- Arthur jetzt im Knast in Ueckermünde
- 3 Monate länger Knast aus alter
Bewährung machen insgesamt 7 Monate wegen Residenzpflichtverstoß
- Gnadengesuch immer noch nicht entschieden
Am 17. Januar 2002, 15:00 Uhr, musste sich
Arthur Vardanian für vier Monate zum Haftantritt in der JVA Waldeck
melden. Verurteilt wurde Arthur Vardanian wegen der wiederholten Missachtung
des Aufenthaltsgebotes des Asylverfahrensgesetzes (Residenzpflicht). Er
ist damit einer der Ersten in der Bundesrepublik der wegen Verstoßes
gegen die Residenzpflicht in den Knast gehen muss. Zu seiner Wegbegleitung
und Verabschiedung waren etwa 30 Personen aus ganz Mecklenburg-Vorpommern
vor den Knast gekommen.
Die Residenzpflicht wurde eingeführt,
um AsylbewerberInnen während ihres Verfahrens an einem bestimmten
Ort zu binden und so besser überwachen und kontrollieren zu können.
Verlassen werden darf der Bereich, der in der Regel einen Landkreis umfasst,
nur nach Genehmigung durch die Ausländerbehörde. Diese wiederum
erteilt Genehmigungen entweder nur in sogenannten „wichtigen“ Angelegenheiten
(Arzt- oder Rechtsanwaltbesuche) oder sehr willkürlich. AsylbewerberInnen
sind durch diese Einschränkung unverhältnismäßig in
ihrer Bewegungs- und Reisefreiheit eingeschränkt. Sollten sie doch
mal ohne Erlaubnis den zugewiesenen Aufenthaltsbereich verlassen, um Freunde
zu besuchen, Veranstaltungen wahrzunehmen oder sich auch einfach nur mal
eine andere Landschaft ansehen zu wollen, stellt dieses eine Straftat dar,
die mit Geldstrafen oder gar, wie in dem Fall von Arthur Vardanian, mit
Gefängnis geahndet wird.
Um den Knastantritt doch noch zu verhindern
stellte Arthur am 11. Januar beim Justizminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern
ein Gnadengesuch. Dieser sah es jedoch bisher nicht als notwendig an das
Gesuch möglichst schnell zu bearbeiten und hat bisher immer noch nicht
geantwortet. Stattdessen wurde das Gesuch an die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg
zur Bearbeitung übergeben. Wann eine Antwort von dort kommt kommen
wird ist ungewiss.
Seit dem 23. Januar ist Arthur auf seinen
Antrag hin in der JVA Ueckermünde da diese für seine Familie
besser zu erreichen ist und er besser zu seiner Familie kann.
Seit dem 21.Januar wurde für Arthur sogenannter
“offener Vollzug“ angeordnet. Danach gibt es verschiedene “Erleichterungen“
im Knast. So ist die Unterbringung nicht im geschlossenen Bereich und die
Arbeitsaufnahme leichter möglich. Auch kann der “Besuch“ und der “Ausgang“
“großzügiger“ geregelt werden – letztlich ist und bleibt
es jedoch Knast! Besuch bei ihm in der JVA, ist nach wie vor nur nach Antrag
durch Arthur unter Angabe des Namens und der Adresse der BesucherInnen
möglich. Bei Interesse an Besuch sollte dieses bitte über mich
oder / und die Familie koordiniert werden, um so die Möglichkeiten
der Familie nicht zu beeinträchtigen. Arthur hat für den 23.
Februar Urlaub beantragt und erhalten, so dass er dann zu seiner Familie
nach Friedland/Mecklbg. fahren wird.
Arthur wurde vom Landgericht Neubrandenburg
(AZ 7/II Ns 83 / 00; Amtsgericht NB 2 Ds 283 / 00; Staatsanwaltschaft
NB) zu 4 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Mittlerweile
wurde er im Knast unterrichtet, dass weitere drei Monate, die vorher als
Bewährungsstrafe verhängt worden waren ebenso noch abzusitzen
sein werden. Damit soll Arthur jetzt wegen wiederholten Übertretens
einer Kreisgrenze 7 Monate im Knast verbringen.
In die Diskussion um die erstmalige Inhaftierung
eines Asylbewerbers wegen des Verstoßes gegen die Residenzpflicht
in Mecklenburg-Vorpommern, unter einer Regierung SPD / PDS, brachten sich
auch verschiedene SpitzenpolitikerInnen der PDS mit ein. So führten
der PDS-Landesvorsitzende Peter Ritter, die PDS-Landtagsfraktionsvorsitzende
Angelika Gramkow und auch PDS-Minister Helmut Holter verschiedenste Gespräche
mit dem Ministerpräsident Harald Ringstorff, Justizminister Erwin
Sellering und Innenminister Gottfried Timm (alle SPD). In diesen Gesprächen
wurde durch die SPD-Politiker zur Diskreditierung von Arthur unter anderem
das Argument gegen eine schnelle Entscheidung des Gnadengesuches und der
Freilassung „Der Asylbewerber ist ein mehrfach Vorbestrafter und Krimineller“
genutzt. Dafür wurden dann die wiederholten Verurteilungen von Arthur
heran gezogen. Denn auch das Gericht stellte in der Urteilsbegründung
fest: „Der Angeklagte ist bislang mehrfach strafrechtlich, auch einschlägig,
in Erscheinung getreten“ Aufgezählt wurden im Folgenden dann:
a) 30.10.1997 Amtsgericht Bergen/Rügen,
vorsätzliches Fahren ohne Führerschein – 10 Tagessätze zu
je 10,00 DM (der armenische Führerschein wurde nicht akzeptiert),
b) 03.11.1997 Amtsgericht Neubrandenburg,
Verstoß in zwei Fällen gegen die Aufenthaltsbeschränkungen
§ 56 des Asylverfahrensgesetzes – 25 Tagessätze zu je 5,00 DM,
a) und b) wurde zusammengefasst zu 30 Tagessätze zu je 5,00 DM
c) 05.11.1998 Amtsgericht Neubrandenburg,
Verstoß in zwei Fällen gegen die Aufenthaltsbeschränkungen
§ 56 des Asylverfahrensgesetzes – 3 Monate Freiheitsstrafe für
zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt
d) 23.02.2000 Amtsgericht Neubrandenburg,
Verstoß gegen die Aufenthaltsbeschränkung § 56 Asylverfahrensgesetz
– 2 Monate Freiheitsstrafe, nach Berufung Umwandlung in 60 Tagessätze
zu je 10,00 DM
In der Begründung zum Urteil heißt
es dann unter anderem:
„Die Verhängung einer Geldstrafe war
vorliegend nicht mehr ausreichend, da für die Kammer keine hinreichenden
Anhaltspunkte erkennbar waren, dass der Angeklagte hierdurch von der Begehung
weiterer einschlägiger Straftaten abgehalten werden könnte.“
Wegen der „Rückfallgeschwindigkeit“ erschien eine kürzere Freiheitsstrafe
„nicht angezeigt“. Weiter wurde formuliert: „In der Berufungsverhandlung
hat der Angeklagte nicht den Eindruck vermittelt, dass bei ihm nunmehr
die Wahrscheinlichkeit straffreier Führung zukünftig besteht.
Auf näheres Nachfragen hat er vielmehr (erneut) sein Unverständnis
darüber zum Ausdruck gebracht, dass Gebietsverstöße der
vorliegendes Art als kriminelles Unrecht angesehen werden.“
Es ist bei genauem Lesen sehr deutlich erkennbar,
dass Arthur nur Straftaten vorgeworfen worden sind die ausschließlich
bei Ausländern zu Haftstrafen führen können oder nur von
Ausländern begangen werden können. Damit verdient jeder Versuch,
Arthur in den Zusammenhang mit Kriminellen zu bringen, die Bezeichnung
Rassismus.
Diesem Rassismus kann nur mit Öffentlichkeit
und politischem Druck auf die verantwortlichen BeamtInnen und PolitikerInnen
begegnet werden.
Um den politischen Druck zu verstärken
und so Arthur möglichst schnell wieder raus zu bekommen, sind Faxe,
Anrufe und Mails an die politischen VertreterInnen der Landesregierung
Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich erwünscht.
Monty Schädel |