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Home » Archiv » Kamerun » Richard Ndika Ndakwe von Abschiebung bedroht!!!

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English Version

Richard Ndika Ndakwe von Abschiebung bedroht!!!
Flugblatt als pdf-Datei


Richard Ndika Ndakwe, ein politischer Flüchtling aus Kamerun, ist der Oldenburger Öffentlichkeit durch einen Prozess wegen angeblichen Verstoßes gegen die sogenannte Residenzpflicht bekannt. Seit Mitte Mai ist Richard massiv von einer Abschiebung nach Kamerun bedroht. 

Im Oktober 1997 kam Richard Ndika Ndakwe in die BRD und beantragte Asyl, weil er als Aktivist der Social Democratic Front (SDF) und des Southern Cameroon’s National Council (SCNC), oppositionellen Parteien in Kamerun, verfolgt wurde und mehrfach inhaftiert worden war. Sein Asylantrag ist abgelehnt worden, weil nicht die politische Tätigkeit und die daraus resultierende Gefährdung in Kamerun in die Entscheidung einbezogen wurden, stattdessen wirft das Bundesamt für die Anerkennung (sic!) ausländischer Flüchtlinge (BAFl) ihm die illegale Einreise in die BRD vor und benutzt dies als Begründung für die Ablehnung. 

Das Asylverfahren gegen Richard

Inzwischen ist im März diesen Jahres auch die Klage gegen diese Entscheidung mit zum Teil haarsträubenden und haltlosen Argumenten abgelehnt worden. Vor allem wurden vorgelegte Beweismittel für die Verfolgung in Kamerun nicht berücksichtigt oder als Fälschungen hingestellt: 

Ein Haftbefehl aus Kamerun wird zwar als authentisch betrachtet, das Gericht zweifelt die Glaubwürdigkeit jedoch mit der Behauptung an, so ein Papier sei in Kamerun problemlos für Geld zu besorgen. 

Ein Schreiben von Njanga Luma, einem Aktivisten der Human Rights Defence Group (HRDG) in Kamerun, in dem dieser die politische Tätigkeit und Verfolgung von Richard Ndika Ndakwe bestätigt, wird ebenso als Fälschung abgetan. Das Auswärtige Amt behauptet, dass der benutzte Briefkopf nicht der aktuellen politischen Funktion von Herrn Luma entsprechen würde. Dass der Brief aus dem Jahr 1998 stammt und Herr Luma seitdem in einer anderen politischen Funktion arbeitet, ist eine Unstimmigkeit, die vom Gericht mühelos hätte geklärt werden können. 

Sogar Beweise für Richards Mitgliedschaft in SCNC und SDF in Kamerun und in der BRD, von ihm vorgelegte Parteiausweise, wurden angezweifelt. Das Auswärtige Amt stellt die Dokumente als Fälschung hin, weil sie angeblich die falsche Farbe haben. Zeugen, die diese Behauptung widerlegen könnten, wurden nicht angehört. Die belgische Justiz hat zudem in mehreren Gerichtsentscheidungen anerkannt, dass die Echtheit der Ausweise nicht anhand von Farbkriterien beurteilt werden kann. Die unterschiedlichen Farben der Ausweise lassen sich durch verschiedene Zeitpunkte der Ausstellung begründen. 

Das Oldenburger Verwaltungsgericht benutzte außerdem das gleiche Argument wie das BAFl, als es den von Richard beschriebenen Fluchtweg als nicht glaubhaft hinstellte. Dabei trifft es sich ganz gut, dass Njanga Luma Richard bei der Flucht aus Kamerun nach Nigeria geholfen hat, denn dessen Brief wird ja mit der oben erwähnten Begründung als unglaubwürdig abgetan. 

Leider war auch die anwaltliche Vertretung im Klageverfahren mehr als mangelhaft, so dass es der Richter sehr leicht hatte, seine Argumentationslinie zu stricken. Die Voreingenommenheit des Richters gegenüber Flüchtlingen aus Kamerun wird an Äußerungen deutlich wie der, „dass ja alle wüssten, dass Kameruner sich die nötigen Papiere und Verfolgungsnachweise einfach kaufen könnten.“ Er verhinderte auch, dass Richard zu vermeintlichen Widersprüchen aus der Anhörung im Asylverfahren Stellung nehmen konnte. 

Kampf gegen die sog. Residenzpflicht

Wir gehen davon aus, dass die Ablehnung von Richards Asylantrag im Zusammenhang mit seiner politischen Aktivität gegen rassistische bundesdeutsche Gesetze steht. Richard hatte sich gegen die Residenzpflicht für Flüchtlinge gewehrt und sein Recht auf freie Bewegung eingeklagt. Das nur für Flüchtlinge geltende Sondergesetz der Residenzpflicht legt fest, dass sie sich nur in dem ihnen zugewiesenen Landkreis aufhalten dürfen. Wenn sie den verlassen wollen, um z.B. Verwandte oder Freunde zu besuchen oder von Westerstede nach Oldenburg zu fahren, um an einem Sprachkurs teilzunehmen, müssen sie jedes Mal einen Antrag bei den Behörden stellen. 

Widerstand gegen diese Diskriminierung wird von bundesdeutschen Gerichten und Behörden gemeinsam unterdrückt. Die für Richard zuständige Ausländer-behörde in Westerstede hat sich durch vorrauseilenden Gehorsam zu ungunsten von Flüchtlingen hervorgetan und nachdrücklich für eine Verurteilung von Richard im Residenzpflichtverfahren eingesetzt. Der als Zeuge berufene Amtsleiter Herr Carstens rief in einer Verhandlungspause mal eben beim Landrat an, um sich des „öffentlichen Interesses an einer Strafverfolgung“ zu vergewissern. Auch in Richards Asylverfahren macht die Ausländerbehörde Westerstede ihr Interesse deutlich, Richard zu drangsalieren und abzuschieben. Nach dem negativen Urteil, mit dem Richards Asylantrag endgültig abgelehnt wurde, forderte sie ihn Mitte Mai zur Ausreise nach Kamerun auf, ehe Richard überhaupt von der Klageablehnung erfahren hatte. Die Ausländerbehörde wußte bereits seit drei Wochen von der Ablehnung, aber hatte Richard nicht informiert. Beim Termin auf der Ausländerbehörde sagte Herr Carstens zu Richard: „NoAsyl. Nix arbeiten, jetzt ausreisen.“

Repressionen gegen Richard

Seither setzen ihn die MitarbeiterInnen der Ausländerbehörde massiv unter Druck, um Passersatzpapiere zu beschaffen. Vor kurzem kürzten sie ihm die Sozialhilfe und drohten mit der zwangsweisen Vorführung, um Passphotos zu machen. Diese Praxis setzten sie fort, obwohl Richard einen Asylfolgeantrag gestellt hatte, um seine Abschiebung zu verhindern. 

Situation in Kamerun

Eine Rückkehr nach Kamerun würde Richard akut gefährden, da zum Beispiel ein erneuerter Haftbefehl gegen ihn vorliegt. Die politische Situation hat sich seit Richards Flucht nicht verändert, nach wie vor werden in Kamerun massive Menschenrechtsverletzungen begangen. Die Wahlen vom 30. Juni haben zu einer weiteren Verschärfung des repressiven politischen Klimas beigetragen. Das diktatorische Regime des Landes benutzt willkürliche Verhaftungen und Haftstrafen, unrechtmäßige Hausdurchsuchungen, schwere Folter und außergerichtliche Hinrichtungen, um kritische Stimmen und Oppositionelle zu unterdrücken. Mehrere Politiker der SDF wurden verhaftet und gefoltert. 

Richard belegte seine Verfolgung mit weiteren und aktuellen Originaldokumenten aus Kamerun. Zudem machte er deutlich, dass seine exilpolitische Tätigkeit für die SDF hier in der BRD ihn bei einer Abschiebung massiv gefährdet. Dazu kommt, dass Richard an Hepatitis erkrankt ist und in Kamerun nicht adäquat behandelt werden kann. 

Solidarität!

Es ist ein Skandal, dass auch der Folgeantrag trotz der Belege und Richards Erkrankung abgelehnt worden ist. Mit dem Widerspruch gegen diese Ablehnung besteht nun die letzte rechtliche Möglichkeit, Richard einen legalen Aufenthalt in der BRD zu ermöglichen. Je größer der öffentliche und politische Druck auf die Behörden und Gerichte ist, umso größer sind die Chancen, die Abschiebung von Richard zu verhindern. 

Deswegen ist es wichtig sich jetzt mit Richard zu solidarisieren und politischen Druck durch Öffentlichkeit herzustellen. Ein Mittel ist möglichst viele Briefe und Faxe mit den Forderungen an das Verwaltungsgericht Oldenburg und die Ausländerbehörde Westerstede zu richten. Es gibt Vordrucke, aber es ist natürlich auch möglich seinen Protest individuell zu formulieren.

Protestbriefe und -faxe an: 
 

Verwaltungsgericht Oldenburg 
Schloßplatz 10 
26122 Oldenburg 
Fax: 0441 - 220 6001
Landkreis Ammerland - 
Ordnungsamt Ausländer- und Asylangelegenheiten Ammerlandallee 12 
26655 Westerstede 
Fax: 04488 56-444 

Beispielbriefe an das Verwaltungsgericht
und an die Ausländerbehörde
 
  • Keine Abschiebung von Richard Ndika Ndakwe!
  • Abschiebestopp nach Kamerun!
  • Anerkennung der Beweise für Richards politische Tätigkeit!
  • Abschaffung der Residenzpflicht und aller Sondergesetze für Flüchtlinge und MigrantInnen!
  • Bleiberecht für alle Flüchtlinge!
Die Faxkampagne ist nur der Anfang. Wir werden alles tun, um die Abschiebung von Richard Ndika Ndakwe
zu verhindern, dafür brauchen wir Unterstützung in jeder Form.
Infos & Kontakt: donnerstags ab 18.00 Uhr (nach dem Flüchtlingscafé) in der ALSO, Kaiserstraße 15
mailto: residenzpflicht@yahoo.de
Spenden an: K14 - Verein, KTO: 17 19 23 29, LzO, BLZ: 280 501 00, Stichwort: Richard