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Home » Archiv » Kabba Barrow in Nacht und Nebel Aktion abgeschoben

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Die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen
Kabba Barrow wurde heimlich in einer Nacht- und Nebelaktion nach Gambia abgeschoben !

Demoaufruf:

Staatliche Unmenschlichkeit aufdecken
Staatlichen Rassismus bekämpfen

Eine weltoffene Kulturstadt soll Halle sein; die "Aktion Noteingang" behauptete Zivilcourage gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ebenso, wie die jährliche "Woche des ausl. Mitbürgers" und andere symbolische Aktivitäten das Bild eines integren und humanen Klimas zeichnen. Auch einen Präventionsrat gegen Rassismus (u.a.) gibt es neuerdings. OB Frau Häußler ist Schirmherrin der Aktion Noteingang und des Präventionsrates. Regelmäßig hebt sie ihre Bürgernähe hervor.

Gleichzeitig jedoch werden AsylbewerberInnen Monate lang inhaftiert, wird Frauen, die einen Flüchtling heiraten (wollen), eine "Scheinehe" unterstellt, werden Asylbewerber als Drogendealer vorverurteilt und zum Zwecke der Abschiebung schwer mißhandelt.

Trotz der rechtlichen und faktischen Möglichkeit kommunaler Selbstverwaltung rührten weder die Oberbürgermeisterin noch andere Verantwortliche auch nur einen Finger, um eine seit Anfang des Jahres 2001 drohende und nun vollzogene Abschiebung zu verhindern und die geplante Heirat eines Flüchtlings und seiner Freundin zu ermöglichen. Und dies, obwohl zuerst aus dem Kreise von Bekannten und schließlich auch aus einer politischen Gruppe auf vielen Wegen und bei vielen Stellen massiv auf die Situation der Betroffenen aufmerksam gemacht und um die nötige Verlängerung des Aufenthaltstitels ("Duldung") gebeten wurde. Die Oberbürgermeisterin war für das Problem seit dem 17.02.01 nicht zu erreichen. Ihre Sprecherin verbreitete Fehlinformationen, wie auch der angerufene Petitionsausschuß aus Kreisen der Stadtverwaltung und des Innenministeriums (Sachsen-Anhalt) fehlinformiert wurde. Zur Krönung dieses ausländerfreundlichen, Gewalt verhindernden und bürgernahen Vorgehens wurde der Asylbewerber klammheimlich - ohne daß der Rechtsanwalt, die Freundin oder die Verwandten informiert wurden -, gemeinsam mit einem weiteren Flüchtling abgeschoben, an Händen und Füßen gefesselt, begleitet von vier BGS-Beamten und einem Arzt. Mit der Drohung, dass sie pharmakologisch ruhig gestellt (gespritzt) werden könnten, wurden sie von der JVA Volksstedt nach Bremen transportiert, dort wie Sandsäcke in eine kleine Maschine verladen und unter diesen Bedingungen in ihre Heimatländer fortgeschafft.

In diesem Land ist normal und alltäglich, daß Menschen solcherart gewaltsam deportiert werden, wenn sie aus ehemaligen Kolonialgebieten hierher gekommen sind. Opfer beim Transport und im Zielland der Abschiebung werden in Kauf genommen.
 

Welche Rechtfertigung werden die Verantwortlichen in diesem Falle parat haben?

Was wird am nächsten Sonntag erzählt?!

Demonstration statt Sonntagsreden

Sa 09.06.01 Halle

Treffpunkt: 12.00 Uhr Hallmarkt; Beginn: 13.00 Uhr


 


 Chronologie von Kabba Barrows Aufenthalt in der weltoffenen Stadt Halle/S. und dem Land Sachsen-Anhalt, SPD-regiert und PDS-toleriert:

 Kabba Barrows stellt seinen Asylantrag am 09.04.97 in Hamburg. Anhörung zu Asylantrag am 24.04.97
Sein Asylantrag wird am 07.05.1997 abgelehnt; er erhält trotzdem weiterhin eine Duldung, bis er im Juli 2000 aufgefordert wird auszureisen.
Inzwischen - im März 1999 - haben sich Andrea Lin-der und Kabba Barrow in Konstanz kennen gelernt. Die einzige Möglichkeit, die ihnen nun noch gelassen wird, um zusammen leben zu können, ist die Heirat. Sie entscheiden sich im Sommer 2000 für ein gemeinsames Leben in der Schweiz.
Kabba Barrow und Andrea Linder versuchen am 10.11.2000 in Bonn bei der Schweizer Botschaft, ihre Heirat zu beantragen. Die Schweiz verweigert die Einreise von Kabba Barrow, da er nur eine Duldung in Deutschland hat, und spricht von "Gefälligkeitsehe". Am 20.12.00 ist eine Abschiebung von Kabba Barrow geplant; er soll an diesem Tag bei der Ausländerbehörde erscheinen. Stattdessen sucht er wenige Tage danach Hilfe in einer Beratungsstelle. Dieses Verhalten wird später behördlicherseits als "Untertauchen" eingestuft. Begleitet von einem Mitarbeiter der Beratungsstelle, meldet sich Kabba Barrow Ende Dezember wieder bei der Ausländerbehörde. Um eine Dul-dung zu erhalten, muß er zunächst noch im Dezember und schließlich Anfang Januar weitere Termine bei dieser Behörde wahrnehmen, zu denen er auch jedesmal erscheint. Am 04.01.01 wird ihm morgens gesagt, er solle am Nachmittag wiederkommen.
Kabba Barrow wird am 04.01.2001 in der Ausländer-behörde Halle verhaftet und am 05.01.01 in Volkstedt inhaftiert. Am 07.01.01 findet der erste Versuch statt, die Abschiebung gegen Kabba Barrows Willen durchzusetzen, danach bestätigt das Amtsgericht Halle beim er-sten Haftprüfungstermin die Verlängerung der Haft. Beim zweiten erzwungenen Abschiebungsversuch am 07.02.2001 versuchen drei BGS Beamte mit physischer Gewalt, ihn in das Flugzeug zu bringen. Kabba wird von den BGS-Beamten so schwer mißhandelt, daß die Flugcrew sich weigert, an der Abschiebung teilzunehmen. Während des Gezerres an Kabba Barrow wird ihm unter anderem sein rechter Daumen bis an den Arm zurückgebogen, damit er die Gangway losläßt. Ein BGS-Beamter fällt hin. Der BGS behauptet, Kabba hätte sich aktiv gewehrt, und zeigt ihn an. Außerdem wird ihm mündlich gedroht, beim nächsten Mal mit einer Spritze betäubt zu werden. Die Heirat beim Standesamt Halle/S. ist zwischenzeitlich beantragt: am 06.02.01 bringt Andrea Linder die erforderlichen Papiere zum Standesamt Halle/S. Das Auswärtige Amt schickt die Papiere von Kabba Barrow zur Botschaft nach Dakar / Senegal, um sie be-glaubigen zu lassen. Am 03.05.01 kommen die beglaubigten Papiere aus Dakar zurück. Es fehlt noch die beglaubigte Geburtsurkunde, ansonsten ist alles da. (Für die Abschiebung sind die vorhandenen Papiere ausreichend.) Trotzdem lehnt Frau Häußler es ab, im Rahmen der "kommunalen Selbstverwaltung" für ein Bleiberecht für Kabba einzutreten, solange nicht alle Papiere da sind. Dann stünde aber die Heirat direkt bevor und wäre damit ein objektives Abschiebungshindernis, so daß ein Eingreifen seitens Frau Häußlers keine Rolle mehr spielen würde. Währenddessen wird am 27.02.01 eine Petition an den Petitionsausschuß des Landtages gestellt, die dieser am 02.05.01 behandelt, während gleichzeitig ein dritter Haftprüfungstermin beim Amtsgericht Eisleben stattfindet. Der Petitionsausschuß in Sachsen-Anhalt zieht selbst keine Erkundigungen ein, sondern ist auf diejenigen Informationen angewiesen, die man ihm zukommen läßt. Vom Innenministerium erhält er die Information, daß Kabba Barrow während seines Aufenthalts in Deutschland wegen Drogenhandel und Drogenbesitz verurteilt worden sei und sich gegen die BGS-Beamten aktiv gewehrt habe. Das Standesamt Halle teilt mit, daß die Ehe nicht direkt bevorstehe. Dies ist sämtlich äußerst irreführend bis völlig unzutreffend. Noch ein drittes Mal kann der Versuch, Kabba Barrow gewaltsam aus Deutschland zu entfernen, verhindert werden. Dieses Mal verteilen Mitglieder zweier antirassistischer Gruppen Flugblätter an die Passagiere und die Bordcrew. Der daraufhin stattfindende Haftprüfungstermin wird sehr kurzfristig um einen Tag vorverlegt, so daß der Anwalt des Flüchtlings nicht teilnehmen kann. Öffentliche Beobachter werden bei der Entscheidung nicht zugelassen; nicht einmal ein Protokollführer ist dabei. Eine erneute Haftverlängerung wird bestätigt, wobei zur Entscheidungsfindung die Möglichkeit einer Abschiebung ‚auf anderem Wege' in Betracht gezogen wird (denn eine Abschiebungshaft ist nur bei tatsächlich bevorstehender Abschiebung zulässig, da es sich um eine Haft ohne begangene Straftat und ohne Verurteilung handelt).
 

Mit weiterer Unterstützung, diesmal in Gambia, konnte erreicht werden, daß der Flüchtling nach seiner Abschiebung nun eine Unterkunft hat und derzeit von staatlichen Behörden nicht behelligt wird. Parallel zur Fortsetzung der politischen Auseinandersetzung in Deutschland werden jetzt Spenden gesammelt, damit Andrea Linder und Kabba Barrow wieder zueinander finden und irgendwo doch noch heiraten können.
Spendenkonto über Initiative Grenzenlos
Konto-Nr. 381 308 546,
BLZ 800 537 62, Sparkasse Halle 
Verwendungszweck: Karawane- / K. Barrow