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Die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen
Blanche A. aus Togo lebt in einer Sammelunterkunft 7 km entfernt von Wismar. Sie fährt zu Landsleuten im Asylbewerberheim Wismar. Schlechte Nachrichten aus der Heimat Lomé - wieder sind einige Freunde verhaftet worden. Andere sind spurlos verschwunden - seit Wochen kein Lebenszeichen von ihnen. Das Leben im Exil ist geprägt von der Sorge um die Zurückgebliebenen. 19 Uhr - der letzte Bus ist weg - zu Fuß gehen kommt nicht in Frage - nach all den rassistischen Attacken in der letzten Zeit - vielleicht ausnahmsweise in Wismar im Heim übernachten? Nicht möglich, statt dessen kommt die Polizei mit drei Mannschaftswagen und Hunden. Sie nehmen Blanche mit und sperren die „Täterin“ über Nacht ein. Blanche soll außerdem 200 DM Strafe zahlen - Ihr Vergehen: das 7 km von Wismar entfernte Rüggow liegt im Landkreis Nordwestmecklemburg - Blanche hatte keine schriftliche Besuchserlaubnis für Wismar.

Safa A. aus dem Irak lebt mit seiner Familie in einer Sammelunterkunft im Landkreis Güstrow. Seine kleine Tochter muß für einige Tage in die Uniklinik Rostock. Die Mutter begleitet das Kind. Die beiden vertragen das ungewohnte Essen im Krankenhaus nicht. Safa fährt mit einigen Lebensmitteln und etwas Spielzeug nach Rostock. Da er das erste Mal in Rostock ist, fragt er am Bahnhof einen Polizisten nach dem Weg zur Uniklinik - anstelle einer Antwort - die Frage nach der Aufenthaltsgestattung - Landkreis Güstrow? Kein Besuchsschein für Rostock? Das wird teuer. Safa zeigt die Kopie der Krankenhauseinweisung - es ist Wochenende - die Ausländerbehörde hat geschlossen - keine Chance? Doch - Safa hat Glück - der Polizist hat ein Einsehen und stellt das Recht auf Bewegungsfreiheit über die Residenzpflicht.

Gabriel I. aus Nigeria lebt in einem Landkreis in Thüringen - seine Lebensgefährtin Anke lebt in Hamburg - sie haben zwei gemeinsame Kinder - weil Anke gerade eine Ausbildung macht, ist sie darauf angewiesen, daß Gabriel sich um die Kinder kümmert. Gabriel, der als Asylbewerber ohne besondere Genehmigung seinen zugewiesenen Thüringer Landkreis nicht verlassen darf, wird jedoch von der Ausländerbehörde das Recht verweigert, zu seiner Verlobten nach Hamburg zu ziehen. Die Kinder und die Mutter haben daher selten Gelegenheit, sich zu sehen.

Nasrin F. aus dem Iran lebt in Nürnberg. Sie wollte an einer Demonstration in Berlin gegen den Besuch des iranischen Präsidenten Khatami in Deutschland teilnehmen - die zuständige Ausländerbehörde verweigerte ihr jedoch die Reiseerlaubnis. Statt dessen mußte sie sich während des dreitägigen Besuches von Khatami täglich bei der Ausländerbehörde melden.

Sunny O. aus Nigeria lebt in Wolfsburg.  Als politisch engagierter Flüchtling und als Mitglied der Flüchtlingsorganisation The Voice hat er den Flüchtlingskongress in Jena im April 2000 mitorganisiert. In seiner Funktion als Koordinator hat er die Einladungen an die internationalen Gäste des Kongresses verfasst und verschickt - mit diesen Einladungen erhielten die Gäste Besuchsvisa für Deutschland - er hingegen erhielt nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde in Wolfsburg am Kongress in Jena  teilzunehmen, den er selbst organisiert hat.