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Home » Archiv » Informationen zur Inhaftierung von Arthur Vardanian

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Monty Schädel
Mitglied des Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Lennéstr. 1
19053 Schwerin
www.MontySchaedel.de
mail@MontySchaedel.de
Aktualisierte Informationen zur Inhaftierung von Arthur Vardanian
Français   English
11.02.02

 
- Arthur jetzt im Knast in Ueckermünde
- 3 Monate länger Knast aus alter Bewährung machen insgesamt 7 Monate wegen Residenzpflichtverstoß
- Gnadengesuch immer noch nicht entschieden

Am 17. Januar 2002, 15:00 Uhr, musste sich Arthur Vardanian für vier Monate zum Haftantritt in der JVA Waldeck melden. Verurteilt wurde Arthur Vardanian wegen der wiederholten Missachtung des Aufenthaltsgebotes des Asylverfahrensgesetzes (Residenzpflicht). Er ist damit einer der Ersten in der Bundesrepublik der wegen Verstoßes gegen die Residenzpflicht in den Knast gehen muss. Zu seiner Wegbegleitung und Verabschiedung waren etwa 30 Personen aus ganz Mecklenburg-Vorpommern vor den Knast gekommen.

Die Residenzpflicht wurde eingeführt, um AsylbewerberInnen während ihres Verfahrens an einem bestimmten Ort zu binden und so besser überwachen und kontrollieren zu können. Verlassen werden darf der Bereich, der in der Regel einen Landkreis umfasst, nur nach Genehmigung durch die Ausländerbehörde. Diese wiederum erteilt Genehmigungen entweder nur in sogenannten „wichtigen“ Angelegenheiten (Arzt- oder Rechtsanwaltbesuche) oder sehr willkürlich. AsylbewerberInnen sind durch diese Einschränkung unverhältnismäßig in ihrer Bewegungs- und Reisefreiheit eingeschränkt. Sollten sie doch mal ohne Erlaubnis den zugewiesenen Aufenthaltsbereich verlassen, um Freunde zu besuchen, Veranstaltungen wahrzunehmen oder sich auch einfach nur mal eine andere Landschaft ansehen zu wollen, stellt dieses eine Straftat dar, die mit Geldstrafen oder gar, wie in dem Fall von Arthur Vardanian, mit Gefängnis geahndet wird.
 

Um den Knastantritt doch noch zu verhindern stellte Arthur am 11. Januar beim Justizminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern ein Gnadengesuch. Dieser sah es jedoch bisher nicht als notwendig an das Gesuch möglichst schnell zu bearbeiten und hat bisher immer noch nicht geantwortet. Stattdessen wurde das Gesuch an die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg zur Bearbeitung übergeben. Wann eine Antwort von dort kommt kommen wird ist ungewiss.

Seit dem 23. Januar ist Arthur auf seinen Antrag hin in der JVA Ueckermünde da diese für seine Familie besser zu erreichen ist und er besser zu seiner Familie kann. 

Seit dem 21.Januar wurde für Arthur sogenannter “offener Vollzug“ angeordnet. Danach gibt es verschiedene “Erleichterungen“ im Knast. So ist die Unterbringung nicht im geschlossenen Bereich und die Arbeitsaufnahme leichter möglich. Auch kann der “Besuch“ und der “Ausgang“ “großzügiger“ geregelt  werden – letztlich ist und bleibt es jedoch Knast! Besuch bei ihm in der JVA, ist nach wie vor nur nach Antrag durch Arthur unter Angabe des Namens und der Adresse der BesucherInnen möglich. Bei Interesse an Besuch sollte dieses bitte über mich oder / und die Familie koordiniert werden, um so die Möglichkeiten der Familie nicht zu beeinträchtigen. Arthur hat für den 23. Februar Urlaub beantragt und erhalten, so dass er dann zu seiner Familie nach Friedland/Mecklbg. fahren wird.

Arthur wurde vom Landgericht Neubrandenburg (AZ  7/II Ns 83 / 00; Amtsgericht NB 2 Ds 283 / 00; Staatsanwaltschaft NB) zu 4 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Mittlerweile wurde er im Knast unterrichtet, dass weitere drei Monate, die vorher als Bewährungsstrafe verhängt worden waren ebenso noch abzusitzen sein werden. Damit soll Arthur jetzt wegen wiederholten Übertretens einer Kreisgrenze 7 Monate im Knast verbringen. 

In die Diskussion um die erstmalige Inhaftierung eines Asylbewerbers wegen des Verstoßes gegen die Residenzpflicht in Mecklenburg-Vorpommern, unter einer Regierung SPD / PDS, brachten sich auch verschiedene SpitzenpolitikerInnen der PDS mit ein. So führten der PDS-Landesvorsitzende Peter Ritter, die PDS-Landtagsfraktionsvorsitzende Angelika Gramkow und auch PDS-Minister Helmut Holter verschiedenste Gespräche mit dem Ministerpräsident Harald Ringstorff, Justizminister Erwin Sellering und Innenminister Gottfried Timm (alle SPD). In diesen Gesprächen wurde durch die SPD-Politiker zur Diskreditierung von Arthur unter anderem das Argument gegen eine schnelle Entscheidung des Gnadengesuches und der Freilassung „Der Asylbewerber ist ein mehrfach Vorbestrafter und Krimineller“ genutzt. Dafür wurden dann die wiederholten Verurteilungen von Arthur heran gezogen. Denn auch das Gericht stellte in der Urteilsbegründung fest: „Der Angeklagte ist bislang mehrfach strafrechtlich, auch einschlägig, in Erscheinung getreten“ Aufgezählt wurden im Folgenden dann:

a) 30.10.1997 Amtsgericht Bergen/Rügen, vorsätzliches Fahren ohne Führerschein – 10 Tagessätze zu je 10,00 DM (der armenische Führerschein wurde nicht akzeptiert),
b) 03.11.1997 Amtsgericht Neubrandenburg, Verstoß in zwei Fällen gegen die Aufenthaltsbeschränkungen § 56 des Asylverfahrensgesetzes – 25 Tagessätze zu je 5,00 DM, a) und b) wurde zusammengefasst zu 30 Tagessätze zu je 5,00 DM
c) 05.11.1998 Amtsgericht Neubrandenburg, Verstoß in zwei Fällen gegen die Aufenthaltsbeschränkungen § 56 des Asylverfahrensgesetzes – 3 Monate Freiheitsstrafe für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt
d) 23.02.2000 Amtsgericht Neubrandenburg, Verstoß gegen die Aufenthaltsbeschränkung § 56 Asylverfahrensgesetz – 2 Monate Freiheitsstrafe, nach Berufung Umwandlung in 60 Tagessätze zu je 10,00 DM

In der Begründung zum Urteil heißt es dann unter anderem:
„Die Verhängung einer Geldstrafe war vorliegend nicht mehr ausreichend, da für die Kammer keine hinreichenden Anhaltspunkte erkennbar waren, dass der Angeklagte hierdurch von der Begehung weiterer einschlägiger Straftaten abgehalten werden könnte.“ Wegen der „Rückfallgeschwindigkeit“ erschien eine kürzere Freiheitsstrafe „nicht angezeigt“. Weiter wurde formuliert: „In der Berufungsverhandlung hat der Angeklagte nicht den Eindruck vermittelt, dass bei ihm nunmehr die Wahrscheinlichkeit straffreier Führung zukünftig besteht. Auf näheres Nachfragen hat er vielmehr (erneut) sein Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass Gebietsverstöße der vorliegendes Art als kriminelles Unrecht angesehen werden.“

Es ist bei genauem Lesen sehr deutlich erkennbar, dass Arthur nur Straftaten vorgeworfen worden sind die ausschließlich bei Ausländern zu Haftstrafen führen können oder nur von Ausländern begangen werden können. Damit verdient jeder Versuch, Arthur in den Zusammenhang mit Kriminellen zu bringen, die Bezeichnung Rassismus.

Diesem Rassismus kann nur mit Öffentlichkeit und politischem Druck auf die verantwortlichen BeamtInnen und PolitikerInnen begegnet werden.
Um den politischen Druck zu verstärken und so Arthur möglichst schnell wieder raus zu bekommen, sind Faxe, Anrufe und Mails an die politischen VertreterInnen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich erwünscht.
 

Monty Schädel

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