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Aus dem Berliner Stadtmagazin "Zitty":

Im Land der Anträge 
Drei Tage lang wollen Flüchtlinge auf dem Schlossplatz kampieren. Aus Protest gegen die Residenzpflicht, die ihnen verbietet, den zugewiesenen Landkreis ohne Genehmigung zu verlassen. Auch Tidiane Sow aus Guinea-Bissau hat das Leben hinter Gittern satt / VON BRIGITTA GABRIN .

Schon bei der Antragsstellung auf Asyl erfuhr Tidiane Sow viel über sein Gastland. Zum Beispiel, dass er die Pflicht habe, den Landkreis seiner Residenz, ein Asylbewerberheim in der Nähe von Zittau, nicht ohne Erlaubnis zu verlassen.
Das war am 27. Oktober 1998, und der damals 16-jährige Tidiane aus Guinea-Bissau fragte: " Wieso, wir sind doch hier nicht im Gefängnis?" Worauf die Beamten ihm antworteten: " Wir sind hier aber auch nicht in Afrika, sondern in Deutschland." Das hatte der schmächtige Jugendliche allerdings schon bemerkt, und es hatte ihn in "panique totale" versetzt, dass das Schiff, mit dem er als blinder Passagier geflohen war, nicht wie versprochen in Amerika, sondern in Hamburg anlegte. Und dass man hier unter tausenden weißen Gesichtern nur ein schwarzes sah.

Geflohen vor Rebellen
In Guinea-Bissau wurde der Vollwaise Tidiane von einem Onkel unterstützt, der in der Regierung tätig war. Nach dem Putsch 1998 mussten Tidiane und sein älterer Bruder sich in Sicherheit bringen, da ihr Haus in der Stadt Bissau von den Rebellen beschossen wurde. Auf dem Weg zum Hafen verlor Tidiane seinen Bruder aus den Augen, gleichzeitig sah er Szenen, die er bis heute nicht vergessen kann: Leichen auf den Gehwegen und Verletzte mit blutigen Verbänden, die versuchten, auf eines der französischen oder portugiesischen Boote zu gelangen, die gekommen waren, um Flüchtlinge aufzunehmen.
Eines der Boote nahm ihn nach Dakar in den Senegal mit. Dort versteckte ihn jemand an Bord jenes Schiffes, das ihn statt nach Amerika nach Hamburg brachte. Als
unbegleiteter minderjähriger Flüchtling bekam er zunächst eine Duldung. Das ihm zugewiesene Heim in der Nähe von Zittau stand hinter Stacheldraht und bot seinen 130 Bewohnern gerade mal drei Waschmaschinen und vier Kochplatten. Seine Anträge auf Verlassen des Landkreises wurden ihm, obwohl er sie termingerecht zwei Wochen im Voraus stellte, oft abgelehnt.
Wenn Tidiane das Leben hinter Gittern gar nicht mehr aushielt verließ er dem Landkreis auch ohne den sogenannten Urlaubsschein. Das hatte Verwarnungsgelder von jeweils 30 DM zur Folge, viel Geld bei einem monatlichen Taschengeld von 80 DM. Es war keine gute Zeit für Tidiane: Innerhalb weniger Monate nahm er zehn Kilo ab.

Leben hinter Gittern
Zum ersten Mal fühlte er sich wieder als Mensch, erzählt er und lächelt dabei, als er im Juli 1999 vor dem Landratsamt Zittau auf Hunderte von tanzenden und pfeifenden Menschen verschiedener Hautfarbe traf. Es waren Flüchtlinge aus vierzig Ländern, die im Rahmen der “Karawane-Bewegung” ein internationales Grenzcamp in der Nähe von Zittau aufgebaut hatten.
Tidiane tanzte nicht nur mit, sondern begann, sich politisch zu engagieren. Er wurde Mitglied der Jenaer Menschenrechtskommission "The Voice" und machte die menschenunwürdigen Lebensbedingungen, unter denen er wohnte, öffentlich.

Der Hauptankläger
Das Haus in der Zittauer Hochwaldstraße sei "eine Schande für den Landkreis", schrieb die Zittauer Zeitung am 15. September 1999. Tidiane als "Hauptankläger" war hinter dem Stacheldrahtzaun des Heimes groß abgebildet. Ab diesem Augenblick gab es für den "Medienstar", wie ihn die Beamten dort Ironisch nannten, überhaupt keine Urlaubsscheine mehr. Auch nicht, als sein Anwalt beantragte, dass Tidiane zu seinem Schutz für eine Weile Zittau verlassen müsse. Seit sein Bild durch die Presse gegangen war, wurde er auf der Straße angepöbelt, von Skins bedroht und geschlagen. Per Internet organisierte Tidiane den Jenaer Flüchtlingskongress im Frühjahr 2000 mit. Vergeblich verlangte er die Verlegung in ein anderes Heim. Überraschend wurde ihm dann am 30. November erlaubt, den Landkreis für einen Tag zu verlassen. Tidiane interpretierte dies als Aufforderung zu verschwinden. Drei Wochen verbrachte er in Berlin; in dieser Zeit wurde das Heim in der Zittauer Hochwaldstraße aufgrund “unzumutbarer Umstände” geschlossen. Wie stolz Tidiane auf diesen Erfolg war, kann man ihm heute noch ansehen.
Ermuntert durch die Schließung, fuhr er zurück und wurde in das Flüchtlingswohnheim Porschendorf verlegt. Die neuen Sachbearbeiter ließen durchblicken, dass seine Duldung nicht verlängert werden würde, wenn er sich auch hier "so benehme" wie in Zittau. Und obwohl die Bundesausländerbeauftragte alle Ausländerbehörden aufgefordert hatte, den Flüchtlingen die Teilnahme an dem Flüchtlingskongress in Jena zu ermöglichen, bekam Tidiane die Erlaubnis nicht. Am 20. April 2000 machte er sich ohne Urlaubsschein auf den Weg. In einem offenen Brief an den Bundestag forderten die Teilnehmer am Ende des Kongresses die Abschaffung der Residenzpflicht.
Beinahe alle Flüchtlinge, die teilgenommen hatten, wurden wegen unerlaubten Verlassens ihrer Landkreise zu Geldstrafen verurteilt, etwa der Kongresskoordinator Cornelius Yufani zu einer Strafe von 600 Mark. Sie weigerten sich, diese zu bezahlen, zogen vor Gericht und im Oktober 2000 wurde im Kreis Minden-Lübbecke das erste Gerichtsurteil zugunsten der Flüchtlinge gefällt.

Recht auf Bewegungsfreiheit
Tidiane, der mittlerweile sein 18. Lebensjahr erreicht hat, teilte seinen Sachbearbeitern mit, dass er sich in Zukunft sein Recht auf Bewegungsfreiheit nehmen werde. Daraufhin wurde seine Duldung nicht verlängert, und er bekam einen Abschiebungsbescheid. Erneut tauchte er in Berlin unter. Eines Tages geriet er in eine Polizeikontrolle und kam in Abschiebehaft. Dank einer bundesweiten Protestkampagne wurde er entlassen. Tidiane bestärkt dies, weiterhin für seine Rechte als Flüchtling zu kämpfen. Immer noch ohne Aufenthaltserlaubnis, versucht er mit Hilfe einer Rechtsanwältin als Asylbewerber anerkannt zu werden. Er glaubt fest daran, dass die Residenzpflicht für Flüchtlinge abgeschafft werden wird. Seine Hoffnung ruht nun auf den Aktionstagen in Berlin, denen er schon entgegenfiebert.
 

Zum Thema: Residenzpflicht 
Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde verlassen .
Die Überwachung dieser so genannten Residenzpflicht hat in Deutschland routinemäßige Polizeikontrollen von Menschen mit fremdländischem Aussehen zur Folge.
Verstöße gegen die Residenzpflicht werden mit Geldstrafen bis zu 5.000 Mark bestraft; bei Wiederholung mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.
Die Proteste gegen diese Gesetzgebung überlasse die Flüchtlinge seit drei Jahren nicht mehr nur den deutschen Unterstützergruppen, sondern organisieren sich selbst.
Unter Verweis auf Artikel 13 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verlangen Flüchtlingsgruppen wie “The Voice” Jena oder die “Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen” die Abschaffung der Residenzpflicht. die eindeutig gegen diesen Artikel verstößt.
Unter dem Motto. “Wir haben keine Wahl, aber eine Stimme" reiste im Vorfeld der Bundestagswahlen 1998 die “Karawane” durch 44 deutsche Städte.
Während des G8-Gipfels1999 in Köln unterstrichen die Flüchtlinge ihre Aussage “Wir sind hier, weil ihr unsere Länder zerstört” mit einem Hungerstreik. Und im Frühjahr 2000 trafen sich in Jena Flüchtlinge aus 40 Ländern zu einer zehntägigen Konferenz und verlangten die Abschaffung der Residenzpflicht, die es innerhalb Europas nur in Deutschland gibt.
Unter dem Motto “Free Movement is our Right" wird jetzt der Protest gegen dieses Gesetz in die Hauptstadt verlegt.
"The Voice" und die "Karawane”, haben zu Aktionstagen vom 17. bis 19. Mal aufgerufen Unterstützt von knapp 200 Nichtregierungsorganisationen (NGO's) von Medico International bis zum Flüchtlingsrat Berlin werden die Flüchtlinge an diesen drei Tagen auf dem Schlossplatz in Mitte campieren.
Dort werden auch die meisten kulturellen und politischen Veranstaltungen im Rahmen dieser Tage stattfinden.
 

Aktionstage gegen die Residenzpflicht: 17. bis 19. Mal.
Hintergrundinformationen zur Residenzpflicht mit Flüchtlingsporträts und Videostreams unter www.umbruch-bildarchiv.de, weitere Infos:
www.nadir.org/residenz. Spendenkonto: Ffm e.V., Stichwort Residenzpflicht 610024264, Berliner Sparkasse 100 500 00