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» » Sunny Omwenyeke (The VOICE, Wolfsburg) goes on trial for breaking the Pass Law 'Residenzpflicht' in Germany

Endlich einmal ein positives Urteil zum Thema "vorübergehendes
Verlassen des Aufenthaltsgestattungsbereiches zum Zweck der
politischen Betätigung". Mit Beschluss vom 6. Oktober 2000 (Az.: 10 L
1218/00.A) verpflichtete das Verwaltungsgericht Minden den Landrat des
Kreises Minden-Lübbecke, einem äthiopischen Staatsangehörigen das
vorübergehende Verlassen des Geltungsbereichs seiner Aufenthaltsgestattung
zu ermöglichen. Der Äthiopier wollte an der Versammlung eines Komitees zur
Unterstützung der EPRP teilnehmen. Die ohne Rechtsmittelbelehrung
angegangene Versagung der Erlaubnis beinhalte eine unbillige Härte. Bei
Abwägung persönlicher Belange gegen das öffentliche Interesse und im
Hinblick auf den gesetzlich vorgesehenen Zweck der Aufenthaltsbeschränkung
sei die Versagung als unangemessen anzusehen. "Wer seine Heimat wegen
politischer Verfolgung verlassen hat, wer für seine politische Überzeugung
durch Haft oder Folter gelitten hat, ist zwangsläufig an den Verhältnissen im
Heimatstaat brennend interessiert. Versammlungen dieser Art sind praktisch
die einzige Gelegenheit für den Asylbewerber, Nachrichten aus der Heimat
über das Schicksal von Familienangehörigen und politischen Freunden und
Leidensgenossen zu bekommen und auszutauschen. Der Antragsteller hat
unwidersprochen darauf hingewiesen, dass es ihm nicht möglich ist, seine
politische Meinung im Kreis Minden-Lübbecke mangels Gesinnungsgenossen
kundzutun, fortzubilden und auszutauschen. (...) Der Asylbewerber braucht
sich nicht generell darauf verweisen zu lassen, dass er sich im Bezirk der
Aufenthaltsgestattung jederzeit in Wort, Schrift und Bild frei äußern kann. Die
Verzweiflung politischer Flüchtlinge über die Lage im Heimatland will sich
verständlicherweise in politische Aktivitäten umsetzen, was prinzipiell auch
Berücksichtigung verdient." Eine einfühlsame Entscheidung, die im Gegensatz
steht zu anderen, in denen die politische Betätigung von Asylsuchenden nur als
marginales Rechtsgut bewertet oder unterstellt wird, die Aktivitäten erfolgten
allein zum Zwecke der Schaffung von Nachfluchtgründen.
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