Auslöser der heutigen Aktion ist zum einen der bislang ungeklärte
Tod unseres Mitbewohners Sama und die Tuberkoloseerkrankung eines weiteren
Mitbewohners.
Erst nach massivem Drängen unsererseits und vieler Nachfragen
lokaler und überregionaler Zeitungen willigte das Gesundheitsamt endlich
ein, nicht nur die direkten Mitbewohner des Tuberkulosekranken zu untersuchen,
sondern auch die anderen Bewohner des Asylheims in der Benzstr. Nr. 5.
Allerdings mussten wir 10 Tage auf unseren Untersuchungstermin warten,
während für uns zuständige Amtsmitarbeiter sofort nach Bekanntgabe
der Diagnose untersucht wurden.
Deshalb sagen wir jetzt: Schluss mit der Diskriminierung von Flüchtlingen!
Wir wollen nicht nur auf die menschenunwürdigen Lebensbedingungen
aufmerksam machen, sondern wir fordern den Landkreis gleichzeitig auf,
diese Lebensbedingungen zu verbessern.
Mit welchen Problemen werden wir täglich konfrontiert?
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die Wohnsituation für AsylbewerberInnen ist menschenunwürdig.
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Wir müssen in Heimen wohnen, wo jedem Flüchtling laut Gesetz
4,5 m² Wohnfläche zur Verfügung stehen. -Für einen
deutschen Schäferhund müssen 12 m² bereitgehalten werden.
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Flüchtlinge leben in überfüllten Räumen, was keinen
Sinn für Verantwortung oder Besitz vermittelt. Im Heim in der Benzstrasse
etwa müssen sich 14 Personen 2 Toiletten, 2 Duschen und eine Küche
teilen.
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Für ein Zimmer im Asylheim müssen unter anderem bis zu 230 €
im Monat erstattet werden. Für diesen Preis können Privatwohnungen
angemietet und bei vorhandener Arbeitserlaubnis durch uns selbst finanziert
werden.
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Die Residenzpflicht legt fest, dass wir uns ohne ausdrückliche Erlaubnis
nur im Landkreis Böblingen bewegen dürfen.
Dieses Gesetz ist einzigartig auf der Welt und hat es bislang in
ähnlicher Form nur einmal in einem anderen Land gegeben: in
Südafrika, wo es Schwarzen nicht erlaubt war, bestimmte Gebiete zu
betreten. Das Recht auf Asyl, wie es in Artikel 16 GG einmal vorgesehen
war, existiert faktisch nicht mehr! Nicht die Frage der Verfolgung selbst
ist relevant, sondern die Frage nach den Verfolgern. Da vielen Flüchtlingen,
die etwa dem Steinzeit-Regime der Taliban in Afghanistan entkommen konnten,
"nichtstaatliche Verfolgung" unterstellt wird, bekommen sie nur einen Aufenthaltsstatus
nach der Genfer Flüchtlingskonvention - nicht nach Artikel 16 GG.
Die Asylerkennungsquote nach Artikel 16 von knapp 3 % sagt daher nichts
aus über die tatsächliche Verfolgung. Wenn Flüchtlinge über
einen "sicheren Drittstaat" einreisen, wird ihr Fall ohnehin abgewiesen.
Interessant zu wissen, dass Deutschland selbst etwa vor britischen Gerichten
nicht mehr als "sicherer Drittstaat" gilt.
Diese Liste ist leider noch nicht vollständig. Die Existenz von
Abschiebehaftanstalten, die monatelange Internierung selbst von Kindern
am Frankfurter Flughafen, die Stigmatisierung von Flüchtlingen
durch Politiker, eine Umkehr in der Außenpolitik - Themen, die auf
die politische Tagesordnung gehören!
Für uns Flüchtlinge ist diese Situation eine Tragödie,
für manche von uns eine menschliche Katastrophe.
Wenn Integration mehr als eine Vision ist, muss die Stimme der potentiellen
Opfer gehört werden!
V.i.S.d.P. Valentine Eben |