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Tödliche Asylpraxis in Deutschland forderte ein weiteres Opfer

Wir trauern um Arumugasamy Subramaniam, der in Deutschland Schutz für sein Leben suchte und doch hier nur seinen Tod fand
Am Morgen des 8. Dezember 2000 erhängte sich der junge tamilische Flüchtling Arumugasamy Subramaniam in der JVA Hannover-Langenhagen aus Angst vor seiner drohenden Abschiebung an seinen Schnürsenkeln. Drei Tage später sollte er nach Sri Lanka abgeschoben werden. Wir sind erschüttert über seinen Tod und empört über das unmenschliche Vorgehen der verantwortlichen Ausländerbehörde in Osnabrück, die trotz offenstehender Alternativen darauf beharrte, die Abschiebung durchzuführen. Gleichermaßen sind wir empört über die anhaltende dickfellige Ignoranz der Behörden und Gerichte gegenüber der begründeten Angst von tamilischen Flüchtlingen vor politischer Verfolgung in Sri Lanka.

Der Selbstmord von Arumugasamy Subramaniam ist eine furchtbare Anklage an die praktizierte Asylpolitik in Deutschland. Es handelt sich hierbei nicht um ein tragisches Einzelschicksal eines labilen Menschen, der mit seinem Leben nicht zurecht kam. Arumugasamy Subramaniam mußte 1996 seine Familie und Freunde verlassen und aus Sri Lanka fliehen. Er kam nach Deutschland, um sein Leben zu schützen. Doch die Gleichgültigkeit und Ignoranz der Ausländerbehörde und des Verwaltungsgerichts in Osnabrück nahmen ihm diesen Lebenswillen, so daß er letztlich den Selbstmord der qualvollen Gewißheit über Erniedrigung, Folter und drohender Ermordung in Sri Lanka vorzog. Er sah keinen anderen Ausweg, als sich das Leben zu nehmen, um der politischen Verfolgung zu entgehen, die ihm von den Entscheidungsinstanzen im Asylverfahren nicht geglaubt wurde.
Um 10 Uhr morgens hatten Beamte der Justizvollzugsanstalt den jungen Tamilen tot aufgefunden. Man sollte annehmen, daß nach einem solchen Vorfall, umgehend Konsequenzen aus der offensichtlichen Fehleinschätzung der Asylinstanzen gezogen würden. In jedem anderen europäischen Land wäre dies der Fall gewesen. Aus Niedersachsen jedoch wurde, schon eine Stunde später, um 11 Uhr 15,  der 26-jährige Tamile Shankar, der zuvor in derselben Abschiebehaftantalt in Langenhagen festgehalten wurde, nach Sri Lanka abgeschoben.

Bereits vor einem Jahr hatte sich der 39-jährige Tamile Veluppillai Balachandran in der Abschiebehaft in Moers erhängt, nachdem sein verzweifelter Hungerstreik und seine Warnung, sich eher das Leben zu nehmen, als in die Hände seiner Peiniger ausgeliefert zu werden, ignoriert worden war. Nach seinem Tod war kein Aufschrei in der deutschen Öffentlichkeit zu vernehmen. Man sah auch keine PolitikerInnen, die betroffene Gesichter zogen und ihr Bedauern aussprachen. Wie nach dem Mord an dem sudanesischen Flüchtling Mohamed Amir Ageeb, den Bundesgrenzschutzbeamte bei seiner Abschiebung im Juni 1999 getötet hatten, wurde niemand zur Verantwortung gezogen. In Belgien mußte 1998 der Innenminister nach internationalen Protesten wegen des Todes der Nigerianerin Semira Adamu, die während ihrer Abschiebung brutal erstickt wurde, sein Amt niederlegen. In Deutschland hingegen wurde der Ehefrau und der Tochter von Vellupillai Balachandran nicht einmal die Einreise nach Deutschland gestattet, um an der Trauerfreier teilnehmen zu können.

Der Selbstmord von Vellupillai Balachandran  hätte schon damals einen Abschiebestop nach Sri Lanka zur Folge haben müssen. Statt dessen ist die ungerechte Asylrechtsprechung gegenüber tamilischen Asylsuchenden noch weiter verschärft worden, obwohl die politischen Entwicklungen in Sri Lanka zunehmend unberechenbarer werden und die gewalttätigen Ausschreitungen gegen die tamilische Bevölkerung derart eskalieren, daß europäische Nachbarstaaten, wie Großbritannien seit Monaten einen Abschiebestop nach Sri Lanka verfügt haben.

In dem Moerser Abschiebegefängnis, in dem sich Vellupillai Balachandran das Leben nahm, begannen vier tamilische Flüchtlinge Anfang September diesen Jahres einen zunächst unbefristeten Hungerstreik gegen ihre Abschiebung und die ungerechte Abschiebepolitik, von der mittlerweile im gesamten Bundesgebiet über 6000 tamilische Flüchtlinge bedroht sind. Aus diesem mutigen Protest entwickelte sich eine bundesweite Kampagne für einen Abschiebestop nach Sri Lanka, die vor allem in den letzten Monaten die Landesregierungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen konfrontierte. Während sich daraufhin der Petitionsausschuß des Landtages in NRW, angesichts der eskalierenden Menschenrechtsverletzungen an der tamilischen Bevölkerung in Sri Lanka, für einen sofortigen, zumindest drei Monate andauernden Abschiebestop aussprach, erwägte das nordrhein-westfälische Innenministerium nicht eine Sekunde seine kaltschnäuzige Position zu verändern. Ein Vertreter des Innenministeriums in NRW hatte bei Verhandlungen im Oktober deutlich erklärt, daß ein Abschiebestop nach Sri Lanka außer Frage stünde, da es viel zu viele (in NRW ca. 3000) ausreisepflichtige tamilische Flüchtlinge gebe. Als stünde die Anzahl der tamilischen Flüchtlinge in irgendeiner Verbindung mit der Bedrohung, der diese Menschen im Falle einer Abschiebung ausgesetzt werden.  Diese Rechtfertigung zeigt die wahren Beweggründe für die unzähligen Abschiebungen in Folter und Tod. Dieselben Stimmen, die öffentlich und medienwirksam zur Zivilcourage gegen Fremdenfeindlichkeit, Unmenschlichkeit und Intoleranz aufrufen, haben eine Politik zu verantworten, die tatsächlich die kühnsten Wünsche der Neo-Nazis übertrifft.

Auch das Innenministerium in Niedersachen ist seit Monaten über die besorgniserregende Menschenrechtslage in Sri Lanka informiert und hat dennoch bisher keine erkennbaren Konsequenzen daraus gezogen – weder für die tamilischen Geschwister Mary Angela und Ravi Vincent Mathews, die seit Anfang August in Todesangst ihre Abschiebung in der JVA Langenhagen erwarten und sich mehrere Male an das Innenministerium wandten , noch nach dem tragischen Selbstmord von Arumugasamy Subramaniam, der sich schließlich in Todesangst vor der Abschiebung selbst erhängte.
Wir fragen uns, wie viele Menschen noch in deutschen Abschiebegefängnissen und in srilankischen Gefängnissen in der Untersuchungshaft sterben müssen, bis dieser menschenverachtenden Abschiebepolitik ein Ende gesetzt wird?

Während alle Welt die letzten Vorbereitungen für das Weihnachtsfest treffen, malt sich die tamilische Christin Mary-Angela Mathews in der Abschiebehaft aus, was ihr nach der Abschiebung in Sri Lanka droht. Wird sie in der Untersuchungshaft mehrfach von srilankischen Polizei- und Sicherheitskräften vergewaltigt werden, wie die Tamilin Nidarshini, die seit ihrer Flucht aus Sri Lanka im Landkreis Oldenburg lebt und ebenfalls von Abschiebung bedroht ist, da das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, die Ansicht vertritt, daß die Vergewaltigung durch Staatssicherheitskräfte keinen Akt der politischen Verfolgung darstellt? Was wird mit ihrem Bruder Ravi Vincent geschehen, wenn er abgeschoben wird? Wird er spurlos verschwinden, wie ihre beiden Brüder, die mitsamt ihren Familien seit fünf Jahren unauffindbar sind?

Uns tamilischen Flüchtlingen bleibt keine andere Wahl, als gegen die Zerstörung des Asylrechts vorzugehen, bis diese regelrechte ethnische Säuberungspolitik der Regierung, die schon zu viele Menschenleben unserer Angehörigen und Freunde gefordert hat, ein Ende findet.

Wir bitten Sie, uns zu unterstützen, in dem Sie sich für die tamilischen Flüchtlinge in Niedersachsen einsetzen, die von Abschiebung bedroht sind. Bitte senden Sie ein Protestschreiben an das Niedersächsische Innenministerium und fordern Sie dieses dazu auf;

- angesichts der eklatanten Menschenrechtslage umgehend einen Abschiebestop nach Sri Lanka zu verhängen,
- die tamilischen Geschwister Mary Angela und Ravi Vincent Mathews aus der Abschiebehaft zu entlassen,
- die Abschiebemaßnahmen gegen die Geschwister Mathews und die Tamilin Nidarshini zu beenden
- und die verantwortlichen Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde Osnabrück für ihr unmenschliches Vorgehen gegen Arumugasamy Subramaniam zur Rechenschaft zu ziehen.

Niedersächsisches Innenministerium
Innenminister Heiner Bartling
Postfach 221, 30002 Hannover
Fax: 0511-120 6550

Bitte senden Sie auch eine Kopie an den Internationalen Menschenrechtsverein Bremen
Fax : 0421-5577094
 

Solidaritätsgruppe für das Selbstbestimmungsrecht der Tamilen
August Bebel-Str. 62, 33602 Bielefeld 
Tel.: 0208-20599106 Fax: 0521-9891586
Internationaler Menschenrechtsverein Bremen e.V.
Wachmannstr. 81 - 28209 Bremen 
Tel: 0421 5577093   Fax: 0421 5577094 
Email: mail@humanrights.de

 
Diese Demonstration wir unterstützt von:
AMFN, Anaabee Buchladen, Anti Expo AG, Antifa3000, AStA der Evangelischen Fachhochschule, AStA der Universität Hannover, Asyle e.V., Autonome SanitäterInnen, Dritte Welt Forum Hannover, Ermittlungsausschuß Hannover, Flüchtlingsbüro, Frauen Lesben Gruppe EXTERN, Freie ArbeiterInnen Union Hannover, Graswurzelrevolution - Gewaltfreie AnarchistInnen Hannover, IAF Verband binationaler Familien & Partnerschaften, IIK Initiative für ein internationales Kulturzentrum, Infoladen Korn, Jugend Antifa Cafe, Kargah, KFS Kooperative Flüchtlings Solidarität, M.A.D., MFS Medizinische Flüchtlings Solidarität, Netzwerk Flüchtlingshilfe und Menschenrechte e.V., Niedersächsischer Flüchtlingsrat, PDS Hannover, Red. Internationales Radio Flora, Rote Aktion Kornstraße, [´solid] die sozialistische Jugend Niedersachsen, The VOICE Africa Forum Jena, UJZ Kornstraße, Wagenplatz List

Presseerklärung des Förderverein Niedersächsischer Flüchtlingsrat e. V.

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