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Jose Maria
Jones hat durch seine Teilnahme an der „Minikarawane" die Residenzpflicht
verletzt und soll nun aus Deutschland ausgewiesen werden!
Jose Maria Jones reiste im Frühjahr
1999 mit einer Delegation der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge
und Migrant/innen durch mehrere deutsche
Städte und geriet dabei in Polizeikontrollen. Da Jose Maria bei den
Kontrollen keine Genehmigung zum Verlassen seines Landkreises vorlegen
konnte, will die Ausländerbehörde des Wartburgkreises in Thüringen
Jose Maria Jones nun aufgrund dieser Residenzpflichtverletzung aus Deutschland
ausweisen.
Und so wird aus Jose Maria plötzlich
ein Krimineller gemacht...
In dem Bescheid heißt es: Er
habe Straftaten begangen, weil er sich nicht in seinem Landkreis aufgehalten
hat, stelle ein Sicherheitsrisiko für die freiheitlich demokratische
Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland dar.
" Durch die mehrfachen Verstöße
gegen das geltende Asylverfahrensgesetz werden die öffentliche Sicherheit
und Ordnung i. S. v. § 45 Abs.1 AuslG maßgeblich beeinträchtigt
sowie erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland berührt.
(...) Mit der Ausweisung des Herrn Jones sollen andere Ausländer davon
abgehalten werden, Straftaten gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik
Deutschland zu begehen. Es soll damit deutlich gezeigt werden, daß
gerade der wiederholte Verstoß von Asylbewerbern gegen die räumliche
Beschränkung des Bereichs der Aufenthaltsgestattung auch zur Beendigung
ihres Aufenthalts führen kann, (…). Die Ausweisung aus generalpräventiven
Gründen, also zur Abschreckung anderer Ausländer, ist nach Rechtsprechung
des Bundesverwaltungsgericht dann gerechtfertigt, wenn andere Ausländer
zur Vermeidung der ihnen drohenden Ausweisung veranlasst werden, sich in
der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß zu verhalten. (…)
Nur durch die kontinuierliche Anwendung der Ausweisermächtigung kann
eine generalpräventive, also abschreckende und damit verhaltenssteuernde
Wirkung bei anderen Ausländern entfaltet werden, insbesondere wird
damit auch gegenüber potentiellen Ersttätern durch die Ausweisung
eine abschreckende Wirkung ausgelöst". (aus dem Ausweisungsbescheid)
Als Flüchtlinge in Deutschland
dürfen wir uns nach einer Bestimmung der Asylgesetzgebung nicht freibewegen.
Unsere Bewegungsfreiheit ist auf den Landkreis beschränkt, in dem
unsere Unterkunft gelegen ist. Nur mit ausdrücklicher Genehmigung
der Ausländerbehörde dürfen wir unseren Landkreis verlassen.
Jose Maria, der den weiten Weg von
Sierra Leone nach Europa hinter sich gelegt hat, im Glauben hier in Deutschland,
einem demokratischen Land, Zuflucht gefunden zu haben, muß auf unglaubliche
Art und Weise erfahren, daß er auch hier keine Rechte hat. Er ist
eingesperrt in einen Landkreis, der weit abgelegen ist. Bereits die nächst
größere Stadt, die in einem anderen Landkreis liegt, darf er
nicht betreten. Tut er es dennoch, wird er einer Straftat beschuldigt.
Außerdem ist es für Herrn Jones nicht leicht eine Erlaubnis
zum Verlassen des Landkreises zu bekommen: Wie alle Flüchtlinge, bekommt
er nur 80 DM Taschengeld im Monat. Allein für das Zugfahrticket zur
Ausländerbehörde nach Bad Salzungen, die ihm die Erlaubnis ausstellen
kann, muß er schon 40 DM zahlen. Hinzu kommen 15 DM für die
Ausstellung einer solchen Erlaubnis.
Doch es reicht den Behörden
nicht, dass Jose Maria , weil er unerlaubterweise seinen Wohnort verließ,
zu einem Straftäter gestempelt wird, darüber hinaus sollen sein
Besuch mit der Minikarawane in Bayern auch seine Abschiebung rechtfertigen.
Zwar genießt Jose Maria noch vorläufigen Rechtsschutz: Die Ausweisung
kann erst dann vollzogen werden, wenn sein Asylgesuch rechtskräftig
abgelehnt ist, aber dennoch: die Androhung zurück in Verfolgung, Bürgerkrieg,
Folter- und Todesgefahr geschickt zu werden, bleibt bestehen und erzeugt
Angst und Panik in ihm.
Am 20. März 2002 soll nun sein
Asylverfahren vor dem Verwaltungsgericht Gera entschieden werden. Bei einer
negativen Entscheidung des Gerichts droht Jose Maria die Vollstreckung
der Ausweisung und damit die Abschiebung nach Sierra Leone. Jose Maria
hat zwar gegen den Ausweisungsbescheid Widerspruch eingelegt. Jedoch ist
im Moment unklar, wie die Behörden weiter verfahren wollen.
Dass ausgerechnet Jose Maria eine
derart drakonische Strafe droht, muß auch im Zusammenhang mit seinem
Engagement für die Karawane gesehen werden. Er soll ein abschreckendes
Beispiel darstellen für alle anderen Flüchtlinge, Flüchtlinge,
die sich gegen die menschenunwürdigen Bedingungen, die dieses Land
für sie bereit hält, wehren und für ihre Rechte einstehen.
In dem Bescheid steckt unmißverständlich eine Drohung gegenüber
allen Flüchtlingen, die sich in der Karawane organisieren.
Deswegen veranstalten wir am 20.
März 2002 vor dem Verwaltungsgerichtsgebäude in Gera eine Protestmahnwache.
Wir bitten alle an diesem Tag nach Gera zu kommen, um sich unserem Protest
anzuschließen und Jose Maria in seinem Asylverfahren zu unterstützen. |