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Mahnwache gegen die drohende
Abschiebung von Nezir Sayin und seiner Familie
Forderung nach Unterstützung
der kurdischen Bemühungen für Frieden, Freiheit und Anerkennung
ihrer Identität statt Abschiebungen in Verfolgung und Folter
Photos der Mahnwache: (No.
1) (No.
2) (No.3)
(No. 4)
(No. 5)
(No.
6) (No.
7)
Presse: (Frankfurter
Rundschau vom 12. April) (Taz
vom 11. April)
Bürgermeister Henning Scherf begrüsst
die Teilnehmer der Mahnwache: (No.
1) (No. 2)
Seit
Jahrzehnten werden die Bestrebungen der kurdischen Bevölkerung nach
Freiheit, einem gerechten Frieden und der Anerkennung ihrer Identität
in der Türkei erbarmungslos unterdrückt. Trotz der Beendigung
des 15-jährigen Krieges und der enormen Friedensanstrengungen von
kurdischer Seite lassen weiterhin demokratische Entwicklungen, wirtschaftliche
und soziale Neuordnungen innerhalb der Türkei auf sich warten. Moralische
Werte der Gesellschaft, die dem Krieg zum Opfer fielen, werden unbeachtet
gelassen.
Wege für eine friedliche Lösung
der kurdischen Frage und ein gleichberechtigtes Leben miteinander stehen
offen. Doch die Türkei setzt noch immer ihre Verleugnungspolitik gegenüber
den Kurden fort.
Massenverhaftungen von kurdischen Studierenden,
die ihr Recht auf muttersprachlichen Unterricht einfordern, Verfolgung
und Repression gegen die kurdischen Friedensmütter und VertreterInnen
der pro-kurdischen, politischen Partei HADEP zeigen, dass nach wie vor
eklatante Menschenrechtsverletzungen an Kurdinnen und Kurden in der Türkei
an der Tagesordnung sind. Noch ist in keinem Teil der Türkei ein wirklicher
Frieden eingekehrt.
Dennoch werden kurdische Flüchtlinge,
die aufgrund der politischen Verfolgung, des Krieges, der Vertreibung und
Zerstörung in Deutschland Zuflucht gesucht haben, mittlerweile in
Massen rücksichtslos in die Türkei abgeschoben – ungeachtet,
ob diesen dort Verfolgung und Folter droht, oder nicht. Die ignorante und
empörende Behandlung des Asylgesuchs von Nezir Sayin und seiner Familie
ist nur ein Beispiel für die ungerechte Asylsprechung der deutschen
Behörden und Gerichte gegenüber den kurdischen Asylsuchenden:
Nezir Sayin und seine Familie stammen aus
der Kreisstadt Cizre, die noch heute – trotz Rückzug der Guerilla
- offiziell zu den Ausnahmezustandsgebieten zählt. Er hatte sich in
seiner Heimat politisch betätigt und war vor seiner Flucht im Jahre
1994 in Cizre als Miliz unterstützend für die PKK tätig
gewesen. Nachdem einige seiner Mitstreiter von türkischen Sicherheitskräften
inhaftiert wurden, entschloss er sich, mit seiner Familie das Land zu verlassen,
da er befürchtete ebenfalls inhaftiert zu werden. Seine Eltern, die
in Cizre zurückgeblieben waren, wurden daraufhin mehrfach von der
Gendarmerie aufgesucht und nach seinem Verbleib befragt.
Mehrere Asylgesuche der Familie Sayin wurden
seither abgelehnt, da Herr Sayin nicht in der Lage gewesen sei, seine politische
Verfolgung nachzuweisen und darzulegen, dass er von den türkischen
Sicherheitsbehörden gesucht werde.
Herr Sayin wandte sich schliesslich Ende
letzten Jahres an Mitarbeiter des Niedersächsichen Flüchtlingsrates,
die im Rahmen des bekannten und von der EU geförderten Türkei-Projektes,
Recherchen zur Rückkehrgefährdung von kurdischen Asylsuchenden
in der Türkei durchführen und dokumentieren. Durch Nachforschungen
konnte sodann schriftlich belegt werden, dass Herr Sayin von einem ehemaligen
Mitstreiter während dessen Gerichtsverfahren als PKK-Mitglied und
Angehöriger der PKK-Miliz denunziert wurde und er somit im Fall seiner
Rückkehr in der Türkei sehr wahrscheinlich von Inhaftierung und
Folter bedroht sein würde.
Trotz Vorlage dieser Dokumente als Beweismittel
für seine befürchtete politische Verfolgung lehnten das Bundesamt
für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und das zuständige
Verwaltungsgericht in Stade einen Antrag auf Durchführung eines Folgeverfahrens
erneut ab.
Das VG Stade bestätigte zwar zunächst
die Richtigkeit der Angaben, argumentierte aber, dass in der Türkei
offiziell keine Anklage gegen ihn erhoben wurde und eine politische Verfolgung
demnach nicht zu befürchten sei.
Der Rechtsanwalt der Familie Sayin und die
Experten des Recherche-Projekts widersprechen diesem Urteil entschieden
und führen an, dass gegen Nezir Sayin zum jetzigen Zeitpunkt in der
Türkei überhaupt keine Anklage erhoben werden könne, da
er bislang nicht persönlich durch die Ermittlungsbehörden und
Staatsanwaltschaft vernommen wurde. Erst nach einer persönlichen Anhörung
sei die Erhebung einer Anklage und die Ausstellung eines Haftbefehls möglich.
Selbst wenn bisher kein Strafverfahren gegen ihn vor Gericht eingereicht
wurde, sei eine Ermittlung durch die Polizei, Gendarmerie oder Anti-Terror-Abteilung
durchaus wahrscheinlich. Solche Ermittlungsverfahren, die einem offiziellen
Strafverfahren vorausgehen, unterlägen strengster Geheimhaltung, so
dass Information für etwaige Recherchen unzugänglich bleiben
würden.
Nezir
Sayin, dem durch das ablehnende Urteil des VG Stade und die Bedrohung der
eingeleiteten Abschiebung zunächst nur die Perspektive des Abtauchens
in die Illegalität verblieb, strebt nun mit der Vertretung seines
Anwaltes eine Beschwerde bis zum Verfassungsgericht oder notfalls vor dem
Europäischen Menschenrechtsgerichtshof an. Um diesen rechtlichen Weg
weiter verfolgen zu können, war er gezwungen sich der Ausländerbehörde
in Osterholz-Scharmbeck freiwillig zu stellen. Während er in Abschiebehaft
genommen wurde, erhielt seine Familie bis auf weiteres eine Duldung vom
Landkreis.
Die Familie Sayin lebt seit nunmehr 8 Jahren
im Landkreis Osterholz nahe Bremen, ein Kind wurde hier geboren, vier Kinder
besuchten erfolgreich die Schule und begannen z.T. eine Berufsausbildung
bevor Anfang diesen Jahres die Abschiebung eingeleitet wurde. Allein aufgrund
von humanitären Aspekten wäre die Ausweisung einer Familie, deren
Kinder den grössten Teil ihres Lebens in Deutschland verbracht haben,
unvertretbar.
Durch sein exilpolitisches Engagement für
eine Lösung der kurdischen Frage als Vorstandsmitglied des Med-Kulturzentrums
in Bremen ist Nezir Sayin zusätzlich einer Verfolgungsgefahr in der
Türkei ausgesetzt.
Wir protestieren daher aufs Schärfste
gegen diesen ungerechten und inhumanen Plan der Abschiebung von Familie
Sayin, fordern die sofortige Freilassung von Nezir Sayin und die Asylanerkennung
für ihn und seine Familie !
Wir appellieren des weiteren an die Bundesregierung,
als einer der wichtigsten Bündnis- und Wirtschaftspartner der Türkei,
nicht nur mit Worten, sondern auch tatkräftig die kurdischen Friedensbemühungen
zu unterstützen und sich für eine Wandlung in der Türkei
einzusetzen.
Flüchtlinge werden nicht in ein Land
abgeschoben, in dem Demokratie und Menschenrechte gewährleistet werden,
– sie kehren freiwillig zurück!
Med-Kulturzentrum e.V.
Westerstr. 16/18, 28199 Bremen, Tel. (0421)
59 75 589, Fax (0421) 59 75 630
Internationaler Menschenrechtsverein Bremen
e.V.
Kontakt: C. Prass, Münchener Str. 17,
28215 Bremen, Tel. (0421) 55 77 093, Fax (0421) 55 77 094
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