Richard Ndika Ndakwe, ein politischer
Flüchtling aus Kamerun, ist der Oldenburger Öffentlichkeit durch
einen Prozess wegen angeblichen Verstoßes gegen die sogenannte Residenzpflicht
bekannt. Seit Mitte Mai ist Richard massiv von einer Abschiebung nach Kamerun
bedroht.
Im Oktober 1997 kam Richard Ndika Ndakwe in die BRD und beantragte Asyl,
weil er als Aktivist der Social Democratic Front (SDF) und des Southern
Cameroon’s National Council (SCNC), oppositionellen Parteien in Kamerun,
verfolgt wurde und mehrfach inhaftiert worden war. Sein Asylantrag ist
abgelehnt worden, weil nicht die politische Tätigkeit und die daraus
resultierende Gefährdung in Kamerun in die Entscheidung einbezogen
wurden, stattdessen wirft das Bundesamt für die Anerkennung (sic!)
ausländischer Flüchtlinge (BAFl) ihm die illegale Einreise in
die BRD vor und benutzt dies als Begründung für die Ablehnung.
Das Asylverfahren gegen Richard
Inzwischen ist im März diesen Jahres auch die Klage gegen diese
Entscheidung mit zum Teil haarsträubenden und haltlosen Argumenten
abgelehnt worden. Vor allem wurden vorgelegte Beweismittel für die
Verfolgung in Kamerun nicht berücksichtigt oder als Fälschungen
hingestellt:
Ein Haftbefehl aus Kamerun wird zwar als authentisch betrachtet, das
Gericht zweifelt die Glaubwürdigkeit jedoch mit der Behauptung an,
so ein Papier sei in Kamerun problemlos für Geld zu besorgen.
Ein Schreiben von Njanga Luma, einem
Aktivisten der Human Rights Defence Group (HRDG) in Kamerun, in dem dieser
die politische Tätigkeit und Verfolgung von Richard Ndika Ndakwe bestätigt,
wird ebenso als Fälschung abgetan. Das Auswärtige Amt behauptet,
dass der benutzte Briefkopf nicht der aktuellen politischen Funktion von
Herrn Luma entsprechen würde. Dass der Brief aus dem Jahr 1998 stammt
und Herr Luma seitdem in einer anderen politischen Funktion arbeitet, ist
eine Unstimmigkeit, die vom Gericht mühelos hätte geklärt
werden können.
Sogar Beweise für Richards Mitgliedschaft in SCNC und SDF in Kamerun
und in der BRD, von ihm vorgelegte Parteiausweise, wurden angezweifelt.
Das Auswärtige Amt stellt die Dokumente als Fälschung hin, weil
sie angeblich die falsche Farbe haben. Zeugen, die diese Behauptung widerlegen
könnten, wurden nicht angehört. Die belgische Justiz hat zudem
in mehreren Gerichtsentscheidungen anerkannt, dass die Echtheit der Ausweise
nicht anhand von Farbkriterien beurteilt werden kann. Die unterschiedlichen
Farben der Ausweise lassen sich durch verschiedene Zeitpunkte der Ausstellung
begründen.
Das Oldenburger Verwaltungsgericht benutzte außerdem das gleiche
Argument wie das BAFl, als es den von Richard beschriebenen Fluchtweg als
nicht glaubhaft hinstellte. Dabei trifft es sich ganz gut, dass Njanga
Luma Richard bei der Flucht aus Kamerun nach Nigeria geholfen hat, denn
dessen Brief wird ja mit der oben erwähnten Begründung als unglaubwürdig
abgetan.
Leider war auch die anwaltliche Vertretung im Klageverfahren mehr als
mangelhaft, so dass es der Richter sehr leicht hatte, seine Argumentationslinie
zu stricken. Die Voreingenommenheit des Richters gegenüber Flüchtlingen
aus Kamerun wird an Äußerungen deutlich wie der, „dass ja alle
wüssten, dass Kameruner sich die nötigen Papiere und Verfolgungsnachweise
einfach kaufen könnten.“ Er verhinderte auch, dass Richard zu vermeintlichen
Widersprüchen aus der Anhörung im Asylverfahren Stellung nehmen
konnte.
Kampf
gegen die sog. Residenzpflicht
Wir gehen davon aus, dass die Ablehnung von Richards Asylantrag im Zusammenhang
mit seiner politischen Aktivität gegen rassistische bundesdeutsche
Gesetze steht. Richard hatte sich gegen die Residenzpflicht für Flüchtlinge
gewehrt und sein Recht auf freie Bewegung eingeklagt. Das nur für
Flüchtlinge geltende Sondergesetz der Residenzpflicht legt fest, dass
sie sich nur in dem ihnen zugewiesenen Landkreis aufhalten dürfen.
Wenn sie den verlassen wollen, um z.B. Verwandte oder Freunde zu besuchen
oder von Westerstede nach Oldenburg zu fahren, um an einem Sprachkurs teilzunehmen,
müssen sie jedes Mal einen Antrag bei den Behörden stellen.
Widerstand gegen diese Diskriminierung wird von bundesdeutschen Gerichten
und Behörden gemeinsam unterdrückt. Die für Richard zuständige
Ausländer-behörde in Westerstede hat sich durch vorrauseilenden
Gehorsam zu ungunsten von Flüchtlingen hervorgetan und nachdrücklich
für eine Verurteilung von Richard im Residenzpflichtverfahren eingesetzt.
Der als Zeuge berufene Amtsleiter Herr Carstens rief in einer Verhandlungspause
mal eben beim Landrat an, um sich des „öffentlichen Interesses an
einer Strafverfolgung“ zu vergewissern. Auch in Richards Asylverfahren
macht die Ausländerbehörde Westerstede ihr Interesse deutlich,
Richard zu drangsalieren und abzuschieben. Nach dem negativen Urteil, mit
dem Richards Asylantrag endgültig abgelehnt wurde, forderte sie ihn
Mitte Mai zur Ausreise nach Kamerun auf, ehe Richard überhaupt von
der Klageablehnung erfahren hatte. Die Ausländerbehörde wußte
bereits seit drei Wochen von der Ablehnung, aber hatte Richard nicht informiert.
Beim Termin auf der Ausländerbehörde sagte Herr Carstens zu Richard:
„NoAsyl. Nix arbeiten, jetzt ausreisen.“
Repressionen gegen Richard
Seither setzen ihn die MitarbeiterInnen der Ausländerbehörde
massiv unter Druck, um Passersatzpapiere zu beschaffen. Vor kurzem kürzten
sie ihm die Sozialhilfe und drohten mit der zwangsweisen Vorführung,
um Passphotos zu machen. Diese Praxis setzten sie fort, obwohl Richard
einen Asylfolgeantrag gestellt hatte, um seine Abschiebung zu verhindern.
Situation in Kamerun
Eine Rückkehr nach Kamerun würde Richard akut gefährden,
da zum Beispiel ein erneuerter Haftbefehl gegen ihn vorliegt. Die politische
Situation hat sich seit Richards Flucht nicht verändert, nach wie
vor werden in Kamerun massive Menschenrechtsverletzungen begangen. Die
Wahlen vom 30. Juni haben zu einer weiteren Verschärfung des repressiven
politischen Klimas beigetragen. Das diktatorische Regime des Landes benutzt
willkürliche Verhaftungen und Haftstrafen, unrechtmäßige
Hausdurchsuchungen, schwere Folter und außergerichtliche Hinrichtungen,
um kritische Stimmen und Oppositionelle zu unterdrücken. Mehrere Politiker
der SDF wurden verhaftet und gefoltert.
Richard belegte seine Verfolgung mit weiteren und aktuellen Originaldokumenten
aus Kamerun. Zudem machte er deutlich, dass seine exilpolitische Tätigkeit
für die SDF hier in der BRD ihn bei einer Abschiebung massiv gefährdet.
Dazu kommt, dass Richard an Hepatitis erkrankt ist und in Kamerun nicht
adäquat behandelt werden kann.
Solidarität!
Es ist ein Skandal, dass auch der Folgeantrag trotz der Belege und Richards
Erkrankung abgelehnt worden ist. Mit dem Widerspruch gegen diese Ablehnung
besteht nun die letzte rechtliche Möglichkeit, Richard einen legalen
Aufenthalt in der BRD zu ermöglichen. Je größer der öffentliche
und politische Druck auf die Behörden und Gerichte ist, umso größer
sind die Chancen, die Abschiebung von Richard zu verhindern.
Deswegen ist es wichtig sich jetzt mit Richard zu solidarisieren
und politischen Druck durch Öffentlichkeit herzustellen. Ein Mittel
ist möglichst viele Briefe und Faxe mit den Forderungen an das Verwaltungsgericht
Oldenburg und die Ausländerbehörde Westerstede zu richten. Es
gibt Vordrucke, aber es ist natürlich auch möglich seinen Protest
individuell zu formulieren.
Protestbriefe und -faxe an:
Verwaltungsgericht Oldenburg
Schloßplatz 10
26122 Oldenburg
Fax: 0441 - 220 6001 | Landkreis Ammerland -
Ordnungsamt Ausländer- und Asylangelegenheiten Ammerlandallee
12
26655 Westerstede
Fax: 04488 56-444 |
Beispielbriefe an das Verwaltungsgericht
und an die Ausländerbehörde | |
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Keine Abschiebung von Richard Ndika Ndakwe!
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Abschiebestopp nach Kamerun!
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Anerkennung der Beweise für Richards politische Tätigkeit!
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Abschaffung der Residenzpflicht und aller Sondergesetze für Flüchtlinge
und MigrantInnen!
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Bleiberecht für alle Flüchtlinge!
Die Faxkampagne ist nur der Anfang. Wir werden alles tun, um die Abschiebung
von Richard Ndika Ndakwe
zu verhindern, dafür brauchen wir Unterstützung in jeder
Form.
Infos & Kontakt: donnerstags ab 18.00 Uhr (nach dem Flüchtlingscafé)
in der ALSO, Kaiserstraße 15
mailto: residenzpflicht@yahoo.de
Spenden an: K14 - Verein, KTO: 17 19 23 29, LzO, BLZ: 280 501 00,
Stichwort: Richard
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