| Ein Jahr und drei Monate nach der Gerichtsverhandlung
gegen Cornelius Yufanyi wegen Verdachts auf Teilnahme an einem Kongress
in Jena, den er mitorganisiert hatte, kündigte die Deutsche Regierung
durch das Amtsgericht Worbis endlich mit dem 17. Januar 2002 ein zweites
Datum für das weitere Verfahren an. Die erste Verhandlung in Worbis,
Landkreis Eichsfeld / Thüringen, vom 12. Oktober 2000 entwickelte
sich kontrovers bezüglich der Art und Weise wie der Angeklagte beschuldigt
wurde. Nach 2 ½ Stunden Anhörung wurde der Fall auf ein unbekanntes
Datum verschoben. Statt einer schnellen Aburteilung, wie dies in den meisten
anderen Fällen geschieht, bot dieser Prozess vielmehr, wie eine Prozessbeobachterin
des Niedersächsischen Flüchtlingsrates schrieb, „tiefe Einblicke
in die Abgründe verbeamteten Rassismus. Ein Lehrstück dafür,
welche Spielräume für Kontroll-, Spitzel- und Denunziantentum
Sondergesetze ihren Vollstreckern eröffnen.“
Etwa drei Monate später bot
das Gericht an, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen, aber
dass Cornelius seine Anwaltskosten zu tragen hätte. Er lehnte das
Angebot mit der Begründung, dass er einen Freispruch und nicht in
geringster Form für schuldig erklärt sein wolle, ab. Diese Position
ergab sich während des von der Karawane für die Rechte von Flüchtlingen
und MigrantInnen organisierten Kongresses „Gemeinsam gegen Abschiebung
und soziale Ausgrenzung“ vom 20. April bis 1. Mai 2000. Die Flüchtlinge
entschieden bei diesem Kongress niemals mehr die Residenzpflicht zu beachten,
die sie auf den Landkreis ihrer zuständigen Polizei oder Ausländerbehörde
beschränkt. Nach dem Kongress starteten sie eine Kampagne zur Abschaffung
dieses Gesetzes, das nur mit dem inzwischen abgeschafften Apartheidsgesetz
in Südafrika verglichen werden kann. Es ist gegen das deutsche Gesetz,
wenn Flüchtlinge ihre Landkreise ohne spezielle Erlaubnis ihrer Ausländerbehörde
verlassen, was ihnen in den meisten Fällen verweigert wird, wie in
dem Fall von Cornelius.
Nach der Teilnahme am Kongress
wurde er zu 600,- DM verurteilt und gelobte niemals einen Pfennig zu bezahlen.
Er tat dies, weil alle Aktivisten von The VOICE Africa Forum, der Flüchtlings-
und Menschenrechtsorganisation, zu der er gehört, geschworen haben,
nicht für ihre Bewegungsfreiheit zu bezahlen. „Wir Flüchtlinge
sehen dies als unser von Geburt an gegebenes Recht, was uns nicht genommen
werden sollte, nicht einmal von den Deutschen“, sagt Cornelius Yufanyi.
Cornelius und alle anderen Flüchtinge,
für die dieses Gesetz gilt, riskieren abgeschoben zu werden oder bis
zu einem Jahr Gefängnis wegen wiederholten Verstosses gegen dieses
Gesetz. Nach dem Kongress in Jena hatten drei weitere Mitglieder
von The VOICE wegen Verstosses gegen dieses Gesetz vor dem Gericht zu erscheinen.
Zwei von ihnen wurden freigesprochen, aber der letzte Fall in Oldenburg
gegen Richard N. wurde negativ entschieden und Richard sollte eine Strafe
von 200 DM bezahlen. Gegen diese Entscheidung hat die Rechtsanwältin
Widerspruch eingelegt.
The VOICE Africa Forum ruft im Namen der
Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen alle
Menschenrechtsorganisationen, Antirassistische Gruppen und die Welt dazu
auf, für unsere Position, dieses Apartheidsgesetz in Deutschland abzuschaffen,
aufzustehen. Durch das geplante Einwanderungsgesetz soll die Residenzpflicht
sogar noch ausgeweitet werden auf Bürgerkriegsflüchtlinge und
Flüchtlinge mit einer Bescheinigung. Die Gründe, die benutzt
werden, um den Terrorismus zu bekämpfen und scharf gegen unsere zivilen
und sozialen Rechte vorgehen, wird uns nicht davor abschrecken, mit Entschlossenheit
die rassistischen Gesetze, die in Deutschland existieren und von denen
die Residenzpflicht nur eines ist, abzuschaffen.
Der Fall gegen Cornelius erreicht eine
neue Stufe in der ganzen Kampagne der Abschaffung diesen Gesetzes durch
die privaten Nachforschungen, die vom deutschen Staat durch das Gericht
in Worbis ausgeführt werden, indem sie die engsten deutschen Freunde
laden, um gegen ihn vor Gericht auszusagen. Cornelius hat vor Gericht
nicht gesagt, ob er in Jena gewesen ist oder nicht. Es geht ihm dabei nicht
darum, einen Feispruch zu erreichen, sondern darum, das deutsche rassistische
Gesetzessystem, das hier für Flüchtlinge und MigrantInnen existiert
und dessen Opfer auch Cornelius wurde, öffentlich anzuprangern und
für dessen Abschaffung zu kämpfen. Bereits vor dem Prozess hat
er angekündigt, dass er alles tun wolle, um gegen dieses Gesetz vorzugehen.
Deshalb versucht das Gericht nun, ihn durch seine engen Freunde klein zu
kriegen.
Wir rufen alle auf, die Brief- und Faxkampagne
wiederzueröffnen, die zur ersten Gerichtverhandlung begann und mit
über 80 Briefen und Faxen von Einzelpersonen und Organisationen ein
Erfolg des Protests war. Drückt Eure Sorge um die Rechte von Flüchtlingen
in Deutschland aus und protestiert gegen die Gerichtsverhandlung und sprecht
Euch für eine positive Entscheidung des Gerichts aus, um ein Exempel
für den Kampf gegen institutionalisierten Rassismus zu setzen und
davor zu warnen, dass eine Verurteilung von Cornelius ein Verbrechen gegen
die Menschlichkeit und die Europäische Verfassung ist.
Cornelius: „Für mein Recht als
Individuum, als Flüchtling und als Anwalt der Menschenrechte, werde
ich bis zum Ende kämpfen, um dieses Apartheidgesetz gegen Flüchtlinge
abgeschafft zu sehen. Mein Recht auf Bewegungsfreiheit ist unantastbar
und recht. Ich werde alles tun, um es zu gewinnen. Wir Flüchtlinge
haben das Recht zu leben, wie jeder andere Mensch auch.“
Wir werden eine Kundgebung und Demonstration
während und nach der Gerichtsanhörung halten, unabhängig
von der Entscheidung. Die Kundgebung beginnt um 9.00 Uhr, die Gerichtsverhandlung
um 10.00 Uhr. Der Kampf gegen die Verurteilung von Cornelius ist ein Kampf,
alle Flüchtlinge vor diesem harten Gesetz zu schützen. Kommt
alle am 17. Januar 2002.
THE VOICE AFRICA FORUM.
Bitte senden sie Faxe, rufen Sie an oder
schreiben Sie einen Brief an das Amtsgericht/Ausländerbehörde
Eichsfeld, in dem Sie ihre Unterstützung für Herrn Cornlius Yufanyi
in seiner Entscheidung, keine Geldstrafe in Verbindung mit der Residenzpflicht
zu bezahlen bekunden. Bitte machen Sie auch ihre Unterstützung für
die Kampagne des zivilen Ungehorsams gegen dieses Flüchtlingsgesetz
deutlich. Fordern Sie bitte auch die Abschaffung dieses Apartheidgestzes,
das Flüchtlinge auf bestimmte Areale, meist im Wald, beschränkt.
Eine Kopie ihres Protestfaxes/-briefes senden Sie bitte an The VOICE Africa
Forum, Göttingen
Gerichtsadresse:
Amtsgericht Worbis, Ohmbergstraße
48, 37339 Worbis .
Tel: 036074/7620 or 762 64, Telefax: 036074/76210
Aktenzeichen : 403 Js 51861/00 (1 Cs)
Ausländerbehördeadresse:
Landratsamt, Ausländerbehörde
Eichsfeld
Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel: 03606/650-138, Fax: 03606/650-283
Für die Kampagne für das Recht
auf Bewegungsfreiheit und für den Prozess von Cornelius werden dringend
Spenden benötigt.
Spendenkonto: AK Asyl Göttingen,
Stichwort Residenzpflicht
Sparkasse Göttingen, KTO: 1077502,
BLZ 26050001
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