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Home » Archiv » Solidarität mit Ramanou Moyibatou & Alietou Zato

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Die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen
 
African Refugees Association / Association des Réfugié/es Africain/es-ARA
c/o ESG-Diakonisches Werk
Königstr. 54 , D-22767 Hamburg 
ARA_African_Refugees@hotmail.com
Fax: (040) 30620383; Tel.: 0160-1052445; 0162-8456202; 0171-1536680 
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Unterschriftenliste für Ramanou


Aufruf zur Solidarität mit Frau RAMANOU MUYIBATOU und Frau ALIÉTOU ZATO, 
Vorstandsmitglieder der African Refugees Association-ARA und Opfer 
der deutschen rassistischen Asylgesetze und Polizei-Kontrollen gegen Flüchtlinge !

Frau RAMANOU Muyibatou und Frau ALIÉTOU Zato, politische Flüchtlinge aus Togo, sind  Vorstandsmitglieder der African Refugees Association-ARA. Sie sind Opfer der menschenverachtenden und rassistischen Flüchtlingspolitik in Deutschland, nach der Flüchtlinge auf der Grundlage von Sondergesetzen diskriminiert, ausgegrenzt, schikaniert und kriminalisiert werden. Wegen den rassistischen Kontrollen und der Brutalität ausgehend von der Polizei müssen sie sich ständig fürchten und verstecken.

Aufgrund einer vermeintlichen Polizeikontrolle sind sie am 7. Oktober 2000 aus dem 4. Stock eines Wohnhauses gestürzt, als sie versuchten vor der Polizei zu fliehen. Mit lebensgefährlichen Verletzungen, einer kompletten Wirbelsäulenfraktur und zahlreichen anderen Knochenbrüchen wurden sie in die Intensivstation vom Krankenhaus St. Georg und des Universitäts Krankenhauses Eppendorf (UKE) in Hamburg eingeliefert. RAMANOU ist seitdem querschnittsgelähmt.

ALIETOU Zato wurde aufgrund der Schwere der Verletzungen und ihrer Schwangeschaft Reiseunfähigkeit attestiert. Sie erhielt zunächst keine Krankenscheine und kein Geld mit der Begründung, dass sie sich „illegal“ in Hamburg aufhalte. Erst nach längerer Auseinandersetzung mit der Ausländerbehörde wurde die Reiseunfähigkeit anerkannt. Nach der Geburt ihrer Tochter am 25.06. wurde ihr aus medizinischen Gründen der Aufenthalt in Hamburg bis Ende Juli gestattet. Zwischenzeitlich wurde Aliétou Zatos Asylantrag ungeachtet ihrer politischen Aktivitäten und ihrer drohenden Verfolgung in Togo abgelehnt. Außerdem bekam sie einen Bußgeldbescheid über 116,- DM wegen Verstoßes gegen die Residenzpflicht, begangen am 07.10.2000, dem Tag des „Unfalls“. Die sog. Residenzpflicht ist eine Art deutsches Apartheidgesetz, das Flüchtlingen verbietet, sich außerhalb ihres Landkreises zu bewegen ohne eine schriftliche Erlaubnis ihrer zuständigen Ausländerbehörde.

Als querschnittsgelähmte Frau wurde RAMANOU gezwungen, sich in einer Rehabilitationsklinik bei Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) weiterbehandeln zu lassen, obwohl wir eine Petition gestellt haben, nach der die Rehabilitation in Hamburg stattfinden sollte. Aus der Rehabilitationsklinik Leezen wurde RAMANOU dann entlassen, obwohl die Rehabilitation noch nicht abgeschlossen war. Dann wurde sie in einem Alten- und Pflegeheim in Lübz untergebracht, wo sie total isoliert, ohne soziale Kontakte, ohne ausreichende Pflege, ohne psychologische Unterstützung, ohne Kommunikationsmöglichkeiten, ohne die gewohnte Ernährung und ohne jede Aussicht auf ein selbstbestimmtes Leben weiterleben sollte. Mit einer Wunde, die auf unzureichende Pflege zurückzuführen ist, ist sie jetzt wieder stationär in einer Klinik in Plau.

Bis jetzt sind alle unsere Anträge für die Umverteilung von RAMANOU nach Hamburg an dem Zynismus und der Menschenverachtung der Hamburger Ausländerbehörde (HAB) gescheitert.

Beispielsweise schreibt die HAB in einem Ablehnungsbrief: „Die sprachlichen Barrieren können durch das Erlernen der deutschen Sprache behoben werden“, wohl wissend, dass Flüchtlinge kein Recht haben, zur Schule zu gehen um die deutsche Sprache lernen zu können! Außerdem wurde auf Anfrage der HAB eine Liste von FreundInnen und UnterstützerInnen eingereicht, die bereit sind, sich um Ramanou in Hamburg zu kümmern. Aber anstatt  diese Liste zugunsten von Ramanou zu berücksichtigen, hat der HAB diese missbraucht um ihre Ablehnung mit der folgenden zynischen Bemerkung zu rechtfertigen: „(Es) haben sich derartig viele Personen für (Ramanou) eingesetzt und Bereitschaft erklärt, Hilfe und Unterstützung auf den verschiedensten Ebenen zu leisten, dass (Ramanou) an jedem Tage eines Monats (vor Ort und nicht in Hamburg) Besuch bekommen könnte... In der Ablehnung des Antrages auf länderübergreifende Verteilung ist keine unbilligende Härte erkennbar.“ (wörtl. Zitat)

Der Fall von Ramanou Muyibatou und Aliétou Zato macht einmal mehr deutlich, mit welcher Verachtung Flüchtlinge in Deutschland behandelt werden. Sondergesetzlich und verwaltungstechnisch wird das Leben von Flüchtlingen in Deutschland zerstört. Von so viel Zynismus, Menschenverachtung und Rassismus lassen wir uns jedoch nicht abschrecken oder entmutigen. Im Gegenteil, wir werden noch entschlossener und verstärkt dafür kämpfen, dass RAMANOU und ALIÉTOU nach Hamburg umverteilt werden um hier ein menschenwürdiges Leben zu führen und ihren Kampf gegen Eyadémas Diktatur, Menschenrechtsverletzungen und Westlichen Neokolonialismus in Togo und woanders in Afrika sowie gegen Rassismus und die Ausgrenzung von Flüchtlingen in Deutschland weiter führen zu können..

In einem neuen Attest plädiert sogar Ramanous behandelnder Arzt für ihre Umverteilung nach Hamburg. Er stellt fest, daß ihre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung nicht adäquat ist, weil weder eine querschnittspezifische Langzeitrehabilitation noch eine berufliche und soziale Reintegration möglich sind. Sollte Ramanou in einer Pflegeeinrichtung wieder untergebracht werden, „wären die durch die Rehamaßnahmen der letzen Wochen erreichten guten Behandlungsfortschritte hinsichtlich Mobilität, Selbständigkeit und Psyche gefährdet und eine Wiederverschlechterung wahrscheinlich“, so der Arzt. Zum Schluß befürwortet er die weitere Betreung in Hamburg  im Querschnittszentrum Boberg. In Hamburg wird Ramanou auch durch die Gesellschaft für Verfolgte und Gefolterte psychologisch unterstützt, die über Fachleute verfügt mit denen Ramanou keine sprachliche Barriere hat, was in Mecklenburg-Vorpommern nicht der Fall ist. Die beide Institutionen haben sich für die Aufnahme und Betreung von Ramanou schon bereit erklärt.
 

Mit diesen entscheidenden fachlichen Stellungnahmen haben wir heute bessere Chancen, die Forderung um die Umverteilung von Ramanou nach Hamburg durchzusetzen. Macht Mit, Solidarisiert Euch mit RAMANOU und ALIÉTOU! Schreibt einen Protestbrief an die Hamburger Ausländerbehörde (s. Muster) mit Angabe der Aktenzeichen: AZ: E 432 UV und fordert sie auf den Umverteilungsantrag von Ramanou zu genehmigen und schickt uns bitte eine Kopie eures/r Briefe/s zu!. 

Einwohner Zentralamt, Behörde für Inneres
Herr Ralph BORNHÖFT, Leiter
Amsinckstr. 28
D-20097 Hamburg
Fax.: (040) 42839- 4189 und (040) 42839-2966  (aus dem Ausland, +49 40 ....... wählen)
Tel: (040) 42839-2400 od. (040) 42839-2290 od. (040) 42839-2004
service.asyl@bfi-e.hamburg.de 
 

Außerdem, schreibt bitte Solidaritätsbriefe an RAMANOU und ALIETOU c/o ARA oder per Email an: ara_ramanou@hotmail.com und ara_alietou@hotmail.com

Um die Anwaltskosten von RAMANOU und ALIÉTOU,  bzw. die Kosten der Kampagne finanzieren zu können und unsere beiden Freundinnen materiell zu unterstützen, sind wir auf Spenden angewiesen. Euren Beitrag bitte auf folgendes Konto überweisen:

Kontoinhaber:  SOS Struggles Of Students e.V.
Kontonummer:  1238-127755,   Stichwort: ARA-RAMANOU / ALIETOU
Bank:   Hamburger Sparkasse (HASPA)
BLZ: 20050550,   S.W.I.F.T.-Adresse: HASP DE HH XXX

Dieser Kampf für die Rechte und Würde unserer Schwestern RAMANOU und ALIÉTOU versteht sich als Teil der Bewegung gegen die rassistische Ausländer- und Flüchtlingsgesetzgebung und Politik, welche sich u.A. rassistische Polizei-Kontrollen gegen uns erlauben. Ausserdem verhängen sie Studien- und Arbeitsverbote, beschneiden bzw. verletzen unser Recht auf Bewegungsfreiheit; und unterstellen uns der Residenzpflicht, um somit letztendlich unsere Abschiebung zu systematisieren. In diesem Sinne rufen wir zu einer breiten Solidarisierung und Unterstützung unserer Aktionen und Aktivitäten auf.

RAMANOU UND ALIÉTOU SOLLEN NACH HAMBURG UMVERVERLEGT WERDEN !
SCHLUSS MIT RASSISTISCHEN SONDERGESETZEN GEGEN FLÜCHTLINGE !
STOPPT DIE RASSISTISCHEN POLIZEI-KONTROLLEN GEGEN AUSLÄNDER/INNEN !