|
|
|||||
|
Home » Archiv » Presseerklärung des Förderverein Niedersächsischer Flüchtlingsrat e. V.
Suizid in der zentralen Abschiebungshaftanstalt
Langenhagen
Am Morgen des 8. Dezember erhängte
sich in der Abschiebungshaftanstalt Langenhagen der tamilische Flüchtling
Arumugasamy Subramaniam an seinen Schnürsenkeln. Drei Tage später
sollte er abgeschoben werden. Wir sind erschüttert über seinen
Tod.
Wir trauern um Arumugasamy Subramaniam Flüchtlingsrat fordert politische Konsequenzen Der 17-jährige Tamile war am Mittwoch nach über fünfjährigem Aufenthalt in Deutschland festgenommen und am Donnerstag in die Abschiebungshaftanstalt nach Langenhagen eingeliefert worden. Nach den Aussagen seiner Freunde und Verwandten hatte er große Angst vor einer Rückkehr nach Sri Lanka, wo er befürchtete, sofort inhaftiert zu werden. Arumugasamy Subramaniam war offiziell in Melle bei Osnabrück gemeldet, wo er sich jedoch tatsächlich kaum aufhielt: Die Familie seines Onkels in Ahrensberg (NRW), die seit 1997 die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, bemühte sich mit Hilfe eines Rechtsanwaltes intensiv darum, den alleinstehenden Jungen zu adoptieren - Arumugasamy Subramaniam war für die Familie wie ein eigener Sohn. Sein Aufenthalt in Ahrensberg war zwar nicht erlaubt, jedoch wurde sein Aufenthalt durch die Ausländerbehörde augenzwinkernd geduldet. Eine Umverteilung nach Ahrensberg wurde von der dortigen Ausländerbehörde zwar befürwortet, von der Ausländerbehörde in Osnabrück jedoch nicht zugelassen. Das eingeleitete Adoptionsverfahren wollte der Landkreis Osnabrück nach rechtskräftiger Ablehnung des Asylantrags nicht mehr abwarten. Der Landkreis forderte den jungen Mann auf, bis zum 13.11.2000 eine Erklärung über eine freiwillige Ausreise abzugeben. Unter Hinweis auf einen Eilantrag vor dem VG Osnabrück, der am 25.11.2000 abgelehnt wurde, bat Rechtsanwalt Londzec die Ausländerbehörde um einen Aufschub. In Begleitung eines Freundes, des Fuhrunternehmers H. aus Ahrensberg, begab sich Arumugasamy Subramaniam am 6.12.2000 zur Ausländerbehörde, um das weitere Vorgehen abzusprechen. Dort spielte sich dann folgendes ab: Die Ausländerbehörde Osnabrück ließ die beiden unter einem Vorwand auf dem Gang warten und holte die Polizei. Der Junge fing an zu weinen. Der Fuhrunternehmer H. bat die Ausländerbehörde händeringend darum, dem Tamilen die freiwillige Ausreise zu ermöglichen, für die er persönlich geradestehen wollte. Dennoch bestand die Ausländerbehörde auf Abschiebungshaft. Am 07.12.2000 wurde Arumugasamy nach Bestätigung des Haftbeschlusses durch den Haftrichter in die Abschiebungshaftanstalt nach Langenhagen eingewiesen. Rechtsanwalt Londzec stellte noch einmal einen Antrag auf Aussetzung der Haft, biss jedoch bei der Ausländerbehörde auf Granit. Auch der Fuhrunternehmer H. unternahm einen erneuten vergeblichen Versuch, die Ausländerbehörde zu bewegen, die freiwillige Ausreise zu ermöglichen. Am Morgen des folgenden Tages beging Arumugasamy Selbstmord. Seine Adoptivmutter erlitt nach Erhalt dieser Nachricht einen Schock. Der Tod des jungen Tamilen wirft einmal mehr grundsätzliche Fragen auf. Er muss politische Konsequenzen haben:
Arumugasamy Subramaniam ist in Begleitung eines befreundeten Fuhrunternehmers selbständig und freiwillig zur Ausländerbehörde gegangen. Vor diesem Hintergrund lässt sich schwerlich behaupten, Arumugasamy habe sich der Abschiebung entziehen wollen. Der Fuhrunternehmer hat überdies mehrfach unmissverständlich erklärt, er stehe persönlich dafür gerade, dass der junge Tamile nicht untertauchen werde. Der faktische Aufenthaltsort des Betroffenen in Ahrensberg war den Behörden bekannt. Der Landkreis Osnabrück ließ jedoch verlauten, man habe mit der Ermöglichung einer freiwilligen Ausreise "schlechte Erfahrungen" gemacht. Presseerklärung des Förderverein Niedersächsischer Flüchtlingsrat
e. V.
|
||||||||||||||||||||||||||
|
Impressum - Site by warpturbine |