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Für
die Abschaffung der "Residenzpflicht" für Asylbewerber/innen in Deutschland
Bewegungsfreiheit
von Flüchtlingen in Deutschland !
Am 3. Oktober feiert
Deutschland in Hannover auf der Expo 2000 seine Wiedervereinigung und versucht
sich der Welt mit einem modernen Image zu präsentieren. Weltoffen,
als Garant für Demokratie und Menschenrechte im In- und im Ausland,
so möchte Deutschland gerne gesehen werden.
Die initiierte Debatte der Bundesregierung
über die Bekämpfung des Rechtsradikalismus ist Teil dessen, als
was sich Deutschland der Welt präsentieren will.
Aber dieser Propaganda- Zirkus hat nichts
mit der Realität von Flüchtlingen zu tun - den tatsächlichen
Opfern des rassistischen Terrors. Die deutsche Regierung hat über
Jahrzehnte hinweg die Basis für diesen Terror geschaffen, indem sie
uns systematisch von der deutschen Gesellschaft isoliert hat. Wir werden
in Flüchtlingslager in abgelegene Wälder geschafft und dort mit
Hilfe diverser Gesetze und Bestimmungen praktisch weggesperrt.
Dies zeigt sich insbesondere in der seit
1982 von den deutschen Behörden praktizierten sog. Residenzpflicht,
die das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge praktisch
abschafft. Die Residenzpflicht nimmt uns das Recht, den Landkreis, in dem
wir gemeldet sind, zu verlassen. Dieses Gesetz, das uns oft in einem äußerst
kleinem Gebiet einsperrt, existiert in keinem anderen Land in Europa.
Dieses Gesetz kriminalisiert alle Flüchtlinge
und Ausländer insgesamt. Aufgrund dieses Gesetzes kann die Polizei
jeden von uns immer und überall kontrollieren - ganz gleich,
ob wir nun unseren Landkreis verlassen haben oder nicht. Für diejenigen,
die diese Polizeikontrollen beobachten, entsteht der Eindruck, als ob wir
etwas Kriminelles getan haben. Auf diese Weise scheint sich die Parole
der Rechtsradikalen vom „kriminellen Ausländer“ mit jeder Polizeikontrolle
einmal mehr zu bestätigen.
Ein Verstoß gegen die Residenzpflicht
ist von Deutschen gar nicht begehbar. Dadurch schüren Kriminalstatistiken,
die „deutsche Straftaten“ und „ausländische Straftaten“ gegeneinander
rechnen, automatisch die Vorurteile gegenüber Flüchtligen.
Für Flüchtlinge ist es nahezu
unmöglich, nicht gegen die Residenzpflicht zu verstoßen. Sobald
wir nach Deutschland kommen, werden wir automatisch kriminalisiert. Die
Residenzpflicht führt zwangsläufig zu einer gesellschaftlichen
Isolierung. Dies zeigt das Beispiel von Jose Maria Jones aus Sierra Leone.
Er lebt in einem Flüchtlingslager in Großensee in Thüringen.
Wann immer er einen Freund in Raßdorf, einem Nachbardorf, das nur
100 Meter weiter in einem anderen Landkreis liegt, besuchen möchte
oder dort an einem politischen Treffen teilnehmen möchte, muss er
erst einmal ins 32 km entfernte Bad Salzungen fahren, um dort bei der Ausländerbehörde
eine Erlaubnis zum Verlassen seines Landkreises zu beantragen. Allein die
Zugfahrt dorthin kostet ihn 35 DM, für die Ausstellung der Reiseerlaubnis
muss er dann noch 15 DM zahlen. Als Asylbewerber stehen ihm jedoch
nur 80 DM monatlich zur Verfügung. (Manchmal, wenn er mit Freunden
aus seiner Unterkunft auf der Strasse Fussball spielt, und der Ball über
die Landkreisgrenze fällt, müssen sie deutsche Passanten fragen,
ob sie den Ball wiederholen, weil sie Angst haben, dass eine Polizeistreife
vorbeikommt, und sie kontrolliert.)
Polizeikontrollen kennt Jose Maria zu
Genüge. Vor mehr als einem Jahr reiste er mit einer Delegation der
Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen durch
mehrere Städte in Deutschland, um über die Situation in seinem
Herkunftsland und über Menschenrechtsverletzungen an Flüchtlingen
in Deutschland zu informieren. Dabei geriet er dreimal in Polizeikontrollen.
Da er eine entsprechende Erlaubnis zum Verlassen seines Landkreises nicht
vorweisen konnte, wurde ihm kurze Zeit später ein Ausweisungsbescheid
zugestellt. Er sei ein Sicherheitsrisiko für die freiheitlich demokratische
Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, eine Gefahr für die Innere
Sicherheit, heißt es in dem Bescheid, wohlgemerkt nur, weil er von
seinem Grundrecht auf Bewegungsfreiheit Gebrauch gemacht hat.
Die Residenzpflicht verpflichtet jeden
Flüchtling, in seinem Landkreis zu bleiben. Wird man außerhalb
des Landkreises von der Polizei kontrolliert, bekommt man beim ersten Mal
eine Strafe von 100 DM Strafe, die man allerdings |
Blanche A. aus Togo lebt
in einer Sammelunterkunft 7 km entfernt von Wismar. Sie fährt zu Landsleuten
im Asylbewerberheim Wismar. Schlechte Nachrichten aus der Heimat Lomé
- wieder sind einige Freunde verhaftet worden. Andere sind spurlos
verschwunden - seit Wochen kein Lebenszeichen von ihnen. Das Leben
im Exil ist geprägt von der Sorge um die Zurückgebliebenen. 19
Uhr - der letzte Bus ist weg - zu Fuß gehen kommt nicht in Frage
- nach all den rassistischen Attacken in der letzten Zeit - vielleicht
ausnahmsweise in Wismar im Heim übernachten? Nicht möglich, statt
dessen kommt die Polizei mit drei Mannschaftswagen und Hunden. Sie nehmen
Blanche mit und sperren die „Täterin“ über Nacht ein. Blanche
soll außerdem 200 DM Strafe zahlen - Ihr Vergehen: das 7 km von Wismar
entfernte Rüggow liegt im Landkreis Nordwestmecklemburg - Blanche
hatte keine schriftliche Besuchserlaubnis für Wismar.
Safa A. aus dem Irak lebt mit seiner Familie in einer Sammelunterkunft
im Landkreis Güstrow. Seine kleine Tochter muß für einige
Tage in die Uniklinik Rostock. Die Mutter begleitet das Kind. Die beiden
vertragen das ungewohnte Essen im Krankenhaus nicht. Safa fährt mit
einigen Lebensmitteln und etwas Spielzeug nach Rostock. Da er das erste
Mal in Rostock ist, fragt er am Bahnhof einen Polizisten nach dem Weg zur
Uniklinik - anstelle einer Antwort - die Frage nach der Aufenthaltsgestattung
- Landkreis Güstrow? Kein Besuchsschein für Rostock? Das wird
teuer. Safa zeigt die Kopie der Krankenhauseinweisung -
es ist Wochenende - die Ausländerbehörde hat geschlossen
- keine Chance? Doch - Safa hat Glück - der Polizist hat ein Einsehen
und stellt das Recht auf Bewegungsfreiheit über die Residenzpflicht.
Gabriel I. aus Nigeria lebt in einem Landkreis in Thüringen
- seine Lebensgefährtin Anke lebt in Hamburg - sie haben zwei gemeinsame
Kinder - weil Anke gerade eine Ausbildung macht, ist sie darauf angewiesen,
daß Gabriel sich um die Kinder kümmert. Gabriel, der als Asylbewerber
ohne besondere Genehmigung seinen zugewiesenen Thüringer Landkreis
nicht verlassen darf, wird jedoch von der
Ausländerbehörde das Recht verweigert, zu seiner Verlobten
nach Hamburg zu ziehen. Die Kinder und die Mutter haben daher selten Gelegenheit,
sich zu sehen.
Nasrin F. aus dem Iran lebt in Nürnberg. Sie wollte an einer
Demonstration in Berlin gegen den Besuch des iranischen Präsidenten
Khatami in Deutschland teilnehmen -
die zuständige Ausländerbehörde verweigerte ihr jedoch
die Reiseerlaubnis. Statt dessen mußte sie sich während des
dreitägigen Besuches von Khatami täglich bei der Ausländerbehörde
melden.
Sunny O. aus Nigeria lebt in Wolfsburg. Als politisch engagierter
Flüchtling und als Mitglied der Flüchtlingsorganisation The Voice
hat er den Flüchtlingskongress in Jena
im April 2000 mitorganisiert. In seiner Funktion als Koordinator hat
er die Einladungen an die internationalen Gäste des Kongresses verfasst
und verschickt - mit diesen Einladungen erhielten die Gäste Besuchsvisa
für Deutschland - er hingegen erhielt nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde
in Wolfsburg am Kongress in Jena teilzunehmen, den er selbst organisiert
hat. |
nicht zahlen kann, da man als Flüchtling
von dem unzureichenden Betrag von 80 DM in der Regel 50 DM für
Anwaltskosten zahlen muss, um gegen die permanente Abschiebedrohung zu
kämpfen. Viele Hausmeister der Flüchtlingslager erstellen tägliche
Anwesenheitslisten, um nachzuprüfen, ob alle Flüchtlinge da sind
oder nicht. Ist ein Flüchtling für mehrere Tage nicht in der
Unterkunft gewesen, kann er seine Unterkunft verlieren. Wenn das das Sozialamt
mitbekommt, dass wir uns nicht in unserer Unterkunft aufhalten, bestraft
es uns, indem es die ohnehin schon mickrige Sozialhilfe und die Lebensmittelgutscheine
kürzt. Oder indem es uns statt monatlich nur noch wöchentlich
auszahlt, um uns dazu zu zwingen, den Landkreis nicht zu verlassen. So
haben wir nicht genug Geld, um uns zu ernähren, geschweige denn die
Geldstrafen von 100 DM und mehr zu bezahlen. Dies wiederum bedeutet, dass
wir dann in Haft genommen werden können. In der Haft sind wir rassistischer
Behandlung und Erniedrigung ausgesetzt. Mit Routine wird die Würde
von vielen Flüchtlingen in solcher Haft gebrochen. Auf diese Weise
werden wir auf eine sogenannte „Freiwillige Ausreise“ vorbereitet.
Die augenblicklichen Erklärungen der
deutschen Politiker/innen sind für uns reiner Hohn. Wie können
sie sich öffentlich gegen den Neo- Naziterror aussprechen, wenn sie
nahezu zwei Jahrzehnte die Grundlage dafür geschaffen haben. Sie haben
uns von der deutschen Gesellschaft isoliert. Sie haben uns erniedrigt und
terrorisiert. Die Residenzpflicht, vergleichbar mit den Passgesetzen des
ehemaligen Apartheidregimes in Südafrika, ist der ausdrückliche
rechtliche Beweis dafür. Die Flüchtlinge der Karawane für
die Rechte der Flüchtlinge und Migrant/innen haben sich dazu entschieden,
eine Kampagne des zivilen Ungehorsams gegen die Residenzpflicht zu starten.
Wir werden nicht wie das Kaninchen vor der Schlange darauf warten, dass
die Neo- Nazis uns weiter terrorisieren! Wir werden uns gegen diese ungerechte
Gesetzgebung wehren, die uns daran hindert, uns zu organisieren und wir
bitten Sie uns zu unterstützen.
Bitte wenden Sie sich mit Protestfaxen
an Bundeskanzler Gerhard Schröder, in denen Sie ihn auffordern, sich
für die sofortige Abschaffung der Residenzpflicht für Flüchtlinge
einzusetzen. Bitte senden Sie auch eine Kopie Ihres Schreibens an den Internationalen
Menschenrechtsverein.
Bundeskanzler Gerhardt Schröder,
Bundeskanzleramt in Berlin, Fax: (030) 4000-2357
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