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Unterstützen Sie Simone in ihrem Kampf gegen die behördlich verordnete Trennung von ihrem Ehemann



 

Der Nigerianer Joseph Sunday kam in Jahre als Asylsuchender nach Deutschland. 1997 lernte er Simone Liebermann kennen, und die beiden entwickelten eine grosse Zuneigung für einander. Sie versuchten sich so oft es möglich war gegenseitig zu besuchen. Aufgrund der räumlichen Beschränkungspflicht für Asylbewerber (Residenzpflicht) war dies jedoch ein grosses Hindernis, zumal Joseph jedesmal eine Genehmigung seitens der Ausländerbehörde bedurfte, um seine Freundin in Würzburg zu besuchen. Dennoch entwickelten die beiden ihr Zusammenleben soweit, dass er ab Februar 1998 quasi permanent in Simones Wohnung lebte.

Dann wurde jedoch Josephs Asylantrag abgelehnt und er wurde aufgefordert, das Land zu verlassen, andererseits drohe ihm die Abschiebung nach Nigeria. Das war ein schwerer Schlag für das Paar, zumal sie bereits beschlossen hatten, ihr weiteres Leben gemeinsam zu verbringen. Eine Abschiebung hätte es für Joseph nahezu unmöglich gemacht, jemals wieder zu seiner Verlobten nach Deutschland zurückzukehren.

Deshalb entschlossen sie sich beide zur freiwilligen Ausreise. Simone Liebermann begleitete ihren Verlobten nach Lagos in Nigeria, um ihm einerseits bei der Einreise einen gewissen Schutz zu gewähren, andererseits auch, um ihn dort zu heiraten. In Deutschland wäre aufgrund der bürokratischen Hürden, die eine Eheschliessung mit einem nigerianischen Staatsangehörigen obliegen, die Heirat nicht mehr möglich gewesen, bevor die Ausländerbehörde Joseph abgeschoben hätte.

Am 8. Januar 1999 heirateten die beiden im Kreise von Josephs Familie. Am 26. Februar gingen die beiden zur deutschen Botschaft, um ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen. Obwohl der frisch verheiratete Sunday einen Rechtsanspruch auf einen Aufenthaltserlaubnis mit seiner Ehefrau in Deutschland hätte, erhielt er nicht mal ein Ablehnungsschreiben. Erst nach wiederholten Nachfragen und nach einem zweiten Antrag bei der noch schweigenden Botschaft bekam der Anwalt des Ehepaars ein Ablehnungsformschreiben ohne Name, der wortkarg mitteilte, dass es nicht notwendig sei eine solche Ablehnung zu begründen.   

Zurück in Deutschland schaltete Simone einen Rechtsanwalt ein. Dieser konnte dann nach einigen Monaten die Begründung der deutschen Botschaft für ihren Verdacht auf "Scheinehe" in Erfahrung bringen. Den Verdacht begründete die Botschaft erstens auf unterschiedlich angegebenen Angaben des Paares während der getrennten Befragung auf die Frage hin, seit wann sie gemeinsam in Würzburg lebten und zweitens auf unterschiedlichen Angaben zur Sprache, auf der sie sich unterhalten würden.

Der Rechtsanwalt legte dann am 2.Juli 1999 im Namen von Joseph eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung der Deutschen Botschaft ein. Inzwischen sind die beiden seit mehr als  vier Jahren miteinander verheiratet, ohne sich sehen zu können. Die Entscheidung des Gerichtes steht nach wie vor aus, und es ist nicht ersichtlich, wann ein Urteil gefällt werden wird.

Zu den Argumenten der deutschen Botschaft ist jedoch wichtig anzumerken, dass Joseph schon Ende 1997 mindestens jedes Wochenende, in der Wohnung seiner Freundin verbrachte, teilweise auch entgegen der Räumlichen Beschränkungspflicht für Asylbewerber (Residenzpflicht). Deshalb hat Simone dieses früheres Datum angegeben ab dem er regelmäßig (jede Wochenende) bei ihr zu Hause war, wohingegen Joseph einen späteren Zeitpunkt angab, nämlich den ab dem er fast gänzlich in der Wohnung seiner Freundin aufhielt.

Bzgl. der Sprache in der sich die beiden unterhalten gilt anzumerken, dass sie sich sowohl auf English, wie von Joseph angegeben, als auch auf Deutsch, wie von Simone angegeben unterhalten. Bei beiden ist es so, dass sie die Sprache des anderen zwar ganz gut zu verstehen gelernt haben, sich in der Sprache des anderen jedoch nicht so gut ausdrücken können, und deshalb die eigene Sprache sprechen, ein Phänomen im übrigen das bei vielen gemischtsprachlichen Beziehungen zu beobachten ist. Das Argument, sie würden gar nicht miteinander komunizieren können, ist schon von daher absurd, als dass Simone mit Joseph zusammen nach Nigeria gereist ist und einige Wochen bei seiner Familie lebte (während die Beamten bei der deutschen Botschaft in Lagos sich ausschliesslich in gepanzerten Fahrzeugen heraustrauen). Hinzukommt, dass Simone mindestens einmal die Woche mit ihrem Ehemann in Nigeria telefoniert, soweit es ihre finanzielle Lage erlaubt. Aufgrund ihrer schwierigen finanziellen Lage (sie macht z.Z. eine Ausbildung in Heidelberg) und auch aufgrund gesundheitlicher Probleme war es Simone bisher leider nicht mehr möglich ihren Ehemann in Nigeria zu besuchen. Der jetzige Zustand der behördlich verordneten Trennung ist jedoch nicht mehr länger hinnehmbar.

Darum bitten wir Sie, ein Protestfax an das Zuständige Verwaltungsgericht in Köln und an das Auswärtige Amt, oder rufen Sie die verantwortlichen stellen im Auswärtigen Amt an, und fragen Sie, warum sie den beiden hr recht zusammenzuleben verweigern, und bitten sie eine Lösung zu finden.

Verwaltungsgerichtliches Verfahren Joseph Sunday Lanrewaju gegen Bundesrepublik Deutschland wegen Visums zur Familienzusammenführung. AA/SG 20/1

Verwaltungsgericht Köln
Vorsitzender Richter der 12. Kammer: Dicke
Richter am Verwaltungsgericht: Bamberger, Maurer
Durchwahl 0221 / 2066 121Fax 0221 / 2066457Aktenzeichen 12 K 5363/99

Auswärtiges Amt, 
Berlin
Telefon 01888 / 17-0
Telefax 01888 / 17-3402
Bonn Telefon 0228 173722

Stadt Würzburg, Amt für öffentliche Ordnung, Staatsangehörigkeits-/Ausländerabteilung, 
Rückermainstrasse 2, 97070 Würzburg
Auskunft erteilt: Herr HEINZ Tel 0931-373390