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Home » Archiv » Sunny Omwenyeke (The VOICE, Wolfsburg) steht vor Gericht, weil er die Residenzpflicht verletzt hat
Sunny Omwenyeke (The VOICE, Wolfsburg) steht vor Gericht, weil er die "Residenzpflicht" verletzt hat. Die Medien berichteten: Wolfsburger Nachrichten / WAZ/ junge Welt / Wolfsburger Kurier Am Dienstag, den 6. Februar 2001 beginnt der Prozess gegen Herrn Sunny Omwenyeke, Mitglied von "The VOICE" und der "Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migrant/innen". Während seiner Teilnahme an verschiedenen Karawane-Aktivitäten ist er mehrfach von der Polizei außerhalb seines Landkreises Wolfsburg kontrolliert worden. Nun soll er über 300 DM Geldstrafe bezahlen oder ersatzweise für 30 Tage ins Gefängnis gegen. Da er nicht einsieht, warum er für die Ausübung seines Grundrechtes auf Bewegungsfreiheit bestraft werden soll, steht er nun vor Gericht. Die Verhandlung beginnt um 9.30 Uhr in Saal F des Amtsgerichts, Rothenfelderstr. 43, in 38440 Wolfsburg. "Diese Gerichtsverhandlung ist eine Folge meiner Weigerung, die Geldstrafen zu zahlen, die aufgrund der Polizeikontrollen während meiner Fahrten zu Vorbereitungstreffen für den Internationalen Flüchtlingskongress (20. April - 01. Mai 2000) nach Jena und zu den Anti-Khatami-Demonstrationen nach Weimar (12. Juli 2000) gegen mich verhängt worden sind. Ich möchte daran erinnern, dass ich mich seit meiner Unterbringung in Wolfsburg im November 1998 stets bei der zuständigen Ausländerbehörde um eine Erlaubnis bemüht habe, bevor ich die Stadt aus welchem Grund auch immer verlassen wollte. Und fairerweise muß man sagen, dass die Ausländerbehörde mir die ersten Male Genehmigungen erteilte. Sobald die Behörden jedoch Kenntnis darüber erlangten, dass ich als Mitglied von The VOICE und der Karawane politisch sehr engagiert war, beschlossen sie, mir von nun an, keinerlei Genehmigungen mehr zum Verlassen des Landkreises Wolfsburg zu erteilen, um so meine Teilnahme an jeglichen politischen Aktivitäten zu beschränken. Ihre Begründung dabei war, dass ich als in Wolfsburg lebender Flüchtling nicht das Recht hätte, mich an politischen Aktivitäten in Deutschland zu beteiligen, insbesondere wenn es dabei um das Wohlbefinden und die Situation von Flüchtlingen ging. Ihnen zufolge würde ich gegen die Regierung des Landes kämpfen, das mich großzügigerweise als Gast aufgenommen hat. Vor diesem Hintergrund war es für mich nicht einmal mehr möglich, Genehmigungen für die Teilnahme an Treffen und Aktivitäten zu erhalten, bei denen es um mein Heimatland Nigeria ging. Zweimal hatte ich Gelegenheit mit der Bürgermeisterin, Frau Ingrid Ecke, zu sprechen, und brachte diese Angelegenheit zur Sprache. Sie versprach mir, mit den Mitarbeitern der Ausländerbehörde zu reden, doch nichts geschah. Verschiedene Male hatte ich hitzige Debatten mit dem Chef der Ausländerbehörde, Herrn Werner Pils, doch er hielt daran fest, dass ich keinerlei Genehmigungen zum Verlassen von Wolfsburg mehr erhalten würde. Was ist die "Residenzpflicht" für Flüchtlinge? Flüchtlinge in Deutschland dürfen
sich nach einer Bestimmung des Asylverfahrensgesetzes nicht frei bewegen.
Ihre Bewegungsfreiheit ist auf den Landkreis beschränkt, in dem ihre
Unterkunft gelegen ist. Nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Ausländerbehörde
dürfen sie ihren Landkreis verlassen. Diese Erlaubnisse werden ihnen
jedoch fast regelmäßig verweigert. So kann es sein das Flüchtlinge
oft jahrelang in einem äußerst kleinen Gebiet einsperrt sind.
Die Residenzpflicht für Flüchtlinge existiert in keinem anderen
Land in Europa.
Trotz alledem bat ich während der Vorbereitungstreffen für den Internationalen Flüchtlingskongress in Jena erneut um Genehmigung, die jedoch wiederum abgelehnt wurden. Als Sekretär des Organisationskomitees mußte ich aber an den Vorbereitungstreffen teilnehmen. Bei der Rückfahrt von einem dieser Treffen kam die Polizei auf der Strecke zwischen Magdeburg und Braunschweig in den Zug und kontrollierte mich ohne dass ich eine Erlaubnis zum Verlassen meines Landkreises vorzeigen konnte. Im Rahmen der Vorbereitungen für den Kongreß schrieb ich viele Einladungen für unsere internationalen Gäste aus anderen Teilen Europas und der ganzen Welt, einschließlich eines Gastes aus Kanada, der aufgrund der Einladung ein Visum erhielt und zum Kongreß kam. In der Zwischenzeit wurde mir sogar für die Teilnahme an dem Kongreß eine Genehmigung verweigert - trotz der Fürsprache der Ausländerbeauftragten der Bundesregierung, Frau Marieluise Beck und trotz meines Einspruchs bei Gericht. Wie viele andere Flüchtlinge, denen die Erlaubnis zur Teilnahme an diesem internationalen Flüchtlingskongreß verweigert worden war, entschloß auch ich mich zu zivilem Ungehorsam, um diesem unmenschlichen und erniedrigenden Gesetz zu trotzen, welches eine schwerwiegende Verletzung unserer Menschenrechte und eine klare Diskriminierung von Flüchtlingen darstellt. Seitdem fanden verschiedene Aktionen statt und einige von uns, wie z.B. Herr Cornelius Yufanyi (ebenfalls Mitglied von The VOICE) standen deshalb bereits vor dem Gericht. Ich hoffe, daß ich die Uhrzeit der Verhandlung auf den Nachmittag verschieben kann, um mehr Leute die Gelegenheit zu geben, der Verhandlung beizuwohnen. Aber auch falls mir dies nicht gelingt, lade ich Sie herzlich dazu ein, an Anhörung teilzunehmen. Vor dem Gerichtsgebäudes wird eine Kundgebung stattfinden, bei der ich auf rege Beteiligung hoffe." Sunny Omwenyeke
im Residenzpflichtverfahren gegen Sunny Omwenyeke (The Voice) um 10.00 Uhr in Saal F des Amtsgerichts, Rothenfelderstr. 43 in 38440 Wolfsburg. Kundgebung ab 9.30 Uhr vor dem Amtsgericht Wolfsburg Kontakt und nähere Informationen: Internationaler Menschenrechtsverein Bremen e.V., Für Rechtsanwaltskosten sind wir
dringend auf finanzielle Hilfe angewiesen.
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