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Öffentliche Rede
Wir haben im August 1999 aus Liebe in Lilienthal geheiratet und wollten uns nach 3 Monaten Wartezeit auf die Aufenthaltsgenehmigung meines Mannes ein neues Leben aufbauen. Einige Tage nach unserer Heirat stand ein Polizist vor unserer Haustür und wollte meinen Mann verhaften. Er war Gott sei Dank in der Moschee. Wir hatten vorher keine Benachrichtigung bekommen, auch wollte der Polizist mir nicht den Haftbefehl zeigen und auch nicht sagen, worum es ging. Nachdem ich unsere Rechtsanwältin anrufen wollte, blätterte er in dem Haftbefehl und sagte: "200,-- DM gehen auch." Später stellten wir fest, dass mein Mann vor Monaten von einem Gericht zu 200,-- DM Geldstrafe verurteilt worden war, ferner zu ca. 695,-- DM Gerichts- und Anwaltskosten, und zwar, weil er seine "Residenzpflicht" verletzt hatte. Er sollte von seinen 95,-- DM monatlichen Barbezügen (Sozialhilfe) jeweils 50,-- DM überweisen. Ich überwies die gesamte Summe. Am 15.11.99 gingen wir zum Ausländeramt Bremen, um die beantragte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Dort wurden meinem Mann Papiere vorgelegt, dass er innerhalb von 7 Tagen das Land zu verlassen habe, um sein Einreisevisum zu holen. Sein Pass wurde ihm abgenommen. Wir haben vorher und bis heute keinen schriftlichen Ablehnungsbescheid mit Begründung erhalten. Mein Bitten bei dem zuständigen Abteilungsleiter, er solle doch anders entscheiden, hatte keinen Erfolg, obwohl Herr Meyer, wie er sagte, auch anders hätte entscheiden können. An diesem Tag habe ich nicht mehr geglaubt, dass ich in Deutschland im Jahre 1999 lebe! Ich konnte es nicht fassen und habe ernsthaft mit dem Gedanken gespielt, sofort im Ausländeramt aus dem Fenster zu springen. In unserer Verzweiflung suchten wir eine neue Rechtsanwältin auf, die sich dafür eingesetzt hat, dass mein Mann seinen Aufenthalt bekommt. Aber auch die Gerichte und der Innensenator berufen sich auf Paragraphen, sie richten und bestimmen über unsere Ehe, ohne mit uns gesprochen zu haben. Mein Mann hat nach seiner Ausreise das Recht der Wiedereinreise wegen der Familienzusammenführung. Dieser Akt der Ausreise und Wiedereinreise hört sich zunächst einfach an. Welche Ängste, Nöte und Verzweiflung aber mit diesem amtlich verfügten Eingriff entstanden sind, kann man nur ermessen, wenn man einmal eine solche Situation selbst erlebt hat. Versuchen Sie, sich einmal vorzustellen, dass Ihnen eine junge Angestellte oder ein junger Mann in einer Behörde vorschreibt, dass Ihr Ehepartner/Ehepartnerin innerhalb von 1 Woche das Land zu verlassen habe, andernfalls würde er verhaftet und abgeschoben und das würde sehr teuer. Seine Identität würde ihm genommen, indem man einfach seinen Pass einbehält und er darf sich nur noch in der Stadt aufhalten, in der er gemeldet ist. Wenn Sie dann um ein Gespräch bitten, wird in einem Ton mit Ihnen gesprochen, als seien Sie der letzte Dreck. Die Rückreise ist ungewiss, wie es in manchen Fällen nachweisbar ist. Frauen haben dem Menschenrechtsverein berichtet, dass sie seit Jahren auf die Wiedereinreise ihres Mannes warten. Können Sie sich den Schmerz vorstellen, der uns menschlich damit zugefügt wird, dass unsere liebevolle Beziehung so rücksichtslos auseinandergerissen werden soll? Verzweiflung, Ohnmacht, ein Wechsel zwischen Hoffnung und Resignation sowie Wut und Existenz-Ängste bestimmen seitdem unser Leben. Aber das alleine reichte dem Ausländeramt nicht aus. Nachdem meinem Mann eine Bleibefrist eingeräumt wurde aufgrund meines desolaten psychischen Zustands wegen des erlittenen Traumas am 15.11.99, wurde unsere Rechtsanwältin informiert, dass ich einen Therapienachweis zu erbringen habe und ferner eine Therapie machen müsse, deren Ziel es sein sollte, mich auf die Ausreise meines Mannes vorzubereiten. Hiermit wird die Meinung bestätigt, dass Frauen, die schwarze Männer heiraten, verrückt seien und in eine Therapie gehören. Das Ausländerrecht ist Länderrecht. Unsere Heirat ist aber Bundesrecht. Es kann und darf nicht sein, dass sich Länder wie Bremen, Thüringen etc. über das Bundesrecht hinwegsetzen und gegen das Grundgesetz verstoßen, das Ehe- und Familienrecht unter einen besonderen Schutz stellt. Hier muss das Recht zum Schutz der Ehe und Familie vorgreifen, weil keiner wegen seiner Herkunft, Religion und Hautfarbe benachteiligt werden darf. Aber gerade letzteres ist durch die radikale Vorgehensweise der Ausländerämter vom Menschenrechtsverein und kompetenten Stellen dokumentiert. Nach dem Gesetz haben wir in der BRD das Recht, mit ausländischen Partnern/Partnerinnen hier eine Familie zu gründen; dieses Recht wird uns aber von Seiten der Ausländerämter, Botschaften und der Ministerien verweigert. Als Frauen von Afrikanern werden wir nicht nur durch die Gesellschaft und oft auch innerhalb der Familie diskriminiert, auch hohe Kosten für Rechtsanwälte, Abschiebehaft und Abschiebemaßnahmen müssen von uns finanziell getragen werden. Das Ausländergesetz überläßt Verwaltungsangestellten die Kompetenz, je nach Gutdünken und Willkür zu entscheiden, ob eine Familie glücklich sein darf oder nicht. Das muss sich ändern. Es kann und darf nicht sein, dass man uns hier heiraten läßt, um uns danach wieder zu trennen. Mein Mann ist am 04.04.00 ausreist. Er
hat eine Vorabzusage vom Ausländeramt bekommen, dass er zu mir zwecks
Familienzusammenführung zurückkommen kann. Ich hoffe, dass ich
ihn bald wiedersehe und ihn in meine
Dorothea Ceesay-Volkmann
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