger" bezichtigt und verfolgt zu werden. Auch Arumugasamy Subramaniam hatte offenbar große Angst vor einer Inhaftierung und Misshandlung durch die srilankische Polizei. Der Suizid des jungen Flüchtlings hätte durch einen rechtzeitigen Abschiebungsstopp vermieden werden können.
Für Samstag, den 16.12.2000 plant der Internationale Menschenrechtsverein Bremen eine Trauerkundgebung in Hannover. Weitere Infos unter http://www.humanrights.de

Presseerklärung des Förderverein Niedersächsischer Flüchtlingsrat e. V.
Junger Mann aus Sri Lanka wählte Freitod
Artikel: Freitod des 17-jährigen alarmiert den Verein für Menschenrechte