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Mahnwache gegen die drohende Abschiebung von Nezir Sayin und seiner Familie

Forderung nach Unterstützung der kurdischen Bemühungen für Frieden, Freiheit und Anerkennung ihrer Identität statt Abschiebungen in Verfolgung und Folter

Photos der Mahnwache: (No. 1) (No. 2) (No.3) (No. 4) (No. 5) (No. 6) (No. 7)
Presse: (Frankfurter Rundschau vom 12. April) (Taz vom 11. April)
Bürgermeister Henning Scherf begrüsst die Teilnehmer der Mahnwache: (No. 1) (No. 2)

Seit Jahrzehnten werden die Bestrebungen der kurdischen Bevölkerung nach Freiheit, einem gerechten Frieden und der Anerkennung ihrer Identität in der Türkei erbarmungslos unterdrückt. Trotz der Beendigung des 15-jährigen Krieges und der enormen Friedensanstrengungen von kurdischer Seite lassen weiterhin demokratische Entwicklungen, wirtschaftliche und soziale Neuordnungen innerhalb der Türkei auf sich warten. Moralische Werte der Gesellschaft, die dem Krieg zum Opfer fielen, werden unbeachtet gelassen.
Wege für eine friedliche Lösung der kurdischen Frage und ein gleichberechtigtes Leben miteinander stehen offen. Doch die Türkei setzt noch immer ihre Verleugnungspolitik gegenüber den Kurden fort.
Massenverhaftungen von kurdischen Studierenden, die ihr Recht auf muttersprachlichen Unterricht einfordern, Verfolgung und Repression gegen die kurdischen Friedensmütter und VertreterInnen der pro-kurdischen, politischen Partei HADEP zeigen, dass nach wie vor eklatante Menschenrechtsverletzungen an Kurdinnen und Kurden in der Türkei an der Tagesordnung sind. Noch ist in keinem Teil der Türkei ein wirklicher Frieden eingekehrt.
Dennoch werden kurdische Flüchtlinge, die aufgrund der politischen Verfolgung, des Krieges, der Vertreibung und Zerstörung in Deutschland Zuflucht gesucht haben, mittlerweile in Massen rücksichtslos in die Türkei abgeschoben – ungeachtet, ob diesen dort Verfolgung und Folter droht, oder nicht. Die ignorante und empörende Behandlung des Asylgesuchs von Nezir Sayin und seiner Familie ist nur ein Beispiel für die ungerechte Asylsprechung der deutschen Behörden und Gerichte gegenüber den kurdischen Asylsuchenden:
Nezir Sayin und seine Familie stammen aus der Kreisstadt Cizre, die noch heute – trotz Rückzug der Guerilla - offiziell zu den Ausnahmezustandsgebieten zählt. Er hatte sich in seiner Heimat politisch betätigt und war vor seiner Flucht im Jahre 1994 in Cizre als Miliz unterstützend für die PKK tätig gewesen. Nachdem einige seiner Mitstreiter von türkischen Sicherheitskräften inhaftiert wurden, entschloss er sich, mit seiner Familie das Land zu verlassen, da er befürchtete ebenfalls inhaftiert zu werden. Seine Eltern, die in Cizre zurückgeblieben waren, wurden daraufhin mehrfach von der Gendarmerie aufgesucht und nach seinem Verbleib befragt.
Mehrere Asylgesuche der Familie Sayin wurden seither abgelehnt, da Herr Sayin nicht in der Lage gewesen sei, seine politische Verfolgung nachzuweisen und darzulegen, dass er von den türkischen Sicherheitsbehörden gesucht werde.
Herr Sayin wandte sich schliesslich Ende letzten Jahres an Mitarbeiter des Niedersächsichen Flüchtlingsrates, die im Rahmen des bekannten und von der EU geförderten Türkei-Projektes, Recherchen zur Rückkehrgefährdung von kurdischen Asylsuchenden in der Türkei durchführen und dokumentieren. Durch Nachforschungen konnte sodann schriftlich belegt werden, dass Herr Sayin von einem ehemaligen Mitstreiter während dessen Gerichtsverfahren als PKK-Mitglied und Angehöriger der PKK-Miliz denunziert wurde und er somit im Fall seiner Rückkehr in der Türkei sehr wahrscheinlich von Inhaftierung und Folter bedroht sein würde.
Trotz Vorlage dieser Dokumente als Beweismittel für seine befürchtete politische Verfolgung lehnten das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und das zuständige Verwaltungsgericht in Stade einen Antrag auf Durchführung eines Folgeverfahrens erneut ab.
Das VG Stade bestätigte zwar zunächst die Richtigkeit der Angaben, argumentierte aber, dass in der Türkei offiziell keine Anklage gegen ihn erhoben wurde und eine politische Verfolgung demnach nicht zu befürchten sei.
Der Rechtsanwalt der Familie Sayin und die Experten des Recherche-Projekts widersprechen diesem Urteil entschieden und führen an, dass gegen Nezir Sayin zum jetzigen Zeitpunkt in der Türkei überhaupt keine Anklage erhoben werden könne, da er bislang nicht persönlich durch die Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaft vernommen wurde. Erst nach einer persönlichen Anhörung sei die Erhebung einer Anklage und die Ausstellung eines Haftbefehls möglich. Selbst wenn bisher kein Strafverfahren gegen ihn vor Gericht eingereicht wurde, sei eine Ermittlung durch die Polizei, Gendarmerie oder Anti-Terror-Abteilung durchaus wahrscheinlich. Solche Ermittlungsverfahren, die einem offiziellen Strafverfahren vorausgehen, unterlägen strengster Geheimhaltung, so dass Information für etwaige Recherchen unzugänglich bleiben würden.
Nezir Sayin, dem durch das ablehnende Urteil des VG Stade und die Bedrohung der eingeleiteten Abschiebung zunächst nur die Perspektive des Abtauchens in die Illegalität verblieb, strebt nun mit der Vertretung seines Anwaltes eine Beschwerde bis zum Verfassungsgericht oder notfalls vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof an. Um diesen rechtlichen Weg weiter verfolgen zu können, war er gezwungen sich der Ausländerbehörde in Osterholz-Scharmbeck freiwillig zu stellen. Während er in Abschiebehaft genommen wurde, erhielt seine Familie bis auf weiteres eine Duldung vom Landkreis.
Die Familie Sayin lebt seit nunmehr 8 Jahren im Landkreis Osterholz nahe Bremen, ein Kind wurde hier geboren, vier Kinder besuchten erfolgreich die Schule und begannen z.T. eine Berufsausbildung bevor Anfang diesen Jahres die Abschiebung eingeleitet wurde. Allein aufgrund von humanitären Aspekten wäre die Ausweisung einer Familie, deren Kinder den grössten Teil ihres Lebens in Deutschland verbracht haben, unvertretbar.
Durch sein exilpolitisches Engagement für eine Lösung der kurdischen Frage als Vorstandsmitglied des Med-Kulturzentrums in Bremen ist Nezir Sayin zusätzlich einer Verfolgungsgefahr in der Türkei ausgesetzt.

Wir protestieren daher aufs Schärfste gegen diesen ungerechten und inhumanen Plan der Abschiebung von Familie Sayin, fordern die sofortige Freilassung von Nezir Sayin und die Asylanerkennung für ihn und seine Familie !
Wir appellieren des weiteren an die Bundesregierung, als einer der wichtigsten Bündnis- und Wirtschaftspartner der Türkei, nicht nur mit Worten, sondern auch tatkräftig die kurdischen Friedensbemühungen zu unterstützen und sich für eine Wandlung in der Türkei einzusetzen.
Flüchtlinge werden nicht in ein Land abgeschoben, in dem Demokratie und Menschenrechte gewährleistet werden,  – sie kehren freiwillig zurück!

Med-Kulturzentrum e.V.
Westerstr. 16/18, 28199 Bremen, Tel. (0421) 59 75 589, Fax (0421) 59 75 630
Internationaler Menschenrechtsverein Bremen e.V.
Kontakt: C. Prass, Münchener Str. 17, 28215 Bremen, Tel. (0421) 55 77 093, Fax (0421) 55 77 094