Der Nigerianer
Joseph Sunday kam in Jahre als Asylsuchender nach Deutschland. 1997 lernte
er Simone Liebermann kennen, und die beiden entwickelten eine grosse Zuneigung
für einander. Sie versuchten sich so oft es möglich war gegenseitig
zu besuchen. Aufgrund der räumlichen Beschränkungspflicht für
Asylbewerber (Residenzpflicht) war dies jedoch ein grosses Hindernis, zumal
Joseph jedesmal eine Genehmigung seitens der Ausländerbehörde
bedurfte, um seine Freundin in Würzburg zu besuchen. Dennoch entwickelten
die beiden ihr Zusammenleben soweit, dass er ab Februar 1998 quasi permanent
in Simones Wohnung lebte.
Dann wurde jedoch Josephs Asylantrag abgelehnt
und er wurde aufgefordert, das Land zu verlassen, andererseits drohe ihm
die Abschiebung nach Nigeria. Das war ein schwerer Schlag für das
Paar, zumal sie bereits beschlossen hatten, ihr weiteres Leben gemeinsam
zu verbringen. Eine Abschiebung hätte es für Joseph nahezu unmöglich
gemacht, jemals wieder zu seiner Verlobten nach Deutschland zurückzukehren.
Deshalb entschlossen sie sich beide zur freiwilligen
Ausreise. Simone Liebermann begleitete ihren Verlobten nach Lagos in Nigeria,
um ihm einerseits bei der Einreise einen gewissen Schutz zu gewähren,
andererseits auch, um ihn dort zu heiraten. In Deutschland wäre aufgrund
der bürokratischen Hürden, die eine Eheschliessung mit einem
nigerianischen Staatsangehörigen obliegen, die Heirat nicht mehr möglich
gewesen, bevor die Ausländerbehörde Joseph abgeschoben hätte.
Am 8. Januar 1999 heirateten die beiden im
Kreise von Josephs Familie. Am 26. Februar gingen die beiden zur deutschen
Botschaft, um ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen.
Obwohl der frisch verheiratete Sunday einen Rechtsanspruch auf einen Aufenthaltserlaubnis
mit seiner Ehefrau in Deutschland hätte, erhielt er nicht mal ein
Ablehnungsschreiben. Erst nach wiederholten Nachfragen und nach einem zweiten
Antrag bei der noch schweigenden Botschaft bekam der Anwalt des Ehepaars
ein Ablehnungsformschreiben ohne Name, der wortkarg mitteilte, dass es
nicht notwendig sei eine solche Ablehnung zu begründen.
Zurück in Deutschland schaltete Simone
einen Rechtsanwalt ein. Dieser konnte dann nach einigen Monaten die Begründung
der deutschen Botschaft für ihren Verdacht auf "Scheinehe" in Erfahrung
bringen. Den Verdacht begründete die Botschaft erstens auf unterschiedlich
angegebenen Angaben des Paares während der getrennten Befragung auf
die Frage hin, seit wann sie gemeinsam in Würzburg lebten und zweitens
auf unterschiedlichen Angaben zur Sprache, auf der sie sich unterhalten
würden.
Der Rechtsanwalt legte dann am 2.Juli 1999
im Namen von Joseph eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht
gegen die Entscheidung der Deutschen Botschaft ein. Inzwischen sind die
beiden seit mehr als vier Jahren miteinander verheiratet, ohne sich
sehen zu können. Die Entscheidung des Gerichtes steht nach wie vor
aus, und es ist nicht ersichtlich, wann ein Urteil gefällt werden
wird.
Zu den Argumenten der deutschen Botschaft
ist jedoch wichtig anzumerken, dass Joseph schon Ende 1997 mindestens jedes
Wochenende, in der Wohnung seiner Freundin verbrachte, teilweise auch entgegen
der Räumlichen Beschränkungspflicht für Asylbewerber (Residenzpflicht).
Deshalb hat Simone dieses früheres Datum angegeben ab dem er regelmäßig
(jede Wochenende) bei ihr zu Hause war, wohingegen Joseph einen späteren
Zeitpunkt angab, nämlich den ab dem er fast gänzlich in der Wohnung
seiner Freundin aufhielt.
Bzgl. der Sprache in der sich die beiden unterhalten
gilt anzumerken, dass sie sich sowohl auf English, wie von Joseph angegeben,
als auch auf Deutsch, wie von Simone angegeben unterhalten. Bei beiden
ist es so, dass sie die Sprache des anderen zwar ganz gut zu verstehen
gelernt haben, sich in der Sprache des anderen jedoch nicht so gut ausdrücken
können, und deshalb die eigene Sprache sprechen, ein Phänomen
im übrigen das bei vielen gemischtsprachlichen Beziehungen zu beobachten
ist. Das Argument, sie würden gar nicht miteinander komunizieren können,
ist schon von daher absurd, als dass Simone mit Joseph zusammen nach Nigeria
gereist ist und einige Wochen bei seiner Familie lebte (während die
Beamten bei der deutschen Botschaft in Lagos sich ausschliesslich in gepanzerten
Fahrzeugen heraustrauen). Hinzukommt, dass Simone mindestens einmal die
Woche mit ihrem Ehemann in Nigeria telefoniert, soweit es ihre finanzielle
Lage erlaubt. Aufgrund ihrer schwierigen finanziellen Lage (sie macht z.Z.
eine Ausbildung in Heidelberg) und auch aufgrund gesundheitlicher Probleme
war es Simone bisher leider nicht mehr möglich ihren Ehemann in Nigeria
zu besuchen. Der jetzige Zustand der behördlich verordneten Trennung
ist jedoch nicht mehr länger hinnehmbar.
Darum bitten wir Sie, ein Protestfax an
das Zuständige Verwaltungsgericht in Köln und an das Auswärtige
Amt, oder rufen Sie die verantwortlichen stellen im Auswärtigen Amt
an, und fragen Sie, warum sie den beiden hr recht zusammenzuleben verweigern,
und bitten sie eine Lösung zu finden.
Verwaltungsgerichtliches Verfahren Joseph
Sunday Lanrewaju gegen Bundesrepublik Deutschland wegen Visums zur Familienzusammenführung.
AA/SG 20/1
Verwaltungsgericht Köln
Vorsitzender Richter der 12. Kammer: Dicke
Richter am Verwaltungsgericht: Bamberger,
Maurer
Durchwahl 0221 / 2066 121Fax 0221 / 2066457Aktenzeichen
12 K 5363/99
Auswärtiges Amt,
Berlin
Telefon 01888 / 17-0
Telefax 01888 / 17-3402
Bonn Telefon 0228 173722
Stadt Würzburg, Amt für öffentliche
Ordnung, Staatsangehörigkeits-/Ausländerabteilung,
Rückermainstrasse 2, 97070 Würzburg
Auskunft erteilt: Herr HEINZ Tel 0931-373390

|