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Die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen
 

Für die Abschaffung der "Residenzpflicht" für Asylbewerber/innen in Deutschland

Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen in Deutschland !

Am 3. Oktober feiert Deutschland in Hannover auf der Expo 2000 seine Wiedervereinigung und versucht sich der Welt mit einem modernen Image zu präsentieren. Weltoffen, als Garant für Demokratie und Menschenrechte im In- und im Ausland, so möchte Deutschland gerne gesehen werden.
Die initiierte Debatte der Bundesregierung über die Bekämpfung des Rechtsradikalismus ist Teil dessen, als was sich Deutschland der Welt präsentieren will.
Aber dieser Propaganda- Zirkus hat nichts mit der Realität von Flüchtlingen zu tun - den tatsächlichen Opfern des rassistischen Terrors. Die deutsche Regierung hat über Jahrzehnte hinweg die Basis für diesen Terror geschaffen, indem sie uns systematisch von der deutschen Gesellschaft isoliert hat. Wir werden in Flüchtlingslager in abgelegene Wälder geschafft und dort mit Hilfe diverser Gesetze und Bestimmungen praktisch weggesperrt.
Dies zeigt sich insbesondere in der seit 1982 von den deutschen Behörden praktizierten sog. Residenzpflicht, die das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge praktisch abschafft. Die Residenzpflicht nimmt uns das Recht, den Landkreis, in dem wir gemeldet sind, zu verlassen. Dieses Gesetz, das uns oft in einem äußerst kleinem Gebiet einsperrt, existiert in keinem anderen Land in Europa.
Dieses Gesetz kriminalisiert alle Flüchtlinge und Ausländer insgesamt. Aufgrund dieses Gesetzes kann die Polizei jeden von uns immer und überall kontrollieren - ganz gleich,  ob wir nun unseren Landkreis verlassen haben oder nicht. Für diejenigen, die diese Polizeikontrollen beobachten, entsteht der Eindruck, als ob wir etwas Kriminelles getan haben. Auf diese Weise scheint sich die Parole der Rechtsradikalen  vom „kriminellen Ausländer“ mit jeder Polizeikontrolle einmal mehr zu bestätigen.
Ein Verstoß gegen die Residenzpflicht ist von Deutschen gar nicht begehbar. Dadurch schüren Kriminalstatistiken, die „deutsche Straftaten“ und „ausländische Straftaten“ gegeneinander rechnen, automatisch die Vorurteile gegenüber  Flüchtligen.

Für Flüchtlinge ist es nahezu unmöglich, nicht gegen die Residenzpflicht zu verstoßen. Sobald wir nach Deutschland kommen, werden wir automatisch kriminalisiert. Die Residenzpflicht führt zwangsläufig zu einer gesellschaftlichen Isolierung. Dies zeigt das Beispiel von Jose Maria Jones aus Sierra Leone. Er lebt in einem Flüchtlingslager in Großensee in Thüringen. Wann immer er einen Freund in Raßdorf, einem Nachbardorf, das nur 100 Meter weiter in einem anderen Landkreis liegt, besuchen möchte oder dort an einem politischen Treffen teilnehmen möchte, muss er erst einmal ins 32 km entfernte Bad Salzungen fahren, um dort bei der Ausländerbehörde eine Erlaubnis zum Verlassen seines Landkreises zu beantragen. Allein die Zugfahrt dorthin kostet ihn 35 DM, für die Ausstellung der Reiseerlaubnis muss er  dann noch 15 DM zahlen. Als Asylbewerber stehen ihm jedoch nur 80 DM monatlich zur Verfügung. (Manchmal, wenn er mit Freunden aus seiner Unterkunft auf der Strasse Fussball spielt, und der Ball über die Landkreisgrenze fällt, müssen sie deutsche Passanten fragen, ob sie den Ball wiederholen, weil sie Angst haben, dass eine Polizeistreife vorbeikommt, und sie kontrolliert.)
Polizeikontrollen kennt Jose Maria zu Genüge. Vor mehr als einem Jahr reiste er mit einer Delegation der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen durch mehrere Städte in Deutschland, um über die Situation in seinem Herkunftsland und über Menschenrechtsverletzungen an Flüchtlingen in Deutschland zu informieren. Dabei geriet er dreimal in Polizeikontrollen. Da er eine entsprechende Erlaubnis zum Verlassen seines Landkreises nicht vorweisen konnte, wurde ihm kurze Zeit später ein Ausweisungsbescheid zugestellt. Er sei ein Sicherheitsrisiko für die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, eine Gefahr für die Innere Sicherheit, heißt es in dem Bescheid, wohlgemerkt nur, weil er von seinem Grundrecht auf Bewegungsfreiheit Gebrauch gemacht hat.

Die Residenzpflicht verpflichtet jeden Flüchtling, in seinem  Landkreis zu bleiben. Wird man außerhalb des Landkreises von der Polizei kontrolliert, bekommt man beim ersten Mal eine Strafe von 100 DM Strafe, die man allerdings 

 Blanche A. aus Togo lebt in einer Sammelunterkunft 7 km entfernt von Wismar. Sie fährt zu Landsleuten im Asylbewerberheim Wismar. Schlechte Nachrichten aus der Heimat Lomé - wieder sind einige Freunde verhaftet worden. Andere sind spurlos
verschwunden - seit Wochen kein Lebenszeichen von ihnen. Das Leben im Exil ist geprägt von der Sorge um die Zurückgebliebenen. 19 Uhr - der letzte Bus ist weg - zu Fuß gehen kommt nicht in Frage - nach all den rassistischen Attacken in der letzten Zeit - vielleicht ausnahmsweise in Wismar im Heim übernachten? Nicht möglich, statt dessen kommt die Polizei mit drei Mannschaftswagen und Hunden. Sie nehmen Blanche mit und sperren die „Täterin“ über Nacht ein. Blanche soll außerdem 200 DM Strafe zahlen - Ihr Vergehen: das 7 km von Wismar entfernte Rüggow liegt im Landkreis Nordwestmecklemburg - Blanche hatte keine schriftliche Besuchserlaubnis für Wismar. 

Safa A. aus dem Irak lebt mit seiner Familie in einer Sammelunterkunft im Landkreis Güstrow. Seine kleine Tochter muß für einige Tage in die Uniklinik Rostock. Die Mutter begleitet das Kind. Die beiden vertragen das ungewohnte Essen im Krankenhaus nicht. Safa fährt mit einigen Lebensmitteln und etwas Spielzeug nach Rostock. Da er das erste Mal in Rostock ist, fragt er am Bahnhof einen Polizisten nach dem Weg zur Uniklinik - anstelle einer Antwort - die Frage nach der Aufenthaltsgestattung - Landkreis Güstrow? Kein Besuchsschein für Rostock? Das wird teuer. Safa zeigt die Kopie der Krankenhauseinweisung - 
es ist Wochenende - die Ausländerbehörde hat geschlossen - keine Chance? Doch - Safa hat Glück - der Polizist hat ein Einsehen und stellt das Recht auf Bewegungsfreiheit über die Residenzpflicht. 

Gabriel I. aus Nigeria lebt in einem Landkreis in Thüringen - seine Lebensgefährtin Anke lebt in Hamburg - sie haben zwei gemeinsame Kinder - weil Anke gerade eine Ausbildung macht, ist sie darauf angewiesen, daß Gabriel sich um die Kinder kümmert. Gabriel, der als Asylbewerber ohne besondere Genehmigung seinen zugewiesenen Thüringer Landkreis nicht verlassen darf, wird jedoch von der
Ausländerbehörde das Recht verweigert, zu seiner Verlobten nach Hamburg zu ziehen. Die Kinder und die Mutter haben daher selten Gelegenheit, sich zu sehen. 

Nasrin F. aus dem Iran lebt in Nürnberg. Sie wollte an einer Demonstration in Berlin gegen den Besuch des iranischen Präsidenten Khatami in Deutschland teilnehmen -
die zuständige Ausländerbehörde verweigerte ihr jedoch die Reiseerlaubnis. Statt dessen mußte sie sich während des dreitägigen Besuches von Khatami täglich bei der Ausländerbehörde melden. 

Sunny O. aus Nigeria lebt in Wolfsburg.  Als politisch engagierter Flüchtling und als Mitglied der Flüchtlingsorganisation The Voice hat er den Flüchtlingskongress in Jena
im April 2000 mitorganisiert. In seiner Funktion als Koordinator hat er die Einladungen an die internationalen Gäste des Kongresses verfasst und verschickt - mit diesen Einladungen erhielten die Gäste Besuchsvisa für Deutschland - er hingegen erhielt nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde in Wolfsburg am Kongress in Jena  teilzunehmen, den er selbst organisiert hat. 

nicht zahlen kann, da man als Flüchtling von dem unzureichenden Betrag von  80 DM in der Regel 50 DM für Anwaltskosten zahlen muss, um gegen die permanente Abschiebedrohung zu kämpfen. Viele Hausmeister der Flüchtlingslager erstellen tägliche Anwesenheitslisten, um nachzuprüfen, ob alle Flüchtlinge da sind oder nicht. Ist ein Flüchtling für mehrere Tage nicht in der Unterkunft gewesen, kann er seine Unterkunft verlieren. Wenn das das Sozialamt mitbekommt, dass wir uns nicht in unserer Unterkunft aufhalten, bestraft es uns, indem es die ohnehin schon mickrige Sozialhilfe und die Lebensmittelgutscheine kürzt. Oder indem es uns statt monatlich nur noch wöchentlich auszahlt, um uns dazu zu zwingen, den Landkreis nicht zu verlassen. So haben wir nicht genug Geld, um uns zu ernähren, geschweige denn die Geldstrafen von 100 DM und mehr zu bezahlen. Dies wiederum bedeutet, dass wir dann in Haft genommen werden können. In der Haft sind wir rassistischer Behandlung und Erniedrigung ausgesetzt. Mit Routine wird die Würde von vielen Flüchtlingen in solcher Haft gebrochen. Auf diese Weise werden wir auf eine sogenannte „Freiwillige Ausreise“ vorbereitet.

Die augenblicklichen Erklärungen der deutschen Politiker/innen sind für uns reiner Hohn. Wie können sie sich öffentlich gegen den Neo- Naziterror aussprechen, wenn sie nahezu zwei Jahrzehnte die Grundlage dafür geschaffen haben. Sie haben uns von der deutschen Gesellschaft isoliert. Sie haben uns erniedrigt und terrorisiert. Die Residenzpflicht, vergleichbar mit den Passgesetzen des ehemaligen Apartheidregimes in Südafrika, ist der ausdrückliche rechtliche Beweis dafür. Die Flüchtlinge der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migrant/innen haben sich dazu entschieden, eine Kampagne des zivilen Ungehorsams gegen die Residenzpflicht zu starten. Wir werden nicht wie das Kaninchen vor der Schlange darauf warten, dass die Neo- Nazis uns weiter terrorisieren! Wir werden uns gegen diese ungerechte Gesetzgebung wehren, die uns daran hindert, uns zu organisieren und wir bitten Sie uns zu unterstützen.

Bitte wenden Sie sich mit Protestfaxen an Bundeskanzler Gerhard Schröder, in denen Sie ihn auffordern, sich für die sofortige Abschaffung der Residenzpflicht für Flüchtlinge einzusetzen. Bitte senden Sie auch eine Kopie Ihres Schreibens an den Internationalen Menschenrechtsverein.

Bundeskanzler Gerhardt Schröder, Bundeskanzleramt in Berlin, Fax: (030) 4000-2357